56 Assinaturas
O destinatário da petição não respondeu.
A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
wir möchten erreichen, dass der Missbrauch und die Vergewaltigung nicht mehr nach einer gewissen Frist verjähren und zwar rückwirkend.
Razões
Begründung: Die Opfer leiden ZEITLEBENS unter den Folgen; Viele werden Drogen-, Alkohol-, oder Medikamentenabhängig, leiden unter Essstörungen, haben Depressionen können nur schwer zwischenmenschliche Beziehungen aufbauen, entwickeln ein Borderline - Syndrom und vieles mehr. Eine zerbrochene Seele kann schlimmer sein als der Tod!! Verjährungsfristen helfen nur den Tätern, das Opfer wird dadurch zusätzlich bestraft und nicht ernst genommen.
Link para a petição
Deslizamento destacável com código QR
fazer o download (PDF)Detalhes da petição
Petição iniciada:
07/02/2017
Petição termina:
06/02/2018
Região:
Alemanha
Categoria:
Direitos civis
-
Petitionsempfänger antwortet nicht
A 05/01/2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Petition eingereicht - Danke für die Unterstützung!
A 04/01/2019
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Deutschland eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition
Debate
zunächst, ich bin selbst als Kind davon Betroffener und kann die Forderung nachvollziehen. Sie wäre aber sehr wahrscheinlich rechtwidrig, da ein zeitlich unbegrenzter Rückgriff gegen den §1StGB "Keine Strafe ohne Gesetz" verstößt. Immerhin ist das Strafrecht an dieser Stelle schon insoweit verschärft worden, dass es Opfern möglich ist, mit Volljährigkeit rückwirkend (!) selbst Strafantrag zu stellen,der dann auch verfolgt wird. Aber erst seit Änderung der entsprechenden Gesetze...