Wir fordern: * Ein Nachtflugverbot von 8 Stunden zwischen 22 und 6 Uhr und Schutz der Tagesrandstunden zur Gewährleistung gesunden Nachtschlafs. * Keine Aufweichung der Nachtflugbeschränkungen im Luftverkehrsgesetz. * Begrenzung des Flugverkehrs und des Fluglärms über Wohngebieten. * Belastung des Luftverkehrs mit allen Steuern und Gebühren, wie andere Verkehrsträger auch.
Begründung:
Lärm bedroht die Gesundheit der Menschen und gefährdet die Entwicklung unserer Kinder. Ungeachtet dieser Tatsache ist die Luftverkehrslobby derzeit bestrebt, bei der jetzigen Bundesregierung eine weitgehende Freizügigkeit für den Luftverkehr, gerade auch in der Nacht zu erwirken. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch das Umweltbundesamt erkennen längst die gesundheitlichen Gefahren durch Fluglärm. Diese Erkenntnis muss nun endlich auch Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) fordert gesetzliche Maßnahmen, um die Beschränkung des Flugbetriebs in der Nacht nicht zur Regel werden zu lassen. Würde das Luftverkehrsgesetz entsprechend der Forderungen der ADV geändert, würde der Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung dem Betrieb von Luftfahrzeugen untergeordnet. Ein Nachtflugverbot wäre gerichtlich nicht mehr durchsetzbar.
Wir unterstützen hiermit die wortgleiche Petition der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm (BVF) www.fluglaerm.de/bvf/petitionen/w_petition.php?id=2
Die vorliegende Form ermöglich es zunächst lokal auch mit Unterschriftlisten zu starten, als auch sich bundesweit zu vernetzen und den Fortschritt zu beobachten. Die Petition soll sowohl an den Landtag von Niedersachsen als auch an den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament gerichtet werden. Auf dem Portal der BVF sind z.Z. bereits 6707 Mitzeichner versammelt. Wir führen die Aktion zeitlich weiter fort, um auch die Parteien im Bundestagswahlkampf festlegen zu können.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Isernhagen, 26.11.2012 (aktiv bis 25.05.2013)