Zulassung zum Straßenverkehr - Wegfall der Mofa-Prüfbescheinigung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
175 Unterstützende 175 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

175 Unterstützende 175 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung von § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dahingehend gefordert, dass für das Führen eines Mofas die Mofa-Prüfbescheinigung entfällt.

Begründung

Ein Mofa fährt 25-30 Km/h und man benötigt eine Fahrerlaubnis.Für Fahrräder mit Hilfsmotor zur Unterstützung jedoch nicht, obwohl diese 24 Km/h fahren dürfen.Ich finde wenn man das 21. Lebensjahr erreicht hat, hat man bereits genügend Erfahrung mit Zweirädern (Fahrrad oder Fahrräder mit Hilfsmotor) gesammelt um ein Mofa problemlos im Straßenverkehr zu bewegen, da man auch, wie bei einem Fahrrad, weiterhin auf ausgeschilderten Radwegen fährt.Der Versicherungsschutz muss bestehen bleiben..

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9210-040490Zulassung zum Straßenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend
    gefordert, dass für das Führen eines Mofas die Mofa-Prüfbescheinigung entfällt.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ein Mofa nur
    eine Geschwindigkeit von 25 bis 30 km/h erreichen könne. Dementsprechend solle
    hierfür die Voraussetzung einer Mofa-Prüfbescheinigung abgeschafft werden. Zudem
    brauche man diese für Fahrräder mit Hilfsmotor nicht, obwohl sie bis zu 24 km/h
    fahren könnten. Die Erfahrung... weiter

Noch kein PRO Argument.

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