Region: Pfullingen
Bild der Petition Pfullingen Schloßstraße: Kein Mobilfunkmast neben Kindergärten und Schulen

Pfullingen Schloßstraße: Kein Mobilfunkmast neben Kindergärten und Schulen

Petition richtet sich an:
Stadt Pfullingen

12 Unterschriften

3 %
11 von 440 für Quorum in Pfullingen Pfullingen

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Petition richtet sich an: Stadt Pfullingen

 Auf dem städtischen Gebäude (ehemaliges Feuerwehrhaus, jetzt Deutsches Rotes Kreuz-Haus) in Pfullingen, Schloßstraße 28, soll in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindergärten, eine neue Mobilfunkantenne in Betrieb genommen werden. Die Vorrichtung für das Anbringen von Mobilfunksendern wurde am 09.09.2026 bereits vorinstalliert. Dies ist unverantwortlich. Bereits 1992 hat die Strahlenschutzkommission im Bundesanzeiger Nr. 43 vom 3.3.1992 über „spezielle Effekte, die nicht auf Erwärmung beruhen“ geschrieben: [...] Die Auswirkungen der Dauerbestrahlung auf Kinder und Jugendliche durch permanenten Elektrosmog sind besorgniserregend, da Langzeitschäden nicht genügend erforscht sind. Es ist ein Experiment, das gravierende gesundheitliche Schädigungen an einer ganzen Generation zur Folge haben wird.“ Das Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt einen vorsichtigen Umgang bei 5G Mobilfunk. Die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz, Inge Pauline sagte 2023 wörtlich: „Die Personengruppen die wir besonders im Fokus haben, die besonders schützenswert sind, sind Kinder, Säuglinge, Kranke, alte Menschen. Der Ausbau der 5G-Netze sollte auf jeden Fall so erfolgen, dass sensible Orte, Orte wo diese Menschen sich aufhalten, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, dass die erstmal ausgenommen werden.“ https://www.youtube.com/watch?v=ELg_zOuA9Pg

Deshalb fordern wir den sofortigen Stopp dieses Vorhabens in der unmittelbaren Nähe von Kindergärten und Schulen.
Bürgerinitiative Gesundheit vor Strahlung! Keine Mobilfunkanlage in der Schloßstraße Pfullingen

Begründung

Wo Kinder sind, die über viele Stunden permanent hochfrequenter Strahlung ausgesetzt wären, darf man keine Experimente machen. Unsere Kinder sind unser größtes Gut, unsere Zukunft. Wir wissen um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung, denn etliche von uns sind selber davon betroffen. Z.B. durch Leukämie eines Kindes, Kopfschmerzen, Herzrasen, Schlafstörungen.
Deshalb darf es keine Kompromisse geben, wenn dies sogar vom Bundesamt für Strahlung empfohlen wird, diese Orte zu meiden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.09.2026
Sammlung endet: 24.03.2027
Region: Pfullingen
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

    Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

    1. Das Zitat der Strahlenschutzkommission von 1992:

    Sie zitieren die Strahlenschutzkommission aus dem Bundesanzeiger Nr. 43 vom 3.3.1992 und beenden das Zitat mit dem Satz, es handle sich um „ein Experiment, das gravierende gesundheitliche Schädigungen an einer ganzen Generation zur Folge haben wird“. Dieser Satz lässt sich in dem genannten Dokument nicht nachweisen. Die dort tatsächlich enthaltene Passage befasst sich mit Effekten, die nicht auf Erwärmung beruhen, insbesondere mit Veränderungen der Durchlässigkeit von Zellmembranen. Bitte geben Sie das Zitat im tatsächlichen Wortlaut wieder und belegen Sie es, oder streichen Sie es.

    Bitte beachten Sie dabei auch, dass die Strahlenschutzkommission ihre Bewertung seither mehrfach aktualisiert hat, zuletzt mit dem Ergebnis, dass die Schutzkonzepte hinter den Grenzwerten nicht in Frage gestellt seien. Ein Stand von 1992 sollte deshalb nicht als aktuelle Aussage der Kommission erscheinen.

    2. Das Zitat der BfS-Präsidentin

    Die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz heißt Inge Paulini, nicht „Inge Pauline“. Die von Ihnen zitierte Aussage über sensible Orte wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser stammt aus der 3sat-Sendung nano vom 25. Februar 2019, nicht aus dem Jahr 2023. Bitte korrigieren Sie Namen und Datum.

    Wir bitten Sie außerdem, die Einordnung zu ergänzen: Dieselbe Präsidentin hat öffentlich erklärt, dass es keine wissenschaftlich belegten Zusammenhänge zwischen elektromagnetischen Feldern und gesundheitlichen Auswirkungen unterhalb der Grenzwerte gibt. Ihre Forderung nach Vorsorge bei der Standortwahl bleibt damit zitierfähig, sie sollte aber nicht als Warnung des Amtes vor Gesundheitsschäden dargestellt werden.

    3. Die Aussagen zu Gesundheitsschäden in der Begründung

    Der Satz „Wir wissen um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung“ und die anschließende Aufzählung stellen einen ursächlichen Zusammenhang her, der wissenschaftlich nicht belegt ist. Bitte formulieren Sie diesen Abschnitt um oder streichen Sie ihn.

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