Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Diese Petition richtet sich präventiv gegen die Einführung eines pauschalen oder altersbezogenen Kopftuchverbots für Schülerinnen in Deutschland.
Wir fordern die für das Schulrecht zuständigen Landesregierungen und Landesparlamente der 16 Bundesländer auf, kein pauschales oder altersbezogenes Kopftuchverbot für Schülerinnen einzuführen und entsprechende politische Vorstöße abzulehnen.
Fälle tatsächlichen familiären Zwangs müssen individuell, unter Beachtung des Kindeswohls und mit den bereits vorhandenen Mitteln des Kinder- und Jugendschutzes geprüft werden. Ein allgemeines Verbot darf nicht auch diejenigen Mädchen treffen, die den Hijab freiwillig und aus eigener religiöser Überzeugung tragen.
Wir fordern außerdem, betroffene muslimische Mädchen, Eltern und Musliminnen vor politischen Entscheidungen über ihre Religionsausübung anzuhören und wirksame Maßnahmen gegen Diskriminierung im Schulalltag zu ergreifen.
Begründung
Seit dem 1. September 2026 gilt in Österreich an Schulen ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag. Das Gesetz betrifft ausdrücklich eine Bedeckung, die das Haupt „nach islamischen Traditionen“ verhüllt. Bei wiederholten Verstößen drohen den Eltern Geldstrafen.
Auch in Deutschland wurde bereits öffentlich gefordert, eine vergleichbare Regelung zu prüfen. Ein entsprechendes bundesweites deutsches Gesetz ist derzeit nicht beschlossen. Gerade deshalb müssen Religionsfreiheit und Gleichbehandlung frühzeitig verteidigt werden.
Der Hijab ist für Musliminnen kein parteipolitisches Kennzeichen. Nach Eintritt der Pubertät wird er von vielen Musliminnen als verbindliches religiöses Gebot verstanden. Andere Mädchen tragen ihn bereits zuvor freiwillig als Ausdruck ihrer Religion, Erziehung oder persönlichen Identität.
Ein Beispiel aus dem persönlichen Umfeld der Petentin zeigt die andere, häufig ausgeblendete Seite: Ein Mädchen unter 14 Jahren entschied sich selbst für den Hijab. Seine Eltern baten es zunächst, noch zu warten – nicht weil sie das Kopftuch ablehnten, sondern weil sie Angst vor Ausgrenzung und negativen Reaktionen in der Schule hatten. Das Mädchen trug den Hijab dennoch aus eigener Überzeugung. Zum Schutz ihrer Privatsphäre werden keine identifizierenden Angaben veröffentlicht.
Ein pauschales Verbot kann zwischen freiwilliger Religionsausübung und tatsächlichem Zwang nicht unterscheiden. Angeblichen familiären Zwang durch staatlichen Zwang zum Ablegen zu ersetzen, ist keine Lösung. Konkrete Zwangsfälle müssen konkret behandelt werden, ohne alle muslimischen Schülerinnen und Familien unter Generalverdacht zu stellen.
Artikel 4 des Grundgesetzes schützt Glaubensfreiheit und Religionsausübung. Artikel 3 verbietet Benachteiligungen wegen des Glaubens. Artikel 6 schützt das elterliche Erziehungsrecht. Die Religionsmündigkeit mit 14 Jahren bedeutet nicht, dass Kinder vor diesem Geburtstag keine Religion ausüben dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte 2015 im Zusammenhang mit muslimischen Lehrkräften fest, dass allein das Kopftuch grundsätzlich keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität begründet. Die Entscheidung betrifft nicht unmittelbar Schülerinnen, widerspricht aber einer pauschalen Einstufung des Hijabs als politisches oder verfassungsfeindliches Symbol.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hob bereits 2020 ein früheres Kopftuchverbot auf, weil es muslimische Mädchen gezielt benachteiligte und gegen die religiöse Neutralität des Staates verstieß. Diese Entscheidung ist für Deutschland nicht bindend, verdeutlicht jedoch die grundrechtlichen Probleme eines selektiven Verbots.
Schulen müssen Orte der Bildung, Sicherheit und gesellschaftlichen Teilhabe bleiben. Kein Mädchen sollte zwischen Schulbesuch und einer freiwillig gelebten religiösen Überzeugung wählen müssen.
Man schützt Mädchen nicht, indem man ihnen ihre Religionsausübung verbietet.
Wir ziehen inshaAllah bald nach Deutschland. Für mich ist das Kopftuch keine Provokation und kein „Stück Stoff“, das ich trage, um andere zu stören. Es ist Teil meines Glaubens und eine persönliche, bewusste Entscheidung. Religionsfreiheit bedeutet für mich auch, dass muslimische Mädchen und Frauen nicht gezwungen werden sollten, zwischen ihrer Bildung und ihrer religiösen Überzeugung zu wählen. Freiheit bedeutet nicht, Frauen vorzuschreiben, was sie ausziehen müssen – genauso wenig wie man ihnen vorschreiben sollte, was sie anziehen müssen. Deshalb unterstütze ich diese Petition.