Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag
Wir fordern den Deutschen Bundestag und das Bundesjustizministerium auf:
1. Strikte Überprüfung aller Bundes- und Landesgesetze auf das verfassungsrechtliche Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.
2. Sofortiges Vollstreckungsverbot für behördliche Eingriffe, Sanktionen und Bußgeldbescheide, die auf zitiergebot-verletzenden Normen beruhen.
3. Volle Durchsetzung der Amts- und Privathaftung (§ 839 BGB) bei vorsätzlicher Missachtung der verfassungsgerichtlichen Nichtigkeit (BVerfG 1 BvR 668/04).
Begründung
Das Grundgesetz bindet gemäß Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG alle staatlichen Gewalten an Recht und Gesetz. Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG MUSS jedes Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht ausdrücklich beim Namen nennen.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 113, 348, Urteil vom 27.07.2005 – Az. 1 BvR 668/04) führt die Verletzung des Zitiergebots bei grundrechtsrelevanten Gesetzesänderungen zur formellen Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit einer gesetzlichen Eingriffsnorm. Dennoch stützen Behörden und Verwaltungen ihre alltäglichen Sanktionen, Maßnahmen und Grundrechtseingriffe nach Ansicht zahlreicher Verfassungsjuristen und Betroffener auf Gesetze, die das Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG bei Gesetzesänderungen nicht ordnungsgemäß benennen.
Der Mensch ist der Souverän und darf niemals zum bloßen Objekt staatlicher Willkür degradiert werden (BVerfG-Objektformel zu Art. 1 Abs. 1 GG, u.a. BVerfGE 27, 1).
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Weil ich Mensch bin