mir scheint die petition besser direkt an den stadtrat gerichtet. meiner kenntnis nach ist für die behandlung im rat kein quorum nötig, wohl aber zuständigkeit des rates vorgegeben. https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/buergerbeteiligung-und-einflussnahme/petition/online-petition/online-petition-einreichen-1 inhaltlich spricht nichts dagegen, nur der umweg muß nicht sein.
Source: