Soziales

Die Reformierung der Witwen(r)- Renten mit weniger Abzügen bei Hinzuverdienst

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Parlament
71 Unterstützende 71 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

71 Unterstützende 71 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 06.04.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

Pro

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Zuverdienen im Rentenalter auch Witwen ermöglichen

Eine § Rente des vorverstorbenen Ehemanns ist im Lauf der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit über Jahre erarbeiteter Anspruch gegen den Staat. Die Witwe erhält diese Versorgung zu Recht. Nach europäischem Rechtsverständnis soll so der Staat von weiteren Sozialhilfeleistungen entlastet werden. Unsere § sind aber auf konservative Modelle des 20. Jhs. bezogen und gehören auf den Prüfstand. den nächsten Jahren immer mehr alleinstehende Frauen so schlecht versorgt Hinterbliebene, dass sie im Rentenbezug zuverdienen müssen. Daher müssten digitale Ämter individueller taxieren dürfen!

Quelle:

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Contra

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keine Rente sondern Unterhalt

Witwenrente ist keine Rentenversicherung, für die man selbst Beiträge gezahlt und damit Ansprüche erworben hat. Sie ist eine Unterhaltsleistung des Staates an Hinterbliebene, um diese zu unterstützen. Wie bei anderen Unterhaltsleistungen wird ein Hinzuverdienst daher angerechnet. Ist der nötige Unterhalt schon anderweitig abgedeckt (z.B. durch Einkünfte aus Arbeit, Kapitalvermögen oder andere staatl.Unterhaltsleistungen wie ALGII), liegt keine Bedürftigkeit vor.

Quelle:

2.5

0 Gegenargumente
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