Bauen

Erhalt des Hallenbades in Bietigheim-Bissingen, Ortsteil Bissingen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadt Bietigheim-Bissingen

1.435 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Es gehört einfach zu Bissingen...Und für die Schulkinder und alles die es sonst immer nutzen..ist es ein riesen Umweg... Ich finde es soll bleiben...geh selbst oft da schwimmen.Die Kid`s haben unnötige Weg zu einem anderen Schwimmbad...das muss nicht sein. Der Alltag ist ohnhin stressig genug.Viele Rentner können da hinlaufen...Bei einer Schließung müßten sie auch einen umständlichen Weg in Kauf nehmmen.

Quelle:

4.5

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EuGH

Weil die Stadtwerke und sein Aufsichtsratsvorsitzender OB Kessing mit ihrem Bädermodell vermutlich die gleiche Erfahrung noch machen müssen, die unser Bundesverkehrsminister mit seinem Mautmodell bereits machen durfte. Wir Bürger in Bietigheim-Bissingen warten mit Spannung auf das Urteil des EuGH.

Quelle:

4.4

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Mir ist es wichtig, dass weiterhin soziale Einrichtungen in den einzelnen Ortsteilen erhalten bleiben um die Vielfalt der Stadt zu erhöhen. In den letzten Jahren konnte man das Ergebnis in anderen Städten und Gemeinden hautnah mit erleben, hier fand ein Ausverkauf der einzelnen Ortsteile statt, was am Ende auch immer der gesamten Stadt schadet.

Quelle:

4.4

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Die Überlegung, dass man das Bad früher oder später im Zuge einer Renovierung eventuell erweitern muss/möchte, hätte man schon vor einigen Jahren anstellen können, bevor man das ganze Umfeld des Hallenbades zubauen lässt. Hätte man diese Überlegung berücksichtigt, könnte man jetzt für die Bissinger dort ein entsprechendes Bad hinstellen. Bissingen soll nicht abgehängt werden!

Quelle:

4.2

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Zur Begründung, das Hallenbad habe keine Erweiterungsmöglichkeit, ist anzumerken, dass man dies schon vor einigen Jahren hätte bedenken können, bevor man das ganze Gelände um das Hallenbad hat zubauen lassen. Schon damals hätte klar sein müssen, dass eine Erweiterung, ein Umbau oder Neubau kommen wird.

Quelle:

4.0

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Sonderbares Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte

Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderats am 09.04.2019 für ein Hallenbad beim Ballkult als Ersatz für das Bissinger Hallenbad erhielt nur eine einfache Mehrheit. Der Aufstellungsbeschluß des Gemeinderats vom 21.05.2019 über eine Änderung des Bebauungsplans "Ellental" ( Bäder ) war einstimmig. Es wäre erfreulich wenn jene Gemeinderäte, die am 21.05. 2019 anders als am 09.04.2019 abgestimmt haben ihr Abstimmungsverhalten in der Bürgerinformation am 16.12.2019 begründen würden,

Quelle:

3.8

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Wasserhaushaltsgesetz §78 Abs. 3

Nachdem gegenüber der fehlende Platz beim alten Hallenbad durch den Bericht in der Bietigheimer Zeitung vom 14.12.2019 nicht mehr zu halten war, haben in der Bügerinformation am 16.12.2019 der OB und seine Mitarbeiterin Schwarz behauptet, ein Neubau sei auf dem Ernst Silcher Platz wegen des Überschwemmungsgebiets bei einem HQ100 absolut unzulässig.Jeder Bissinger Bürger,des Lesens und der deutschen Sprache mächtig, kann im Wasserhaushaltsgesetz §78 Absatz 3 nachlesen, dass auch diese Aussage nicht zutreffend ist.

Quelle:

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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