Steuern auf zu mähende unbebaubare Rasenflächen?
Gemäß Bebauungsplan unbebaubare Rasenflächen werden in Baden-Württemberg nun gemäß Bodenrichtwert identisch wie Baugrund bewertet – und plötzlich hat sich die Grundsteuer für ein 60 Jahre altes kleines Häuschen darauf VERVIERFACHT … So wird aus der Altersvorsorge „Wohnen“ ebenso plötzlich ein kostspieliger Luxus, den man sich mit einer zusätzlich (!) besteuerten (kleinen) Rente spätestens bei einer erwartbaren Erhöhung der Hebesätze irgendwann nicht mehr leisten kann … Und dann?