03/20/2026, 13:06
- Umwandlung der Beispiele 1 und 2 in Fließtext, weil nicht auf allen Endgeräten tabellarisch darstellbar.
- Euro-Beträge an den Anfang der Auflistung gestellt zur besseren Übersichtlichkeit auf dem Handy.
Neue Begründung:
Es ist kein Zufall, dass von den 2,8 Millionen Einsprüchen gegen die neue Grundsteuer die Hälfte aus Baden-Württemberg kommen. Es ist das einzige Bundesland, das bei der Berechnung der Grundsteuer das „Bodenwertmodell“ verwendet, das nur auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert basiert. Es erzeugt extreme Unterschiede bei der Höhe der neuen Grundsteuer und führt bei 1-3 Familienhäusern mit relativ großen Grundstücken und hohen Bodenrichtwerten zu regelrechten Grundsteuer-Exzessen. Beispiele dazu werden weiter unten aufgeführt.
Wir erkennen an, dass eine Grundsteuer sozial ausgewogen sein muss und es dabei auch zu unterschiedlichen Belastungen kommen kann. Da die Grundsteuer ein Beitrag aller Bürgerinnen und Bürger zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur darstellt, sind aber diese extremen Unterschiede nicht gerechtfertigt.
Bei anderen Modellen, wie z.B. beim bayerischen Modell, ist das nicht der Fall. In diesem Modell fließt neben der Grundstücksfläche nur noch die Wohnfläche ein. Man kann also bei dem bayerischen Modell nicht von einem „Bürokratiemonster“ sprechen. Es ist einfach, gut zu durchschauen und von keinem Gutachterausschuss für die Bodenrichtwerte abhängig. Veränderungen ergeben sich ausschließlich über den Hebesatz der Kommune. Das Modell erzeugt keine so eklatanten Unterschiede zwischen den einzelnen Bescheiden und ist wesentlich ausgewogener.
Auch das niedersächsische Grundsteuermodell basiert auf dem bayerischen Modell, beinhaltet aber noch einen „Lagefaktor“, bei dem der Bodenrichtwert des Grundstücks ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bodenwert der Kommune gesetzt wird.
Beispiel 1: 1 Fam.-Haus (Grundstück 1602m², Wohnfläche 175m²) 5.130 € Grundsteuer BW (Tübingen mit Hebesatz 350%):350%) 1.033 5.130€€ Grundsteuer Bayern (München, Hebesatz 824%):824%) 1.549 1.033€ € Grundsteuer Niedersachsen (Bei einem Hebesatz von 824%,von 824%, „gute Lage“): 1.549€Lage“)
Beispiel 2: 3-Zi ETW (Grundstücksanteil 25m², Wohnfläche 86m²) 67 € Grundsteuer BW (Freiburg mit Hebesatz 235%):235%) 256 67€ Grundsteuer€ Grundsteuer Bayern (München Hebesatz 824%):824%) 385 256€ € Grundsteuer Niedersachsen (Bei einem Hebesatz von 824%, „gute Lage“): 385€Lage“)
Wir sind eine Gruppe, die von der neuen Grundsteuer extrem belastet ist und bitten Sie, unsere Petition zu unterstützen und zu verbreiten.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Baden-Württemberg)
03/20/2026, 12:39
- Umwandlung der Beispiele 1 und 2 in Fließtext, weil nicht auf allen Endgeräten tabellarisch darstellbar.
Neue Begründung:
Es ist kein Zufall, dass von den 2,8 Millionen Einsprüchen gegen die neue Grundsteuer die Hälfte aus Baden-Württemberg kommen. Es ist das einzige Bundesland, das bei der Berechnung der Grundsteuer das „Bodenwertmodell“ verwendet, das nur auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert basiert. Es erzeugt extreme Unterschiede bei der Höhe der neuen Grundsteuer und führt bei 1-3 Familienhäusern mit relativ großen Grundstücken und hohen Bodenrichtwerten zu regelrechten Grundsteuer-Exzessen. Beispiele dazu werden weiter unten aufgeführt.
Wir erkennen an, dass eine Grundsteuer sozial ausgewogen sein muss und es dabei auch zu unterschiedlichen Belastungen kommen kann. Da die Grundsteuer ein Beitrag aller Bürgerinnen und Bürger zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur darstellt, sind aber diese extremen Unterschiede nicht gerechtfertigt.
Bei anderen Modellen, wie z.B. beim bayerischen Modell, ist das nicht der Fall. In diesem Modell fließt neben der Grundstücksfläche nur noch die Wohnfläche ein. Man kann also bei dem bayerischen Modell nicht von einem „Bürokratiemonster“ sprechen. Es ist einfach, gut zu durchschauen und von keinem Gutachterausschuss für die Bodenrichtwerte abhängig. Veränderungen ergeben sich ausschließlich über den Hebesatz der Kommune. Das Modell erzeugt keine so eklatanten Unterschiede zwischen den einzelnen Bescheiden und ist wesentlich ausgewogener.
Auch das niedersächsische Grundsteuermodell basiert auf dem bayerischen Modell, beinhaltet aber noch einen „Lagefaktor“, bei dem der Bodenrichtwert des Grundstücks ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bodenwert der Kommune gesetzt wird.
Beispiel: Grundsteuerbelastung_______________________________________________________________________________________________________ BW Bayern/Beispiel München1: Niedersachsen/1 „GuteFam.-Haus Lage“ Hebesatz(Grundstück 824%1602m², BeiWohnfläche 175m²) Grundsteuer BW (Tübingen mit Hebesatz 350%): 5.130€ Grundsteuer Bayern (München, Hebesatz 824%): 1.033€ Grundsteuer Niedersachsen (Bei einem Hebesatz von 824%_______________________________________________________________________________________________________1-Fam 824%, Haus„gute TübingenLage“): 5.1301.549€
Beispiel € 1.033 € 1.549 €Grundstück 1602 m²Wohnfläche 175 m²_______________________________________________________________________________________________________3-Zi2: 3-Zi ETW Freiburg(Grundstücksanteil 67€25m², 256Wohnfläche €86m²) Grundsteuer 385BW €Grundstück(Freiburg Anteilmit 25Hebesatz m²Wohnfläche235%): 86m²_______________________________________________________________________________________________________67€ Grundsteuer Bayern (München Hebesatz 824%): 256€ Grundsteuer Niedersachsen (Bei einem Hebesatz von 824%, „gute Lage“): 385€
Wir sind eine Gruppe, die von der neuen Grundsteuer extrem belastet ist und bitten Sie, unsere Petition zu unterstützen und zu verbreiten.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Baden-Württemberg)
03/20/2026, 10:28
- Das Petitionsbild, erzeugt im Format 3:2 wurde eingefügt und nicht beschnitten; dies war im Entwurf nicht möglich.
- Weil Ihre Eingabemaske die Eingabe einer Tabelle nicht zulässt, wurde das Erscheinungsbild versucht tabellenähnlich zu gestalten (ggf. erneute Bearbeitung erforderlich).
- Inhaltlich wurde nichts verändert.
- Ein Tippfehler wurde beseitigt nach der ersten Änderung
Neuer Petitionstext:
Das in Baden-Württemberg verwendete Bodenwertmodell ist aus unserer Sicht bei weitem das ungerechteste Modell, das die größten Unterschiede bei der neuen Grundsteuer erzeugt.
Deshalb fordern wir, dass das Bodenwertmodell in Baden-Württemberg durch ein anderes Modell abgelöst wird, bei dem die Grundsteuer ausgewogen und gerecht verteilt wird.
Neue Begründung: Es ist kein Zufall, dass von den 2,8 Millionen Einsprüchen gegen die neue Grundsteuer die Hälfte aus Baden-Württemberg kommen. Es ist das einzige Bundesland, das bei der Berechnung der Grundsteuer das „Bodenwertmodell“ verwendet, das nur auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert basiert. Es erzeugt extreme Unterschiede bei der Höhe der neuen Grundsteuer und führt bei 1-3 Familienhäusern mit relativ großen Grundstücken und hohen Bodenrichtwerten zu regelrechten Grundsteuer-Exzessen. Beispiele dazu werden weiter unten aufgeführt.
Wir erkennen an, dass eine Grundsteuer sozial ausgewogen sein muss und es dabei auch zu unterschiedlichen Belastungen kommen kann. Da die Grundsteuer ein Beitrag aller Bürgerinnen und Bürger zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur darstellt, sind aber diese extremen Unterschiede nicht gerechtfertigt.
Bei anderen Modellen, wie z.B. beim bayerischen Modell, ist das nicht der Fall. In diesem Modell fließt neben der Grundstücksfläche nur noch die Wohnfläche ein. Man kann also bei dem bayerischen Modell nicht von einem „Bürokratiemonster“ sprechen. Es ist einfach, gut zu durchschauen und von keinem Gutachterausschuss für die Bodenrichtwerte abhängig. Veränderungen ergeben sich ausschließlich über den Hebesatz der Kommune. Das Modell erzeugt keine so eklatanten Unterschiede zwischen den einzelnen Bescheiden und ist wesentlich ausgewogener.
Auch das niedersächsische Grundsteuermodell basiert auf dem bayerischen Modell, beinhaltet aber noch einen „Lagefaktor“, bei dem der Bodenrichtwert des Grundstücks ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bodenwert der Kommune gesetzt wird.
Beispiel: Grundsteuerbelastung_______________________________________________________________________________________________________ BW Bayern/ München Niedersachsen/ „Gute Lage“ Hebesatz 824% Bei einem Hebesatz von 824%_______________________________________________________________________________________________________1-Fam Haus Tübingen 5.130 € 1.033 € 1.549 €Grundstück 1602 m²Wohnfläche 175 m²_______________________________________________________________________________________________________3-Zi ETW Freiburg 67€ 256 € 385 €Grundstück Anteil 25 m²Wohnfläche 86m²_______________________________________________________________________________________________________
WirtWir sind eine Gruppe, die von der neuen Grundsteuer extrem belastet ist und bitten Sie, unsere Petition zu unterstützen und zu verbreiten.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Baden-Württemberg)