Die Befürworter des Vorhaben nennen die Fläche "zweite Wahl". Die Fläche ist eine sog. Vorbehaltsflur I. Es gibt 5 Stufen. Vorbehaltsflur I ist die zweithöchste Stufe: Die Vorbehaltsflur I umfasst landbauwürdige Flächen (gute Böden) und Flächen, die wegen ihrer ökonomischen Standortsgunst für den Landbau wichtig und deshalb der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten sind. Fremdnutzungen sollen ausgeschlossen bleiben.
Quelle: lel.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Unsere+Themen/Die+Flurbilanz+2022