Region: Rlp, Stadt Neustadt
Bild der Petition Neustadt Wstr.: Grundstücksbesitzer wehren sich! Die Stadt fordert nach über 30 Jahren den Rückbau
Umwelt

Neustadt Wstr.: Grundstücksbesitzer wehren sich! Die Stadt fordert nach über 30 Jahren den Rückbau

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Hans Georg Löffler
484 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

484 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Willkürliche wirkende Maßnahmen

Seit 1964 ist meine Familie, zuerst Großeltern, dann Eltern und nun ich selbst, im Besitz eines Grundstückes -Flurstück 7589/2 in der Gemarkung Mußbach-, welches direkt am Rehbach gelegen ist. Bis 1966 umzäunte mein Vater dieses Gelände, errichtete ein kleines Gartenhäuschen und einen Schuppen, nachdem ihm auf dem zuständigen Amt mitgeteilt worden war, unter welchen Bedingungen, Größe der "Gebäude, Höhe des Zaunes usw., er alles genehmigungsfrei und nur anzeigepflichtig, errichten dürfe. Bereits am 22.03.1976 fand eine Ortsbegehung und am 28.07.1976 eine öffentliche Sitzung des Stadtrechtsausschusses statt, worüber die Stadtverwaltung angibt, keine Unterlagen mehr zu besitzen. Ich selbst erhielt einen Beschluss des Stadtrechtsausschusses, vor dem mein Widerspruch am 2. Mai 2013 "behandelt" worden war, dass dieser abgelehnt werde. Hauptsächlich mit der Begründung, ich könne keine Baugenehmigung -für nicht genehmigungspflichtige bauliche Anlagen- vorlegen und dann beruft man sich noch auf das Landeswasserschutzgesetz von 1960.

Quelle:

2.5

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Aufgabe der Notare?

Laut Rheinpfalz Bericht vom 9.03.2013 kauft eine Frau eine kleine Wiese für 20000,00 DM im Naturschutzgebiet wäre es nicht Aufgabe des Notars gewesen auf solch einen m.E. Wucherpreis oder auf die Nutzung hinzuweisen? Oder steht nur noch Profit im Vordergrund der Gesellschaft nach dem Motto jeden Morgen steht ein Dummer (Gutgläubiger) auf. Die Leute wurden doch Eiskalt über den Tisch gezogen " Das ist eine große Schweinerei m.E. arglistige Täuschung "

Quelle:

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Rechtslage beachten

Einfach eine schriftliche Baugenehmigung einholen und erst dann bauen, wenn die erteilt wurde. NICHT vorher bauen. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein? Ich kenne auch ein paar Naturschutzgebiete in denen ich mir was bauen würde - LOL.

Quelle:

3.9

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Naturschutz, Schwarzbau, Recht

Im Stadtrechtsausschuss wurde ein erster Widerspruchsfall entschieden: Die Abrisspflicht bleibt bestehen. Juristisch gesehen ist die Sache wohl eindeutig. 1:0 für den Naturschutz.

Quelle: Die Rheinpfalz, Mittelhaardter Rundschau vom 9.03.2013.

3.3

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Korruption

Egoistische Interessen finden immer einen Weg, sich gegen das Gemeinwohl unter einem moralischen Deckmantel zu artikulieren. Wenn wir/Sie sich nicht an Naturschutzgesetze und Bebauungspläne usw. halten, sieht es bald so aus wie in einer Vorstadt von Sao Paulo oder Shanghai. Wollen wir/Sie das?

Quelle:

3.3

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Naturschutz

Formaljuristische Betrachtung: 1) schriftl. Genehmigung für Hütte b. Kauf vorhanden? Nein= illegal (Baurecht); 2) schriftl. Genehmigung für Betrieb v. Hundeschule? Nein:. nicht legal. 3) Schriftl. Genehmigung n. Umwidmung in NSG? Nein:--> nicht zulässig. 4) mündl. Zusagen beweisbar: ???; 5) Eingriff in Natur i.S.d. Rechtsverordnung: Ja --> Zäune, Hundeausbildung, nicht genehmigte Hütte. D.h.: nicht zulässig. 6) Nachträgl. Genehmigung Erfolg versprechend: nein, siehe Naturschutzgesetz.

Quelle:

3.3

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Naturschutz

Der Naturschutzgedanke war bei der Stadt NW nicht sehr ausgeprägt. Resultat: (Quelle: Stadtverwaltung NW, Drucksache 078/2011): "...37 Gebiete mit illegalen baulichen Anlagen im Außenbereich..." Lange gepennt, zu spät aufgewacht? Ist schon merkwürdig, warum es nur mündliche Zusagen gab. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Quelle:

3.3

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Naturschutz

Freizeitnutzung in Form von Wandern, Joggen oder Radfahren ist auf gekennzeichneten Wegen durchaus zulässig und gewünscht. Ein Naturschutzgebiet soll schließlich für die Bürger da sein: zur Erholung, für die Naturbeobachtung und damit auch für das Kennenlernen und Schaffung einer Verbundenheit mit der Natur. Aber nur auf festgelegten Wegen und Pfaden. Alles, was darüber hinaus geht, geht halt nicht und darf nicht gehen! Die Natur braucht Schutz - keine Hundeschulen!

Quelle:

3.3

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Naturschutz

Schwarzbauen ist in Deutschland genauso verboten wie Schwarzarbeit. Ohne schriftliche Genehmigung ist das einfach illegal, d.h. es widerspricht Recht und Gesetz. Auch "optische Umweltverschmutzung" ist nicht aktzeptabel und verboten, wie beispielsweise leuchtend rote Absperrzäune aus Kunststoff und Verbotsschilder. Wer nachlesen will oder kann: NSG-7316-208 (Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet "Rehbachwiesen - Langwiesen".

Quelle:

3.3

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Naturschutz

Es gibt ein Bundesnaturschutzgesetz und landesgesetzliche Regelungen. Auch Stadtbedienstete dürfen sich nicht darüber hinwegsetzen. Privililegierte Nutzungen in Naturschutzgebieten gibt es in solchen Gebieten nicht. Damit darf es keine Freizeithäuschen,Einzäunungen, Hühnerställe, Hundehaltung oder sonstige private Freizeitnutzung geben. Wenn das Schule machen würde, könnte man sich in Deutschland vom Thema "Naturschutz" gänzlich verabschieden.

Quelle:

3.3

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Naturschutz

Zitate aus der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet "Rehbachwesen - Langwiesen" vom 8.11.2002: "Insbesondere ist es verboten, ...20. das Gebiet außerhalb der Wege zu betreten oder Hunde außerhalb der Wege laufen zu lassen oder auszubilden; ..." Sonst noch Fragen?

Quelle:

2.5

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