Ich möchte die Informationen jedoch auch so noch einmal teilen: Mir als Petitentin wurde dafür zu Beginn der StVV für die Petition (TOP 7.1) Rederecht eingeräumt. Ich habe daher zu Beginn des Punktes einiges gesamt (siehe Anlage 2). Inhaltlich wurde mir in allen Punkten zugestimmt, dennoch wurde die beigefügte Antwort an mich einstimmig angenommen. Aus meiner Sicht sind die folgenden Informationen zentral:
Öffentliche Gemeinschaftsflächen sind aus Kostengründen ("Unterhaltungsaufwand", siehe Seite 2 Antwortschreiben) derzeit durch die StVV nicht gewünscht. Es wird dafür kein Bedarf gesehen. Als ich jedoch zu diesem Punkt gesprochen habe, wurde mir jedoch durch Nicken signalisiert, dass der Bedarf doch gesehen wird.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans, in der wir im Rathaus schriftlich kommentieren können und auf mehr Gemeinschaftsflächen hinweisen können, verzögert sich, da der am 17.03.2026 angenommene Änderungsantrag der Freien Wähler zum Bau eines Kreisverkehrs noch eingearbeitet wird. (Dies wurde während der Sitzung auf Nachfrage von Jens Wylegalla erklärt.)
Die Beleuchtung und der Fußweg in Richtung Ahrensdorf werden nicht im Bebauungsplan geändert (anders als es der angenommene Änderungsantrag der Freien Wähler vorsah), sondern muss über den städtischen Haushalt gedeckt werden (siehe letzter Absatz, Seite 1 Antwortschreiben). Ob dies erfolgen wird, geht aus dem Schreiben nicht klar hervor. Ich werde mich aber noch mal mit dem Ortsbeirat Ahrensdorf dazu abstimmen, wie wir sicherstellen können, das dies erfolgt.
Wie geht es weiter? Wir sind weiterhin auf Unterstützung angewiesen: In der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) sollte der Bedarf an öffentlichen Gemeinschaftsflächen möglichst häufig eingebracht werden und auch die Formulierungen zum Kreisverkehr überprüft werden. Sobald die Auslegung beginnt informieren wir detailliert über die nächsten Schritte und Beteiligungsmöglichkeiten. Danke noch einmal allen Unterzeichner:innen!
Anlage 1 (angefügtes PDF): Antwortschreiben der Stadt Ludwigsfelde vom 07.05.2026 Anlage 2 (Text): Meine Notizen zum mündlichen Redebeitrag derPetitentin auf der StVV am 05.05.2026: 1.) Dank für die Berücksichtigung des Anliegens des Kreisverkehrs 2.) Status Quo im Rousseau Park:
großteilig abgeschlossene Fläche verhindern den Kontakt zwischen Einwohner:innen des Rousseau Parks und anderen Ludwigsfelder Stadtteilen und vermitteln so das Gefühl, in diesem Stadtteil nicht willkommen zu sein. Zudem werden diese Flächen wenig genutzt.
die aktuell - wenig vorhandenen - öffentlichen Flächen adressieren primär Kinder im Alter von ca. 8 bis 12 Jahren (Bolzplatz, Spielplatz am Schwalbennest). Weitere Spielplätze im Rousseau Park (Nord und Süd) sind verschlossen und nur den direkten Anwohner:innen zugänglich.
die Einwohner:innen des Rousseau Parks mit jüngeren Kindern müssen daher nach Ludwigsdorf und Ahrensdorf ausweichen, die dortigen Flächen liegen mehr als 15 Gehminuten von den Mehrfamilienhäusern des Rousseau Parks (Nähe Rewe) entfernt, sodass die fehlenden Sanitäreinrichtungen dort, v.a. für Kleinkinder, problematisch werden. Dort fällt zudem durch die erhöhte Nutzung mehr Abfall an und es ist ein höherer Verschleiß der Spielgeräte zu erwarten, sodass die Stadt hier höhere Unterhaltungskosten hat als bisher. Die Kosten werden also nicht eingespart, nur verlagert.
es existiert keine überdachte Aufenthaltsfläche für Jugendliche, obwohl im diesjährigen Bürgerhaushalt 2 solche Aufenthaltsorte für andere Stadtteile (Ahrensdorf, Gröben) sowie ein nicht-sportlicher Aufenthaltsort gewünscht sind und damit der hohe Bedarf solcher Orte unterstrichen wird.
Auch der Antrag der SPD-Fraktion (Tagesordnungspunkt 5.2) zu Volleyballfelder an der Grundschule in der Ahrensdorfer Heide zeigt, dass der Bedarf an Gemeinschaftsflächen nicht gedeckt ist.
3) Der Wunsch: Die Stadt möchte wachsen und mehr Einwohnerinnen und Einwohner im Rousseau Park ansiedeln daher sollte einen gemeinsamen sinngebenden Aufenthalt im Freien für alle ermöglichen:
Kleinkinder
Kinder
Jugendliche
Erwachsene (auch hier gibt es keine einladenen Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien, nur den sportbezogenen Trimm dich Pfad, der durch einen privaten Verein bertrieben wird).
Wenn als alleiniger Grund - wie es sich aus dem Entwurf für das Antwortschreiben ableiten lässt - gegen mehr öffentliche Gemeinschaftsflächen die offene Finanzierungsfrage der laufenden Kosten ist, dann sollte ein Finanzierungskonzept erarbeitet werden statt den Wunsch abzulehnen."
Ich möchte die Informationen jedoch auch so noch einmal teilen: Mir als Petentin wurde dafür zu Beginn der StVV für die Petition (TOP 7.1) Rederecht eingeräumt. Ich habe daher zu Beginn des Punktes einiges gesamt (siehe Anlage 2). Inhaltlich wurde mir in allen Punkten zugestimmt, dennoch wurde die beigefügte Antwort an mich einstimmig angenommen. Aus meiner Sicht sind die folgenden Informationen zentral:
Öffentliche Gemeinschaftsflächen sind aus Kostengründen ("Unterhaltungsaufwand", siehe Seite 2 Antwortschreiben) derzeit durch die StVV nicht gewünscht. Es wird dafür kein Bedarf gesehen. Als ich jedoch zu diesem Punkt gesprochen habe, wurde mir jedoch durch Nicken signalisiert, dass der Bedarf doch gesehen wird.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans, in der wir im Rathaus schriftlich kommentieren können und auf mehr Gemeinschaftsflächen hinweisen können, verzögert sich, da der am 17.03.2026 angenommene Änderungsantrag der Freien Wähler zum Bau eines Kreisverkehrs noch eingearbeitet wird. (Dies wurde während der Sitzung auf Nachfrage von Jens Wylegalla erklärt.)
Die Beleuchtung und der Fußweg in Richtung Ahrensdorf werden nicht im Bebauungsplan geändert (anders als es der angenommene Änderungsantrag der Freien Wähler vorsah), sondern muss über den städtischen Haushalt gedeckt werden (siehe letzter Absatz, Seite 1 Antwortschreiben). Ob dies erfolgen wird, geht aus dem Schreiben nicht klar hervor. Ich werde mich aber noch mal mit dem Ortsbeirat Ahrensdorf dazu abstimmen, wie wir sicherstellen können, das dies erfolgt.
Wie geht es weiter? Wir sind weiterhin auf Unterstützung angewiesen: In der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) sollte der Bedarf an öffentlichen Gemeinschaftsflächen möglichst häufig eingebracht werden und auch die Formulierungen zum Kreisverkehr überprüft werden. Sobald die Auslegung beginnt informieren wir detailliert über die nächsten Schritte und Beteiligungsmöglichkeiten. Danke noch einmal allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern! Anlage 1 (PDF): Antwortschreiben der Stadt Ludwigsfelde vom 07.05.2026 Anlage 2 (Text): Meine Notizen zum mündlichen Redebeitrag derPetitentin auf der StVV am 05.05.2026: 1.) Dank für die Berücksichtigung des Anliegens des Kreisverkehrs 2.) Status Quo im Rousseau Park:
großteilig abgeschlossene Fläche verhindern den Kontakt zwischen Einwohner:innen des Rousseau Parks und anderen Ludwigsfelder Stadtteilen und vermitteln so das Gefühl, in diesem Stadtteil nicht willkommen zu sein. Zudem werden diese Flächen wenig genutzt.
die aktuell - wenig vorhandenen - öffentlichen Flächen adressieren primär Kinder im Alter von ca. 8 bis 12 Jahren (Bolzplatz, Spielplatz am Schwalbennest). Weitere Spielplätze im Rousseau Park (Nord und Süd) sind verschlossen und nur den direkten Anwohner:innen zugänglich.
die Einwohner:innen des Rousseau Parks mit jüngeren Kindern müssen daher nach Ludwigsdorf und Ahrensdorf ausweichen, die dortigen Flächen liegen mehr als 15 Gehminuten von den Mehrfamilienhäusern des Rousseau Parks (Nähe Rewe) entfernt, sodass die fehlenden Sanitäreinrichtungen dort, v.a. für Kleinkinder, problematisch werden. Dort fällt zudem durch die erhöhte Nutzung mehr Abfall an und es ist ein höherer Verschleiß der Spielgeräte zu erwarten, sodass die Stadt hier höhere Unterhaltungskosten hat als bisher. Die Kosten werden also nicht eingespart, nur verlagert.
es existiert keine überdachte Aufenthaltsfläche für Jugendliche, obwohl im diesjährigen Bürgerhaushalt 2 solche Aufenthaltsorte für andere Stadtteile (Ahrensdorf, Gröben) sowie ein nicht-sportlicher Aufenthaltsort gewünscht sind und damit der hohe Bedarf solcher Orte unterstrichen wird.
Auch der Antrag der SPD-Fraktion (Tagesordnungspunkt 5.2) zu Volleyballfelder an der Grundschule in der Ahrensdorfer Heide zeigt, dass der Bedarf an Gemeinschaftsflächen nicht gedeckt ist.
3) Der Wunsch: Die Stadt möchte wachsen und mehr Einwohnerinnen und Einwohner im Rousseau Park ansiedeln daher sollte einen gemeinsamen sinngebenden Aufenthalt im Freien für alle ermöglichen:
Kleinkinder
Kinder
Jugendliche
Erwachsene (auch hier gibt es keine einladenen Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien, nur den sportbezogenen Trimm dich Pfad, der durch einen privaten Verein bertrieben wird).
Wenn als alleiniger Grund - wie es sich aus dem Entwurf für das Antwortschreiben ableiten lässt - gegen mehr öffentliche Gemeinschaftsflächen die offene Finanzierungsfrage der laufenden Kosten ist, dann sollte ein Finanzierungskonzept erarbeitet werden statt den Wunsch abzulehnen.
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition, am Dienstag, den 05.05.2026 wurde eine Antwort auf unsere Petition in der Stadtverordnetenversammlung (StVV) verhandelt. Mir als Petitentin wurde dafür zu Beginn der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt (7.1) Rederecht eingeräumt. Ich habe daher zu Beginn des Tagesordnungspunktes zu unserer Petition gesprochen. Inhaltlich wurde mit in allen Punkten zugestimmt, dennoch wurde die beigefügte Antwort an mich einstimmig angenommen.
Aus meiner Sicht sind die folgenden Informationen zentral:
Öffentliche Gemeinschaftsflächen sind aus Kostengründen ("Unterhaltungsaufwand", siehe Seite 2 Antwortschreiben) derzeit durch die Stadtverordnetenversammlung nicht gewünscht. Es wird - laut Antwortschreiben - dafür kein Bedarf gesehen. Als ich jedoch zu diesem Punkt gesprochen habe (siehe Notizen ganz unten) wurde mir jedoch durch Nicken signalisiert, dass der Bedarf doch gesehen wird.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans, in der wir im Rathaus schriftlich kommentieren können und auf mehr Gemeinschaftsflächen hinweisen können, verzögert sich, da der am 17.03.2026 angenommene Änderungsantrag der Freien Wähler zum Bau eines Kreisverkehrs noch eingearbeitet wird. (Dies wurde während der Sitzung auf Nachfrage von Jens Wylegalla erklärt.)
Die angemessene Beleuchtung und der Fußweg in Richtung Ahrensdorf werden nicht im Bebauungsplan geändert (anders als es der angenommene Änderungsantrag der Freien Wähler vorsah), sondern muss über den städtischen Haushalt gedeckt werden (siehe letzter Absatz, erste Seite des Antwortschreibens). Ob dies erfolgen wird, geht aus dem Antwortschreiben aktuell nicht klar hervor. Ich werde mich aber noch mal mit dem Ortsbeirat Ahrensdorf dazu abstimmen, wie wir sicherstellen können, das dies erfolgt.
Wie geht es weiter? Wir sind weiterhin auf Unterstützung angewiesen: In der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) sollte der Bedarf an öffentlichen Gemeinschaftsflächen möglichst häufig eingebracht werden und auch die Formulierungen zum Kreisverkehr überprüft werden. Sobald die Auslegung beginnt informieren wir detailliert über die nächsten Schritte und Beteiligungsmöglichkeiten.
Danke noch einmal allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern!
Anlage 1 (PDF): Antwortschreiben der Stadt Ludwigsfelde vom 07.05.2026 Anlage 2 (Text): Notizen zum mündlichen Redebeitrag derPetitentin auf der StVV am 05.05.2026: 1.) Dank für die Berücksichtigung des Anliegens des Kreisverkehrs 2.) Status Quo im Rousseau Park:
großteilig abgeschlossene Fläche verhindern den Kontakt zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern des Rousseau Parks und anderen Ludwigsfelder Stadtteilen und vermitteln so das Gefühl, in diesem Stadtteil nicht willkommen zu sein. Zudem werden diese Flächen wenig genutzt.
die aktuell - wenig vorhandenen - öffentlichen Flächen adressieren primär Kinder im Alter von ca. 8 bis 12 Jahren (Bolzplatz, Spielplatz am Schwalbennest). Weitere Spielplätze im Rousseau Park (Nord und Süd) sind verschlossen und nur den direkten Anwohner:innen zugänglich.
die Einwohnerinnen und Einwohnern des Rousseau Parks mit jüngeren Kindern müssen daher nach Ludwigsdorf und Ahrensdorf ausweichen, die dortigen Flächen liegen aber mehr als 15 Gehminuten von den Mehrfamilienhäusern des Rousseau Parks (Nähe Rewe) entfernt, sodass die fehlenden Sanitäreinrichtungen dort, v.a. für Kleinkinder, problematisch werden. Dort fällt zudem durch die erhöhte Nutzung mehr Abfall an und es ist ein höherer Verschleiß der Spielgeräte zu erwarten, sodass die Stadt hier höhere Unterhaltungskosten hat als bisher. Die Kosten werden also nicht eingespart, nur verlagert.
es existiert keine überdachte Aufenthaltsfläche für Jugendliche, obwohl im diesjährigen Bürgerhaushalt 2 solche Aufenthaltsorte für andere Stadtteile (Ahrensdorf, Gröben) sowie ein nicht-sportlicher Aufenthaltsort (Gemeinschaftsgarten für Kinder und Jugendliche) stehen und damit der hohe Bedarf solcher Orte unterstrichen wird.
Auch der Antrag der SPD-Fraktion (Tagesordnungspunkt 5.2) zu Volleyballfelder an der Grundschule in der Ahrensdorfer Heide zeigt, dass der Bedarf an Gemeinschaftsflächen nicht gedeckt ist.
3) Der Wunsch: Die Stadt möchte wachsen und mehr Einwohnerinnen und Einwohner im Rousseau Park ansiedeln daher sollte einen gemeinsamen sinngebenden Aufenthalt im Freien für alle ermöglichen:
Kleinkinder
Kinder
Jugendliche
Erwachsene (auch hier gibt es keine einladenen Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien, nur den sportbezogenen Trimm dich Pfad, der durch einen privaten Verein bertrieben wird).
Wenn als alleiniger Grund - wie es sich aus dem Entwurf für das Antwortschreiben ableiten lässt - gegen mehr öffentliche Gemeinschaf
Dort wird allerdings benannt, dass der Kreisverkehr Konsens seit 2021 sei. Richtig ist, dass es anscheinend 2021 einen Beschluss für einen Kreisverkehr im damaligen Bebauungsplan gab (der mir allerdings nicht vorliegt). Dieser wurde aber im ursprünglich beantragten geänderten Bebauungsplan, der am 17.3.2026 beschlossen werden sollte, aufgehoben. Dort stand auf Seite 38 unter 5.6.1: ”Die optionale Anlage eines Kreisverkehrs wird hingegen vorerst nicht weiterverfolgt, da die Errichtung einer Lichtsignalanlage (LSA) voraussichtlich mit erheblich geringerem Aufwand und schneller möglich sein wird als eine aufwendige Planung und Umsetzung eines Kreisverkehrs. Falls künftig dennoch ein Kreisverkehr angelegt werden sollte, sind die dafür benötigten Flächen und der erforderliche Ausgleich in einem gesonderten Planverfahren zu sichern bzw. zu regeln” sowie „.Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Anlage einer Lichtsignalanlage (LSA) ausreichen würde. Im Bebauungsplan Nr. 46 „Ahrensdorfer Heide – Gartenstadt im Rousseau Park“ werden daher vorerst lediglich die Verkehrsflächen gesichert, die für einen Knotenpunkt mit einer Lichtsignalanlage (LSA) benötigt werden“ (S.38) und unter 5.6.2 auf Seite 39 wurde der Kreisverkehr im Bebauungsplan, der zur Sitzung am 17.3.2026 vorlag, explizit gestrichen. Die von den Freien Wählern/ Herrn Wyöegalla beantragte Änderung für den Kreisverkehr - welche in der Stadtverordnetenversammlung dann glücklicherweise angenommen wurde - wurde noch am 10.03.2026 im Bauausschuss mit nur einer Gegenstimme abgelehnt, dies wurde auch auf der Stadtverordnetenversammlung so berichtet und zeigt, dass vor der Sitzung kein Konsens herrschte.
Das Engagement über die Petition war also - anders als im Artikel benannt - durchaus notwendig und erfolgreich. Daher noch mal Danke an alle, die unterzeichnet haben.
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition, die Stadtverordnetenversammlung am 17.3. verlief wie folgt: Wie angekündigt, habe ich die Petition an die Stadtverordnetenversammlung übergeben. Leider konnte sie aufgrund einer Frist (vermutlich § 6 der Geschäftsordnung – Einreichung 15 Tage vor der Sitzung) nicht mehr auf die aktuelle Tagesordnung gesetzt werden. Sie wird jedoch in der nächsten Sitzung am 29.4. um 18 Uhr im Klubhaus behandelt. Unabhängig davon konnte ich in der Einwohnerfragestunde den zentralen Wunsch der Petition – den Bau eines Kreisverkehrs, sowie die Schaffung öffentlicher Gemeinschaftsflächen – vorbringen und die wichtigsten Argumente darstellen (siehe Pro-Argumente auf der Petitionsseite).
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden von Herrn Wylegalla die Änderungsanträge der Freien Wähler, die u. a. auch den Kreisverkehr und Gemeinschaftsflächen vorsehen, auf den Änderungsantrag zum Bau eines Kreisverkehrs reduziert und um Unterstützung des Antrags durch die anderen Fraktionen gebeten. Nach einer kurzen Unterbrechung fand der Antrag fraktionsübergreifend Unterstützung und wurde mit nur zwei Enthaltungen angenommen. Das ist ein wichtiger Erfolg: Der Bebauungsplan 46 wird entsprechend angepasst, sodass der Bau eines Kreisverkehrs nun weiterverfolgt wird. Beim Thema öffentliche Grün- und Freizeitflächen gab es hingegen zunächst keine Änderung des Bebauungsplans. Wie geht es weiter? Das Anliegen der öffentlichen Grün- und Freizeitflächen werde ich in der kommenden Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt der Petition erneut einbringen. Allgemein sind wir weiterhin auf Unterstützung angewiesen: In der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) sollte der Bedarf an öffentlichen Gemeinschaftsflächen möglichst häufig eingebracht werden und auch die Formulierungen zum Kreisverkehr überprüft werden. Sobald die Auslegung beginnt – voraussichtlich bereits in der kommenden Woche – informieren wir detailliert über die nächsten Schritte und Beteiligungsmöglichkeiten.
Danke allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern für 566 Unterschriften innerhalb von nur 10 Tagen - das ist eine beachtliche Zahl, wenn man bedenkt, dass im betroffenen Gebiet Rousseau Park und Ahrensdorf aktuell gemeinsam rund 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben! Ein besonderer Dank gilt dem Ortsbeirat Ahrensdorf (Jens Wylegalla, Gerhard Krause und Daniela Arndt) für die engagierte Unterstützung sowie Christine und Matthias für ihren großen Einsatz bei Erstellung und Verbreitung der Petition!
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,
Zusammenfassend: Danke für 566 Unterschriften, die bereits Wirkung zeigen – der Bau des Kreisverkehrs wurde politisch auf der Stadtverordnetenversammlung am 17.3. angestoßen, und wir werden auch in Bezug auf die öffentlichen Gemeinschaftsflächen weiter aktiv bleiben. Dies wird am 29.4. in der Stadtverordnetenversammlung noch einmal detailliert besprochen.
Für die Interessierten anbei im Detail wie die Stadtverordnetenversammlung am 17.3. verlief: Wie angekündigt, habe ich die Petition an die Stadtverordnetenversammlung übergeben. Leider konnte sie aufgrund einer Frist (vermutlich § 6 der Geschäftsordnung – Einreichung 15 Tage vor der Sitzung) nicht mehr auf die aktuelle Tagesordnung gesetzt werden. Sie wird jedoch in der nächsten Sitzung am 29.4. um 18 Uhr im Klubhaus behandelt. Unabhängig davon konnte ich in der Einwohnerfragestunde den zentralen Wunsch der Petition – den Bau eines Kreisverkehrs sowie die Schaffung öffentlicher Gemeinschaftsflächen – vorbringen und die wichtigsten Argumente darstellen (siehe Pro-Argumente auf der Petitionsseite). In Tagesordnungspunkt 7.6 bei der Abstimmung des Bebauungsplans wurden von Herrn Wylegalla die Änderungsanträge der Freien Wähler, die u. a. auch den Kreisverkehr und Gemeinschaftsflächen vorsehen, auf den Änderungsantrag zum Bau eines Kreisverkehrs reduziert und um Unterstützung des Antrags durch die anderen Fraktionen gebeten. Nach einer kurzen Unterbrechung fand der Antrag weitgehend Unterstützung und wurde mit nur zwei Enthaltungen angenommen. Das ist ein wichtiger Erfolg: Der Bebauungsplan 46 wird entsprechend angepasst, sodass der Bau eines Kreisverkehrs nun weiterverfolgt wird. Beim Thema öffentliche Grün- und Freizeitflächen gab es hingegen zunächst keine Änderung des Bebauungsplans.
Wie geht es weiter? Das Anliegen der öffentlichen Grün- und Freizeitflächen werde ich in der Sitzung am 29.4. unter dem Tagesordnungspunkt der Petition erneut einbringen. Allgemein sind wir weiterhin auf Unterstützung angewiesen: In der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) sollte der Bedarf an öffentlichen Gemeinschaftsflächen möglichst häufig eingebracht werden und auch die Formulierungen zum Kreisverkehr überprüft werden. Sobald die Auslegung beginnt – voraussichtlich bereits in der kommenden Woche – informieren wir detailliert über die nächsten Schritte und Beteiligungsmöglichkeiten.
Danke allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern für 566 Unterschriften innerhalb von nur 10 Tagen - das ist eine beachtliche Zahl, wenn man bedenkt, dass im betroffenen Gebiet Rousseau Park und Ahrensdorf aktuell gemeinsam rund 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben! Ein besonderer Dank gilt dem Ortsbeirat Ahrensdorf (Jens Wylegalla, Gerhard Krause und Daniela Arndt) für die engagierte Unterstützung sowie Christine und Matthias für ihren großen Einsatz bei Erstellung und Verbreitung der Petition
Link zum öffentlich einsehbaren Bebauungsplan ergänzt
Neuer Petitionstext:
Petition an die Stadtverordneten Ludwigsfelde zur sozial und ökologisch sinnvollen Änderung des Bebauungsplans 46 "Ahrensdorfer Heide - Gartenstadt im Rousseau Park" (hier öffentlich einzusehen) insbesondere für eine Umsetzung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung L795/ Rousseauallee und mehr öffentlichen Gemeinschaftsflächen, (wie z.B. Sportanlagen, Grünflächen und Spielplätze)!
Zum Anlass dieser PetitionAktuell wird in diversen Gremien über den Bebauungsplan Nr. 46 "Ahrensdorfer Heide - Gartenstadt im Rousseau Park" der Stadt Ludwigsfelde verhandelt. Er sieht den Bau eines weiteren Wohnquartiers nördlich der Rousseauallee gegenüber der Kita vor. Geplant ist die Bebauung mit 500 Wohnungen, einem Parkhaus, einer privatisierten Grünfläche und eine teilweise Nutzung durch Gewerbe (sogenanntes Mischgebiet). Die Ausgangssituation in Bezug auf die Verkehrssituation Geplant ist zudem, das dadurch weiter steigende Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Rousseauallee/ L795 durch eine Lichtsignalanlage (Ampel) zu regulieren. Insbesondere Personen - vorrangig Schulkinder - zu Fuß und mit dem Rad sowie aus der Rousseaualle kommende linksabbiegende Autos würden von einem Kreisverkehr - durch die deutlich höhere Verkehrssicherheit von Kreisverkehren durch niedrigere Geschwindigkeiten und weniger Konfliktpunkte - profitieren. Kreisverkehre sorgen für einen besseren Verkehrsfluss ohne lange Wartezeiten, sind wirtschaftlicher im Unterhalt (keine Wartung) und umweltfreundlicher durch weniger Stop-and-Go. Dies gilt insbesondere in Verbindung mit der bereits vorhandenen Ampelanlage an der Kreuzung L795/ L79 im Berufsverkehr.Unser Anliegen in Bezug auf die VerkehrssituationWir setzen uns für eine Umsetzung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung L795/ Rousseauallee ein, ergänzt um eine angemessene Beleuchtung des Fußwegs in Richtung Ahrensdorf sowie eine finanzielle Beteiligung des Investors an diesen Maßnahmen. Die Ausgangssituation in Bezug auf die sozialräumliche Situation Geplant ist, wie auch im restlichen Rousseaupark, neben einem kleinen Bolzplatz keine öffentlichen Spiel-, Sport-, Freizeit-oder Grünanlagen mit dem Ziel der gesunderhaltenden gemeinsamen Freizeitgestaltung zu errichten. Erneut sind ausschließlich privatisierte Grünflächen geplant. Im Sinne der sozial wie ökologisch nachhaltigen Nutzung der Flächen müssen Maßnahmen für einen gemeinsamen sinngebenden Aufenthalt im Freien für alle Einwohner und Einwohnerinnen geplant werden.Unser Anliegen in Bezug auf die sozialräumliche Situation Wir setzen uns für die Änderung des Bebauungsplans hin zu mehr öffentlichen sozial und ökologisch sinnvoll gestalteten Gemeinschaftsflächen, wie z. B. die Nutzung von Dächern für Sportanlagen, Grünflächen und Spielplätzen ein. Wie geht es weiter?Diese Petition wird zur Stadtverordnetenversammlung am 17.3.2026 an die Stadtverordneten übergeben.Nachdem der Bebauungsplan Nr. 46 in dieser Sitzung behandelt wurde, wird danach mindestens 30 Tage lang eine Öffentliche Auslegung (gemäß Paragraph 3, Abs. 2 Baugesetzbuch) in der Stadtverwaltung stattfinden. In diesem Rahmen sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, vor Ort noch einmal schriftlich Anregungen einzureichen.Wir werden über nebenan.de sowie Aushänge darüber informieren, sobald dieses Verfahren startet. Wir bitten Sie, das Anliegen auch auf diesem Weg an die Verantwortlichen heranzutragen.Sie können sich auch direkt selbst informieren auf: www.ludwigsfelde.de/rathaus-und-buergerservice/oeffentliche-auslegung
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 375 (341 in Ludwigsfelde)