Region: Duisburg

Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Sören Link

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7.717 von 3.300 für Quorum in Duisburg Duisburg

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Neuigkeiten

19.02.2026, 14:42

Statement der CDU-Ratsfraktion Duisburg zur Grundsteuerreform
und der aktuellen Hebesatz-Debatte

Die deutschlandweit vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung der
Grundsteuer sorgt in der Bevölkerung, so auch in Duisburg, für großen Unmut, den wir als CDU-
Ratsfraktion Duisburg in Teilen nachvollziehen können. Obschon die Grundsteuerreform
insgesamt aufkommensneutral umgesetzt wird und eine gerechtere Besteuerung durch die
Anpassung der Neuberechnung an aktualisierte Grundstückswerte verfolgt, kommt es teils zu
erheblichen Verschiebungen der Steuerbelastungen. So gibt es viele Grundstückseigentümer, die
künftig deutlich mehr und viele andere, die künftig deutlich weniger Grundsteuer bezahlen
müssen, sowie einige wenige, bei denen sich nichts Nennenswertes ändert.

Die CDU-Ratsfraktion steht für eine Politik mit Augenmaß – dazu gehört auch, Belastungen für
Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Um diese Verschiebungen der Steuerlast
so sozialverträglich wie möglich zu gestalten, haben wir in Duisburg im vergangenen Jahr die vom
Land NRW aufgezeigte Option gewählt, statt eines einheitlichen Grundsteuerhebesatzes
gesplittete Hebesätze für einerseits Wohngrundstücke und andererseits Nichtwohngrundstücke
zu wählen. So konnten wir die teils erheblichen Steuerlastverschiebungen bei Wohngrundstücken
durch einen niedrigeren Hebesatz abmildern und durch einen höheren Hebesatz bei den
Nichtwohngrundstücken kompensieren.

Leider hat kürzlich eine Gerichtsentscheidung den eingeschlagenen Weg der gesplitteten
Hebesätze im Klageverfahren als nicht rechtssicher eingestuft. Daher steht eine Rückkehr zu
einem einheitlichen Grundsteuerhebesatz in Duisburg zur Diskussion. Am 24. Februar 2026 soll
die Entscheidung in der Ratssitzung der Stadt Duisburg getroffen werden.
Wir als CDU-Ratsfraktion haben uns intensiv mit den Auswirkungen der Grundsteuerreform
sowie der zuletzt praktizierten Anwendung gesplitteter Hebesätze für Wohngrundstücke und
Nichtwohngrundstücke befasst. Nach sorgfältiger Abwägung aller rechtlichen und finanziellen
Aspekte sehen wir uns aufgrund erheblicher Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung
differenzierter Hebesätze in der Verantwortung, wieder zu einem einheitlichen Hebesatz
zurückzukehren.

Die aktuellen juristischen Fragestellungen lassen derzeit keine verlässliche und rechtssichere
Grundlage für eine dauerhafte Differenzierung zwischen zu Wohnzwecken und nicht zu
Wohnzwecken genutzten Grundstücken erkennen. Als verantwortungsvolle Kommunalpolitiker
können und dürfen wir keine Regelung aufrechterhalten, die möglicherweise in einem späteren
gerichtlichen Verfahren für unwirksam erklärt wird und damit erhebliche finanzielle Risiken für
unsere Stadt nach sich zieht.

Uns ist bewusst, dass die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz im Zuge der Neuberechnung
für viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken eine höhere steuerliche
Belastung bedeutet. Diese Entwicklung bedauern wir ausdrücklich. Sie hat allerdings ihren
Ursprung in der grundsätzlichen Neuberechnung einer aufkommensneutralen und gerechteren
Grundsteuer, wie sie das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil verlangt.
Wir tragen Verantwortung für die finanzielle Stabilität unserer Stadt und für rechtssichere
Beschlüsse des Rates. Bis eine letztinstanzliche gerichtliche Klärung zur Zulässigkeit gesplitteter
Hebesätze vorliegt, sehen wir daher keine tragfähige und verantwortungsvolle Alternative zu
einem einheitlichen Hebesatz und werden in der kommenden Ratssitzung der Stadt Duisburg der
entsprechenden Beschlussvorlage zur Wiedereinführung eines einheitlichen
Grundsteuerhebesatzes zustimmen. Wir gehen davon aus, dass sich eine Mehrheit im Rat dieser
Entscheidung anschließt.

Selbstverständlich werden wir die weitere rechtliche Entwicklung aufmerksam verfolgen und
beobachten, welche Gestaltungsmöglichkeiten die abschließenden Gerichtsurteile den
Kommunen belassen. Sollte eine rechtssichere Möglichkeit zur differenzierten Gestaltung der
Hebesätze bestehen, werden wir diese erneut prüfen.

Mit besten Grüßen
i.A.
Thorsten Vermathen
Fraktions- und Pressereferent


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