Stellungnahmen: Rat der Stadt Duisburg
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24% unterstützen einen Antrag im Parlament.
24% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
25% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Demir Binali
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
BSW, zuletzt bearbeitet am 21.04.2026
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das BSW stimmte gegen die Aufhebung des differenzierten Hebesatzes. Duisburg hat bereits eine der höchsten Hebesätze in NRW. Wir lehnen jede weitere Belastung für die Duisburger strikt ab. Für viele Eigentümer und Mieter werden durch die Aufhebung der differenzierten Hebesätze zusätzliche Kosten von einigen hundert Euro pro Jahr entstehen.
Letztendlich trägt die schwarz-grüne Landesregierung die Verantwortung für den derzeitigen Schlamassel. Daher fordern wir die Landesregierung auf, dass sie die Messzahlen auf Landesebene ändert und ein rechtssicheres und gerechtes Grundsteuermodell einführt. Erst setzen CDU und Grüne auf Landesebene die Grundsteuerreform in den Sand und dann bitten sie die Bürger auch noch zur Kasse.
Entschieden lehnen wir aber auch Vorstöße wie die von AfD und Grünen ab die drohenden Steuerausfälle durch Einsparungen im Haushalt, also bei den freiwilligen Leistungen oder bei Investitionen auszugleichen. Von diesen Kürzungen wären dann wieder alle Bürgerinnen und Bürger in Duisburg betroffen.
Erkan Kocalar
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
BSW, zuletzt bearbeitet am 26.03.2026
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ratsgruppe BSW Duisburg
Sonnenwall 6
47051 Duisburg
Tel.: 0203 46 80 49 70
Mail: fraktion@duisburg-bsw.de
24.03.2026
Stellungnahme
BSW-Ratsgruppe lehnte einheitlichen Hebesatz ab und fordert nun von Landesregierung die Änderung der Messzahlen
Das BSW stimmte gegen die Aufhebung des differenzierten Hebesatzes. Duisburg hat bereits eine der höchsten Hebesätze in NRW. Wir lehnen jede weitere Belastung für die Duisburger strikt ab. Für viele Eigentümer und Mieter werden durch die Aufhebung der differenzierten Hebesätze zusätzliche Kosten von einigen hundert Euro pro Jahr entstehen.
Letztendlich trägt die schwarz-grüne Landesregierung die Verantwortung für den derzeitigen Schlamassel. Daher fordern wir die Landesregierung auf, dass sie die Messzahlen auf Landesebene ändert und ein rechtssicheres und gerechtes Grundsteuermodell einführt. Erst setzen CDU und Grüne auf Landesebene die Grundsteuerreform in den Sand und dann bitten sie die Bürger auch noch zur Kasse.
Entschieden lehnen wir aber auch Vorstöße wie die von AfD und Grünen ab die drohenden Steuerausfälle durch Einsparungen im Haushalt, also bei den freiwilligen Leistungen oder bei Investitionen auszugleichen. Von diesen Kürzungen wären dann wieder alle Bürgerinnen und Bürger in Duisburg betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Erkan Kocalar
Rainer Holfeld
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 23.03.2026
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich hatte im Rat auch einen entsprechenden Wortbeitrag geleistet.
Stiv Nikolic
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Alexander Schaary
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Herbert Fürmann
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Alan Imamura
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Marcus Gerhard Maschinsky
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Ludger Gerhard
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Markus Spank
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Monique Trump
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Christian von Coll
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Sebastian Walgenbach
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Dirk Wasilewski
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Ina-Wilhelmine Welzenbach
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Florian Schmeink
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Heike Betz
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Freya Braun
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Sabine Dehnen
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Carsten Groß
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Nicola Kehr
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Dirk Korneli
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Andreas Laasch
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Jörg Laube
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Sascha Lensing
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Alexander Schaary.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt und dazu einen Antrag eingereicht. Den Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. Sie können den Antrag hier nachlesen: sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do
Zum Antrag der Verwaltung gab ich folgende Wortmeldung ab:
Die Duisburger Bürger sollen tiefer in die Tasche greifen und höhere Mieten zahlen, weil die Stadt Duisburg dringend Geld braucht. So könnte man die Gründe für die Erhöhung des Hebesatzes kurz und bündig zusammenfassen. Der Stadtkämmerer Martin Murrack sagt selbst „Um unseren Haushaltsplan zu erreichen, ist die Festsetzung des Hebesatzes auf 1169 Prozent erforderlich“. Die AfD-Fraktion spricht sich entschieden gegen diese Mehrbelastung der Bürger aus. Denn zur Wahrheit des Haushaltsplans gehört auch, dass man mit 169 Millionen Euro der städtischen Wohnungsgesellschaft GEBAG aus der Patsche helfen musste; die Verantwortlichen hatten sich ordentlich verzockt. Ähnlich sieht es in der aktuellen Affäre um die DVV aus, deren Größe wir aktuell noch gar nicht abschätzen können. Die Zeche für solches Versagen zahlen am Ende die Bürger.
Gehen wir ins Detail: Der Städte- und Gemeindebund hatte schon frühzeitig erkannt, dass es bei der Anwendung des bürokratischen „Scholzmodells“ zur Entlastung der Gewerbegrundstücke bis zu 50% und zur Belastung von Privatgrundstücken von 20% und mehr kommen würde. Erwartungsgemäß war die Akzeptanz wegen des wahnsinnigen Aufwands nicht vorhanden. Die Evaluation zeigte für Duisburg leider keine gewünschte Aufkommensneutralität, sondern einen Einnahmeverlust von ca. 11,5 Mio. €.
Unter Anwendung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Wahl des gesplitteten Hebesatzes) hat jede Kommune bis 30. Juni Zeit zur Hebesatzkorrektur.
Duisburg will allerdings nicht mehr splitten, sondern einen einheitlichen Hebesatz anwenden. Wie eingangs beschrieben, mit massiver Wohnkostensteigerung für die Bürger. Besonders hart trifft es ältere Gebäude.
Der Grund sind die Urteile von vier Gewerbetreibenden, die gegen den Grundsteuerbescheid in ihrer Ruhrgebietskommune erfolgreich geklagt haben, um im Ergebnis eine steuerliche Gleichbehandlung der Hebesätze erreichen. Gegen alle Urteile ist Berufung von den Kommunen beim OVG eingelegt worden. Die Urteile gelten nur für die betroffenen Städte und nicht automatisch auch für andere Städte wie Duisburg.
Kämmerer Martin Murrack möchte den einheitlichen Hebesatz von 1169% einführen. Die Hebesätze der Wohngrundstücke steigen damit von 886% um ca. 32 % und Gewerbegrundstücke sinken von 1469% um ca. 20%. So wird für die Duisburger Bürger Wohnen zum Luxus!
Zum Schluss fragen wir im Interesse der Bürger: In welchem Verhältnis steht das geplante Aufkommen für Wohngrundstücke und gewerbliche Grundstücke bei der Grundsteuer B im Vergleich zu 2025? Bitte nennen Sie die Prozentzahlen!
Wir lehnen die Erhöhung entschieden ab und verweisen auf unseren Antrag.
Renate Hannelore Gutowski
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
SPD, zuletzt bearbeitet am 19.04.2026
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die SPD-Ratsfraktion kann sehr gut nachvollziehen, dass viele Duisburgerinnen und Duisburger durch die Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer aktuell eine deutlich höhere Belastung spüren – und das sorgt verständlicherweise für Verunsicherung und auch Ärger.
Uns wäre es ebenfalls lieber gewesen, die gesplitteten Hebesätze beibehalten zu können. Genau deshalb haben wir sie im Rat ursprünglich eingeführt.
Wichtig ist dabei: Die Grundsteuerreform ist bewusst aufkommensneutral angelegt. Das heißt, die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr ein als zuvor. Die Erhöhung der Hebesätze für Wohngrundstücke erfolgte aus rechtlichen Zwängen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Dezember 2025 in Verfahren der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, dass unterschiedliche Hebesätze unzulässig sind und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Würden wir jetzt die weiteren Instanzen abwarten, würde das für die Stadt Duisburg ein erhebliches Haushaltsrisiko von 50 bis 140 Mio. € pro Jahr bedeuten. Dieses Risiko hätte ganz konkrete Folgen: Einschnitte bei Schulen und Kitas, beim Sport, bei Kultur und bei der städtischen Infrastruktur.
Deshalb standen wir vor einer schwierigen Abwägung: Entweder ein rechtlich unsicherer Weg mit massiven finanziellen Risiken für die Stadt – oder eine Anpassung der Hebesätze. Wir haben uns für das entschieden, das aus unserer Sicht den größeren Schaden für die Stadt und ihre Menschen verhindert.
Es gibt eine rechtssichere Lösung, wie andere Bundesländer sie bereits umgesetzt haben: ein eigenes Landesmodell mit angepassten Messzahlen. Das haben wir schon gefordert, als ersichtlich wurde, dass das Bundesmodell Wohngrundstücke gegenüber Gewerbegrundstücke benachteiligen würde – und das fordern wir immer noch!
Sven Engert
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
SPD, zuletzt bearbeitet am 13.04.2026
Die SPD-Ratsfraktion kann sehr gut nachvollziehen, dass viele Duisburgerinnen und Duisburger durch die Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer aktuell eine deutlich höhere Belastung spüren – und das sorgt verständlicherweise für Verunsicherung und auch Ärger.
Uns wäre es ebenfalls lieber gewesen, die gesplitteten Hebesätze beibehalten zu können. Genau deshalb haben wir sie im Rat ursprünglich eingeführt.
Wichtig ist dabei: Die Grundsteuerreform ist bewusst aufkommensneutral angelegt. Das heißt, die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr ein als zuvor. Die Erhöhung der Hebesätze für Wohngrundstücke erfolgte aus rechtlichen Zwängen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Dezember 2025 in Verfahren der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, dass unterschiedliche Hebesätze unzulässig sind und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Würden wir jetzt die weiteren Instanzen abwarten, würde das für die Stadt Duisburg ein erhebliches Haushaltsrisiko von 50 bis 140 Mio. € pro Jahr bedeuten. Dieses Risiko hätte ganz konkrete Folgen: Einschnitte bei Schulen und Kitas, beim Sport, bei Kultur und bei der städtischen Infrastruktur.
Deshalb standen wir vor einer schwierigen Abwägung: Entweder ein rechtlich unsicherer Weg mit massiven finanziellen Risiken für die Stadt – oder eine Anpassung der Hebesätze. Wir haben uns für das entschieden, das aus unserer Sicht den größeren Schaden für die Stadt und ihre Menschen verhindert.
Es gibt eine rechtssichere Lösung, wie andere Bundesländer sie bereits umgesetzt haben: ein eigenes Landesmodell mit angepassten Messzahlen. Das haben wir schon gefordert, als ersichtlich wurde, dass das Bundesmodell Wohngrundstücke gegenüber Gewerbegrundstücke benachteiligen würde – und das fordern wir immer noch!
Tom Krusch
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
SPD, zuletzt bearbeitet am 31.03.2026
Die SPD-Ratsfraktion kann sehr gut nachvollziehen, dass viele Duisburgerinnen und Duisburger durch die Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer aktuell eine deutlich höhere Belastung spüren – und das sorgt verständlicherweise für Verunsicherung und auch Ärger.
Uns wäre es ebenfalls lieber gewesen, die gesplitteten Hebesätze beibehalten zu können. Genau deshalb haben wir sie im Rat ursprünglich eingeführt.
Wichtig ist dabei: Die Grundsteuerreform ist bewusst aufkommensneutral angelegt. Das heißt, die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr ein als zuvor. Die Erhöhung der Hebesätze für Wohngrundstücke erfolgte aus rechtlichen Zwängen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Dezember 2025 in Verfahren der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, dass unterschiedliche Hebesätze unzulässig sind und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Würden wir jetzt die weiteren Instanzen abwarten, würde das für die Stadt Duisburg ein erhebliches Haushaltsrisiko von 50 bis 140 Mio. € pro Jahr bedeuten. Dieses Risiko hätte ganz konkrete Folgen: Einschnitte bei Schulen und Kitas, beim Sport, bei Kultur und bei der städtischen Infrastruktur.
Deshalb standen wir vor einer schwierigen Abwägung: Entweder ein rechtlich unsicherer Weg mit massiven finanziellen Risiken für die Stadt – oder eine Anpassung der Hebesätze. Wir haben uns für das entschieden, das aus unserer Sicht den größeren Schaden für die Stadt und ihre Menschen verhindert.
Es gibt eine rechtssichere Lösung, wie andere Bundesländer sie bereits umgesetzt haben: ein eigenes Landesmodell mit angepassten Messzahlen. Das haben wir schon gefordert, als ersichtlich wurde, dass das Bundesmodell Wohngrundstücke gegenüber Gewerbegrundstücke benachteiligen würde – und das fordern wir immer noch!
Marcus Mellenthin
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
SPD, zuletzt bearbeitet am 27.03.2026
Die SPD-Ratsfraktion kann sehr gut nachvollziehen, dass viele Duisburgerinnen und Duisburger durch die Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer aktuell eine deutlich höhere Belastung spüren – und das sorgt verständlicherweise für Verunsicherung und auch Ärger.
Uns wäre es ebenfalls lieber gewesen, die gesplitteten Hebesätze beibehalten zu können. Genau deshalb haben wir sie im Rat ursprünglich eingeführt.
Wichtig ist dabei: Die Grundsteuerreform ist bewusst aufkommensneutral angelegt. Das heißt, die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr ein als zuvor. Die Erhöhung der Hebesätze für Wohngrundstücke erfolgte aus rechtlichen Zwängen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Dezember 2025 in Verfahren der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, dass unterschiedliche Hebesätze unzulässig sind und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte hierzu eine andere Rechtsaufassung, jedoch kam am Ende zum gleichen Schluss begründete es jedoch mit der Problematikl bei gemischten Nutzungen.
Würden wir jetzt die weiteren Instanzen abwarten, würde das für die Stadt Duisburg ein erhebliches Haushaltsrisiko von 50 bis 140 Mio. € pro Jahr bedeuten.
Dies stellt ca. 1/5 des Steueraufkommen der Stadt dar.
Dieses Risiko hätte ganz konkrete Folgen: Einschnitte bei Schulen und Kitas, beim Sport, bei Kultur und bei der städtischen Infrastruktur.
Deshalb standen wir vor einer schwierigen Abwägung: Entweder ein rechtlich unsicherer Weg mit massiven finanziellen Risiken für die Stadt – oder eine Anpassung der Hebesätze. Wir haben uns für das entschieden, das aus unserer Sicht den größeren Schaden für die Stadt und ihre Menschen verhindert.
Es gibt eine rechtssichere Lösung, wie andere Bundesländer sie bereits umgesetzt haben: ein eigenes Landesmodell mit angepassten Messzahlen. Das haben wir schon gefordert, als ersichtlich wurde, dass das Bundesmodell Wohngrundstücke gegenüber Gewerbegrundstücke benachteiligen würde – und das fordern wir immer noch!
Hans-Dieter Stradmann
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
SPD, zuletzt bearbeitet am 26.03.2026
Die SPD-Ratsfraktion kann sehr gut nachvollziehen, dass viele Duisburgerinnen und Duisburger durch die Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer aktuell eine deutlich höhere Belastung spüren – und das sorgt verständlicherweise für Verunsicherung und auch Ärger.
Uns wäre es ebenfalls lieber gewesen, die gesplitteten Hebesätze beibehalten zu können. Genau deshalb haben wir sie im Rat ursprünglich eingeführt.
Wichtig ist dabei: Die Grundsteuerreform ist bewusst aufkommensneutral angelegt. Das heißt, die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr ein als zuvor. Die Erhöhung der Hebesätze für Wohngrundstücke erfolgte aus rechtlichen Zwängen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Dezember 2025 in Verfahren der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, dass unterschiedliche Hebesätze unzulässig sind und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Würden wir jetzt die weiteren Instanzen abwarten, würde das für die Stadt Duisburg ein erhebliches Haushaltsrisiko von 50 bis 140 Mio. € pro Jahr bedeuten. Dieses Risiko hätte ganz konkrete Folgen: Einschnitte bei Schulen und Kitas, beim Sport, bei Kultur und bei der städtischen Infrastruktur.
Deshalb standen wir vor einer schwierigen Abwägung: Entweder ein rechtlich unsicherer Weg mit massiven finanziellen Risiken für die Stadt – oder eine Anpassung der Hebesätze. Wir haben uns für das entschieden, das aus unserer Sicht den größeren Schaden für die Stadt und ihre Menschen verhindert.
Es gibt eine rechtssichere Lösung, wie andere Bundesländer sie bereits umgesetzt haben: ein eigenes Landesmodell mit angepassten Messzahlen. Das haben wir schon gefordert, als ersichtlich wurde, dass das Bundesmodell Wohngrundstücke gegenüber Gewerbegrundstücke benachteiligen würde – und das fordern wir immer noch!
Sascha Westerhofen
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
SPD, zuletzt bearbeitet am 26.03.2026
Die SPD-Ratsfraktion kann sehr gut nachvollziehen, dass viele Duisburgerinnen und Duisburger durch die Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer aktuell eine deutlich höhere Belastung spüren – und das sorgt verständlicherweise für Verunsicherung und auch Ärger.
Uns wäre es ebenfalls lieber gewesen, die gesplitteten Hebesätze beibehalten zu können. Genau deshalb haben wir sie im Rat ursprünglich eingeführt.
Wichtig ist dabei: Die Grundsteuerreform ist bewusst aufkommensneutral angelegt. Das heißt, die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr ein als zuvor. Die Erhöhung der Hebesätze für Wohngrundstücke erfolgte aus rechtlichen Zwängen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Dezember 2025 in Verfahren der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, dass unterschiedliche Hebesätze unzulässig sind und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Würden wir jetzt die weiteren Instanzen abwarten, würde das für die Stadt Duisburg ein erhebliches Haushaltsrisiko von 50 bis 140 Mio. € pro Jahr bedeuten. Dieses Risiko hätte ganz konkrete Folgen: Einschnitte bei Schulen und Kitas, beim Sport, bei Kultur und bei der städtischen Infrastruktur.
Deshalb standen wir vor einer schwierigen Abwägung: Entweder ein rechtlich unsicherer Weg mit massiven finanziellen Risiken für die Stadt – oder eine Anpassung der Hebesätze. Wir haben uns für das entschieden, das aus unserer Sicht den größeren Schaden für die Stadt und ihre Menschen verhindert.
Es gibt eine rechtssichere Lösung, wie andere Bundesländer sie bereits umgesetzt haben: ein eigenes Landesmodell mit angepassten Messzahlen. Das haben wir schon gefordert, als ersichtlich wurde, dass das Bundesmodell Wohngrundstücke gegenüber Gewerbegrundstücke benachteiligen würde – und das fordern wir immer noch!
Rainer Schütten
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
SPD, zuletzt bearbeitet am 25.03.2026
Susanne Zander
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
SPD, zuletzt bearbeitet am 25.03.2026
Die SPD-Ratsfraktion kann sehr gut nachvollziehen, dass viele Duisburgerinnen und Duisburger durch die Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer aktuell eine deutlich höhere Belastung spüren – und das sorgt verständlicherweise für Verunsicherung und auch Ärger.
Uns wäre es ebenfalls lieber gewesen, die gesplitteten Hebesätze beibehalten zu können. Genau deshalb haben wir sie im Rat ursprünglich eingeführt.
Wichtig ist dabei: Die Grundsteuerreform ist bewusst aufkommensneutral angelegt. Das heißt, die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr ein als zuvor. Die Erhöhung der Hebesätze für Wohngrundstücke erfolgte aus rechtlichen Zwängen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Dezember 2025 in Verfahren der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, dass unterschiedliche Hebesätze unzulässig sind und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Würden wir jetzt die weiteren Instanzen abwarten, würde das für die Stadt Duisburg ein erhebliches Haushaltsrisiko von 50 bis 140 Mio. € pro Jahr bedeuten. Dieses Risiko hätte ganz konkrete Folgen: Einschnitte bei Schulen und Kitas, beim Sport, bei Kultur und bei der städtischen Infrastruktur.
Deshalb standen wir vor einer schwierigen Abwägung: Entweder ein rechtlich unsicherer Weg mit massiven finanziellen Risiken für die Stadt – oder eine Anpassung der Hebesätze. Wir haben uns für das entschieden, das aus unserer Sicht den größeren Schaden für die Stadt und ihre Menschen verhindert.
Es gibt eine rechtssichere Lösung, wie andere Bundesländer sie bereits umgesetzt haben: ein eigenes Landesmodell mit angepassten Messzahlen. Das haben wir schon gefordert, als ersichtlich wurde, dass das Bundesmodell Wohngrundstücke gegenüber Gewerbegrundstücke benachteiligen würde – und das fordern wir immer noch!
Jannik Neuhaus
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
SPD, zuletzt bearbeitet am 25.03.2026
Die SPD-Ratsfraktion kann sehr gut nachvollziehen, dass viele Duisburgerinnen und Duisburger durch die Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer aktuell eine deutlich höhere Belastung spüren – und das sorgt verständlicherweise für Verunsicherung und auch Ärger.
Uns wäre es ebenfalls lieber gewesen, die gesplitteten Hebesätze beibehalten zu können. Genau deshalb haben wir sie im Rat ursprünglich eingeführt.
Wichtig ist dabei: Die Grundsteuerreform ist bewusst aufkommensneutral angelegt. Das heißt, die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr ein als zuvor. Die Erhöhung der Hebesätze für Wohngrundstücke erfolgte aus rechtlichen Zwängen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Dezember 2025 in Verfahren der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, dass unterschiedliche Hebesätze unzulässig sind und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Würden wir jetzt die weiteren Instanzen abwarten, würde das für die Stadt Duisburg ein erhebliches Haushaltsrisiko von 50 bis 140 Mio. € pro Jahr bedeuten. Dieses Risiko hätte ganz konkrete Folgen: Einschnitte bei Schulen und Kitas, beim Sport, bei Kultur und bei der städtischen Infrastruktur.
Deshalb standen wir vor einer schwierigen Abwägung: Entweder ein rechtlich unsicherer Weg mit massiven finanziellen Risiken für die Stadt – oder eine Anpassung der Hebesätze. Wir haben uns für das entschieden, das aus unserer Sicht den größeren Schaden für die Stadt und ihre Menschen verhindert.
Es gibt eine rechtssichere Lösung, wie andere Bundesländer sie bereits umgesetzt haben: ein eigenes Landesmodell mit angepassten Messzahlen. Das haben wir schon gefordert, als ersichtlich wurde, dass das Bundesmodell Wohngrundstücke gegenüber Gewerbegrundstücke benachteiligen würde – und das fordern wir immer noch!
Torsten Steinke
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.03.2026
Die SPD-Ratsfraktion kann sehr gut nachvollziehen, dass viele Duisburgerinnen und Duisburger durch die Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer aktuell eine deutlich höhere Belastung spüren – und das sorgt verständlicherweise für Verunsicherung und auch Ärger.
Uns wäre es ebenfalls lieber gewesen, die gesplitteten Hebesätze beibehalten zu können. Genau deshalb haben wir sie im Rat ursprünglich eingeführt.
Wichtig ist dabei: Die Grundsteuerreform ist bewusst aufkommensneutral angelegt. Das heißt, die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr ein als zuvor. Die Erhöhung der Hebesätze für Wohngrundstücke erfolgte aus rechtlichen Zwängen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Dezember 2025 in Verfahren der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, dass unterschiedliche Hebesätze unzulässig sind und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Würden wir jetzt die weiteren Instanzen abwarten, würde das für die Stadt Duisburg ein erhebliches Haushaltsrisiko von 50 bis 140 Mio. € pro Jahr bedeuten. Dieses Risiko hätte ganz konkrete Folgen: Einschnitte bei Schulen und Kitas, beim Sport, bei Kultur und bei der städtischen Infrastruktur.
Deshalb standen wir vor einer schwierigen Abwägung: Entweder ein rechtlich unsicherer Weg mit massiven finanziellen Risiken für die Stadt – oder eine Anpassung der Hebesätze. Wir haben uns für das entschieden, das aus unserer Sicht den größeren Schaden für die Stadt und ihre Menschen verhindert.
Es gibt eine rechtssichere Lösung, wie andere Bundesländer sie bereits umgesetzt haben: ein eigenes Landesmodell mit angepassten Messzahlen. Das haben wir schon gefordert, als ersichtlich wurde, dass das Bundesmodell Wohngrundstücke gegenüber Gewerbegrundstücke benachteiligen würde – und das fordern wir immer noch!
Senthuran Sivananda
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.03.2026
Die SPD-Ratsfraktion kann sehr gut nachvollziehen, dass viele Duisburgerinnen und Duisburger durch die Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer aktuell eine deutlich höhere Belastung spüren – und das sorgt verständlicherweise für Verunsicherung und auch Ärger.
Uns wäre es ebenfalls lieber gewesen, die gesplitteten Hebesätze beibehalten zu können. Genau deshalb haben wir sie im Rat ursprünglich eingeführt.
Wichtig ist dabei: Die Grundsteuerreform ist bewusst aufkommensneutral angelegt. Das heißt, die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr ein als zuvor. Die Erhöhung der Hebesätze für Wohngrundstücke erfolgte aus rechtlichen Zwängen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Dezember 2025 in Verfahren der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, dass unterschiedliche Hebesätze unzulässig sind und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Würden wir jetzt die weiteren Instanzen abwarten, würde das für die Stadt Duisburg ein erhebliches Haushaltsrisiko von 50 bis 140 Mio. € pro Jahr bedeuten. Dieses Risiko hätte ganz konkrete Folgen: Einschnitte bei Schulen und Kitas, beim Sport, bei Kultur und bei der städtischen Infrastruktur.
Deshalb standen wir vor einer schwierigen Abwägung: Entweder ein rechtlich unsicherer Weg mit massiven finanziellen Risiken für die Stadt – oder eine Anpassung der Hebesätze. Wir haben uns für das entschieden, das aus unserer Sicht den größeren Schaden für die Stadt und ihre Menschen verhindert.
Es gibt eine rechtssichere Lösung, wie andere Bundesländer sie bereits umgesetzt haben: ein eigenes Landesmodell mit angepassten Messzahlen. Das haben wir schon gefordert, als ersichtlich wurde, dass das Bundesmodell Wohngrundstücke gegenüber Gewerbegrundstücke benachteiligen würde – und das fordern wir immer noch!
Frederik Engeln
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
Junges Duisburg, zuletzt bearbeitet am 23.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Frederik Engeln.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Junges Duisburg
Junges Duisburg versteht, dass viele Eigentümer und Mieter die Entwicklung der Grundsteuer mit Sorge betrachten. Gerade steigende Wohnkosten werden in Duisburg sehr sensibel wahrgenommen.
Allerdings greift die Darstellung, der neue Hebesatz bedeute schlicht eine Erhöhung um 38 Prozent gegenüber 2024, zu kurz. Ein direkter Vergleich des Hebesatzes von 845 Punkten aus dem Jahr 2024 mit 1.169 Punkten ab 2026 ist rechnerisch nicht aussagekräftig, weil sich durch die Grundsteuerreform gleichzeitig die Steuermessbeträge grundlegend verändert haben. Entscheidend ist immer das Zusammenspiel aus Messbetrag und Hebesatz – nicht der Hebesatz allein.
Genau deshalb gibt es Eigentümer, deren Belastung gestiegen ist, aber ebenso Eigentümer, deren Grundsteuer im Vergleich zu vor der Reform gesunken ist.
Mit der beschlossenen Anpassung erhöht die Stadt das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht. Es wird kein zusätzlicher Einnahmeeffekt erzeugt, sondern das bestehende Aufkommen unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen abgesichert.
Die Beibehaltung der gesplitteten Hebesätze wäre politisch nur dann vertretbar gewesen, wenn die rechtlichen Risiken ignoriert worden wären. Nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf (wenn auch mit anderer Begründung als Gelsenkirchen) steht diese Konstruktion jedoch erheblich unter Druck. Ein Festhalten daran hätte für die Stadt erhebliche finanzielle Unsicherheiten bedeutet – mit möglichen Rückforderungen und Einnahmeausfällen in Millionenhöhe.
Dass das Land Nordrhein-Westfalen eine andere Rechtsauffassung vertritt, ist bekannt. Gleichzeitig trägt der Rat Verantwortung für die konkrete Situation vor Ort und kann sich nicht darauf verlassen, dass erst nach Jahren höchstrichterliche Klarheit entsteht.
Auch der Eindruck, Nichtwohngrundstücke würden nun pauschal bevorzugt, greift zu kurz. Die Entscheidung folgt nicht einer politischen Bevorzugung einzelner Gruppen, sondern der Notwendigkeit, unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu schaffen.
Unabhängig davon bleibt Duisburg beim allgemeinen Wohnkostenniveau im Vergleich zu vielen anderen Großstädten weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau – auch wenn einzelne Belastungen selbstverständlich spürbar sind.
Politik muss hier beides leisten: Belastungen ernst nehmen und zugleich Entscheidungen treffen, die rechtlich Bestand haben und die finanzielle Stabilität der Stadt sichern.
Uwe Becker
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
Junges Duisburg, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Frederik Engeln.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Junges Duisburg
Junges Duisburg versteht, dass viele Eigentümer und Mieter die Entwicklung der Grundsteuer mit Sorge betrachten. Gerade steigende Wohnkosten werden in Duisburg sehr sensibel wahrgenommen.
Allerdings greift die Darstellung, der neue Hebesatz bedeute schlicht eine Erhöhung um 38 Prozent gegenüber 2024, zu kurz. Ein direkter Vergleich des Hebesatzes von 845 Punkten aus dem Jahr 2024 mit 1.169 Punkten ab 2026 ist rechnerisch nicht aussagekräftig, weil sich durch die Grundsteuerreform gleichzeitig die Steuermessbeträge grundlegend verändert haben. Entscheidend ist immer das Zusammenspiel aus Messbetrag und Hebesatz – nicht der Hebesatz allein.
Genau deshalb gibt es Eigentümer, deren Belastung gestiegen ist, aber ebenso Eigentümer, deren Grundsteuer im Vergleich zu vor der Reform gesunken ist.
Mit der beschlossenen Anpassung erhöht die Stadt das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht. Es wird kein zusätzlicher Einnahmeeffekt erzeugt, sondern das bestehende Aufkommen unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen abgesichert.
Die Beibehaltung der gesplitteten Hebesätze wäre politisch nur dann vertretbar gewesen, wenn die rechtlichen Risiken ignoriert worden wären. Nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf (wenn auch mit anderer Begründung als Gelsenkirchen) steht diese Konstruktion jedoch erheblich unter Druck. Ein Festhalten daran hätte für die Stadt erhebliche finanzielle Unsicherheiten bedeutet – mit möglichen Rückforderungen und Einnahmeausfällen in Millionenhöhe.
Dass das Land Nordrhein-Westfalen eine andere Rechtsauffassung vertritt, ist bekannt. Gleichzeitig trägt der Rat Verantwortung für die konkrete Situation vor Ort und kann sich nicht darauf verlassen, dass erst nach Jahren höchstrichterliche Klarheit entsteht.
Auch der Eindruck, Nichtwohngrundstücke würden nun pauschal bevorzugt, greift zu kurz. Die Entscheidung folgt nicht einer politischen Bevorzugung einzelner Gruppen, sondern der Notwendigkeit, unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu schaffen.
Unabhängig davon bleibt Duisburg beim allgemeinen Wohnkostenniveau im Vergleich zu vielen anderen Großstädten weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau – auch wenn einzelne Belastungen selbstverständlich spürbar sind.
Politik muss hier beides leisten: Belastungen ernst nehmen und zugleich Entscheidungen treffen, die rechtlich Bestand haben und die finanzielle Stabilität der Stadt sichern.
Louis Bruns
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
Junges Duisburg, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Frederik Engeln.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Junges Duisburg
Junges Duisburg versteht, dass viele Eigentümer und Mieter die Entwicklung der Grundsteuer mit Sorge betrachten. Gerade steigende Wohnkosten werden in Duisburg sehr sensibel wahrgenommen.
Allerdings greift die Darstellung, der neue Hebesatz bedeute schlicht eine Erhöhung um 38 Prozent gegenüber 2024, zu kurz. Ein direkter Vergleich des Hebesatzes von 845 Punkten aus dem Jahr 2024 mit 1.169 Punkten ab 2026 ist rechnerisch nicht aussagekräftig, weil sich durch die Grundsteuerreform gleichzeitig die Steuermessbeträge grundlegend verändert haben. Entscheidend ist immer das Zusammenspiel aus Messbetrag und Hebesatz – nicht der Hebesatz allein.
Genau deshalb gibt es Eigentümer, deren Belastung gestiegen ist, aber ebenso Eigentümer, deren Grundsteuer im Vergleich zu vor der Reform gesunken ist.
Mit der beschlossenen Anpassung erhöht die Stadt das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht. Es wird kein zusätzlicher Einnahmeeffekt erzeugt, sondern das bestehende Aufkommen unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen abgesichert.
Die Beibehaltung der gesplitteten Hebesätze wäre politisch nur dann vertretbar gewesen, wenn die rechtlichen Risiken ignoriert worden wären. Nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf (wenn auch mit anderer Begründung als Gelsenkirchen) steht diese Konstruktion jedoch erheblich unter Druck. Ein Festhalten daran hätte für die Stadt erhebliche finanzielle Unsicherheiten bedeutet – mit möglichen Rückforderungen und Einnahmeausfällen in Millionenhöhe.
Dass das Land Nordrhein-Westfalen eine andere Rechtsauffassung vertritt, ist bekannt. Gleichzeitig trägt der Rat Verantwortung für die konkrete Situation vor Ort und kann sich nicht darauf verlassen, dass erst nach Jahren höchstrichterliche Klarheit entsteht.
Auch der Eindruck, Nichtwohngrundstücke würden nun pauschal bevorzugt, greift zu kurz. Die Entscheidung folgt nicht einer politischen Bevorzugung einzelner Gruppen, sondern der Notwendigkeit, unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu schaffen.
Unabhängig davon bleibt Duisburg beim allgemeinen Wohnkostenniveau im Vergleich zu vielen anderen Großstädten weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau – auch wenn einzelne Belastungen selbstverständlich spürbar sind.
Politik muss hier beides leisten: Belastungen ernst nehmen und zugleich Entscheidungen treffen, die rechtlich Bestand haben und die finanzielle Stabilität der Stadt sichern.
Karlheinz Hagenbuck
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
Junges Duisburg, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Frederik Engeln.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Junges Duisburg
Junges Duisburg versteht, dass viele Eigentümer und Mieter die Entwicklung der Grundsteuer mit Sorge betrachten. Gerade steigende Wohnkosten werden in Duisburg sehr sensibel wahrgenommen.
Allerdings greift die Darstellung, der neue Hebesatz bedeute schlicht eine Erhöhung um 38 Prozent gegenüber 2024, zu kurz. Ein direkter Vergleich des Hebesatzes von 845 Punkten aus dem Jahr 2024 mit 1.169 Punkten ab 2026 ist rechnerisch nicht aussagekräftig, weil sich durch die Grundsteuerreform gleichzeitig die Steuermessbeträge grundlegend verändert haben. Entscheidend ist immer das Zusammenspiel aus Messbetrag und Hebesatz – nicht der Hebesatz allein.
Genau deshalb gibt es Eigentümer, deren Belastung gestiegen ist, aber ebenso Eigentümer, deren Grundsteuer im Vergleich zu vor der Reform gesunken ist.
Mit der beschlossenen Anpassung erhöht die Stadt das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht. Es wird kein zusätzlicher Einnahmeeffekt erzeugt, sondern das bestehende Aufkommen unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen abgesichert.
Die Beibehaltung der gesplitteten Hebesätze wäre politisch nur dann vertretbar gewesen, wenn die rechtlichen Risiken ignoriert worden wären. Nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf (wenn auch mit anderer Begründung als Gelsenkirchen) steht diese Konstruktion jedoch erheblich unter Druck. Ein Festhalten daran hätte für die Stadt erhebliche finanzielle Unsicherheiten bedeutet – mit möglichen Rückforderungen und Einnahmeausfällen in Millionenhöhe.
Dass das Land Nordrhein-Westfalen eine andere Rechtsauffassung vertritt, ist bekannt. Gleichzeitig trägt der Rat Verantwortung für die konkrete Situation vor Ort und kann sich nicht darauf verlassen, dass erst nach Jahren höchstrichterliche Klarheit entsteht.
Auch der Eindruck, Nichtwohngrundstücke würden nun pauschal bevorzugt, greift zu kurz. Die Entscheidung folgt nicht einer politischen Bevorzugung einzelner Gruppen, sondern der Notwendigkeit, unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu schaffen.
Unabhängig davon bleibt Duisburg beim allgemeinen Wohnkostenniveau im Vergleich zu vielen anderen Großstädten weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau – auch wenn einzelne Belastungen selbstverständlich spürbar sind.
Politik muss hier beides leisten: Belastungen ernst nehmen und zugleich Entscheidungen treffen, die rechtlich Bestand haben und die finanzielle Stabilität der Stadt sichern.
Christiane Wedding
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
Junges Duisburg, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Frederik Engeln.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Junges Duisburg
Junges Duisburg versteht, dass viele Eigentümer und Mieter die Entwicklung der Grundsteuer mit Sorge betrachten. Gerade steigende Wohnkosten werden in Duisburg sehr sensibel wahrgenommen.
Allerdings greift die Darstellung, der neue Hebesatz bedeute schlicht eine Erhöhung um 38 Prozent gegenüber 2024, zu kurz. Ein direkter Vergleich des Hebesatzes von 845 Punkten aus dem Jahr 2024 mit 1.169 Punkten ab 2026 ist rechnerisch nicht aussagekräftig, weil sich durch die Grundsteuerreform gleichzeitig die Steuermessbeträge grundlegend verändert haben. Entscheidend ist immer das Zusammenspiel aus Messbetrag und Hebesatz – nicht der Hebesatz allein.
Genau deshalb gibt es Eigentümer, deren Belastung gestiegen ist, aber ebenso Eigentümer, deren Grundsteuer im Vergleich zu vor der Reform gesunken ist.
Mit der beschlossenen Anpassung erhöht die Stadt das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht. Es wird kein zusätzlicher Einnahmeeffekt erzeugt, sondern das bestehende Aufkommen unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen abgesichert.
Die Beibehaltung der gesplitteten Hebesätze wäre politisch nur dann vertretbar gewesen, wenn die rechtlichen Risiken ignoriert worden wären. Nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf (wenn auch mit anderer Begründung als Gelsenkirchen) steht diese Konstruktion jedoch erheblich unter Druck. Ein Festhalten daran hätte für die Stadt erhebliche finanzielle Unsicherheiten bedeutet – mit möglichen Rückforderungen und Einnahmeausfällen in Millionenhöhe.
Dass das Land Nordrhein-Westfalen eine andere Rechtsauffassung vertritt, ist bekannt. Gleichzeitig trägt der Rat Verantwortung für die konkrete Situation vor Ort und kann sich nicht darauf verlassen, dass erst nach Jahren höchstrichterliche Klarheit entsteht.
Auch der Eindruck, Nichtwohngrundstücke würden nun pauschal bevorzugt, greift zu kurz. Die Entscheidung folgt nicht einer politischen Bevorzugung einzelner Gruppen, sondern der Notwendigkeit, unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu schaffen.
Unabhängig davon bleibt Duisburg beim allgemeinen Wohnkostenniveau im Vergleich zu vielen anderen Großstädten weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau – auch wenn einzelne Belastungen selbstverständlich spürbar sind.
Politik muss hier beides leisten: Belastungen ernst nehmen und zugleich Entscheidungen treffen, die rechtlich Bestand haben und die finanzielle Stabilität der Stadt sichern.
Oliver Beltermann
ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt
Junges Duisburg, zuletzt bearbeitet am 21.03.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Frederik Engeln.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Junges Duisburg
Junges Duisburg versteht, dass viele Eigentümer und Mieter die Entwicklung der Grundsteuer mit Sorge betrachten. Gerade steigende Wohnkosten werden in Duisburg sehr sensibel wahrgenommen.
Allerdings greift die Darstellung, der neue Hebesatz bedeute schlicht eine Erhöhung um 38 Prozent gegenüber 2024, zu kurz. Ein direkter Vergleich des Hebesatzes von 845 Punkten aus dem Jahr 2024 mit 1.169 Punkten ab 2026 ist rechnerisch nicht aussagekräftig, weil sich durch die Grundsteuerreform gleichzeitig die Steuermessbeträge grundlegend verändert haben. Entscheidend ist immer das Zusammenspiel aus Messbetrag und Hebesatz – nicht der Hebesatz allein.
Genau deshalb gibt es Eigentümer, deren Belastung gestiegen ist, aber ebenso Eigentümer, deren Grundsteuer im Vergleich zu vor der Reform gesunken ist.
Mit der beschlossenen Anpassung erhöht die Stadt das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht. Es wird kein zusätzlicher Einnahmeeffekt erzeugt, sondern das bestehende Aufkommen unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen abgesichert.
Die Beibehaltung der gesplitteten Hebesätze wäre politisch nur dann vertretbar gewesen, wenn die rechtlichen Risiken ignoriert worden wären. Nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf (wenn auch mit anderer Begründung als Gelsenkirchen) steht diese Konstruktion jedoch erheblich unter Druck. Ein Festhalten daran hätte für die Stadt erhebliche finanzielle Unsicherheiten bedeutet – mit möglichen Rückforderungen und Einnahmeausfällen in Millionenhöhe.
Dass das Land Nordrhein-Westfalen eine andere Rechtsauffassung vertritt, ist bekannt. Gleichzeitig trägt der Rat Verantwortung für die konkrete Situation vor Ort und kann sich nicht darauf verlassen, dass erst nach Jahren höchstrichterliche Klarheit entsteht.
Auch der Eindruck, Nichtwohngrundstücke würden nun pauschal bevorzugt, greift zu kurz. Die Entscheidung folgt nicht einer politischen Bevorzugung einzelner Gruppen, sondern der Notwendigkeit, unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu schaffen.
Unabhängig davon bleibt Duisburg beim allgemeinen Wohnkostenniveau im Vergleich zu vielen anderen Großstädten weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau – auch wenn einzelne Belastungen selbstverständlich spürbar sind.
Politik muss hier beides leisten: Belastungen ernst nehmen und zugleich Entscheidungen treffen, die rechtlich Bestand haben und die finanzielle Stabilität der Stadt sichern.
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