03/06/2026, 03:28
Liebe Unterstützende der Petition gegen einen einheitlichen Hebesatz!
Auch wenn es ruhiger um die Petition geworden ist möchte euch auf diesem Weg kurz darüber informieren was es in der Sache aktuell noch Interessantes zu berichten gibt.
1.) Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer (das auch hier bei uns in NRW Grundlage bei der Berechnung der neuen Grundsteuermessbeiträge war) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Beide Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wenden. Damit soll in Karlsruhe abschließend geklärt werden, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt.
Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert. Zusätzlich bemängeln die Verbände die Verwendung von pauschalen bzw. fiktiven Mietwerten im Bundesmodell.
www.hausundgrund.de/grundsteuer-haus-grund-und-bdst-reichen-klage-beim-bundesverfassungsgericht-ein
2.) Der Oberhausener Jurist Wolfram Försterling, ehemaliger Verwaltungsrichter und Ministerialrat, hat in einem interessanten Beitrag in der NRZ/WAZ geäußert einfach auf einen einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke umzuschwenken, um die „Aufkommensneutralität“ zu erreichen, dürfte problematisch sein. Schließlich ist nicht absehbar, dass das OVG die einheitlichen Hebesätze einfach „durchwinkt“ und nicht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zulässt oder gar dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.
Als „rechtssichere“ Lösung komme aus seiner Sicht für die Kommunen nur in Betracht, jeweils die Grundsteuerbescheide nach altem Recht (aus 2024, auf Grundlage der „Einheitswerte“) mit denjenigen nach neuem Recht (aus 2025, mit den unterschiedlichen Hebesätzen) miteinander zu vergleichen und jeweils den geringeren Betrag in den Grundsteuerbescheiden für 2026 (und die Folgejahre) festzusetzen.
Interessant sind diese Aussagen vor allem vor dem Hintergrund da unser Kämmerer ja die Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz als "alternativlos" bezeichnet hat. Wie es scheint gibt es aber zumindest mindestens eine rechtssichere Alternative und es stellt sich die Frage inwieweit die Stadt Duisburg überhaupt nach alternativen Möglichkeiten gesucht hat!
www.nrz.de/lokales/oberhausen/article411290323/grundsteuer-wirrwarr-was-ein-top-jurist-den-staedten-nun-raet.html
3.) Die Stadt Oberhausen, die wie die Stadt Duisburg vor dem selben Problem mit den differenzierten Hebesätzen steht, hat die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz (aus meiner Sicht vernünftigerweise) im Gegensatz zur Stadt Duisburg zunächst einmal vertagt! Der Grund dafür ist, das am 10.03.2026 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auch wieder bezüglich der Hebesatzdifferenzierung ein erstinstanzliches Urteil erwartet wird. Da geht es dann um die Städte Hilden und Ratingen. Es ist spannend ob dieses Gericht den Sachverhalt genau so beurteilt wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen oder in der Angelegenheit zu einer völlig anderen Beurteilung/Bewertung kommt. Es wäre m.M. nach deshalb gut gewesen wenn die Stadt Duisburg zumindest dieses Urteil auch noch abgewartet hätte!
www.radiooberhausen.de/artikel/rat-grundsteuer-entscheidung-vertagt-2569801
4.) Ich habe gleich am 25.02.2026 nach dem Ratsbeschluss zum Hebesatz in Duisburg eine sehr lange und ausführliche Eingabe an die Bezirksregierung Düsseldorf bzw. die Kommunalaufsicht verfasst. In dieser Eingabe - die ich als Kopie auch an die lokalen Medien gesendet habe - habe ich zum einen (auch in eurem Namen) meinen Unmut über die Entscheidung der Stadt Duisburg geäußert und zum anderen um die Beantwortung einiger Fragen gebeten. Insbesondere wie die Bezirksregierung die derzeitige Situation (Land NRW sagt Differenzierung sei rechtssicher / Stadt Duisburg sagt sie sei rechtsunsicher) rechtlich einschätzt und ob die Stadt Duisburg aus Sicht der Bezirksregierung tatsächlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft bzw. Alternativen geprüft hat um die Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz zu vermeiden. Der Eingang meiner Eingabe wurde mir zwischenzeitlich bestätigt und mir auch mitgeteilt das die Stadt Duisburg durch die Bezirksregierung um Stellungnahme gebeten wurde. Das zeigt das mein und euer Anliegen bei der Bezirksregierung durchaus sehr ernst genommen wird. Über die Antwort werde ich euch natürlich zeitnah informieren!
Es bleibt also weiter spannend und das letzte Wort ist in der Angelegenheit noch lange nicht gesprochen. Vor dem Hintergrund macht es also durchaus weiterhin Sinn die Petition bei Nachbarn, Freunden, Familie und Kollegen zu bewerben oder auch selbst zu unterzeichnen falls noch nicht geschehen.
Ich danke auch weiterhin für eure Unterstützung.
Euer Joachim Bohn
03/01/2026, 07:16
Da kann man mal sehen! Wenn man mal ein wenig nachdenkt und Fachleute befragt gibt es doch noch andere, rechtsichere Lösungen anstatt einfach nur auf den einheitlichen Hebesatz zurückkehren!
Zitat aus dem Artikel:
"Als „rechtssichere“ Lösung kommt aus meiner Sicht für die Kommunen nur in Betracht, jeweils die Grundsteuerbescheide nach altem Recht (aus 2024, auf Grundlage der „Einheitswerte“) mit denjenigen nach neuem Recht (aus 2025, mit den unterschiedlichen Hebesätzen) miteinander zu vergleichen und jeweils den geringeren Betrag in den Grundsteuerbescheiden für 2026 (und die Folgejahre) festzusetzen.
Denn dieser geringere Betrag wäre dann ja auf jeden Fall als „Minus“ gegenüber den Beträgen nach den anderen Berechnungsmethoden gerechtfertigt, egal, welche Methode abschließend von den Gerichten als verfassungsgemäß eingestuft wird. In einer entsprechenden Satzung des Rates müsste dies entsprechend ausformuliert und dargestellt werden, dass die Grundsteuerbescheide eben alle nur vorläufig sind und nach einer abschließenden Klärung durch die Gerichte auch mit Nachforderungen zu rechnen ist.“"
Noch besser! Darüber hinaus stuft er die Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz per Satzung sogar als "problematisch" ein da nicht absehbar sei ob das OVG den einheitlichen Hebesatz (in dem Artikel geht es um die Stadt Oberhausen mit dem selben Problem wie Duisburg die jetzt wenigstens zunächst noch ein Urteil zu der Sache zu zwei anderen Städten vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf im März abwarten will!) einfach durchwinke "und nicht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zulässt oder gar dem Bundesverfassungsgericht vorlegt"!
Das ist mal ´ne schallende Ohrfeige für die Stadt und den Rat der Stadt Duisburg!
www.nrz.de/lokales/oberhausen/article411290323/grundsteuer-wirrwarr-was-ein-top-jurist-den-staedten-nun-raet.html
03/01/2026
www.viewww.de/123/duistop-forum/2026/03/01/grundsteuer-b-angehoben-nun-meldet-sich-der-initiator-der-gegen-petition-zu-wort/
02/28/2026, 04:49
+++ Grundsteuer: Haus & Grund und BdSt reichen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein! +++
Neue Runde im Streit um die neue Grundsteuer: Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Beide Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wenden. Damit soll in Karlsruhe abschließend geklärt werden, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt.
Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert. Zusätzlich bemängeln die Verbände die Verwendung von pauschalen bzw. fiktiven Mietwerten im Bundesmodell.
Mit der Verfassungsbeschwerde wollen wir Rechtssicherheit schaffen und eine Grundsteuer erreichen, die einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist.
Zur ganzen Pressemitteilung: www.hausundgrund.de/grundsteuer-haus-grund-und-bdst-reichen-klage-beim-bundesverfassungsgericht-ein
02/26/2026, 11:52
Die erzählen da Lügen in die laufende Kamera ohne rot zu werden! An erster Stelle der Herr Mahlberg! Nee. Ist ja keine Steuererhöhung wenn ALLE Bürger, die in irgendeiner Form wohnen, mit 32 % Grundsteuer mehr belastet werden! Was ist es denn dann? Eine freiwillige Solidaritätsabgabe an die klamme Stadt um Gewerbe und Handel zu entlasten!? Und gezwungen zu Handeln wurde die Stadt schon mal überhaupt nicht und das Wohnimmobilien durch die Grundsteuerreform übermäßig stark be- und Nichtwohn-/Gewerbeimmobilien übermäßig stark entlastet werden wollte das Bundesverfassungsgericht bestimmt auch nicht als es eine Reform der Grundsteuer anmahnte!
JUDU ist auch nicht besser...
Na ich weiß auf jeden Fall nach dieser Entscheidung wen ich NICHT mehr wähle!
02/25/2026, 08:28
Auch Studio47 berichtet im Rahmen seiner Nachrichten über unsere Präsenz am gestrigen Tag vor und während der Ratssitzung (ab ca. 1 Minute 30 Sekunden.
02/24/2026, 14:06
Im Nachgang möchte ich auch noch die mir heute Mittag vom BSW übermittelte Presseerklärung hier veröffentlichen:
"BSW lehnt Grundsteuererhöhung für Wohngebäude ab
Das BSW stimmt gegen die Aufhebung des differenzierten Hebesatzes. Binali Demir, Ratsmitglied der BSW-Gruppe, erklärt dazu: „Duisburg hat bereits eine der höchsten Hebesätze in NRW. Wir lehnen jede weitere zusätzliche Belastung für die Duisburger strikt ab. Die Bundes- und Landesregierungen haben in den vergangenen Jahren die Lebensbedingungen für die Menschen immer weiter verschlechtert. Ein Großteil der Menschen in Duisburg kann weitere Belastungen nicht mehr schultern. Steigende Armut und Arbeitslosigkeit, hohe Preissteigerungen bei Lebensmitteln und immer höhere Kosten für Miete und Energie in den vergangenen Jahren treiben immer mehr Menschen in die Verzweiflung.
Wie die Gerichte über die Zulässigkeit der Differenzierung der Hebesätze letztinstanzlich entscheiden, ist ungewiss. Die schwarz-grüne Landesregierung behauptet, dass die Differenzierung rechtssicher sei. Doch nicht einmal die CDU-Ratsfraktion hier in Duisburg scheint der Einschätzung ihrer CDU-Landesregierung zu vertrauen und setzt dann doch lieber auf einen einheitlichen Hebesatz und damit auf eine höhere Besteuerung von Wohngebäuden, die sowohl die Eigentümer als auch die Mieter tragen müssen, da die Grundsteuer auf die Miete umgelegt wird. Für viele Eigentümer und Mieter werden dadurch zusätzliche Belastungen von einigen hundert Euro pro Jahr entstehen. Im Zweifel bittet man dann doch lieber die Bürger für die eigene vermurkste Politik zur Kasse. Andere Bundesländer wie Sachsen haben frühzeitig ein rechtsicheres Modell eingeführt, indem über die Messzahlen auf Landesebene ein sozial gerechteres Grundsteuermodell eingeführt wurde.
Letztendlich trägt die schwarz-grüne Landesregierung die Verantwortung für den Schlamassel. Sollten auch die weiteren gerichtlichen Instanzen zu dem Urteil kommen, dass die Einführung differenzierter Hebesätze auf kommunaler Ebene unzulässig ist, dann muss die Landesregierung dafür die Verantwortung tragen und die Mehrbelastungen, die daraus für die Kommunen entstehen, übernehmen. Die Verschiebung von Risken auf die Bürger wird es mit uns nicht geben. Auch lehnen wir Vorstöße von AfD und Grünen ab, die drohenden Steuerausfälle durch Einsparungen im Haushalt, also bei den freiwilligen Leistungen oder bei Investitionen auszugleichen. Anstatt die Menschen durch Steuererhöhungen weiter zu belasten, brauchen wir eine bessere Finanzausstattung für die Kommunen. Wir brauchen eine Vermögenssteuer. Die Einnahmen aus der Einführung einer Vermögenssteuer, könnte das Land an die Kommunen weiterreichen, um die kommunalen Haushalte und die Menschen in den Städten zu entlasten.“ "