10.02.2026, 00:52
Denkfehler beim Verfassen der Initiativbeschreibung und beim Verfassen der Beschreibung des Anliegens!
Neuer Titel: KeineBeibehaltung Rücknahmeder desHebesatzsplittung gesplitteten(Wohneigentum/Nichtwohneigentum) Grundsteuerhebesatzesauch inüber Duisburgdas rückwirkendJahr zum2025 01.01.2026!hinaus!
Neuer Petitionstext:
Die Stadt Duisburg hat wie andere Städte in NRW auch zum 01.01.2025 aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Grundsteuerreform erstmals einen gesplitteten Hebesatz für Eigentümer von Wohnimmobilien und Eigentümer von Nichtwohnimmobilien eingeführt. Hintergrund dieser Splittung war, das sich bei Beibehaltung eines einheitlichen Hebesatzes ansonsten die Steuerschuld trotz einer aufkommensneutralen Erhebung erheblich zu Ungunsten der Eigentümer von Wohnimmobilien verschoben hätte.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat als erste Instanz Ende letzten Jahres dieses Vorgehen als rechtswidrig eingeordnet. Aufgrund dieser Entscheidung hat sich die Stadt Duisburg aus Sorge vor zukünftigen möglichen Steuerausfällen dazu entschieden rückwirkend zum 01.01.2026 wieder einen einheitlichen Hebesatz einzuführen. Dieser neue einheitliche Hebesatz soll bei 1.169 Punkten liegen. Der letzte einheitliche Hebesatz aus dem Jahr 2024 lag bei 845 Punkten was eine Steigerung des Hebesatzes von sage und schreibe 38 % innerhalb eines Jahres bedeuten würde. Der neue einheitliche Hebesatz soll vom Rat der Stadt Duisburg am 24.02.2026 beschlossen werden. Da sich die Steuermessbeträge bei vielen Immobilienbesitzern - und somit auch die Berechnungsgrundlage - geändert haben bedeutet dieser neue Hebesatz für viele Eigentümer von Wohnimmobilien eine nochmalige erhebliche - um nicht zu sagen - massive Erhöhung ihrer Grundsteuerlast was insbesondere für einkommensschwache Eigenheimbesitzer zu einer mittlerweile existenziellen Bedrohung wird!
Mit dieser Petition soll die Stadt Duisburg aufgefordert werden dendie einheitlichengesplitteten HebesatzHebesätze aus dem Jahr 2025 beizubehalten da überhaupt noch nicht alle Instanzen abschließend über den Sachverhalt entschieden haben und selbst das Land NRW immer noch der Meinung ist das gesplittete Grundsteuerhebesätze geltendem Recht entsprechen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 141 (136 in Duisburg)