Region: Duisburg

Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!

Petition is addressed to
Oberbürgermeister Sören Link

8,029 Signatures

100 %
7,507 from 3,300 for quorum in Duisburg Duisburg

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  1. Launched 09/02/2026
  2. Time remaining > 3 months
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News

03/06/2026, 03:28

Liebe Unterstützende der Petition gegen einen einheitlichen Hebesatz!

Auch wenn es ruhiger um die Petition geworden ist möchte euch auf diesem Weg kurz darüber informieren was es in der Sache aktuell noch Interessantes zu berichten gibt.

1.) Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer (das auch hier bei uns in NRW Grundlage bei der Berechnung der neuen Grundsteuermessbeiträge war) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Beide Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wenden. Damit soll in Karlsruhe abschließend geklärt werden, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt.

Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert. Zusätzlich bemängeln die Verbände die Verwendung von pauschalen bzw. fiktiven Mietwerten im Bundesmodell.

www.hausundgrund.de/grundsteuer-haus-grund-und-bdst-reichen-klage-beim-bundesverfassungsgericht-ein

2.) Der Oberhausener Jurist Wolfram Försterling, ehemaliger Verwaltungsrichter und Ministerialrat, hat in einem interessanten Beitrag in der NRZ/WAZ geäußert einfach auf einen einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke umzuschwenken, um die „Aufkommensneutralität“ zu erreichen, dürfte problematisch sein. Schließlich ist nicht absehbar, dass das OVG die einheitlichen Hebesätze einfach „durchwinkt“ und nicht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zulässt oder gar dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.

Als „rechtssichere“ Lösung komme aus seiner Sicht für die Kommunen nur in Betracht, jeweils die Grundsteuerbescheide nach altem Recht (aus 2024, auf Grundlage der „Einheitswerte“) mit denjenigen nach neuem Recht (aus 2025, mit den unterschiedlichen Hebesätzen) miteinander zu vergleichen und jeweils den geringeren Betrag in den Grundsteuerbescheiden für 2026 (und die Folgejahre) festzusetzen.

Interessant sind diese Aussagen vor allem vor dem Hintergrund da unser Kämmerer ja die Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz als "alternativlos" bezeichnet hat. Wie es scheint gibt es aber zumindest mindestens eine rechtssichere Alternative und es stellt sich die Frage inwieweit die Stadt Duisburg überhaupt nach alternativen Möglichkeiten gesucht hat!

www.nrz.de/lokales/oberhausen/article411290323/grundsteuer-wirrwarr-was-ein-top-jurist-den-staedten-nun-raet.html

3.) Die Stadt Oberhausen, die wie die Stadt Duisburg vor dem selben Problem mit den differenzierten Hebesätzen steht, hat die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz (aus meiner Sicht vernünftigerweise) im Gegensatz zur Stadt Duisburg zunächst einmal vertagt! Der Grund dafür ist, das am 10.03.2026 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auch wieder bezüglich der Hebesatzdifferenzierung ein erstinstanzliches Urteil erwartet wird. Da geht es dann um die Städte Hilden und Ratingen. Es ist spannend ob dieses Gericht den Sachverhalt genau so beurteilt wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen oder in der Angelegenheit zu einer völlig anderen Beurteilung/Bewertung kommt. Es wäre m.M. nach deshalb gut gewesen wenn die Stadt Duisburg zumindest dieses Urteil auch noch abgewartet hätte!

www.radiooberhausen.de/artikel/rat-grundsteuer-entscheidung-vertagt-2569801

4.) Ich habe gleich am 25.02.2026 nach dem Ratsbeschluss zum Hebesatz in Duisburg eine sehr lange und ausführliche Eingabe an die Bezirksregierung Düsseldorf bzw. die Kommunalaufsicht verfasst. In dieser Eingabe - die ich als Kopie auch an die lokalen Medien gesendet habe - habe ich zum einen (auch in eurem Namen) meinen Unmut über die Entscheidung der Stadt Duisburg geäußert und zum anderen um die Beantwortung einiger Fragen gebeten. Insbesondere wie die Bezirksregierung die derzeitige Situation (Land NRW sagt Differenzierung sei rechtssicher / Stadt Duisburg sagt sie sei rechtsunsicher) rechtlich einschätzt und ob die Stadt Duisburg aus Sicht der Bezirksregierung tatsächlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft bzw. Alternativen geprüft hat um die Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz zu vermeiden. Der Eingang meiner Eingabe wurde mir zwischenzeitlich bestätigt und mir auch mitgeteilt das die Stadt Duisburg durch die Bezirksregierung um Stellungnahme gebeten wurde. Das zeigt das mein und euer Anliegen bei der Bezirksregierung durchaus sehr ernst genommen wird. Über die Antwort werde ich euch natürlich zeitnah informieren!

Es bleibt also weiter spannend und das letzte Wort ist in der Angelegenheit noch lange nicht gesprochen. Vor dem Hintergrund macht es also durchaus weiterhin Sinn die Petition bei Nachbarn, Freunden, Familie und Kollegen zu bewerben oder auch selbst zu unterzeichnen falls noch nicht geschehen.

Ich danke auch weiterhin für eure Unterstützung.

Euer Joachim Bohn


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