Region: Duisburg

Noch 13 Tage

Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Sören Link

8.456 Unterschriften

Sammlung beendet

8.456 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2026
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

20.07.2026, 07:30

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Liebe Unterstützende der Petition zur Beibehaltung der differenzierten Hebesätze!

Wie ich vor einigen Tagen bereits angekündigt hatte habe ich heute meine Petition im Rathaus der Stadt Duisburg persönlich an unseren Stadtdirektor und Kämmerer, Herrn Martin Murrack, übergeben dürfen. Begleitet wurde ich dabei von den Mitstreitenden Sonja Schmidt-Bunsieck, Frank Pattusch und Ralf Müller. Außerdem waren bei dem Termin anwesend ein Redakteur/Fotograf der NRZ/WAZ und ein Team von Studio47 und beide Medien werden sicherlich in den nächsten Tagen noch von der Übergabe berichten.

Die Übergabe fand in angenehmer, freundlicher und lockerer Atmosphäre statt und sowohl Herr Murrack wie auch ich hatten ausgiebig Möglichkeit die jeweiligen Standpunkte und Argumente Für und Wider differenzierter Grundsteuer-Hebesätze bzw. eines einheitlichen Grundsteuerhebesatzes darzulegen. Ich hatte außerdem Gelegenheit eine von mir vorab vorbereitete ca. vierminütige Stellungnahme vorzulesen in der ich nochmal ausdrücklich an das von Stadt und Politik geäußerte Versprechen erinnert habe zu den differenzierten Hebesätzen zurückzukehren sobald dies rechtssicher möglich sei. Herr Murrack bestätigte und bekräftige auch nochmals, dass man dies auch tatsächlich vorhabe. Dies aber aufgrund der unsicheren Rechtlage und der noch ausstehenden Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster und ggf. dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch Zeit in Anspruch nähme und derzeit nicht absehbar sei wann dies dann ggf. der Fall sein wird.

Abschließend habe ich Herrn Murrack darauf hingewiesen, dass ich das Thema im Auge behalten und ggf. dann zu gegebener Zeit bzw. im Falle eines höchstinstanzlichen Urteils in der Sache erneut an das ausgesprochene Versprechen zur Rückkehr zu den differenzierten Hebesätzen erinnern werde.

Beste Grüße

Euer Joachim Bohn


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