10.02.2026, 06:08
Die Gerichtsverhandlung im Kündigugnsschutzverfahren von Isa Paape ist nunmehr auf den 16.04.terminiert.
Aus diesem Grund möchten wir diese Petition verlängern.
Neues Zeichnungsende: 10.04.2026
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1378
06.02.2026, 23:17
Liebe Unterstützer:innen,
der arbeitsrechtliche Konflikt um die fristlose Kündigung der langjährigen Siemens-Energy-Betriebsrätin Isabella Paape spitzt sich zu – und die Zeit läuft gegen sie. Nach einem ergebnislosen Güteverhandlungstermin am 5. Februar 2026 vor dem Arbeitsgericht Nürnberg zeigt sich: Das Unternehmen scheint auf Zeit zu spielen, um Isabella Paape aus dem Betriebsratsgeschehen zu drängen. Sie "los zu werden", war und ist nur das vordergründige Ziel, denn dies wird dem Erlanger Management von Siemens Energy aufgrund der rechtlichen Haltlosigkeit der Kündigung wohl nicht gelingen.
Das steht auf dem Spiel:
Isabella Paape (61) wurde nach zehn Jahren engagierter Betriebsratsarbeit im November 2025 fristlos gekündigt. Der zunächst vage gehaltene „wichtige Grund“ wurde Ende Januar präzisiert: Siemens Energy wirft ihr vor, durch die Art der Kommunikation einer verbotenen Infoveranstaltung zur Betriebsrente das „Ansehen des Arbeitgebers“ beschädigt und ihre Loyalitätspflicht verletzt zu haben – weil sie wörtlich aus der Unternehmensabsage zitierte.
Die aktuelle Entwicklung: Eine strategische Verzögerung?
Der nun angesetzte Hauptverhandlungstermin zur Klärung der Kündigungswirksamkeit findet erst Mitte April statt. Zwar kann Isa Paape dank des laufenden Kündigungsschutzverfahrens noch an den Betriebsratswahlen Anfang März teilnehmen. Doch für die anschließenden konstituierenden Sitzungen, in denen die Besetzung von Ausschüssen und Gesamtbetriebsrat entschieden wird, ist ihre Teilnahme aufgrund des ungeklärten Arbeitsverhältnisses blockiert.
„Die Zeit spielt gegen meine Interessen“, so Paape. Ihre Anwältin, Alina Arnold von AfA Rechtsanwälte Nürnberg, kritisiert das Vorgehen von Siemens Energy deutlich: Das Unternehmen habe eine vom Gericht angebotene Beschleunigung des Verfahrens abgelehnt – eine „nicht nachvollziehbare Verzögerungstechnik“.
Siemens Energy äußert sich weiterhin nicht zu laufenden Verfahren.
Isabella Paapes Motivation bleibt ungebrochen:
Trotz der Ermüdung nach monatelangem Kampf betont sie: „Mein Kampfgeist ist ungebrochen.“ Es geht ihr nicht um einen finanziellen Ausgleich. Sie will ihren Job zurück – um ihre Existenz zu sichern und um die demokratische Mitbestimmung im Betrieb zu verteidigen.
Warum jetzt handeln?
Die Verzögerungstaktik unterstreicht die Dringlichkeit. Jeder Tag, den das Verfahren länger dauert, schwächt Isabella Paapes Position im betrieblichen Mitbestimmungsgefüge. Sie riskiert, gerade in der entscheidenden Phase der Betriebsratsneubildung ausgeschlossen zu werden.
Unser Appell an Euch:
Zeigt weiterhin massive Solidarität! Teilt die Petition, sprecht über den Fall und erhöht den Druck auf Siemens Energy, zu einer fairen und schnellen Lösung zu kommen. Isabella Paape kämpft nicht nur für sich selbst, sondern für das Prinzip einer unabhängigen und wirksamen Betriebsratsarbeit.
Zusammen können wir ein Zeichen setzen: Keine Kündigung einer Betriebsrätin wegen ihrer engagierten Aufklärungsarbeit!
Mit solidarischen Grüßen
06.02.2026, 23:14
Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer,
der arbeitsrechtliche Konflikt um die fristlose Kündigung der langjährigen Siemens-Energy-Betriebsrätin Isabella Paape spitzt sich zu – und die Zeit läuft gegen sie. Nach einem ergebnislosen Güteverhandlungstermin am 5. Februar 2026 vor dem Arbeitsgericht Nürnberg zeigt sich: Das Unternehmen scheint auf Zeit zu spielen, um Isabella Paape wenn nicht aus ihrem Job, so doch wenigstens aus dem Betriebsratsgeschehen zu drängen.
Das steht auf dem Spiel:
Isabella Paape (61) wurde nach zehn Jahren engagierter Betriebsratsarbeit im November 2025 fristlos gekündigt. Der zunächst vage gehaltene „wichtige Grund“ wurde Ende Januar präzisiert: Siemens Energy wirft ihr vor, durch die Art der Kommunikation einer verbotenen Infoveranstaltung zur Betriebsrente das „Ansehen des Arbeitgebers“ beschädigt und ihre Loyalitätspflicht verletzt zu haben – weil sie wörtlich aus der Unternehmensabsage zitierte. Diese Begründung ist rechtlich nicht haltbar - dies belegen u.a. erste richterliche Äusserungen in früheren Verfahren beim Arbeitsgericht Nürnberg.
Die aktuelle Entwicklung: Eine strategische Verzögerung?
Der nun angesetzte Hauptverhandlungstermin zur Klärung der Kündigungswirksamkeit findet erst Mitte April statt. Zwar kann Isa Paape dank des laufenden Kündigungsschutzverfahrens noch an den Betriebsratswahlen Anfang März teilnehmen. Doch für die anschließenden konstituierenden Sitzungen, in denen die Besetzung von Ausschüssen und Gesamtbetriebsrat entschieden wird, ist ihre Teilnahme aufgrund des ungeklärten Arbeitsverhältnisses blockiert.
„Die Zeit spielt gegen meine Interessen“, so Paape. Ihre Anwältin, Alina Arnold von AfA Rechtsanwälte Nürnberg, kritisiert das Vorgehen von Siemens Energy deutlich: Das Unternehmen habe eine vom Gericht angebotene Beschleunigung des Verfahrens abgelehnt – eine „nicht nachvollziehbare Verzögerungstechnik“.
Siemens Energy äußert sich weiterhin nicht zu laufenden Verfahren.
Isabella Paapes Motivation bleibt ungebrochen:
Trotz der Ermüdung nach monatelangem Kampf betont sie: „Mein Kampfgeist ist ungebrochen.“ Es geht ihr nicht um einen finanziellen Ausgleich. Sie will ihren Job zurück – um ihre Existenz zu sichern und um die demokratische Mitbestimmung im Betrieb zu verteidigen.
Warum jetzt handeln?
Die Verzögerungstaktik unterstreicht die Dringlichkeit. Jeder Tag, den das Verfahren länger dauert, schwächt Isabella Paapes Position im betrieblichen Mitbestimmungsgefüge. Sie riskiert, gerade in der entscheidenden Phase der Betriebsratsneubildung ausgeschlossen zu werden.
Unser Appell an Euch:
Zeigt weiterhin massive Solidarität! Teilt die Petition, sprecht über den Fall und erhöht den Druck auf Siemens Energy, zu einer fairen und schnellen Lösung zu kommen. Isabella Paape kämpft nicht nur für sich selbst, sondern für das Prinzip einer unabhängigen und wirksamen Betriebsratsarbeit.
Zusammen können wir ein Zeichen setzen: Keine Kündigung einer Betriebsrätin wegen ihrer engagierten Aufklärungsarbeit!
► Hier den vollständigen Pressebericht vom 06.02.2026 lesen (Bezahlschranke):
www.nn.de/wirtschaft/spielt-siemens-energy-auf-zeit-dampfer-fur-gekundigte-betriebsratin-paape-in-erlangen-1.14997734
24.01.2026, 09:10
Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer,
Lux lucet in tenebris! Licht am Ende des Tunnels!
Auch dank Eurer grossartigen Unterstützung hält Isa Paape dieses unwürdige Spiel gegen Sie und alle, denen echte Mitbestimmung und aktive Betriebsratsarbeit nicht gegen, sondern für die Beschäftigten am Herzen liegt, durch. Zumal es jetzt Klarheit gibt. Aber lest selbst aus der aktuellen Presemitteilung. Es lohnt sich!
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne informiere ich über den aktuellen Sachstand zur fristlosen Kündigung einer Betriebsrätin durch Siemens Energy.
Eilverfahren im Kündigungsfall der Betriebsrätin Isabella Paape Siemens Energy nennt erstmals den Kündigungsgrund – Gericht äußert erhebliche Zweifel!
In einem Eilantrag hatte die fristlos entlassene Betriebsrätin Isabella Paape Zugang zum Betrieb gefordert, um ihre Betriebsratsarbeit wieder aufnehmen zu können. Schließlich habe Siemens Energy bisher nicht einmal einen Grund genannt, wodurch die Kündigung offensichtlich ungerechtfertigt sei. Unhaltbar sei daher auch das verhängte Hausverbot, das die gewählte Betriebsrätin an der Amtsausübung hindere.
Nach monatelangem Rätselraten um den Kündigungsgrund erfolgte vor dem Arbeitsgericht dann der Paukenschlag: Siemens Energy äußert sich in einem viele Seiten langen Schriftstück erstmals zu den Kündigungsgründen. Der Betriebsrätin war Ende Oktober eine geplante Informationsveranstaltung zur Betriebsrente untersagt worden. Paape hatte die Veranstaltung daraufhin im Firmen-Intranet abgesagt. Sie habe aber versäumt, so der Vorwurf von Siemens Energy, die Gründe der Betriebsleitung für die Absage darzustellen. Dadurch könnte das Ansehen des Arbeitgebers bei den Mitarbeitenden beeinträchtigt worden sein.
Weiter wird der Betriebsrätin vorgeworfen, sie habe die Gründe für das Verbot der Veranstaltung mindestens einem Beschäftigten mitgeteilt – und zwar wortwörtlich. Dieser habe sich nämlich mit Rückfragen zum Veranstaltungsverbot unter Angabe eines wörtlichen Zitats an die Personalleitung gewendet. Durch dieses Teilen einer an sie persönlich gerichteten Mitteilung habe Paape ihre Treue- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber erheblich verletzt.
Wie Isabella Paape einem (!) Beschäftigten nichts zu den Gründen für das Veranstaltungsverbot mitteilen, gleichzeitig aber mehr als 100.000 Mitarbeitenden weltweit ebendiese Gründe erläutern sollte, bleibt vorerst das Geheimnis der Betriebsleitung. Das Arbeitsgericht wollte sich im anberaumten Eilverfahren mit den Details nicht befassen. Der Richter stellte lediglich fest, dass die üblicherweise bei fristlosen Kündigungen genannten Gründe wie Diebstahl oder „den Geschäftsführer verhauen“ in diesem Fall nicht zu finden seien. Für zweifelhaft befand der Richter auch die Vorgänge im Betriebsrat. Dieser habe für die Prüfung der vom Arbeitgeber beantragten fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds lediglich einen Tag benötigt, überdies mutmaßlich die eigene Geschäftsordnung missachtet. Ein „Ruhmesblatt“ für den Betriebsrat sei das nicht, so der Richter Dr. Burger.
Insgesamt befand der Richter, der Ausgang des Verfahrens sei „mehr als offen“. Dennoch seien die genannten Zweifel nicht weitreichend genug, um dem Kündigungsschutzverfahren vorzugreifen. Dem Antrag von Isabella Paape auf Ausübung ihrer Betriebsratstätigkeit wurde nicht stattgegeben.
Die Betriebsrätin zeigt sich dennoch zufrieden. „Ich kenne nun endlich die Kündigungsgründe. Das allein ist schon wertvoll! Und die Zweifel, die der Richter heute geäußert hat, bestätigen mich in meiner Auffassung. Die Kündigung ist nicht gerechtfertigt, ich möchte wieder an meinen Arbeitsplatz zurück.“
Mein Anwalt Marc-Oliver Schulze von der Kanzlei AfA Rechtsanwälte wurde deutlicher: „Die rechtliche Bewertung ist mittlerweile sehr einfach. Siemens Energy hat die Anhörung zur Kündigung an den Betriebsrat vorgelegt. Nur auf die hier genannten Gründe kann sich der Arbeitgeber nun berufen. Und damit ist klar: Die Kündigung ist rechtsunwirksam. Das Kündigungsschutzverfahren wird Frau Paape zu 100% gewinnen.“
Und Arbeitsrechtsexpertin Alina Arnold, ebenfalls von der Kanzlei AfA Rechtsanwälte, die den letzten Termin vor dem Arbeitsgericht begleitete: „Für die Feststellung, dass die Kündigung von Frau Paape offensichtlich rechtsunwirksam ist, bedarf es einer Wertung – eben der, dass die Kündigungsgründe nicht ausreichen. Auch wenn jedes Arbeitsgericht in Deutschland ohne jeden Zweifel diese Wertung so vornehmen würde – es bleibt eine Wertung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann deshalb nicht von einer offensichtlichen Rechtsunwirksamkeit gesprochen werden, dazu zählen nur formelle Gründe.“
Dem pflichtet Rechtsanwalt Schulze zwar bei, ergänzt aber: „Diese Rechtsprechung kann durchaus kritisiert werden. Denn dadurch kann jeder Arbeitgeber noch so schwache Kündigungsgründe behaupten und dadurch missliebige Betriebsräte zunächst aus dem Betrieb heraushalten. Das kann nicht sein.“
24.01.2026, 09:00
Im Eilverfahren um die fristlose Kündigung der Betriebsrätin Isabella Paape hat Siemens Energy erstmals Kündigungsgründe vorgelegt – nach monatelangem Schweigen.
Der Kern der Vorwürfe:
Paape habe nach dem Verbot einer Informationsveranstaltung zur Betriebsrente im Intranet zwar deren Absage veröffentlicht, dabei aber nicht die Argumentation der Unternehmensleitung dargestellt. Gleichzeitig wird ihr vorgeworfen, diese Gründe einem einzelnen Beschäftigten wörtlich mitgeteilt zu haben. Beides wird als Pflichtverletzung gewertet.
Der innere Widerspruch liegt auf der Hand:
Einerseits soll eine Betriebsrätin Gründe nicht weitergeben dürfen, andererseits hätte sie diese gegenüber mehr als 100.000 Mitarbeitenden weltweit erläutern sollen.
Das Arbeitsgericht äußerte erhebliche Zweifel an der Kündigung. Übliche Gründe für eine fristlose Kündigung seien hier nicht erkennbar. Auch das (im übrigen ebenfalls regelwidrige) Vorgehen eines kleinen Kreises rund um den Vorsitzenden des Betriebsrats, der die Zustimmung zur Kündigung offenbar innerhalb eines Tages erteilt habe, sei „kein Ruhmesblatt“, so der Richter. Der Ausgang des Hauptverfahrens sei „mehr als offen“.
Isabella Paape zeigt sich dennoch erleichtert:
„Ich kenne nun endlich die Kündigungsgründe. Das allein ist schon wertvoll. Die Zweifel des Gerichts bestätigen mich: Diese Kündigung ist nicht gerechtfertigt.“
Ihr Anwalt Marc-Oliver Schulze (AfA Rechtsanwälte) wird deutlicher:
„Siemens Energy kann sich nur auf die dem Betriebsrat vorgelegten Gründe berufen – und damit ist klar: Die Kündigung ist rechtsunwirksam. Frau Paape wird das Kündigungsschutzverfahren gewinnen.“
Arbeitsrechtsexpertin Alina Arnold (AfA Rechtsanwälte) verweist auf eine rechtliche Besonderheit:
Auch wenn die Kündigungsgründe offensichtlich nicht ausreichen, gelte dies rechtlich nicht automatisch als „offensichtlich rechtsunwirksam“.
Schulze ergänzt kritisch:
„Diese Rechtsprechung ermöglicht es Arbeitgebern, mit schwachen Begründungen missliebige Betriebsräte zunächst aus dem Betrieb fernzuhalten. Das darf nicht sein.“
17.01.2026, 06:30
40 Millionen Euro – und was sagt das über Unternehmenskultur aus?
Der heute erschienene SPIEGEL-Beitrag zur möglichen Vergütung des Vorstandsvorsitzenden von Siemens Energy lässt viele Kolleginnen und Kollegen fassungslos zurück.
Vor nur drei Jahren stand das Unternehmen am Abgrund und musste durch staatliche Bürgschaften abgesichert werden. In genau dieser Phase wurden tariflich vereinbarte Leistungszulagen für Beschäftigte nicht vollständig ausgezahlt – obwohl sie ihnen zustanden. Nur dank unserer Recherchen unter Führung von Isa Paape erfolgten Nachzahlungen.
Heute erlebt Siemens Energy einen massiven Auftragsboom. Dieser ist nicht allein dem kongenialen Management geschuldet, ganz im Gegenteil:: Das ist das Ergebnis globaler Marktbedingungen und der täglichen Leistung zehntausender Beschäftigter. Dass dieser Erfolg nun zu einer persönlichen Vergütung an der Spitze in bislang kaum vorstellbarer Höhe führt, während gleichzeitig engagierte Betriebsratsarbeit behindert und kritische Stimmen unter Druck gesetzt werden, empfinden wir als schwer vermittelbar.
Es geht uns nicht um Neid und nicht um persönliche Angriffe. Es geht um Maß, Verantwortung und Glaubwürdigkeit.
Ein echter Kulturwandel zeigt sich nicht in Hochglanz-Leitbildern, sondern darin,
– ob tarifliche Zusagen eingehalten werden,
– ob Erfolge fair geteilt werden
– und ob Mitbestimmung als Stärke verstanden wird – auch dann, wenn sie unbequem ist.
Darüber muss gesprochen werden. Offen, sachlich und solidarisch.
Gemeinsam aktiv – für Respekt, Transparenz und echte Mitbestimmung.
15.01.2026, 09:50
Im Verfahren Isabella Paape gegen Siemens Energy Global GmbH hat das Arbeitsgericht dem Anliegen der Klägerin im Termin am 15. Januar 2026 teilweise stattgegeben.
Das Gericht verpflichtete den Arbeitgeber, Paape ab sofort bis zum 5. März – dem letzten Tag der Betriebsratswahlen – wieder Zugang zum Betrieb an den Standorten Erlangen und Forchheim zu gewähren. Dieser Zugang ist werktäglich in der Zeit von 11:00 bis 14:00 Uhr vorgesehen.
Für Paape bedeutet dies, dass sie wieder persönlich mit Kolleginnen und Kollegen im Betrieb in Kontakt treten kann.
Der Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln wurde ihr jedoch vollständig verweigert. Da im Betrieb weniger als ein Drittel der Beschäftigten regelmäßig vor Ort arbeitet und ein Großteil sich im Homeoffice oder weltweit im Einsatz befindet, hält Paape diese Entscheidung für unzureichend und als eine erhebliche Benachteiligung gegenüber anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Sie sieht damit die Chancengleichheit im laufenden Wahlkampf nicht gewährleistet.
Paapes Anwalt, Marc-Oliver Schulze, kritisierte die Verweigerung des digitalen Zugangs mit den Worten:
„Ich kann nicht nachvollziehen, warum Frau Paape weiterhin jeglicher digitale Zugang verwehrt wird. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Dadurch wird Frau Paape weiterhin in der Ausübung ihres Wahlkampfs massiv behindert, und das obwohl die Kündigung offensichtlich rechtsunwirksam ist und offenbar nur dazu diente, sie aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Wir werden hiergegen Beschwerde zum Landesarbeitsgericht einlegen.“
Die Verhandlung war sehr gut besucht; der Sitzungssaal war überfüllt, und auch Vertreter der Presse waren anwesend. Ein Kurzbericht hierzu wurde in der BR-Sendung „Stadt, Land und Leute“ ausgestrahlt (ab Minute 13:14):
www.br.de/radio/live/bayern2/programm/2026-01-15/3683610/#t=13:04:00
Der Beschluss machte deutlich, dass nicht der Arbeitgeber darüber bestimmt, wer auf dem Wahlzettel zur Betriebsratswahl steht und wer sich innerbetrieblich vorstellen darf. Die Entscheidung verbessert aus Sicht von Paape die Chancen für einen fairen Wahlkampf erheblich.
Auch die Chancen einer Veränderung der Betriebsratsarbeit – hin zu mehr Transparenz, Beteiligung und einem stärkeren Schutz der Beschäftigten – werden dadurch nach Einschätzung der Unterstützerinnen und Unterstützer gestärkt.
Unabhängig davon, ob per Briefwahl oder in der Wahlkabine, wirbt die von Paape angeführte Betriebsratsliste weiterhin unter dem Motto: „Gemeinsam AKTIV! – Vote 4 List 4!“
gemeinsamaktiverlangen.de/#de
Es bleibt traurig, aber auch gleichzeitig ist es eine Bestätigung der Arbeit von Isa und ihren mutigen Kolleginnen und Kollegen, dass der Arbeitgeber zu diesen Methoden greift, um sie loszuwerden.
Das wird ihm nicht gelingen.
Danke für Euer Erscheinen heute im Nürnberger Arbeitsgericht, danke für Eure Solidarität. Isa und wir kämpfen weiter. Versprochen!
15.01.2026, 09:15
Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer (und liebe heimlich mitlesende Manager, Betriebsräte und Anwälte von SE in Erlangen...)
Im Verfahren Isabella Paape gegen Siemens Energy Global GmbH hat das Arbeitsgericht dem Anliegen der Klägerin teilweise stattgegeben. Das Gericht verpflichtete den Arbeitgeber, Paape ab sofort bis zum 5. März – dem letzten Tag der Betriebsratswahlen – wieder Zugang zum Betrieb an den Standorten Erlangen und Forchheim zu gewähren. Dieser Zugang ist werktäglich in der Zeit von 11:00 bis 14:00 Uhr vorgesehen. Für Paape bedeutet dies, dass sie wieder persönlich mit Kolleginnen und Kollegen im Betrieb in Kontakt treten kann.
Der Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln wurde ihr jedoch vollständig verweigert. Da im Betrieb weniger als ein Drittel der Beschäftigten regelmäßig vor Ort arbeitet und ein Großteil sich im Homeoffice oder weltweit im Einsatz befindet, hält Paape diese Entscheidung für unzureichend und als eine erhebliche Benachteiligung gegenüber anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Sie sieht damit die Chancengleichheit im laufenden Wahlkampf nicht gewährleistet.
Paapes Anwalt, Marc-Oliver Schulze von AfA (Anwälte für Arbeitnehmer), kritisierte die Verweigerung des digitalen Zugangs mit den Worten:
„Ich kann nicht nachvollziehen, warum Frau Paape weiterhin jeglicher digitale Zugang verwehrt wird. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Dadurch wird Frau Paape weiterhin in der Ausübung ihres Wahlkampfs massiv behindert, und das obwohl die Kündigung offensichtlich rechtsunwirksam ist und offenbar nur dazu diente, sie aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Wir werden hiergegen Beschwerde zum Landesarbeitsgericht einlegen.“
Die Verhandlung war sehr gut besucht; der Sitzungssaal war überfüllt, und auch Vertreter der Presse waren anwesend. Ein Kurzbericht hierzu wurde in der BR-Sendung „Stadt, Land und Leute“ ausgestrahlt (ab Minute 13:14):
www.br.de/radio/live/bayern2/programm/2026-01-15/3683610/#t=13:04:00
Der Beschluss machte deutlich, dass nicht der Arbeitgeber darüber bestimmt, wer auf dem Wahlzettel zur Betriebsratswahl steht und wer sich innerbetrieblich vorstellen darf. Die Entscheidung verbessert aus Sicht von Paape die Chancen für einen fairen Wahlkampf erheblich.
Auch die Chancen einer Veränderung der Betriebsratsarbeit – hin zu mehr Transparenz, Beteiligung und einem stärkeren Schutz der Beschäftigten – werden dadurch nach Einschätzung der Unterstützerinnen und Unterstützer gestärkt.
Unabhängig davon, ob per Briefwahl oder in der Wahlkabine, wirbt die von Paape angeführte Betriebsratsliste weiterhin unter dem Motto: „Gemeinsam AKTIV! – Vote 4 List 4!“
gemeinsamaktiverlangen.de/#de
12.01.2026, 14:56
Liebe Unterstützerinnen, Liebe Unterstützer,
soeben erhielten wir Nachricht, dass der für letzte Woche geplante und kurzfristig abgesagte Verhandlungstermin in Sachen „Zugangsrecht zum Betrieb …“ nunmehr am kommenden Donnerstag, den 15. Januar 2026, um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 315 des Nürnberger Arbeitsgerichts in der Roonstrasse stattfindet.
Der Termin ist öffentlich und Isa würde sich über die die Anwesenheit von Euch sehr freuen, wenn ihr es einrichten könnt.
Danke!
WS und FJA
12.01.2026, 14:53
Liebe Unterstützerinnen, lieber Unterstützer!
Soeben erhielten wir Nachricht, dass der für letzte Woche geplante und kurzfristig abgesagte Verhandlungstermin in Sachen „Zugangsrecht zum Betrieb …“ nunmehr am kommenden Donnerstag, den 15. Januar 2026, um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 315 des Nürnberger Arbeitsgerichts in der Roonstrasse stattfindet.
Der Termin ist öffentlich und Isa würde sich über die die Anwesenheit von Euch sehr freuen, wenn ihr es einrichten könnt.
Danke!
WS und FJA