24.01.2026, 09:00
Im Eilverfahren um die fristlose Kündigung der Betriebsrätin Isabella Paape hat Siemens Energy erstmals Kündigungsgründe vorgelegt – nach monatelangem Schweigen.
Der Kern der Vorwürfe:
Paape habe nach dem Verbot einer Informationsveranstaltung zur Betriebsrente im Intranet zwar deren Absage veröffentlicht, dabei aber nicht die Argumentation der Unternehmensleitung dargestellt. Gleichzeitig wird ihr vorgeworfen, diese Gründe einem einzelnen Beschäftigten wörtlich mitgeteilt zu haben. Beides wird als Pflichtverletzung gewertet.
Der innere Widerspruch liegt auf der Hand:
Einerseits soll eine Betriebsrätin Gründe nicht weitergeben dürfen, andererseits hätte sie diese gegenüber mehr als 100.000 Mitarbeitenden weltweit erläutern sollen.
Das Arbeitsgericht äußerte erhebliche Zweifel an der Kündigung. Übliche Gründe für eine fristlose Kündigung seien hier nicht erkennbar. Auch das (im übrigen ebenfalls regelwidrige) Vorgehen eines kleinen Kreises rund um den Vorsitzenden des Betriebsrats, der die Zustimmung zur Kündigung offenbar innerhalb eines Tages erteilt habe, sei „kein Ruhmesblatt“, so der Richter. Der Ausgang des Hauptverfahrens sei „mehr als offen“.
Isabella Paape zeigt sich dennoch erleichtert:
„Ich kenne nun endlich die Kündigungsgründe. Das allein ist schon wertvoll. Die Zweifel des Gerichts bestätigen mich: Diese Kündigung ist nicht gerechtfertigt.“
Ihr Anwalt Marc-Oliver Schulze (AfA Rechtsanwälte) wird deutlicher:
„Siemens Energy kann sich nur auf die dem Betriebsrat vorgelegten Gründe berufen – und damit ist klar: Die Kündigung ist rechtsunwirksam. Frau Paape wird das Kündigungsschutzverfahren gewinnen.“
Arbeitsrechtsexpertin Alina Arnold (AfA Rechtsanwälte) verweist auf eine rechtliche Besonderheit:
Auch wenn die Kündigungsgründe offensichtlich nicht ausreichen, gelte dies rechtlich nicht automatisch als „offensichtlich rechtsunwirksam“.
Schulze ergänzt kritisch:
„Diese Rechtsprechung ermöglicht es Arbeitgebern, mit schwachen Begründungen missliebige Betriebsräte zunächst aus dem Betrieb fernzuhalten. Das darf nicht sein.“
17.01.2026, 06:30
40 Millionen Euro – und was sagt das über Unternehmenskultur aus?
Der heute erschienene SPIEGEL-Beitrag zur möglichen Vergütung des Vorstandsvorsitzenden von Siemens Energy lässt viele Kolleginnen und Kollegen fassungslos zurück.
Vor nur drei Jahren stand das Unternehmen am Abgrund und musste durch staatliche Bürgschaften abgesichert werden. In genau dieser Phase wurden tariflich vereinbarte Leistungszulagen für Beschäftigte nicht vollständig ausgezahlt – obwohl sie ihnen zustanden. Nur dank unserer Recherchen unter Führung von Isa Paape erfolgten Nachzahlungen.
Heute erlebt Siemens Energy einen massiven Auftragsboom. Dieser ist nicht allein dem kongenialen Management geschuldet, ganz im Gegenteil:: Das ist das Ergebnis globaler Marktbedingungen und der täglichen Leistung zehntausender Beschäftigter. Dass dieser Erfolg nun zu einer persönlichen Vergütung an der Spitze in bislang kaum vorstellbarer Höhe führt, während gleichzeitig engagierte Betriebsratsarbeit behindert und kritische Stimmen unter Druck gesetzt werden, empfinden wir als schwer vermittelbar.
Es geht uns nicht um Neid und nicht um persönliche Angriffe. Es geht um Maß, Verantwortung und Glaubwürdigkeit.
Ein echter Kulturwandel zeigt sich nicht in Hochglanz-Leitbildern, sondern darin,
– ob tarifliche Zusagen eingehalten werden,
– ob Erfolge fair geteilt werden
– und ob Mitbestimmung als Stärke verstanden wird – auch dann, wenn sie unbequem ist.
Darüber muss gesprochen werden. Offen, sachlich und solidarisch.
Gemeinsam aktiv – für Respekt, Transparenz und echte Mitbestimmung.
15.01.2026, 09:50
Im Verfahren Isabella Paape gegen Siemens Energy Global GmbH hat das Arbeitsgericht dem Anliegen der Klägerin im Termin am 15. Januar 2026 teilweise stattgegeben.
Das Gericht verpflichtete den Arbeitgeber, Paape ab sofort bis zum 5. März – dem letzten Tag der Betriebsratswahlen – wieder Zugang zum Betrieb an den Standorten Erlangen und Forchheim zu gewähren. Dieser Zugang ist werktäglich in der Zeit von 11:00 bis 14:00 Uhr vorgesehen.
Für Paape bedeutet dies, dass sie wieder persönlich mit Kolleginnen und Kollegen im Betrieb in Kontakt treten kann.
Der Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln wurde ihr jedoch vollständig verweigert. Da im Betrieb weniger als ein Drittel der Beschäftigten regelmäßig vor Ort arbeitet und ein Großteil sich im Homeoffice oder weltweit im Einsatz befindet, hält Paape diese Entscheidung für unzureichend und als eine erhebliche Benachteiligung gegenüber anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Sie sieht damit die Chancengleichheit im laufenden Wahlkampf nicht gewährleistet.
Paapes Anwalt, Marc-Oliver Schulze, kritisierte die Verweigerung des digitalen Zugangs mit den Worten:
„Ich kann nicht nachvollziehen, warum Frau Paape weiterhin jeglicher digitale Zugang verwehrt wird. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Dadurch wird Frau Paape weiterhin in der Ausübung ihres Wahlkampfs massiv behindert, und das obwohl die Kündigung offensichtlich rechtsunwirksam ist und offenbar nur dazu diente, sie aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Wir werden hiergegen Beschwerde zum Landesarbeitsgericht einlegen.“
Die Verhandlung war sehr gut besucht; der Sitzungssaal war überfüllt, und auch Vertreter der Presse waren anwesend. Ein Kurzbericht hierzu wurde in der BR-Sendung „Stadt, Land und Leute“ ausgestrahlt (ab Minute 13:14):
www.br.de/radio/live/bayern2/programm/2026-01-15/3683610/#t=13:04:00
Der Beschluss machte deutlich, dass nicht der Arbeitgeber darüber bestimmt, wer auf dem Wahlzettel zur Betriebsratswahl steht und wer sich innerbetrieblich vorstellen darf. Die Entscheidung verbessert aus Sicht von Paape die Chancen für einen fairen Wahlkampf erheblich.
Auch die Chancen einer Veränderung der Betriebsratsarbeit – hin zu mehr Transparenz, Beteiligung und einem stärkeren Schutz der Beschäftigten – werden dadurch nach Einschätzung der Unterstützerinnen und Unterstützer gestärkt.
Unabhängig davon, ob per Briefwahl oder in der Wahlkabine, wirbt die von Paape angeführte Betriebsratsliste weiterhin unter dem Motto: „Gemeinsam AKTIV! – Vote 4 List 4!“
gemeinsamaktiverlangen.de/#de
Es bleibt traurig, aber auch gleichzeitig ist es eine Bestätigung der Arbeit von Isa und ihren mutigen Kolleginnen und Kollegen, dass der Arbeitgeber zu diesen Methoden greift, um sie loszuwerden.
Das wird ihm nicht gelingen.
Danke für Euer Erscheinen heute im Nürnberger Arbeitsgericht, danke für Eure Solidarität. Isa und wir kämpfen weiter. Versprochen!
15.01.2026, 09:15
Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer (und liebe heimlich mitlesende Manager, Betriebsräte und Anwälte von SE in Erlangen...)
Im Verfahren Isabella Paape gegen Siemens Energy Global GmbH hat das Arbeitsgericht dem Anliegen der Klägerin teilweise stattgegeben. Das Gericht verpflichtete den Arbeitgeber, Paape ab sofort bis zum 5. März – dem letzten Tag der Betriebsratswahlen – wieder Zugang zum Betrieb an den Standorten Erlangen und Forchheim zu gewähren. Dieser Zugang ist werktäglich in der Zeit von 11:00 bis 14:00 Uhr vorgesehen. Für Paape bedeutet dies, dass sie wieder persönlich mit Kolleginnen und Kollegen im Betrieb in Kontakt treten kann.
Der Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln wurde ihr jedoch vollständig verweigert. Da im Betrieb weniger als ein Drittel der Beschäftigten regelmäßig vor Ort arbeitet und ein Großteil sich im Homeoffice oder weltweit im Einsatz befindet, hält Paape diese Entscheidung für unzureichend und als eine erhebliche Benachteiligung gegenüber anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Sie sieht damit die Chancengleichheit im laufenden Wahlkampf nicht gewährleistet.
Paapes Anwalt, Marc-Oliver Schulze von AfA (Anwälte für Arbeitnehmer), kritisierte die Verweigerung des digitalen Zugangs mit den Worten:
„Ich kann nicht nachvollziehen, warum Frau Paape weiterhin jeglicher digitale Zugang verwehrt wird. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Dadurch wird Frau Paape weiterhin in der Ausübung ihres Wahlkampfs massiv behindert, und das obwohl die Kündigung offensichtlich rechtsunwirksam ist und offenbar nur dazu diente, sie aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Wir werden hiergegen Beschwerde zum Landesarbeitsgericht einlegen.“
Die Verhandlung war sehr gut besucht; der Sitzungssaal war überfüllt, und auch Vertreter der Presse waren anwesend. Ein Kurzbericht hierzu wurde in der BR-Sendung „Stadt, Land und Leute“ ausgestrahlt (ab Minute 13:14):
www.br.de/radio/live/bayern2/programm/2026-01-15/3683610/#t=13:04:00
Der Beschluss machte deutlich, dass nicht der Arbeitgeber darüber bestimmt, wer auf dem Wahlzettel zur Betriebsratswahl steht und wer sich innerbetrieblich vorstellen darf. Die Entscheidung verbessert aus Sicht von Paape die Chancen für einen fairen Wahlkampf erheblich.
Auch die Chancen einer Veränderung der Betriebsratsarbeit – hin zu mehr Transparenz, Beteiligung und einem stärkeren Schutz der Beschäftigten – werden dadurch nach Einschätzung der Unterstützerinnen und Unterstützer gestärkt.
Unabhängig davon, ob per Briefwahl oder in der Wahlkabine, wirbt die von Paape angeführte Betriebsratsliste weiterhin unter dem Motto: „Gemeinsam AKTIV! – Vote 4 List 4!“
gemeinsamaktiverlangen.de/#de
12.01.2026, 14:56
Liebe Unterstützerinnen, Liebe Unterstützer,
soeben erhielten wir Nachricht, dass der für letzte Woche geplante und kurzfristig abgesagte Verhandlungstermin in Sachen „Zugangsrecht zum Betrieb …“ nunmehr am kommenden Donnerstag, den 15. Januar 2026, um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 315 des Nürnberger Arbeitsgerichts in der Roonstrasse stattfindet.
Der Termin ist öffentlich und Isa würde sich über die die Anwesenheit von Euch sehr freuen, wenn ihr es einrichten könnt.
Danke!
WS und FJA
12.01.2026, 14:53
Liebe Unterstützerinnen, lieber Unterstützer!
Soeben erhielten wir Nachricht, dass der für letzte Woche geplante und kurzfristig abgesagte Verhandlungstermin in Sachen „Zugangsrecht zum Betrieb …“ nunmehr am kommenden Donnerstag, den 15. Januar 2026, um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 315 des Nürnberger Arbeitsgerichts in der Roonstrasse stattfindet.
Der Termin ist öffentlich und Isa würde sich über die die Anwesenheit von Euch sehr freuen, wenn ihr es einrichten könnt.
Danke!
WS und FJA
07.01.2026, 06:49
Liebe Unterstützer:innen,
Der für Freitag. 9. Januar 2026 anberaumte Anhörungstermin beim Arbeitsgericht Nürnberg im Eilverfahren gegen Siemens Energy, bei dem es um so etwas Selbstverständliches wie das Zugangsrecht zum Betrieb in Erlangen zum Zwecke der Wahlwerbung für Isa Paapes Kandidatur bei den anstehenden Betriebsratswahlen geht, wurde wegen Erkrankung des Richters kurzfristig verschoben. Wir rechnen mit einem neuen Termin schon in der darauffolgenden Woche und informieren dann hier.
Danke!
WS&FJA
31.12.2025, 15:16
www.nd-aktuell.de/artikel/1196422.arbeitskampf-solidaritaet-gegen-union-busting.html
Dieser Presseartikel geht auf die Problematik bei Siemens Energy ein: Ein zurückhaltend formuliert veraltetes Verständnis von Betriebsratsarbeit. Ihre Stimmen hier, die Medien und unabhängige Gerichte, da sind wir sicher, helfen dabei, Isa Paape und Ihrer mutigen Liste 4 bei den Wahlen zum Betriebsrat am Standort Erlangen den Rückenwind zu geben, den ihr das Management nicht gönnt. Denn Isa kandidiert wieder: www.gemeinsamaktiverlangen.de
23.12.2025, 03:43
Wir freuen uns über die fortgesetzte mediale Aufmerksamkeit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Presseartikel hier frei zugänglich sind. Guter Journalismus kostet. Hier der Link zum Artikel hinter einer Bezahlschranke.
www.nn.de/wirtschaft/trotz-kundigung-siemens-betriebsratin-isabella-paape-tritt-erneut-zur-wahl-an-1.14947935
22.12.2025, 02:36
Liebe Unterstützende,
Uns erreichen Anfragen wegen der beiden Gerichtstermine und einer Teilnahmemöglichkeit. Isa Paape bat uns um folgenden Hinweis:
Ja, Unterstützung auch durch Teilnahme an der Gerichtsverhandlung ist sehr willkommen. Ein Zeichen der Solidarität und des öffentlichen Interesses an derartigen Angriffen auf betriebliche Mitbestimmung.