Region: Bonn
Bildung

Bonner öffentliche Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umwandeln

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Ashok Sridharan
269 Unterstützende 109 in Bonn

Der Petition wurde nicht entsprochen

269 Unterstützende 109 in Bonn

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

21.04.2016, 00:37

Redaktionelle Änderungen in der Begründung, v.a. Ergänzung, dass es mit der Petition nicht um eine grundsätzliche Kritik kirchlicher Schulen geht, sondern ausdrücklich nur um öffentliche Bekenntnisschulen.
Neue Begründung: Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom März 2016 (Az. 19B996/15) müssen bekenntnisangehörige Kinder an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen bevorzugt aufgenommen werden. Die bislang gültige Praxis, wonach andere Kinder bei der Aufnahme gleichberechtigt berücksichtigt werden müssen, wenn deren Eltern ausdrücklich erklären, dass sie eine Unterrichtung und Erziehung im Bekenntnis wünschen, ist damit außer Kraft gesetzt.
Durch die Entscheidung des OVG ist das Prinzip „Kurze Wege für kurze Beine“ erheblich geschwächt worden (s. www.kurzebeinekurzewege.de/kuerzere-wege-fuer-katholische-kinder/). Eine seit 2013 gültige Anweisung des Schulministeriums, das Kriterium „Kurzer Schulweg“ bei der Entscheidung über die Aufnahme von Kindern höher zu gewichten als die formelle Konfession, ist damit hinfällig.
Nach einer Stellungnahme der Bonner Verwaltung vom November 2013 (Drucksachen-Nummer 1313224ST2) werden 7 katholische Grundschulen als sogenannte „flächendeckende Grundschulen“ behandelt: Eltern nicht katholischer Kinder, „deren Wohnort von der nächsten Gemeinschaftsgrundschule relativ weit entfernt liegt, [soll] so in der Praxis unbürokratisch die Möglichkeit der wohnortnahen Beschulung an einer katholischen Bekenntnisgrundschule gegeben werden.“ Diese Praxis hat insbesondere nach dem OVG-Urteil vor Gericht schwerlich Bestand, falls Eltern katholischer Kinder im Fall einer Ablehnung dagegen vor Gericht ziehen. Es wäre sinnvoll, den Eltern an diesen Schulen die Gelegenheit zu geben, über die konfessionelle Bindung ihrer Schulen abzustimmen.
Es handelt sich um eine nicht nachvollziehbare Privilegierung von katholischen Kindern, wenn diese im gesamten Bonner Stadtgebiet eine Schule wählen können, weil sie an katholischen Grundschulen einen Schulplatz sicher haben, während die Eltern nicht katholischer Kinder Angst haben müssen, für ihre i-Dötzchen an der wohnortnahen Grundschule keinen Platz zu bekommen. Diese Regelung kann im Einzelfall ausgrenzend und diskriminierend sein.
Die Anteile katholischer und evangelischer Kinder an Bonner Grundschulen sind seit Jahren rückläufig. Die vom OVG für Bekenntnisschulen als prägendes Merkmal definierte „formelle konfessionelle Homogenität“ ist in Anbetracht dessen, dass an fast allen öffentlichen Bekenntnisschulen weniger als 50% der Schülerinnen und Schüler dem Schulbekenntnis angehören, an den wenigsten Bonner Grundschulen gegeben. Es erscheint daher sinnvoll, die Schulart der Grundschulen zu überprüfen und anzupassen. Seit der Schulgesetzänderung 2015 hat neben den Eltern nun auch der Schulträger das Recht, das Verfahren zur Schulartänderung anzustoßen. Die Stadt Paderborn hat in diesem Jahr vier Umwandlungsverfahren eingeleitet, an einer katholischen Schule wurde dort die notwendige Mehrheit für eine Umwandlung erreicht.
Es ist das falsche Signal, wenn öffentliche Bekenntnisschulen Flüchtlingskinder aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit nicht aufnehmen. Alle Schulen müssen gleichermaßen an der dringlichen Integrationsaufgabe beteiligt werden, sie darf nicht zum Großteil den Gemeinschaftsgrundschulen überantwortet werden.
Fast alle Eltern wünschen sich für ihre Kinder einen Grundschulplatz in unmittelbarer Wohnortnähe. Die Chancen hierfür sind insbesondere im Bonner Norden in den letzten Jahren immer schlechter geworden. Ursache ist der starke Zuzug vieler junger Familien und der hohe Anteil katholischer Grundschulen. Dieser entspricht nicht der konfessionellen Zusammensetzung der heute dort ansässigen Familien.
Es ist im Licht des OVG-Urteils unverständlich, wenn katholische Grundschulen in Bonn vergrößert werden, obwohl die Zahl der katholischen Kinder weiter abnimmt. So erhält die katholische Donatusschule im kommenden Sommer einen dritten Zug, obwohl nur die Hälfte der dort beschulten Kinder katholisch sind. In Anbetracht des OVG-Urteils müsste statt dessen die nahe gelegene Gemeinschaftsgrundschule Gotenschule ausgebaut werden.
Initiator des Bürgerantrags und dieser Petition an die Stadt Bonn ist die Initiative "Kurze Beine - kurze Wege". Mit der Petition geht es der Initiative NICHT darum, Religion und insbesondere Religionsunterricht in Frage zu stellen. Wir kritisieren auch nicht die Arbeit, die an konfessionellen Grundschulen geleistet wird. Thema dieser Petition sind auch NICHT Privatschulen kirchlicher Träger. Wir sind allerdings der Überzeugung, dass es falsch ist, Kinder an öffentlichen Pflichtschulen nach religiösen Kriterien zu trennen und treten ausdrücklich für eine Umwandlung aller öffentlichen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen ein, die allen Kindern gleichermaßen offen stehen. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, in dem es noch landesweit öffentliche Bekenntnisschulen (Grund- und Hauptschulen) gibt. Andere stark religiös geprägte Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben bereits vor über 40 Jahren entschieden, öffentliche Bekenntnisschulen abzuschaffen. Eine Änderung der Landesverfassung erscheint in NRW derzeit leider nicht realistisch.
Weitere Informationen zum Thema finden sich unter www.kurzebeinekurzewege.de


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