09/12/2025, 11:01 π.μ.
Neuer Grund für die Ablehnung des Mitarbeiters im Petitionsauschussdienst:
"Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn die Petition offensichtlich erfolglos bleiben wird."
Die Entscheidung des Ausschussdienstmitabeiters wurde von der CDU/SPD Regierungsmehrheit im Petitionsausschuss bestätigt.