Region: Kalchreuth

Die Zerstörung fränkischer Dörfer muss gestoppt werden - siehe am Beispiel von Kalchreuth

Petition richtet sich an
Bürgermeister Otto Klaußner, Gemeinderat Kalchreuth

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Neuigkeiten

18.02.2026, 06:56

An den
Ersten Bürgermeister
Gemeinde Kalchreuth
Herrn Otto Klaußner
Kalchreuth, den 17.2.2026

Betreff: Bedenken zur Kanalbelastung durch das geplante Bauvorhaben in der Weißgasse (Bebauungsplan Nr. 35)
Sehr geehrter Herr Klaußner,
wir, die Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth, möchten erneut unsere erheblichen Bedenken hinsichtlich einer möglichen zusätzlichen Belastung des Kanalnetzes durch das geplante Bauvorhaben in der Weißgasse (Bebauungsplan Nr. 35) zum Ausdruck bringen.
Bereits heute kommt es bei Starkregenereignissen nicht nur in angrenzenden Grundstücken, sondern auch in weiteren im Umfeld der Weißgasse gelegenen Bereichen zu Überflutungen, Rückstauungen und vollgelaufenen Kellern. Diese wiederkehrenden Vorkommnisse machen deutlich, dass das bestehende Kanalnetz bereits jetzt an seine Kapazitätsgrenzen stößt.
Unsere Sorgen werden nicht nur von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern geteilt, sondern ausdrücklich auch vom Wasserwirtschaftsamt. In dessen Stellungnahme gegenüber der Gemeinde vom 30.07.2025 (s. Anlage), in die wir Einsicht genommen haben, weist das Amt auf mehrere Punkte hin, die aus unserer Sicht von der Gemeinde sorgfältig zu prüfen und zu beantworten sind.
Wir bitten Sie daher, uns mitzuteilen, welche Maßnahmen die Gemeinde zu den folgenden Punkten des Wasserwirtschaftsamtes plant, wer jeweils für die Umsetzung verantwortlich ist und wann diese erfolgen soll:

1. Grundwasseruntersuchung
Vor Baubeginn soll durch geeignete Untergrunderkundungen festgestellt werden, wie hoch das Grundwasser ansteht.

2. Grundwasserabsenkung
Permanente Grundwasserabsenkungen werden grundsätzlich nicht befürwortet. Bei hohen Grundwasserständen sind Keller als wasserdichte Wannen auszuführen.

3. Niederschlagswasser – Planung der Gemeinde (Mischsystem, gedrosselte Einleitung) und Bewertung des Wasserwirtschaftsamtes (§ 55 WHG)
Laut Bebauungsplan Nr. 35 ist vorgesehen, die Entwässerung im Mischsystem zu führen; die Einleitung von Niederschlagswasser in die Mischwasserkanalisation soll gedrosselt erfolgen.
Wie das Wasserwirtschaftsamt in seiner Stellungnahme ausführt, soll nach § 55 WHG Niederschlagswasser vorrangig ortsnah versickert oder verrieselt werden bzw. – getrennt vom Schmutzwasser – einem Gewässer zugeführt werden, sofern dem keine wasserwirtschaftlichen oder öffentlich rechtlichen Belange entgegenstehen. Bei Entwässerung im Trennsystem ist eine ortsnahe Versickerung vorrangig umzusetzen. Nur wenn diese nachweislich nicht möglich ist und die wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden, kann einer Einleitung in ein Oberflächengewässer zugestimmt werden.
Diese Grundsätze stellen die im Bebauungsplan vorgesehene Führung im Mischsystem in Frage und erfordern eine prüfbare Begründung, wenn von der Vorranglösung abgewichen werden soll.
3.1 Welches Vorgehen ist im Plangebiet konkret vorgesehen?
• Liegen Nachweise zur (Un )Möglichkeit der ortsnahen Versickerung/Verrieselung vor (Boden, Grundwasser, Hanglage, Flächenverfügbarkeit)?
• Wie wird die Forderung des Wasserwirtschaftsamtes im Verhältnis zur Mischsystem Planung berücksichtigt?
3.2 Betrieb der Kanalisation
Das Wasserwirtschaftsamt weist darauf hin, dass der Betreiber der Kanalisation den ordnungsgemäßen Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sicherzustellen hat.
• Wir bitten daher um Mitteilung, welche Vorgaben, Bemessungsgrundlagen und technischen Standards hierbei zugrunde gelegt werden.
3.3 Kommunale Überflutungsvorsorge
Vom Wasserwirtschaftsamt wird empfohlen, Betrachtungen und Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Überflutungsvorsorge vorzunehmen.
• Wir bitten um Auskunft, in welchem Umfang solche Maßnahmen geplant sind bzw. bereits umgesetzt wurden und wie diese in das Entwässerungskonzept des Baugebietes einfließen.
3.4 Welche Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung sind vorgesehen?
• Regenwassersammelbehälter (Nutzung/Retention)
• Dachbegrünungen (Retention/Verzögerung)
• Offene Wasserflächen / Mulden Rigolen / Rückhaltevolumen oder vergleichbare Einrichtungen

4. Abwasserbeseitigung
Nach Mitteilung des Wasserwirtschaftsamtes ist die Fläche des Bebauungsplanes nur teilweise in den abwassertechnischen Unterlagen der Gemeinde enthalten, die dem wasserrechtlichen Bescheid vom 12.02.2020 zugrunde liegen.
• Wie plant die Gemeinde in diesem Punkt weiter vorzugehen?

5. Gewässer / Hochwasser / Starkregen
5.1 Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Erhalt und die Funktion bestehender, oberhalb liegender Entwässerungsanlagen (z. B. Drainagesammler, Gräben) sicherzustellen?
5.2 In welchem Umfang wurde die Arbeitshilfe des Bayerischen Staatsministeriums „Hochwasser und Starkregenrisiken in der Bauplanung“ berücksichtigt und wurde eine Risikoabschätzung vorgenommen?
5.3 Wie wird gewährleistet, dass die Entwässerung bei Hanglage ordnungsgemäß funktioniert und bestehende Bebauungen geschützt bleiben?


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