18.02.2026, 07:04
An den
Ersten Bürgermeister
Gemeinde Kalchreuth
Herrn Otto Klaußner
Kalchreuth, den 17.2.2026
Betreff: Bedenken zur Kanalbelastung durch das geplante Bauvorhaben in der Weißgasse (Bebauungsplan Nr. 35)
Teil 2 -
Der Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes auf die notwendige Grundwasserprüfung verdeutlicht, dass bislang wesentliche hydrologische Grundlagen fehlen. Ohne diese Daten können weder die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes noch die Auswirkungen zusätzlicher Versiegelung fachlich belastbar bewertet werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass das Wasserwirtschaftsamt ausdrücklich betont, dass Neubauflächen erst dann ausgewiesen werden dürfen, wenn eine ordnungsgemäße Entwässerung nach den geltenden Vorschriften nachvollziehbar nachgewiesen ist.
Wir fordern daher, dass vor der Ausweisung neuer Bauflächen ein vollständiges und fachlich fundiertes Entwässerungskonzept vorgelegt wird, das sowohl hydraulische Aspekte (Kanalnetz, Abfluss, Rückstau) als auch hydrologische Faktoren (Grundwasser, Hangwasser, Bodenverhältnisse) berücksichtigt.
Zudem halten wir es für unerlässlich, dass diese Gutachten von der Gemeinde – und nicht vom Investor – beauftragt werden, um Interessenkonflikte auszuschließen. Die Kosten können anschließend – wie im Erschließungsrecht üblich – dem Investor auferlegt werden. Wir empfehlen, hierfür ein unabhängiges, ausgewiesenes Fachinstitut zu beauftragen.
In der Antwort der Gemeinde vom 23.07.2025 (beglaubigter Auszug aus der Niederschrift) heißt es, dass „besondere Gefährdungen durch Hochwasser und Starkregenereignisse aufgrund der topographischen Lage des Baugebietes nicht zu erwarten seien“. Diese Einschätzung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und fachlich unbegründet.
Angesichts der bekannten Hanglage und der bereits heute auftretenden Rückstau- und Überflutungsereignisse bitten wir um eine schriftlich belegte und fachlich nachvollziehbare Herleitung dieser Bewertung. Sollte diese Einschätzung ohne belastbare Grundlage erfolgt sein, stellt sich die Frage einer möglichen Haftung der Gemeinde im Schadensfall gegenüber betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern.
Sollte der Gemeinde bereits ein Entwässerungskonzept oder entsprechende Fachgutachten vorliegen, ersuchen wir um Einsicht in diese Unterlagen.
Abschließend bitten wir noch um Mitteilung:
• wie die Parkplatzsituation abschließend geregelt werden soll und
• in welchem Umfang Zufahrten und Wege für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge vorgesehen sind.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und die Bereitschaft zur transparenten Klärung dieser zentralen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth