Wohnen

Für mehr Demokratie bei Quartierplanung Weiße Stadt Mitte / Walther-Bothe-Straße in Oranienburg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Hans-Joachim Laesicke
113 Unterstützende 80 in Oranienburg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

113 Unterstützende 80 in Oranienburg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

27.07.2017, 16:07

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Die Feuerwehrdurchfahrtmöglichkeit von der Julius-Leber-Str. in die Privatstraße 2 ist wieder hergestellt.
Die Kindertagesstätte wird von der Privatstraße 2 entlang der westlichen Grundstücksgrenze erschlossen, der Gartenbereich der Kindertagesstätte grenzt östlich an die Parkanlage Teilfläche 3 an.
Die Dr.-Kurt-Schuhmacher-Str. ist für Fußgänger und Fahrradfahrer mit der Privatstraße 1 verbunden.
Aus B-Plan 108, "Robert-Koch-Str." sind die Sackgassenenden übernommen, zwecks Vergleichbarkeit der Wendemöglichkeiten.



26.07.2017, 18:09

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Das Kita-Gelände ist gespiegelt und verschoben, die Verkehrsanbindung soll vom Süden erfolgen. Großzügige Parkanlagen. Reicht die Straßenbreite für Müll- und Feuerwehrfahrzeuge nicht aus, oder sollen die Baugrenzen noch etwas erweitert werden, ist auch hinterher noch genug öffentlicher Park übrig.

Nachbarschaftskonflikte sollten wesentlich geringer sein als in der Fassung der Stadt, im Rahmen des Möglichen.


25.07.2017, 19:26

Enrico Rossius' Äusserungen vom Montag deuten darauf hin - Förderprogramm seit März 2017 - dass es um dieses geht:

www.ilb.de/de/wohnungsbau/darlehen_2/mietwohnungsbau_neubau/index.html

Ein Blick in die Glaskugel:

Die als Kapitaleinlage bezeichnete kostenlose Übereignung der kommunalen Grundstücke an die Woba hilft den erforderlichen 20% Eigenkapitalnachweis zu ermöglichen.

Die Privatstraßen sind deswegen nicht öffentlich zu widmen, weil öffentlicher Parkraum nicht förderfähig wäre.

Mit der Förderung wird für 20 bzw. 25 Jahre eine Mietpreis- und Belegungsbindung eingegangen.

Falls ich das richtig verstehe, will man Wohngebäude errichten, die 20-25 Jahre lang ohne Mietpreissteigerung für einen wesentlichen Anteil der Wohnungen am Markt bleiben sollen. Solange sich unser politisch-ökonomisches System in der Zeit nicht völlig ändert, kann man in dieser Zeit dann auch nur Schönheitsreparaturen bezahlen, jedenfalls dürfte kaum mit energetischen oder qualitativen Sanierungen ("Luxussanierung") zu rechnen sein. Einbauküchen sind auch schon vorab durch die Finanzierungsrichtlinien verboten.

Ich glaube nicht, dass die Oranienburger Politik und Verwaltung sich das richtig überlegt hat, welche Bevölkerungsschichten dieses Quartier mittelfristig bis langfristig noch attraktiv finden werden. Bei der Größe dieses Projekts kann dies schlimmste Folgen haben.

Kommentare zum Gegenteil sind willkommen.


24.07.2017, 13:47

Punkt 1

Die Änderung des BImSchG §22, Absatz 1a):

“““
Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.
“““

erfolgte in Reaktion auf eine Vielzahl von Gerichtsgängen betroffener Anwohner, welche die Umsetzung der staatlichen Verpflichtungen aus §24 SGB VIII erschwerten.

SGB VIII, §24, Absatz 1 ist als totalitäre Bestimmung einzuschätzen und befleckt den gesamten Paragraphen:

“““
(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2. die Erziehungsberechtigten
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
“““

Der staatliche Paternalismus des SGB VIII greift also über auf die Nachbarn von Tageseinrichtungen. Kritische Hinterfragung sollte demokratisch selbstverständlich sein, statt tabooisiert zu werden.

Punkt 2

Grundstückseigentümer werden per Gesetz bereits erheblich am Gemeinwohl beteiligt, durch Grunderwerbssteuer (6,5% in Brandenburg), Grundsteuer, Erschließungskostenbeiträge und Straßenausbaubeiträge zu Gunsten der Kommune. Die Grunderwerbssteuer in ihrer gegenwärtigen Form verhindert weniger Spekulationsgeschäfte, als dass sie die Freizügigkeit der Eigentümer von Einfamilienimmobilien de facto einschränkt.

Hieraus lässt sich ein Schutzanspruch der Eigentümer gegenüber der Kommune ableiten, welchen z.B. Mieter nicht so für sich in Anspruch nehmen können. Auch das wirtschaftliche Interesse von Investoren und Vermietern kommt dem nicht gleich.

Die Kommune sollte also in ihren Planungen den Bedürfnissen auf geistige und körperliche Unversehrtheit ihrer Schutzbefohlenen überobligatorisch Sorge tragen.

Punkt 3

Neuplanungen von Mietwohnungsbau sind folgerichtig darauf zu prüfen, dass die bezogen auf verbrauchte Grundstücksfläche von Mietern ausgehende höhere Beeinträchtigung im Sinne §22, Absatz 1a) BImSchG auch vorrangig zu deren Lasten geht, weil Mieteinwohner eben im Gegensatz zu den Eigentümern im Umfeld aus Punkt 2 die Entscheidungsfreiheit haben, diese Beeinträchtigung einzugehen, oder durch Fortzug eigenverantwortlich abzustellen.

Punkt 4

Der vorliegende Bebauungsplan behandelt südseitig von Straßenverkehrslärm und öffentlichem Spielplatzlärm beeinträchtigte Wohnverhältnisse, so dass nordseitig Fenster zum Lüften als erforderlich beschrieben werden. An eben dieser Nordseite Tageseinrichtungslärm zu planen, ist widersinnig. Nimmt man die Anforderungen aus Punkt 2 und Punkt 3 hinzu, ist unverzichtbar der Tageseinrichtungsbau im Bereich der bestehenden und von der Neubebauung ausgehenden Lärmbeeinträchtigung zu platzieren, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Lärmschutzbedürfnisse der Kinder. Das bekannte Argument, die von Tageseinrichtungen ausgehenden Emissionen fielen nur zu üblichen Arbeitszeiten und nicht am Wochenende an, darf auch im Umkehrschluss dazu herangezogen werden, das Gelände und die Gebäude der Tageseinrichtungen zum Schutz der Bewohner während der Ruhezeiten heran zu ziehen, also durch Abstandsschaffung und Schallabschottung vor Straßenverkehrslärm.

Punkt 5, Bauprojekt Walther-Bothe-Straße Nord

Andauernde Planung unter Ausschluss oder Minimalbeteiligung der Bürger - Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden geheim gehalten, Architektenplanungen werden nur unter Anwendung von Rechtsmitteln im Einzelfall und als Zwischenstand offengelegt - können zu Planungsfehlern führen. Das Vertrauen wird beschädigt. Es gibt Wiedergutmachungsbedarf.
Dieses Bauprojekt erfolgt auf kommunalem Eigentum, in kommunaler Planung, mit kommunalen Finanzmitteln, in Regie eines kommunalen Unternehmens, soweit bekannt ohne privatwirtschaftliche Interessen. Es gibt wirklich keinerlei Rechtfertigung, die Belange aller Einwohner nicht großzügig abzuwägen und umzusetzen.


22.07.2017, 04:08

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Ein Entwurf, nur als Diskussionsbasis. Definitiv offener Punkt sind Wendemöglichkeiten für Lkw. Die Anzahl der Wohneinheiten sollte nicht allzu sehr abweichen vom ausgelegten Bebauungsplan. Der Park sollte nicht zu schattig liegen, die Sonne kommt durch die Lücken und von Westen ohnehin.

(Dirk Kaar, 22.07.2017)



20.07.2017, 16:26

Die Behauptung in der Begründung zum Bebauungsplan, Zitat:

Diese Bewertung [Anm.: Hinnehmbarkeit von Kinderlärm] schließt grundsätzlich auch den mit dem Betrieb der Kita verbundenen An- und Abfahrtsverkehr sowie die Lautäußerungen der Kinder mit ein"

kann so nicht stehen bleiben.

An- und Abfahrtsverkehr zu Fuß oder Fahrrad sollte man dem kinderüblichen Lärm zurechnen. Für Kfz-Verkehr hat hier die Stadt Oranienburg jedoch eine Rechtsauffassung geäussert, die weder gesetzlich noch richterlich begründet ist.

Der Kita-Betrieb schränkt die Regeln für das Verhalten im Straßenverkehr keineswegs ein. Die Stadt ist somit durchaus gebunden, in ihrer Planung ortstypische Verkehrsplanung durch zu führen, und Einwände zur Verkehrentwicklung in der Abwägung nicht unbeachtet zu lassen. Speziell würde dies gelten, falls die Kindertagesstätte 20 Uhr Öffnungszeiten und Samstagsoption bekäme, denn die laufende richterliche Rechtsprechung stellt auf das Fehlen der Lärmbelastung in Abend- und Wochenendzeiten ab, was damit nicht mehr zuträfe.

Sollte es sich herausstellen, dass die Bauplanung noch anderweitig faktisch nicht zutreffende Deutungen enthält, welche geeignet sind, Einwohner davon abzuhalten, ihre Einwände vorzutragen, müsste dies rechtlich ausgewertet werden.


20.07.2017, 15:05

Ein Blick auf den Flächennutzungsplan macht es noch deutlicher, was im Bebauungsplan trotz der scheinbar vorgegebenen überbaubaren Flächen seltsam erscheint.

1. Die überbaubaren Flächen sind nicht naturgegeben, sondern eine planerische Idee - es geht auch problemlos völlig anders, nichts und gar nichts erzwingt diese Aufstellung. Vielmehr ist sie exemplarisch am Ostrand des Geländes falsch wegen des Grünverbindungsmangels.

2. Unveränderlich gegeben jedoch ist die konfliktschürende Verkehrs- und Lärmsituation an diesem Standort. Es gibt nur eine einzige Möglichkeit mit Pkw dorthin und weg zu kommen, nämlich durch die 5m enge Julius-Leber-Str., jede Straßenverbreiterung geht zu Lasten der Bau- und Aussenfläche des Kita-Grundstücks. Zur Erinnerung: pro Kind 3m² Gruppenraum und 10m² Aussengelände sind der geforderte Mindestmaßstab für Kitabau. Die Aussenfläche der Kita kommt in den Genuß einer der zwei einzig zu erhaltenden Baumgruppen, das ist ein schönes Plus, jedoch kommen die 5-Geschosser der Erzbergerstraße in die Vollbeschallung durch den Kinderlärm. Zur Erinnerung: Kinderlärm ist uneingeschränkt hinzunehmen, aber es gibt keine gesetzlich Auflage, die Stadtplaner dazu zwingt, maximal viele Anwohner durch Neuplanungen zu belasten. Es sind die Kinder, die unter gedankenloser Konfliktverursachung nachhaltig leiden werden, nicht die Planer. Eine Gesetzesänderung weiter und es könnten wieder Lärmschutzwände gebaut werden, darüber sollte man vorher nachdenken.

3. Eine Kita hinter dem Quartierplatz oder Mischgebiet am Ostrand des Planungsgeländes läge zentral erreichbar für Fußgänger, Fahrradfahrer und Pkw-Verkehr, wäre selbst ausreichend vom Straßenverkehrslärm entfernt, und in all diesem Belangen noch frei planbar statt durch bestehende Bebauung und Verkehrsflächen eingeschränkt. Eine Nachnutzung als Altenpflegeeinrichtung profitiert durch die Nähe zu Versorgungsmöglichkeiten ausserdem. Seniorengerechte Wege ohne Querung von Pkw-Verkehrsflächen liesse sich vorausplanen.

Ich appeliere an alle Betroffenen, bei einem Stadtentwicklungsprojekt dieser Gewichtung nicht zu vergessen, dass Hektik unangebracht ist, die Bauzeit bis zur ersten Nutzung alleine ist schon erheblich, so dass heutige Prognosen überholt sein werden, aber die Nachnutzung bleibt für Jahrzehnte unser Vermächtnis.


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