Erhalt Monheimer Grünzug - Kein Bayer04 Leistungszentrum

Petition richtet sich an:
Mitglieder des Regionalrates der Bezirksregierung Düsseldorf und kommunale Gremien

2.646 Unterschriften

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2.800 für Sammelziel

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Neuigkeiten

06.07.2026, 11:35

Die beiden Informationsabende von Bayer 04 am 03.06. und 08.06. haben aus unserer Sicht gezeigt: Der Versuch, die Bürgerinnen und Bürger von der umstrittenen Campus-Planung zu überzeugen und die politische Ablehnung kommunikativ zu relativieren, ist fehlgeschlagen. Auch im Planungsausschuss am 18.06. wurde die Aufnahme des Verfahrens erneut abgelehnt.

Befremdlich ist, dass nun sogar die Bayer AG in die Debatte eingreift. Wenn Konzernchef Bill Anderson öffentlich betont, man beobachte die Entscheidungen in Monheim sehr genau, wirkt das auf viele Bürgerinnen und Bürger nicht wie ein Beitrag zur Versachlichung, sondern wie zusätzlicher Druck und ein deutliches Signal an Kommunalpolitik. Gerade Bayer hat jüngst gezeigt, dass wirtschaftliche Entscheidungen nach unternehmerischen Prioritäten getroffen werden – nicht aus Rücksicht auf kommunale Interessen. Monheim sollte sich deshalb nicht einreden lassen, es müsse aus Dankbarkeit oder Sorge um den Standort einen regionalen Grünzug opfern.

Planungsausschuss vom 18.06.2026: Fragwürdige Ausführungen aus dem Stadtplanungsamt

Hier wurde aus unserer Sicht erneut versucht, den Eindruck zu erwecken, der Standort sei regionalplanerisch besonders geeignet oder naheliegend. Dabei wurde seitens Bayer 04 mehrfach öffentlich erwähnt, dass der Standort in der ursprünglichen Analyse aufgrund des Regionalen Grünzugs ausgeschieden ist und nicht weiterverfolgt wurde. Wenn später aus einer verkürzten Zusammenfassung eine „bedingt geeignete“ Fläche wird und die Grundlage dafür die Abschaffung des Regionalen Grünzugs ist, muss das kritisch hinterfragt werden.

Ebenso wurde im Ausschuss der Eindruck erweckt, Sport- und Freizeitnutzungen seien im Regionalen Grünzug grundsätzlich unproblematisch. Dies ist nur die halbe Wahrheit. Zulässig können allenfalls landschaftsorientierte, freiraumgeprägte und für die Bevölkerung zugängliche Nutzungen sein, die die Freiraumfunktionen nicht verschlechtern. Ein eingezäuntes, nicht öffentliches Leistungszentrum mit 10,5 Kunst- bzw. Hybridrasenplätzen fällt aus unserer Sicht nicht darunter.

Auch der Hinweis auf bestehendes Planungsrecht trägt nicht. Ein B-Plan steht nicht über dem Regionalplan. Bauleitpläne müssen sich in die Ziele der Raumordnung einfügen. Zudem sin im 59M nur nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe zulässig; störende Nutzungen und Anlagen für sportliche Zwecke sind im B-Plan 59M sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Die Aussage, dort sei praktisch „alles möglich“, ist daher nicht haltbar.

Offenlandkorridor statt Regionaler Grünzug

Der geplante Offenlandkorridor soll Klima ausgleichen, Tieren als Durchgang dienen, Naherholung ermöglichen und zugleich durch Wege und Laufstrecken genutzt werden – ohne dass empfindliche Bereiche belastet werden. Das wirkt widersprüchlich. Man kann nicht einen Regionalen Grünzug auf 1,5 km künstlich verengen und zugleich behaupten, seine Funktionen würden gestärkt.

Der Landesentwicklungsplan NRW schützt regionale Grünzüge ausdrücklich als Räume für Klimaausgleich, Biotopvernetzung, landschaftsorientierte Erholung sowie freiraumorientierte Sport- und Freizeitnutzung. Gemeint sind damit keine abgeschotteten Profizentren. Auch Bayer 04 selbst betont immer wieder, dass es sich nicht um eine kommunale Anlage handelt.

SEVESO – Das pauschale Ausschlussargument für alternative Standorte

Auch die Seveso-Argumentation überzeugt uns nicht als pauschales Ausschlussargument gegen Alternativflächen. Wenn ein Standort wie Kurtekotten mit einem Sicherheitskonzept für ein Leistungszentrum entwickelt werden konnte und das geplante Monheimer Leistungszentrum ohnehin keine öffentliche Sportanlage mit freiem Publikumsverkehr sein soll, muss auch bei anderen Flächen eine differenzierte Prüfung möglich sein. Seveso darf nicht als pauschales Ausschlussargument dienen, wenn es an anderer Stelle offenbar überwindbar war.

Alternativenprüfung

Gerade Flächen südlich des Crop-Science-Standorts und andere bereits für Gewerbe vorgesehene Bereiche müssen erneut geprüft werden. Bemerkenswert ist dabei, dass die Fläche südlich von Crop Science im Flächennutzungsplan als Industriegebiet ausgewiesen ist, während die Alfred-Nobel-Straße lediglich als Gewerbegebiet. Wenn selbst eine als Industriegebiet vorgesehene Fläche ausgeschlossen wird, gleichzeitig aber ein Regionaler Grünzug für ein Profizentrum in Anspruch genommen werden soll, wirft das erhebliche Fragen zur Nachvollziehbarkeit der Standortbewertung auf. Aus unserer Sicht sind bereits wirtschaftlich vorgeprägte Flächen planerisch deutlich verträglicher als ein Eingriff in einen Regionalen Grünzug.
 
Wir appellieren an die Politik: Bleiben Sie standhaft. Die Wiederbelebung der abgelehnten Planung wäre ein fatales Zeichen, dass nach politischer Ablehnung allein weiterer öffentlicher Druck genügt. Fordern Sie stattdessen eine ergebnisoffene und nachvollziehbar dokumentierte Alternativenprüfung – und schützen Sie den Monheimer Grünzug dauerhaft.
 


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