Reģions: Vācija
Labklājība

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutscher Bundestag
7 975 Atbalstošs

Kolekcija beidzās

7 975 Atbalstošs

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 18.06.2019
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

20.04.2024 13:55

Zustimmung zur „Hilfslösung“ bei der Erwerbsminderungsrente
Berlin: (hib/HAU) Das von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene zweistufige Verfahren zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrente stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung. Das zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag zum Gesetzentwurf über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) (20/10607). Hintergrund der Regelung ist, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Ende 2023 feststellen musste, dass eine technische Umsetzung der Berechnung und Auszahlung des Zuschlags nach dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2022 bis Juli 2024 nicht realisierbar ist.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in dem Übergangszeitraum von Juli 2024 bis November 2025 in einer ersten Stufe eine von der Rentenzahlung getrennte Zuschlagszahlung erfolgt, ohne dass eine Anhebung der persönlichen Entgeltpunkte vorgenommen wird. Stattdessen soll eine Zuschlagsgewährung über die Anhebung der Rentenzahlbeträge um 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent erfolgen. In einer zweiten Stufe soll dann die Anhebung der persönlichen Entgeltpunkte ab dem 1. Dezember 2025 vollzogen werden. Um sicherzustellen, dass aufgrund der getrennten Zuschlagszahlung den Betroffenen keine finanziellen Nachteile entstehen, sollen nach dem Ende des vorgesehenen Übergangszeitraums die Rentenzahlbeträge verglichen und Differenzbeträge nachgezahlt werden.
Die technische Umsetzung der Berechnung und Auszahlung des Zuschlags nach dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz bis Juli 2024 sei aus einer Vielzahl von Gründen nicht realisierbar gewesen, sagte DRV-Vertreter Insbesondere habe sich die Komplexität der Umsetzung aufgrund der vielfältigen Wechselwirkungen mit anderen Gesetzen, wie beispielsweise der technisch sehr komplexen und aufwendigen Umsetzung der Ost-West-Rentenangleichung, um ein Vielfaches höher als ursprünglich erwartet gestaltet.

Liveübertragung: Donnerstag, 25. April, 17.45 Uhr

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 25. April 2024, nach rund 45-minütiger Aussprache über den Gesetzentwurf von SPD,Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (20/10607)ab. Dazu legt der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vor.

Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-


28.02.2024 16:51

Hallo,
die Deutsche Rentenversicherung kann die Zuschläge für Erwerbsminderungs- und Witwenrenten zum 01.07.24 nicht korrekt berechnen.
Der Grund: technische und organisatorische Umsetzungsprobleme.
Die Deutsche Rentenversicherung wird ab Juli 2024 einen Zuschlag zu rund drei Millionen Renten zahlen. Damit werden die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Aufgrund der sehr komplexen, technischen Umsetzung wird die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen erfolgen:

Erste Stufe: Ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats.

Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der durch die Deutsche Rentenversicherung berechnete Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe. Es erfolgt keine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag.
Das Gesetz ist so ausgelegt, dass sichergestellt wird, dass alle Zuschlagsberechtigten das bekommen, was Ihnen zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-



27.06.2023 11:16

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine Mitteilung erhalten, dass wir die Volksabstimmung 2023 unterstützen sollen.
- Renten wie in Österreich - jetzt!!
Unter folgendem LINK:
abstimmung21-mitmachen.de/proposals/36-renten-wie-in-osterreich-jetzt
Weiteres dazu auf der Internetseite.
Nehmit bitte zahlreich daran teil und leitet es auch an weitere Personen weiter.
Besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-


16.06.2023 12:15

Hallo Unterstützende,

laut Mitteilung des VdK hat die eingereichte Verfassungsbeschwerde folgendes Aktenzeichen:
1 BvR 847/23
Sobald weitere Neuigkeiten vorliegen, werden wir weiter berichten.
Von weiteren Rückfragen bitten wir abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrenter-



07.11.2022 09:27

Hallo Unterstützende,

am Donnerstag 10.11.2022 - 13.45 Uhr wurde der Verhandlungstermin am Bundessozialgericht
festgelegt.
Pressemitteilung Bundessozialgericht vom 04.11.2022

Höhere Erwerbsminderungsrente auch für Bestandsrentner?

Diese Frage betrifft circa 1,8 Millionen Rentner, deren Erwerbsminderungsrente vor dem 1. Januar 2018 beziehungsweise vor dem 1. Januar 2019 begann. Sie profitieren bei der Berechnung ihrer Rente nicht von gesetzlichen Verbesserungen, die zu diesen Zeitpunkten in Kraft getreten sind. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts wird hierzu am Donnerstag, den 10. November 2022, ab 13.45 Uhr im Weißenstein-Saal mündlich verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R).
Die durchschnittliche Höhe von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist ab dem Jahr 2001 kontinuierlich gesunken. Der Gesetzgeber hat deshalb zum 1. Juli 2014 die Berechnungsgrundlagen für eine Erwerbsminderungsrente verändert und dabei unter anderem das Ende der sogenannten Zurechnungszeit von der Vollendung des 60. auf die Vollendung des 62. Lebensjahres verschoben. Zum 1. Januar 2018 erfolgte eine weitere Verlängerung um zunächst drei Monate. Ab dem 1. Januar 2019 wurde das Ende der Zurechnungszeit um weitere drei Jahre und fünf Monate hinausgeschoben. Diese Verbesserungen kommen nur denjenigen zugute, deren Rente ab den genannten Stichtagen neu beginnt. Für die Bestandsrentner verbleibt es bei den bisherigen Berechnungen. Ein mittlerweile in Kraft getretenes Gesetz sieht ab dem 1. Juli 2024 für diese Bestandsrentner pauschale Zuschläge zu ihrer Erwerbsminderungsrente vor.
Im ersten zu entscheidenden Revisionsverfahren (B 5 R 29/21 R) verlangt der Kläger, der seit 2004 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, ab 2019 deren Neuberechnung unter Anwendung der ab dann für Neurentner maßgeblichen längeren Zurechnungszeit. Im zweiten Verfahren (B 5 R 31/21 R) fordert die Klägerin, die seit August 2014 Erwerbsminderungsrente erhält, ab dem 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 eine höhere Rente unter Zugrundelegung der jeweils längeren Zurechnungszeiten. Beide Kläger sehen einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz darin, dass der Gesetzgeber die Verbesserungen bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrenten nur für Neurentner vorgesehen und die Bestandsrentner davon ausgeschlossen hat. Ihre Klagen hatten in den Vorinstanzen keinen Erfolg.

Die Verhandlung ist öffentlich.

Weiteres dazu unter:
www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022_40.html

Hoffen wir auf eine positive Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

-Gruppe Bestandsrentner-



29.09.2022 14:56

Liebe Unterstützende,

die offene Rechtsfrage: Verstößt § 59 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 253a SGB VI in der auch aktuell gültigen Fassung des EM-Leistungsverbesserungsgesetzes vom 17.7.2017 (BGBl I 2509) gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 GG), indem Versicherte, deren Rente vor dem Jahr 2018 begonnen hat, vollständig von der dort geregelten (schrittweisen) Anhebung des Endes der Zurechnungszeit bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen sind?
Termin zur mündlichen Verhandlung beim Bundessozialgericht wäre voraussichtlich am 10.11.22

Wir möchten nochmals auf die Petition: Renten wie in Österreich hinweisen und um zahlreiche Unterstützung bitten.
Renten wie in Österreich! Jetzt!
www.openpetition.de/petition/online/renten-wie-in-oesterreich-jetzt

Von Rückfragen bitten wir derzeit abzusehen. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
-Gruppe Bestandsrentner-



Palīdziet stiprināt pilsoņu līdzdalību. Mēs vēlamies padarīt jūsu bažas dzirdamas un palikt neatkarīgiem.

Veiciniet tūlīt