Kraj : Nemecko
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Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

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Deutscher Bundestag
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  3. Odovzdané dňa 18.06.2019
  4. Dialóg s príjemcom
  5. Rozhodnutie

28. 02. 2024, 16:51

Hallo,
die Deutsche Rentenversicherung kann die Zuschläge für Erwerbsminderungs- und Witwenrenten zum 01.07.24 nicht korrekt berechnen.
Der Grund: technische und organisatorische Umsetzungsprobleme.
Die Deutsche Rentenversicherung wird ab Juli 2024 einen Zuschlag zu rund drei Millionen Renten zahlen. Damit werden die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Aufgrund der sehr komplexen, technischen Umsetzung wird die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen erfolgen:

Erste Stufe: Ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats.

Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der durch die Deutsche Rentenversicherung berechnete Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe. Es erfolgt keine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag.
Das Gesetz ist so ausgelegt, dass sichergestellt wird, dass alle Zuschlagsberechtigten das bekommen, was Ihnen zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-



27. 06. 2023, 11:16

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine Mitteilung erhalten, dass wir die Volksabstimmung 2023 unterstützen sollen.
- Renten wie in Österreich - jetzt!!
Unter folgendem LINK:
abstimmung21-mitmachen.de/proposals/36-renten-wie-in-osterreich-jetzt
Weiteres dazu auf der Internetseite.
Nehmit bitte zahlreich daran teil und leitet es auch an weitere Personen weiter.
Besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-


16. 06. 2023, 12:15

Hallo Unterstützende,

laut Mitteilung des VdK hat die eingereichte Verfassungsbeschwerde folgendes Aktenzeichen:
1 BvR 847/23
Sobald weitere Neuigkeiten vorliegen, werden wir weiter berichten.
Von weiteren Rückfragen bitten wir abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrenter-



07. 11. 2022, 9:27

Hallo Unterstützende,

am Donnerstag 10.11.2022 - 13.45 Uhr wurde der Verhandlungstermin am Bundessozialgericht
festgelegt.
Pressemitteilung Bundessozialgericht vom 04.11.2022

Höhere Erwerbsminderungsrente auch für Bestandsrentner?

Diese Frage betrifft circa 1,8 Millionen Rentner, deren Erwerbsminderungsrente vor dem 1. Januar 2018 beziehungsweise vor dem 1. Januar 2019 begann. Sie profitieren bei der Berechnung ihrer Rente nicht von gesetzlichen Verbesserungen, die zu diesen Zeitpunkten in Kraft getreten sind. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts wird hierzu am Donnerstag, den 10. November 2022, ab 13.45 Uhr im Weißenstein-Saal mündlich verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R).
Die durchschnittliche Höhe von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist ab dem Jahr 2001 kontinuierlich gesunken. Der Gesetzgeber hat deshalb zum 1. Juli 2014 die Berechnungsgrundlagen für eine Erwerbsminderungsrente verändert und dabei unter anderem das Ende der sogenannten Zurechnungszeit von der Vollendung des 60. auf die Vollendung des 62. Lebensjahres verschoben. Zum 1. Januar 2018 erfolgte eine weitere Verlängerung um zunächst drei Monate. Ab dem 1. Januar 2019 wurde das Ende der Zurechnungszeit um weitere drei Jahre und fünf Monate hinausgeschoben. Diese Verbesserungen kommen nur denjenigen zugute, deren Rente ab den genannten Stichtagen neu beginnt. Für die Bestandsrentner verbleibt es bei den bisherigen Berechnungen. Ein mittlerweile in Kraft getretenes Gesetz sieht ab dem 1. Juli 2024 für diese Bestandsrentner pauschale Zuschläge zu ihrer Erwerbsminderungsrente vor.
Im ersten zu entscheidenden Revisionsverfahren (B 5 R 29/21 R) verlangt der Kläger, der seit 2004 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, ab 2019 deren Neuberechnung unter Anwendung der ab dann für Neurentner maßgeblichen längeren Zurechnungszeit. Im zweiten Verfahren (B 5 R 31/21 R) fordert die Klägerin, die seit August 2014 Erwerbsminderungsrente erhält, ab dem 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 eine höhere Rente unter Zugrundelegung der jeweils längeren Zurechnungszeiten. Beide Kläger sehen einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz darin, dass der Gesetzgeber die Verbesserungen bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrenten nur für Neurentner vorgesehen und die Bestandsrentner davon ausgeschlossen hat. Ihre Klagen hatten in den Vorinstanzen keinen Erfolg.

Die Verhandlung ist öffentlich.

Weiteres dazu unter:
www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022_40.html

Hoffen wir auf eine positive Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

-Gruppe Bestandsrentner-



29. 09. 2022, 14:56

Liebe Unterstützende,

die offene Rechtsfrage: Verstößt § 59 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 253a SGB VI in der auch aktuell gültigen Fassung des EM-Leistungsverbesserungsgesetzes vom 17.7.2017 (BGBl I 2509) gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 GG), indem Versicherte, deren Rente vor dem Jahr 2018 begonnen hat, vollständig von der dort geregelten (schrittweisen) Anhebung des Endes der Zurechnungszeit bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen sind?
Termin zur mündlichen Verhandlung beim Bundessozialgericht wäre voraussichtlich am 10.11.22

Wir möchten nochmals auf die Petition: Renten wie in Österreich hinweisen und um zahlreiche Unterstützung bitten.
Renten wie in Österreich! Jetzt!
www.openpetition.de/petition/online/renten-wie-in-oesterreich-jetzt

Von Rückfragen bitten wir derzeit abzusehen. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
-Gruppe Bestandsrentner-




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