Regionas: Bona

Forderung von Luftfiltern an Bonner Schulen & Kitas

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Oberbürgermeister Katja Dörner

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  1. Pradėta 2021
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

naujienos

2021-02-17 14:03

Korrektur „müssen“ => „dürfen“ im ersten Satz


Neuer Petitionstext:

Luftfilter erlauben, Spendenaktion erlauben, Rest durch Stadt finanzieren

Wir fordern, dass die bereits privat angeschafften Luftfilter-Geräte in vielen Bonner Klassenzimmern und Kitas auch angeschaltet werden müssen.dürfen. Parallel haben wir eine Spendenaktion an Unternehmen und Organisationen gerichtet, weitere Luftfilter zu spenden. Die Spenden werden aber nicht zusammenkommen, wenn der Stadtrat der Bundesstadt Bonn sich weiterhin gegenüber jeglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen versperrt und sogar im Krisenstab falsche Behauptungen aufstellt. Die Luftfilter-Geräte, die durch die Spendenaktion nicht finanziert werden können, muss die Stadt Bonn mit oder ohne Fördermittel bereitstellen.

Zum Schutz der Kinder und Lehrkräfte

Die Lage in den Schulen wird aufgrund der auftretenden Mutationen des Coronavirus noch riskanter. Die Virus-Variante B.1.1.7 ("englische Variante", "VOC-202012/01") ist wesentlich infektiöser und hat sich im Vereinigten Königreich sowie in Irland wesentlich über Schulen verbreitet. Mittlerweile sind 20% der sequenzierten Proben in Deutschland bereits von dieser Mutante (Spiegel Artikel). Da diese infektiöser ist, wird diese auch immer höhere Anteile am Infektionsgeschehen einnehmen und die Infektionsraten erhöhen. Wir müssen also unsere Kinder und Lehrkräfte schützen, vor allem da Luftfilter-Geräte eine hohe Wirksamkeit für eine geringe Investition darstellen.

Bayern fördert nun bereits zum zweiten Mal (seit dem 25.01.2021) die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten an Schulen und Kitas. Auch das Land NRW hat ein Förderprogramm ausgerufen. Aber der Stadtradt der Bundesstadt Bonn hat die Beschlussvorlage zur Erlaubnis zum Betrieb von geeigneten mobilen Luftfilter-Geräten in einer Sitzung abgelehnt und somit den Betrieb von vorhanden Geräten VERBOTEN. Diese Entscheidung muss der Stadtradt revidieren!

Welche Geräte sollten aufgestellt werden?

Bayern hat hier gute Vorgaben gegeben, die sich auch nach den Ergebnissen der verschiedenen Studien richten. Die Geräte müssen folgende Kriterien erfüllen:

  1. die verwendeten HEPA-Filter der Klasse 13 bzw. 14 der DIN EN 1822 entsprechen,
  2. die Geräte eine ausreichende Luftfilterrate im Verhältnis zum Raumvolumen erreichen,
  3. der Schalldruckpegel im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterrichtsbetrieb vereinbar ist,
  4. die Aufstell- bzw. Ausblashöhe die Verteilung der gefilterten Luft im Raum begünstigt.

Schluss mit dem unsinnigen Verbot! Bitte teilen Sie diese Petition und den Link zur Spendenaktion auf LuftFilterBonn.wordpress.com bzw. unter dem Kurzlink: t1p.de/LuftFilterBonn


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (4 in Bonn)


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