11.10.2018, 20:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
21.10.2012, 06:16
nunmal zu der behauptung das ramiro tetanus hatte.
wer sich noch nicht mit tetanus beschäftigt hat hier einmal der krankheitsverlauf.
Tetanus
Wundstarrkrampf (Tetanus) macht die Muskeln steif und verursacht Krämpfe (Spasmen). Meist beginnt die Krankheit damit, dass sich das Pferd steif und schwerfällig bewegt. Besonders Wenden und Rückwärtstreten bereiten ihm Mühe.
Dann ändern sich Körperhaltung und Verhalten: Die Tiere werden schreckhafter und empfindlicher, ihre Reflexe sind stärker ausgeprägt als bei gesunden Pferden.
Sie blähen die Nüstern, ziehen Maulwinkel und Ohren nach hinten und heben leicht den Schweif. Manche von ihnen verlieren den Appetit, andere hören beim Fressen plötzlich auf zu kauen, so dass ihnen Futter aus dem Maul fällt. Nun krampfen, ausgelöst vor allem durch Berührungen, Geräusche oder grelles Licht, besonders die Hals- und Kiefermuskulatur.
Nach etwa 24 Stunden werden Krämpfe und Schmerzen beim Kauen und Schlucken stärker. Bald sind die Muskeln so hart, dass das Pferd weder das Maul öffnen noch schlucken kann. Deshalb tropft oft Speichel aus dem Maul.
Die Krämpfe weiten sich vom Kopf auf den ganzen Körper aus, bis alle Muskeln bretthart sind. Krampfen jene Muskeln, die zum Stehen gebraucht werden, geht das Pferd in die sogenannte Sägebockhaltung: Es stellt die Beine weit auseinander und streckt den Kopf nach vorne und unten.
Später kann es Hals und Kopf nicht mehr senken, was Fressen vom Boden unmöglich macht. Der Dauerkrampf der Rückenmuskulatur führt nach einer Weile zum sogenannten Opisthotonus. Dabei drückt das Pferd die Wirbelsäule ins Hohlkreuz und biegt Kopf und Hals nach hinten.
Ein weiteres auffälliges Symptom ist der Nickhautvorfall. Die im inneren Augenwinkel sitzende Nickhaut überdeckt einen größeren Teil der Hornhaut als üblich. Bei leichtem Schlag gegen den Kopf oder auch bei Berührungen des Augapfels fällt die Nickhaut noch weiter vor.
Die Ohren sind im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit starr nach vorne gerichtet. Vor allem Fohlen strecken häufig den Schweif gerade vom Körper weg. Sie bekommen Schweißausbrüche, der Puls steigt über die üblichen 30 bis 44 Schläge pro Minute. Sie atmen rasch und flach.
nun zu Ramiro:
wir sind wie immer spät abends zu den pferden um die koppel zu kontrollieren. danach sind wir wie immer zu den pferden um zu sehen ob auch da alles in ordnung ist. haben alle noch mal geknuddelt und ramiro hat, wie er es immer getan hat, uns bis zum koppelzaun begleitet. dort noch mal wie immer ein extra gute nacht knutscher. ich weiß da werden sich jetzt bestimmt viele drüber aufregen aber bei uns beiden war es halt so. es war alles in ordnung. Als wir dann am nächsten morgen auf die weide kamen konnte der hengst sich kaum auf den beinen halten. Sofort tierarzt angerufen. Auf kolik behandelt da er auch wie bei einer kolik gekrampft hatte. dann jedoch wurde er steif und hatte maulzwang wie bei tetanus. Entkrampfungsmittel gegeben und nach verletzungen gesucht. Er hatte keine. Nach ca einer halben stunde wirkte das entkrampfungsmittel . Die verkrampfung war komplett weg. Auch der maulzwang war besser geworden. Die augen waren klar, ohrenspiel vorhanden, er war aufmerksam nicht abwesenden schreckhaft oder so was.er konnte vom boden fressen, kein speicheln, zittern, krampfen. die beine konnte er normal anwinkeln. wenn wir nach kurzer abwesenheit (toilette) wieder zu ihm kamen hat er wie immer freudig gewiehert. Er konnte normal urin und kot lassen und auch da keinerlei auffälligkeiten. Wir mussten ihn füttern da der maulzwang noch nicht ganz weg war aber auch das ging prima.er konnte auch schon wieder ein wenig gras zupfen. nicht viel aber es ging. Normaler schluckreflex alles vorhanden. Was man ihm gegeben hat hat er auch gefressen. Von gras über hartes brot bis mash. Dann verdacht auf abgeschwächtes tetanus und die frohe botschaft das man da helfen kann. Er wurde aber immer schwächer. Alle anderen symtome wurden besser oder waren weg nur stabiel wurde er einfach nicht. Blutbild brachte auch nichts. Nur zwei leicht erhöte werte die aber eher auf seinen momentanen zustand zurückzuführen wahren. In die klinik konnte er nicht da er laut tierärztin nicht transportfähig war. Also kam die klinik zu uns. Und dann kam der 30. mai 2012. wir haben ihm seine medizin gegeben und er wollte wie immer hinter her laufen. Das hat er schon immer so gemacht. Immer wenn wir bei den pferden waren hat er uns bis zum koppelzaun begleitet nur dieses mal hat er es nicht mehr geschafft. Er ist hinten weggekrätscht und gefallen. Ich bin sofort los um die tierklinik anzurufen und einen transport in diese zu organisieren. Mir war alles egal das pferd musste in die klinik. Doch dann die diagnose. Er hatte sich bei dem sturz das becken gebrochen und mann könne auch so nichts mehr machen da er hochgradig vergiftet sei. Da bin ich zusammengebrochen. Es war zu viel. All die pferde vorher und nun mein geliebter ramiro. Ich konnte einfach nicht mehr. Es ist s
20.10.2012, 04:30
Ich lese einige negative Aussagen hier das das Veterinäramt richtig gehandelt hat in diesem Fall. Ich möchte mich dazu äussern:
Wenn das Vetreinäramt nach Meinungen richtig handelt und der Besitzerin die Pferde weg genommen hat, dann hätte man das eher machen müssen und nicht erst nach 4 Jahren Quälerei. In diesem Fall wurden 4 Jahre zugesehen und nix gemacht und jetzt handeln sie aus dem Grund weil die Pferdebesitzerin die Ständigen Geldstrafen nicht mehr in kauf nimmt . Das Amt hat zugesehen wie die Tiere gequält werden durch dritte und das zu gelassen hat. So etwas nenne ich Beihilfe zur Täterschaft . Man handelt sofort und sieht nicht zu wie Pferde durch Täter getötet, gefahren oder sonstiges ausgesetzt wird. Das sind Fakten und Tatsachen.
Vielen Dank
19.10.2012, 16:29
ich möchte mich aber auch persönlich hier einmal für die vielen unterschriften und hilfe bedanken. es tut so gut zu sehen, das es noch menschen gibt denen so etwas nicht egal ist. VIELEN VIELEN DANK.
Grundgesetz Artikel 34
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten
gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die
Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff
vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche
Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
Ergebnis
Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sind aufgrund §16a TierSchG i.V.m. Art.20a GG und §1
TierSchG „Beschützergaranten“ für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzrechts
und als solche verpflichtet, gegen tierschutzrechtswidrige weil gegen Normen des Tierschutzrechts
verstoßende Handlungen und Zustände einzuschreiten.
Diese persönliche Pflicht einzelner Amtstierärztinnen und Amtstierärzte beruht auf der
entsprechenden Pflicht der Behörde, für die sie tätig sind und deren Erfüllung ihnen als dienstliche
Aufgabe obliegt.
§16a S.1 TierSchG eröffnet Amtstierärztinnen und Amtstierärzten kein Entschließungsermessen.
Stattdessen müssen sie immer handeln, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Verstöße gegen
Tierschutzrecht begangen wurden, noch werden oder bevorstehen.
Dies kann auch gelten, wenn unzureichende Behördenausstattung die Durchführung des
Tierschutzgesetzes praktisch erschwert.
Bleiben Amtstierärztinnen und Amtstierärzte untätig, obwohl die Voraussetzungen der
Generalermächtigung des §16a TierSchG erfüllt sind, können sie selbst Straftaten i. S. d. §17
TierSchG durch Unterlassen begehen.
Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sind aufgrund §16a TierSchG i.V.m. Art.20a GG und §1
TierSchG „Beschützergaranten“ für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzrechts
und als solche verpflichtet, gegen tierschutzrechtswidrige weil gegen Normen des Tierschutzrechts
verstoßende Handlungen und Zustände einzuschreiten.
Diese persönliche Pflicht einzelner Amtstierärztinnen und Amtstierärzte beruht auf der
entsprechenden Pflicht der Behörde, für die sie tätig sind und deren Erfüllung ihnen als dienstliche
Aufgabe obliegt.
§16a S.1 TierSchG eröffnet Amtstierärztinnen und Amtstierärzten kein Entschließungsermessen.
Stattdessen müssen sie immer handeln, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Verstöße gegen
Tierschutzrecht begangen wurden, noch werden oder bevorstehen.
Dies kann auch gelten, wenn unzureichende Behördenausstattung die Durchführung des
Tierschutzgesetzes praktisch erschwert.
Bleiben Amtstierärztinnen und Amtstierärzte untätig, obwohl die Voraussetzungen der
Generalermächtigung des §16a TierSchG erfüllt sind, können sie selbst Straftaten i. S. d. §17
TierSchG durch Unterlassen begehen.
19.10.2012, 16:27
Hier handelt es sich um einen Vermehrerund dieses zu der aktuellen Pferdemarkt Situation.Da sollte man froh sein wenn eine Zucht mit geförderter Tierquälerei, egal ob von Tätern oder mit späteren Tod im Schlachthaus, von einem Veterinäramt öfters kontrolliert wird. Sonst wird geschimpft wenn Ämter zu langsam sind, hier wird es für seine Arbeit verurteilt....unglaublich !!!
dazu habe ich mich ja nun schon hinreichend geäußert. und ich muß konntrolliert werden ??? ich habe fotos von pferden, aktuelle fotos was auch dem veterinäramt seid jahren bekannt ist und immer wieder angezeigt wurde. soll ich ihnen diese mal zusenden ???? das veterinäramt musste sich nur umdrehen, denn diese tiere standen direkt neben meinen und was glauben sie was bis heute geschehen ist ???? nichts..denn man hatte sich ja auf mich eingeschossen...ich sage nur kette. und sollten sie jetzt auf einmal schnell dort gewesen sein wird dies auch nichts nützen denn wie gesagt habe ich genug beweise das jahrelang nichts unternommen wurde...wobei diese anzeigen schriftlich vorliegen und nicht von mir.
und was mir beim lesen all der unmöglichen contras aufgefallen ist...diese ähneln sich alle sehr in der schreibweise. aber wie mir schon gesagt wurde ist, das genau solche kommentare kommen würden und auch von wem...
hätte das veterinäramt gehandelt so wie es die pflicht dieser behörde gewesen wäre, dann wäre all das meinen pferde ersparrt geblieben. und dies ist auch im gesetz so verankert und da hätte ich nicht mal beweise vorlegen müssen sondern es reicht der reine verdacht das dies so ist. aber hier war es ja nicht mal nur ein reiner verdacht, sondern alles konnte belegt werden durch fotos,schreiben, anzeigen und zeugen. aber diese veterinäre hat dies alles nicht interresiert sie haben nichts unternommen, sie waren nur damit beschäftigt mich mit kontrollen und vorwürfen zu bombardieren. wenn man den ausführungen des veterinäramtes folgt wären seid vier jahren meine pferde verhungert und verdurstet. auszug schreiben veterinäramt: nur wenig futter vorgelegt (reste einer großen rolle). hallo ???? da stand ein halber runballen heu. auch das kann ich belegen.
und wie gesagt, ich finde es eine frechheit so was hier zu schreiben ohne die genauen hintergründen und mich und meine pferde zu kennen. solche leute sollten sich schämen und so was nennt sich dann pferde oder tierfreund.
alleine das internett ist voll von solchen fällen und da muß endlich was gegen unternommen werden.
19.10.2012, 16:23
ich möchte hier mal klar stellen das ich nichts gegen kontrollen durch das veterinäramt habe. sie sind wichtig und es gibt genug tiere die unendlich leiden müssen und es gibt bestimmt viele veterinärämter denen wirklich das wohl der tiere am herzen liegt egal ob ihnen das gesicht grade passt oder nicht. die bei so etwas sofort geholfen hätten. das möchte ich hier noch mal betonen. auch wir hatten mindestens einmal im jahr eine kontrolle und viele jahre war alles ok. der mann war sehr nett und nie war etwas zu beanstanden. bis zu dem tag,wo dieser herr zu uns sagte das die pferde im winter den stoffwechsel herunterfahren und dies wissenschaftlich erwießen sei. mein mann sagte seit wann denn pferde winterschlaf halten würden und ich grinsen musste. von der sekunde an war alles anders. fingen die kontrollen und anschuldigungen an und dies ist belegbar. an der haltung der pferde hat sich nichts geändert. was seit jahren völlig in ordnung war, ist von einem auf den anderen tag beanstandet worden.
ständig gab es was, was den herren nicht gefallen hat. am anfang hat man sich auch noch vieles gefallen lassen. hat versucht den herren alles recht zu machen doch irgendwann geht es einfach nicht mehr. liegen die nerven nur noch blank und man fängt an sich gegen diese schikanen zu wehren. doch...ein veterinäramt sitzt ja am längeren hebel...und das bekommt man auch zu spüren.
jemand schrieb, zitat: wenn die halterin sich ungerecht behandelt fühlt, reicht eine dienstaufsichtsbeschwerde an den landrat oder wie sich der höchste dort nennt ! antwort bekommt sie in jedem fall ! was meinen sie was ich getan habe ??? man bekommt immer antwort??? ich kann belegen das dies nicht so ist. das einzige wozu sich manche herabgelassen haben war eine eingangsbestätigung und dann hat man nie wieder was gehört. und was meinen sie war das resultat war??? tja...die kontrollen und vorwürfe wurde noch schlimmer und nun fingen die strafgelder und zwangsgelder an.
zitat aus petition: Hier kam es sogar zu einem Todesfall, also definitiv Tierquälerei durch Vergiftung. Absolut nötig das ein Vetamthandelt und umgehend Anzeigen nachgeht. wenn sie es getan hätten, schon bei meiner ersten anzeige, dann wäre es nie so weit gekommen. aber man konnte sich ja nicht um das quälen von pferden kümmern war man doch voll und ganz mit mir beschäftig. was interresieren da pferde. wie gesagt...hätten das veterinäramt von anfangan richtig gehandelt und der anzeige nachgegangen wie es hätte sein müssen, dann wäre all das meinen pferden erspart geblieben. auf anzeigen und schreiben an das veterinäramt habe ich nie eine antwort bekommen und als ich den herren, der wieder einmal zu einer kontrolle kam, regelrecht anbettelte das er helfen soll, wissen sie was ich da zur antwort bekam ???? "dann schaffen sie doch die pferde ab" damit war das thema für ihn beendet. so etwas finden sie richtig ???
zitat petition: So wie die Freundin die Fortgänge beschreibt, war die Pferdehaltung als gefährdet zu betrachten. Wenn ständig Koppelzäune geöffnet werden, die Tiere dadurch in den Straßenverkehr geraten und tatsächlich Unfälle entstehen können, hätte ich als Pferdebesitzer keine Ruhe mehr und meine Tiere aus eigenem Interesse anderweitig untergebracht bis die Täter überführt sind. Da die Eigentümerin das nicht tat, hat das Veterinäramt richtig gehandelt.
was glauben was ich getan habe???? mir hier vorzuwerfen ich hätte tatenlos zugesehen und nichts unternommen finde ich das letzte. ich hatte die pferde anderweitig untergebracht. nachts in boxen. den stall abgeschlossen mit zusätzlich noch vorhängeschloss und und und...das hat den aber herzlich wenig interressiert...denn man kommt früh morgens zum stall und alle pferde waren aus den boxen raus...die schlösser am stall geöffnet...und die pferde raus gelassen... auch das habe ich dem veterinäramt gemeldet...und bis heute keinerlei antwort bekommen...keine reaktion....also kommen sie mir nicht so.
zitat petition: Bei all diesen Vorwürfen gegen Vetamtund Neider, wenn die Züchterin solche Erfolge hat, dann sollte auch der Verkaufserlös ausreichen um Kameras installieren zu lassen. Erfolgreiche Zucht klingt nach wertvollen Tieren. Ist keine Tierliebe sondern Kommerz, der dazu reichen sollte um hieb und stichfeste Beweise zahlen zu können. Öffentliche Texte von irgendwelchen Freundinnen würden mir nicht reichen um bestimmte Personen als Täter zu überführen.
sie kennen weder mich noch meine pferde und wenn ich auf geld aus wäre dann hätte ich ganz bestimmt nicht nur 4 fohlen im jahr. alle fohlen haben wunderbare neue besitzer gefunden und mit allen stehe ich bis heute in kontakt. bevor sie so was ungeheuerliches hier von sich geben, sollten sie wenigstens den anstand besitzen sich persönlich ein bildzu machen. so was finde ich das allerletzte. aber mir wurde schon gesagt das solche kommentare kommen würden und auch von wem.
zitat petition: Sorryich habe kein Verständnis für diese Petition ! Hier handelt es sich um einen Ver
18.10.2012, 20:44
Das Veterinäramt behauptet das das letzte verstorbene Pferd, dabei Handelt es sich um den Zuchthengst Ramiro de Finca Borroco, an Tetanus in der Tierklinik an Tetanus in Bad Langensalza verstorben wäre. Dies Behauptung ist falsch . Ramiro war nie in einer Klinik und sein Gesundheitszustand war so schlecht das er nicht mehr verladefähig war. Ramiro starb an einer Vergiftung und der Behandelte Arzt kann eindeutig anhand auch seiner ausgestellten Rechnung belegen das kein Klinikaufenhalt stattgefunden hat. Ramiro war nicht an Tetanus gestorben da er wie alle anderen geimpft war . Sondern er starb an einer Vergiftung . Das merkwürdige ist das nur er Gift zu sich genommen hat aus ungeklärten Gründen und die anderen nichts hatten. Unsere Vermutung halten wir hier mal zurück . Soviel zur Behauptung vom Veterinäramt, die unangekündigt vor seinem Tod die Koppel besucht hatten. Eine Aussage die vom Veterinäramt selber schriftlich zugesandt wurde und Ramiro starb dann kurze Zeit später darauf. Und Ramiros Tod wird der Halterin zum Vorwurf gemacht, sie hätte ihr Pferd schmerzen zugefügt und das Tier leiden lassen. Der Tierart kämpfte mehrere Tage um sein Leben da er nicht Verladefähig war aber Ramiro schaffte es leider nicht. Der Tod von ihm hängt uns immer noch sehr nach und jeder der Ramiro live erleben durft, kann bestätigen was für ein Wundervolles Pferd er war als Hengst, und Papa von vielen schönen Fohlen wovon ich selbst eins besitze.
18.10.2012, 07:37
Robusthaltung/Weidehaltung [Bearbeiten]
Pferde auf der Weide
Die Robusthaltung ist die Idealform für das Pferd, ist dafür am wenigsten bequem für den Halter und in dichtbesiedelten oder stark agrarisch genutzten Regionen meist unrealisierbar. Die Pferde werden als Herde oder Kleingruppe auf hinreichend großen, meist wechselnden Weideflächen – mindestens ein Hektar je Pferd, wenn möglich das doppelte[4] – ganzjährig draußen gehalten. Die Weiden benötigen Sonnen- und Windschutz, etwa Bäume oder einfache (auch mobile) Unterstände. Im Winter muss eine festere Weidehütte mit ausreichend Platz für alle Pferde vorhanden sein. Als Einzäunung wird meist Elektrozaun verwendet. Da Weidetieren gemäß EU-Tierschutzrichtlinie ein Unterstand zum Schutz vor Wind, Regen und Sonne zur Verfügung gestellt werden muss, werden oftmals fahrbare Weidehütten auf die Weide gestellt. Wenn die Pferde auf eine andere Weide umgekoppelt werden, weil die Weide vollständig abgefressen wurde, zieht die fahrbare Weidehütte mit den Pferden um.
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Severine Holguera Bedürfnisse des Pferdes [Bearbeiten]
Bewegung: In freier Natur ist ein Pferd bis zu 16 Stunden am Tag – meist zur Nahrungsaufnahme – in Bewegung und legt dabei 30–40 km zurück. Das Pferd ist ein Lauftier. Da dieser Bewegungsbedarf allein über den Reit- und Fahrsport bzw. das Training meist nicht gedeckt werden kann, sollte möglichst viel Gelegenheit zur selbständigen unbehinderten Bewegung gegeben werden.
Sozialkontakte: Pferde sind ausgeprägte Herden- bzw. Gruppentiere. Jedes Pferd braucht die Möglichkeit Sozialkontakte mit Artgenossen aufzunehmen. Bei jeder Haltungsform ist auf das soziale Gefüge und die Verträglichkeit der Pferde untereinander Rücksicht zu nehmen. Dies gilt auch für rasse-, alters- und geschlechtsspezifische Unterschiede[2].
Gesundheit: das Pferd ist auf ein Leben unter freiem Himmel eingestellt und braucht den Kontakt zu Licht und Luft genauso wie staubfreie Luft und möglichst staubfreies Futter. Staub ist das größte Problem für die empfindlichen Atmungsorgane des Pferdes.
Futter: da das Pferd einen für seine Größe sehr kleinen Magen hat, muss über den Tag verteilt genügend Futter in kleineren Mengen verfügbar sein. (Als Faustregel bei Stallhaltung gilt Raufutter vor Kraftfutter, mindestens drei mal täglich.)
Anregung: Zur Erhaltung eines ausgeglichenen Nervenkostüms und gleichzeitig wacher Sinne braucht das Pferd ein Mindestmaß an Abwechslung. Ideal ist hier ein freier Ausblick, der das Interesse an der Umgebung erhält, ohne Stress zu verursachen.
Raumbedarf: Sowohl das pferdetypischen Meideverhalten bei Situationen die als Stress empfunden werden, wie Futter- und Bewegungsbedarf verlangen gegenüber der Haltung von Nutzvieh größere Flächen.
17.10.2012, 21:00
Das war der Grund für die Wegnahme der Pferde. Hier mal ein kleinen Auszug aus dem letzten Schreiben vom Veterinäramt an die Besitzerin : hiermit bestätige lch lhnen schriftlich meine am 26.September 2012 vor Ort an Ihrer Pferdekoppel zur Haltung von 7 Ihrer Pferde
Rappscheckenhengst, Stm. ca.1,45 m, Schimmelstute Stm. ca. 1,40 m mit Scheckenfohlen,weiblich.
Fuchsstute Stm. ca. 1,60 m mit Fohlen, braun, weiblich.
Rappwallach, Stm. ca. 1,45 m mit Umfangsvermehrung rechtes Karpalgelenk
Rappstute, Stm. ca. 1,55 m ( 2 Jährig ) getroffenen Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen wurden sie mündlich vor Ort angehört.
Die Pferde wurden lhnen im Zuge des Sofortvollzugs gemäß § 16 a Abs. 1 Nr.2 des Tierschutzgesetzes in der aktuellen Fassung in Verbindung mit §§ 51 und 52
des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der aktuellen Fassung Fortgenommen, weil sie Ihre Tiere erheblich vernachlässigt haben. Ihre Pferde
waren trotz meiner Anordnung vom 30. Mai 2011 und 19 März 2012 nicht tierschutzgerecht Untergebracht.
Sie nahmen in Kauf das die betroffenen Tiere aus ihrer Haltungseinrichtung entliefen und erheblichen Verletzungsgefahren bis hin der Gefahr von Verkehrsunfällen
zu Tode zu kommen, ausgesetzt waren.
Es steht aufgrund obiger Darlegung fest, das sie als Halter und Betreuer der oben bezeichneten Pferde entgegen der Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz ihre Pferde nicht
ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht Unterbringen.
Die Pferde wurden auf der Grundlage der vorgenannten Vorschriften anderweitig untergebracht.
Die Kosten der Fortnahme und der anderweitigen Unterbringung haben sie selbst zu tragen.
Ich gebe Ihnen hiermit zur Kenntnis, das die Pferde gemäß § 16 a Abs. 1 Nr 2 Tierschutzgesetz veräußert werden.
Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an dem Sofortvollzug einem entgegenstehenden Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Wiederspruchs.
Das öffentliche Interesse an einer tierschutzgerechten Haltung überwiegt bei weitem Ihrem Privaten Interesse an einer Pferdehaltung-und Zucht.
15.10.2012, 17:59
AN ALLE DIE BIS JETZT IHRE UNTERSCHRIFT ABGEGEBEN HABEN, VIELEN HERZLICHEN DANK.
BIS DATO HABEN WIR NOCH KEINE EINZELHEITEN ÜBER DEN VERBLEIB DER PFERDE SOWIE AUCH DEN ZUSTAND ERHALTEN. JEGLICHE AUSKUNFT DES VETERINÄRAMTES WIRD VON DEREN SEITE UNTERBUNDEN.
IM GEGENTEIL ES WIRD MIT DEM VERKAUF DER PFERDE GEDROHT!!! LAUT EINEM SCHRIFTSTÜCK AN DIE PFERDEEIGENTÜMER !!!