25.04.2026, 02:44
Liebe Unterstützer, liebe Baumfreunde,
beginnen möchte ich einem Auszug aus der neuen Münchner Baumschutzverordnung von 08.12.2025.
Auch in der Neufassung hat sich nichts geändert:
„… § 4 Ausnahmen
Von den Verboten dieser Verordnung sind ausgenommen ...
6. die fachgerechte Gestaltung, Pflege und Sicherung öffentlicher Grünflächen, bestehender Straßen und Bahnbetriebsanlagen einschließlich der Maßnahmen, die auf diesen Flächen der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht dienen.“
Nicht nur, dass die Münchner Baumschutzverordnung nur für Privatgrundstücke gilt. Baumschutz in München heißt: Strenge Pflichten für Bürger, keine Pflichten für die Stadt – und das sogar in Landschaftsschutzgebieten.
Aus den Vorschriften des BNatSchG ergibt sich:
Baumfällungen durch ein Gartenbaureferat oder ähnliche städtische Stellen in Landschaftsschutzgebieten in Bayern unterliegen strengen naturschutzrechtlichen Vorschriften. Da Landschaftsschutzgebiete (LSG) besonderen Schutz genießen, ist für Fällungen in der Regel eine behördliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich, auch wenn das Gartenbaureferat als Teil der Verwaltung handelt. Hier ist eine pauschale Freigabe der Baumfällungen nicht zulässig.
Ein beachtlicher Teil der öffentlichen Grünflächen und Friedhöfe sind Landschaftsschutzgebiete.
Ich habe der Unteren Naturschutzbehörde eine Foto-Dokumentation von den massiven Fällungen des Gartenbaureferates in 12 Landschaftsschutzgebieten im Münchner Süden in 2026 vorgelegt (auch im März in der Vogelbrutzeit) und den Nachweis der erforderlichen Genehmigungen und Vorlage der Fachgutachten, die vor einer Baumbeseitigung prüfen, ob der Baum durch fachgerechte Schnittmaßnahmen erhalten werden kann (Baumkontrollrichtlinien zur Verkehrssicherung).
Darauf habe ich eine anonyme Antwort der UNB erhalten, die sich wie ein Wikipedia-Auszug zum Thema Eschensterben und Hallimasch liest und auch hier wird pauschal die Verkehrssicherheit als oberste Rechtfertigung angeben. In weiteren Gesprächen mit der UNB habe ich erfahren, dass man das nicht so eng sieht, da im Gartenbaureferat ja Fachleute am Werk wären und man ja Bürokratie einsparen wolle.
In Landschaftsschutzgebieten gilt aber als oberstes Ziel der Erhalt der Ökosysteme, Biodiversität, Bodenschutz, Windschutz, Mirkoklima und Artenschutz und nicht die Verkehrssicherheit!
Auf wiederholte, nachdrückliche Aufforderung habe ich wieder eine anynome Mitteilung darüber erhalten, dass die Angelegenheit an das Gartenbaureferat weitergeleitet wurde.
Hier werden nicht nur Verantwortlichkeiten hin und her geschoben, die UNB vernachlässigt Ihre Aufsichtspflicht und ist untätig.
Es ist sehr beängstigend festzustellen, dass die Landschaftsschutzgebietsschilder bedeutungslos sind und sogar LSGs in München gar keinen Schutz haben.
Ich habe eine Untätigkeitsbeschwerde eingelegt und bin gespannt, was die Referatsleitung unternimmt.
Es muss Schluss sein mit Vertuschung und Blendung von Bürgern und Bürgerinnen. Wir brauchen die Einhaltung und Stärkung der Baumrechte auf öffentlichen Grünflächen und Friedhöfen.
Ich tue was ich kann. Unterstützung immer willkommen.
Herzliche Grüße
Eure Baumschützerin
Rossy Riszterer