Région: Laudenbach
Culture

HILFERUF der ALTEN DORFKIRCHE Laudenbach/Bergstraße - RENOVIERUNG statt UMBAU

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Kirchengemeinderat Laudenbach (Bergstraße)
129 Soutien

La pétition n'est pas acceptée.

129 Soutien

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

06/05/2021 à 20:58

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Teil 1 der Stellungnahme endete mit dem Demokratieverständnis, das hier vorherrscht.
Wo findet sich mit einem solchen Ergebnis bei der KGR-Wahl (Beispiel mit 17% von Herrn Fried),die am Ende des Schreibens ins Feld geführte „Mehrheit der Gemeindemitglieder“?
Nur eine Befragung aller Mitglieder der Kirchengemeinde zur „Renovierung“ unserer Kirche hätte ein legitimierendes Mandat generiert!
Mit dem Hinweis von Uwe Löscher zum Demokratieverständnis von Herrn Putin, den Bundeskanzler Schröder als „lupenreinen Demokraten“ bezeichnet hat, befinden sich die Kirchenverantwortlichen in bester Gesellschaft.
Abgehoben wird in dem Schreiben der beiden Kirchenverantwortlichen auf unsere DEMOKRATIE und unseren RECHTSSTAAT. Doch wie sieht die Realität aus?

Ein RECHTSSTAAT,

in dem der Bürgermeister mit allen Mitteln einen rechtmäßigen Bürgerentscheid dank Vetternwirtschaft verhindert – beginnend beim Kommunalrechtsamt;

in dem staatliche, kirchliche und öffentlich-rechtliche Machtorgane in gegenseitig verwobenen Netzwerken miteinander kungeln;

in dem sich Kirchenverantwortliche nicht an den demokratisch beschlossenen Auslobungstext beim Architektenwettbewerb halten;

in dem entgegen der Satzung versucht wird, den Förderverein ALTE DORFKIRCHE aufzulösen;

in dem Kandidierende von der Wahl ausgeschlossen oder unter massivem Druck verstört und rausgeekelt werden, weil sie die Anliegen vieler Gemeindemitglieder vertreten und nicht der Kirchenleitung nach dem Mund reden;

in dem bei der KGR-Wahl ungestraft Wahlbeeinflussung und Wahlmanipulation geschieht und sogar der Verdacht auf Wahlfälschung im Raum steht -
gedeckt vom 'Kirchlichen Verwaltungsgericht' in Karlsruhe, das in der Verhandlung zu einer fundierten Wahlanfechtungsklage alle vorgetragenen Tatsachen ohne Ermittlung und Erörterung für unzulässig erklärt, alle genannten Zeugen ablehnt. obwohl diese zum Teil anwesend waren, neue aktuelle Tatsachen als verspätet und somit unzulässig von der Erörterung gegen geltendes Recht ausschließt, Befangenheitsanträge widerrechtlich eigenmächtig abschmettert, obwohl das nach Kirchenrecht nur dem Vertretungsgericht zusteht, um dann trotzdem das vorgefertigte Urteil rechtswidrig zu verkünden. Eingedenk der Tatsache, dass es sich hierbei um eine durch das Grundgesetz garantierte private Gerichtsbarkeit handelt, ohne dass sich ein ordentliches Gericht - auch nicht das Bundesverfassungsgericht - der Überprüfung der Einhaltung der rechtsstaatlichen prozessualen Anforderungen verpflichtet sieht, bleibt der Verdacht auf Willkürjustiz, Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung ungeprüft bestehen;

in dem die Presse alle zweifelhaften Einlassungen von Politik und Kirche als gottgegebene Tatsachen verlautbart und Andersdenkende im Konjunktiv Irrealis lächerlich macht und abwertet. Dieses parteiische Verhalten hat nichts mehr mit einer neutralen freien
Presse zu tun.

RECHTSSTAAT – ade!
Die geschilderten Vorgehensweisen, Taktiken und Strategien kennen wir aus Politik und Wirtschaft, und viele vermuten sie nicht in der „Institution Kirche“, aber auch dort haben sie längst Einzug gehalten: Aussitzen, Verleumden, Schönreden, Verbreiten von Halbwahrheiten und Scheinheiligkeit.
Und von oberster Stelle wird das Ganze noch gedeckt – sowohl im EOK als auch in der EKD. Bezeichnend ist, dass immer zu Gunsten der Kirche entschieden wird.
In vielen Fällen erklärt sich das Kirchengericht der Einfachheit halber für NICHT ZUSTÄNDIG – damit ist die Sache erledigt, und dies zieht sich schon Jahrzehnte durch alle Urteile des EOK Sondergerichts. In den kirchlichen Veröffentlichungen findet sich keine einzige Entscheidung für die Kläger.
Es geht offenbar nicht um Rechtsfindung, sondern nur um den eigenen Vorteil.
Die Kirche hat damit einen allumfassenden Freibrief. Kontrolle braucht sie nicht zu fürchten, die gibt es nicht.

Ich schließe mit einem Gedanken zu den Vorhaltungen am Schluss des Schreibens:
Es geht überhaupt nicht um meine „Vorstellungen und architektonischen Vorlieben“ – wie die Briefeschreiber mir bösgläubig unterstellen. Vielmehr haben die Mitglieder des Fördervereins ALTE DORFKIRCHE den Zweck in ihrer Satzung festgeschrieben: ERHALT, INSTANDSETZUNG UND RENOVIERUNG unserer Kirche!
Im Einhalten einer demokratisch beschlossenen Vereinssatzung – und diese ist über allem erhaben und darüber braucht niemand zu diskutieren – offenbaren sich RECHTSSTAATLICHKEIT und wahre DEMOKRATIE!

Für die Initiative
R.Schwarz


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