22.11.2019, 09:22
Das Hinzufügen des Wortes ‚CO2-Steuer-Freibetrag‘ im Titel soll betonen, dass jedem Menschen eine kostenfreie Anzahl an CO2-Äquivalent-Emissionsrechten im Rahmen der vereinbarten (nationalen) UN-Klimaziele gewährt wird, ohne dass dabei etwaige Abgaben wie eine CO2-Steuer auf die jeweiligen Einkäufe (klimaschädlichen Produkte) aufgeschlagen werden. Erst oberhalb dieses ‚Freibetrages‘, also erst nach Aufbrauchen der kostenfrei zur Verfügung gestellten Punkte, werden Abgaben im Rahmen des Erwerbens neuer Punkte (Emissionsrechte) erhoben.
Dieser ‚Freibetrag‘ kann durch staatliche CO2-Ausgleichsmaßnahmen/Kompensationen, also durch die Erhöhung der insgesamt verfügbaren Anzahl an Emissionsrechten, gesteigert werden, um die klima-ökologische Transformationszeit der Gesellschaft bzw. Wirtschaft klimaneutral zu verlängern.
Neuer Titel: Ordnungspolitische Klimainitiative: Einführung individueller Emissionsrechte Emissionsrechte (CO2-Steuer-Freibetrag)
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (7 in Deutschland)