17.12.2025, 08:23
Es wurde in der Begründung ein Vermerk zur Begrifflichkeit "Eigenanteil" hinzugefügt, der in der Petition verwendet wird. Die Stadt Essen hat am 17.12.25 in ihren FAQs zu den Rettungsdienstgebühren darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen Eigenanteil im bisherigen Sinn handelt, sondern um den Differenzbetrag zwischen den durch die Krankenkassen festgelegten Festbeträgen, die für Rettungsdienstfahrten durch die Krankenkassen übernommen werden und den tatsächlichen Kosten. Da die Petition nun aber bereits beim Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Essen im PDF-Format eingereicht wurde, wird davon abgesehen, die Formulierung "Eigenanteil" in der ganzen Petition nun in "Differenzbetrag" zu ändern, damit die bereits eingereichte PDF-Version sich nicht von der Online-Version unterscheidet, mit Ausnahme dieses Vermerks. Deshalb wurde ein kurzer Vermerk in die Petition eingefügt, um dies zu erklären.
Neue Begründung:
Die geplante Einführung eines Eigenanteils von fast 300 Euro für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes stellt für viele Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Belastung dar. Auch wenn die Stadt Essen betont, dass es sich dabei um eine Notlösung aufgrund rechtlicher und finanzieller Zwänge handelt, hat diese Maßnahme unmittelbare Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung.Rettungsdienste sind ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Finanzielle Hürden im Zusammenhang mit medizinischen Notfällen bergen die reale Gefahr, dass Menschen aus Angst vor Kosten zögern oder darauf verzichten, den Notruf zu wählen. Dies kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben und im schlimmsten Fall Leben gefährden.Zusätzlich sorgen unklare und teils widersprüchliche Informationen zur geplanten Gebühr für erhebliche Verunsicherung in der Bevölkerung. Viele Menschen wissen nicht, ob, wann und in welcher Höhe Kosten auf sie zukommen oder welche Ausnahmen gelten. Gerade in Notlagen muss jedoch uneingeschränktes Vertrauen in die Erreichbarkeit und Bezahlbarkeit von Hilfe bestehen.Da die Stadt Essen selbst angekündigt hat, an alternativen Lösungen zu arbeiten und politischen Druck auf höherer Ebene ausüben zu wollen, ist es notwendig, diesen Prozess transparent, verbindlich und mit höchster Priorität voranzutreiben. Ohne klare Zeitpläne, nachvollziehbare politische Initiativen und eine sofort wirksame soziale Absicherung besteht die Gefahr, dass eine als vorübergehend bezeichnete Maßnahme zur dauerhaften Belastung für die Bürgerinnen und Bürger wird.Diese Petition ist daher nicht als pauschale Schuldzuweisung gegenüber der Stadt Essen zu betrachten, sondern als eine Forderung nach konkreten, sozial verantwortlichen und transparenten Schritten, um sicherzustellen, dass der Zugang zum Rettungsdienst für alle Menschen in Essen jederzeit gewährleistet bleibt – unabhängig von ihrer finanziellen Situation.
Hinweis zur Begrifflichkeit "Eigenanteil" (Ergänzung vom 17.12.2025):Die Stadt Essen hat mit der Überarbeitung der FAQs zur Anpassung der Rettungsdienstgebühren am 17.12.25 klargestellt, dass es sich bei den künftig anfallenden Kosten nicht um einen „Eigenanteil“ im bisherigen Sinne handelt, sondern um den Differenzbetrag zwischen den durch die Krankenkassen festgelegten Festbeträgen, die für Rettungsdienstfahrten durch die Krankenkassen übernommen werden und den tatsächlichen Kosten.Für die Betroffenen ändert dies nichts an der finanziellen Belastung von voraussichtlich rund 267 € pro Einsatz. Die Petition bezieht sich ausdrücklich auf diese tatsächliche Kostenbelastung und ihre Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes. Die Formulierung "Differenzbetrag" wurde zum Zeitpunkt der letzten Überarbeitung der Petition noch nicht von der Stadt Essen verwendet. Da die Petition nun aber bereits beim Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Essen im PDF-Format eingereicht wurde, wird davon abgesehen, die Formulierung "Eigenanteil" in der ganzen Petition nun in "Differenzbetrag" zu ändern, damit die bereits eingereichte PDF-Version sich nicht von der Online-Version unterscheidet, mit Ausnahme dieses Vermerks.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.373 (4.264 in Essen)