Regiune: Euskirchen

Kein Windpark im Kirchenwald

Petiția este adresată către
Kirchenvorstand der Gemeinde St. Johann Baptist Olef • Pfarrbüro Schleiden • Vorburg 5 • 53937 Schleiden

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știri

29.09.2025, 10:13

Liebe Freunde,

als Regierungspartei in der Ampel haben die Grünen in den vergangenen Jahren viel Energie darauf verwendet, die gesetzlichen Naturschutz-Hürden weitgehend abzubauen, die Windpark-Projekten hinderlich ein könnten. Entsprechend fallen jetzt die Gerichtsurteile aus - fast immer zugunsten der Projektierer.

Diese deprimierende Serie durchbricht ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2025. Es präzisiert die Rechte und Pflichten bei der Planung neuer Windparks, besonders im Hinblick auf den Schutz von Umwelt und Natur.

Eine befreundete Anwältin aus Kiel hat dieses Urteil auf der Webseite ihrer Kanzlei ausführlich kommentiert:

https://grafkerssenbrock.com/windenergieanlagen-und-artenschutzrechtliches-toetungsverbot-bverwg

— Worum ging es im Streit? —

Im Landkreis Göttingen sollten fünf neue Windenergieanlagen entstehen. Die Genehmigung lag vor, aber eine Umweltorganisation klagte dagegen. Ihre Argumente:
* Es fehle eine genaue Prüfung, ob das Windparkprojekt geschützte Vogel- und Naturschutzgebiete beeinträchtigen könnte (sogenannte "Verträglichkeitsprüfung" nach Natura 2000).
* Die Behörden hätten nicht ausreichend vorausgeschaut, ob künftig mehr geschützte Vögel, etwa der Rotmilan, im Gebiet leben könnten – ein Risiko für deren Schutz.
Das Bundesverwaltungsgericht musste entscheiden, ob die bisherige Genehmigung ausreicht oder ein neues Prüfverfahren nötig ist.

— Was entschied das Gericht? —

Das Gericht bestätigte: Die Behörden müssen auch dann eine Verträglichkeitsprüfung durchführen, wenn ein Windpark nicht direkt in einem Schutzgebiet liegt, aber Auswirkungen darauf möglich sind.
Ein einfaches Beispiel: Auch wenn ein Windpark einige hundert Meter entfernt gebaut wird, können Vögel wie der Rotmilan auf Nahrungssuche die Rotoren queren – dadurch kann ihr Bestand gefährdet werden.
Entscheidend ist nicht nur die Entfernung zu Schutzgebieten, sondern die tatsächlichen Risiken für Tiere und Lebensräume. Wenn bei den Gutachten Zweifel bleiben, muss ein ergänzendes Verfahren durchgeführt werden. Eine "Abschätzung nach Bauchgefühl" reicht nicht mehr; es muss klar belegt werden, dass keine ernsten Nachteile entstehen.

— Beispiele aus der Praxis —

* Plant ein Unternehmen einen Windpark neben einem Naturschutzgebiet (»Nationalpark Eifel«), muss jetzt klar nachgewiesen werden, dass die Rotoren dort lebende Vögel nicht gefährden – etwa durch Abschaltungen während der Brutzeit oder technische Lösungen wie Kameras zur Vogelerkennung.
* Die Gemeinden und Investoren können nicht einfach auf die "Distanz-Regel" bestehen ("Wir sind ja weit genug weg!"). Stattdessen wird geprüft, ob z. B. regelmäßige Flugrouten gefährdeter Vögel durch das geplante Gebiet führen.
* Auch wenn die Zahl der Vögel aktuell niedrig ist, müssen keine Spekulationen über künftige Ansiedlungen in die Genehmigung aufgenommen werden. Nur der aktuelle Bestand zählt. Aber falls sich später neue Bedrohungen zeigen, kann die Genehmigung widerrufen oder geändert werden.

— Auswirkungen auf Windparkplanungen —

Für Behörden:
* Es wird aufwändiger, Genehmigungen zu erteilen: Künftig müssen deutlich sorgfältigere Prüfungen und genaue Prognosen erfolgen, oft auch dann, wenn das Projekt nicht unmittelbar im Schutzgebiet liegt.

Für Projektentwickler:
* Schon vor dem Antrag muss intensiv analysiert werden, ob das geplante Vorhaben Schutzgebiete oder bedrohte Arten beeinflusst. Das schließt etwa die Sammlung von Daten zu Flugbewegungen oder Lebensräumen ein.
* Die Gefahr von Verzögerungen wächst: Wer schlecht vorbereitet ist oder Gutachten lückenhaft ausfallen, muss mit Nachprüfungen oder Ergänzungsverfahren rechnen – das kostet Zeit und Geld.

Für Umweltverbände:
* Sie sind gestärkt: Ein fehlendes oder fehlerhaftes Prüfverfahren kann durch Klagen beanstandet werden. Die Verbände können damit Genehmigungen besser kontrollieren und notfalls stoppen.

Beste Grüße vom Wackerberg,
Manfred Kanzler


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