10.10.2025, 07:18
Die Bundeswehr - Dein Freund und Helfer?
Traditionell besteht die Aufgabe der Bundeswehr in der Verteidigung nach außen. Zur Zeit diskutiert der Deutsche Bundestag darüber, die Gesetzgebung so zu erweitern, dass sie auch bei der Drohnenabwehr im Inneren einbezogen werden kann. Von der Abwehr unerwünschter Windrad-Projekte wird wohl nichts im Gesetz stehen - muss es aber auch nicht:
Bereits in der Vergangenheit hat die Bundeswehr (erfolgreich) ihr Veto gegen bestimmte Windrad-Pläne eingelegt, wenn sie damit die Tieflug-Übungszonen der Luftwaffe beeinträchtigt sah.
Mit dem Fliegerhorst Nörvenich liegt ein Militärflughafen ganz in unserer Nähe. Und die Übungsflüge werden natürlich nicht über den Großstädten der Rheinschiene durchgeführt, sondern häufig über der Eifel. Eine Anfrage an verschiedene Dienststellen zu entsprechenden Tiefflugzonen vor einigen Wochen wurde auch prompt beantwortet - mit allgemeinen Textbausteinen und Verweis auf die Planungsbehörden.
Das Beharren auf der Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat nun - nach weiteren 2 Monaten - zu einer detaillierten Stellungnahme geführt (s.u.), die bei der juristischen Argumentation gegen den Windrad-Wildwuchs in der Region einige interessante Anhaltspunkte zu bieten scheint.
Wir bleiben dran!
Ein schönes Wochenende,
Manfred Kanzler
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BMVg RO I 1
Az 39-22-17/A5/V1134
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Bezug: Ihr Antrag vom 5. August 2025 (s.u.)
Sehr geehrter Herr Kanzler,
ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 5. August 2025 (Bezug). Hierzu erhalten Sie folgende Informationen:
• Die Angabe, ob und in welcher Häufigkeit der Raum Schleiden/Kall/Gemünd für Tiefflüge genutzt wird
Eine Analyse des Gebietes um den WACKERBERG in dem die Ortschaften KALL, SCHLEIDEN, GEMÜND mit eingeschlossen sind, zeigt im Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis 14. August 2025 nur eine sehr geringe Flugdichte (1-10 Radarplots pro qkm). Die Höhen der Flugdichteanalyse untersuchte im Zeitraum hierbei die Flughöhe bis 3.000 Fuß MSL (über dem Meeresspiegel).
In den Gebieten westlich (zwischen MONSCHAU und SPA), als auch nördlich des WACKERBERGs (Höhe EUSKIRCHEN) ist eine minimal höhere Flugdichte mit ca. 10-25 Radarplots pro Quadratkilometer (bis auf eine Höhe von 3.000 Fuß MSL).
Westlich des untersuchten Bereiches ist eine deutliche Zunahme des Flugverkehrs (An-/Abflug zum Flugplatz Nörvenich) zu erkennen. Mit einer Änderung der Flugdichte ist zu rechnen, da das an den Bereich grenzende militärische Tieffluggebiet in Zukunft womöglich häufiger frequentiert wird. Eine belastbare Aussage, zur Planung sowie Anzahl künftiger Flüge ist nicht möglich, da diese Vorgänge bei den fliegenden Verbänden liegen und zahlreiche Faktoren, etwa aktuelle Witterungsverhältnisse oder die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material, eine Rolle spielen.
• Die geografische Ausdehnung von militärisch genutzten Tiefflugzonen in der Nordeifel und insbesondere über dem Wackerberg
Grundsätzlich ist über dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland militärischer Flugbetrieb zulässig. Die dabei einzuhaltende Tiefflugmindesthöhe für Kampfflugzeuge beträgt 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund. Ausgenommen von Tiefflügen sind Großstädte (über 100.000 Einwohner), Flugplatzkontrollzonen und Kernkraftwerke sowie bestimmte Industrieanlagen. Sie dürfen nur oberhalb spezieller Schutzzonen mit einer Sicherheitsmindesthöhe von 2.000 Fuß (ca. 600m) überflogen werden.
Direkt nördlich, mit einer Ausdehnung Richtung Nord und Nord-Ost, von GEMÜND befindet sich ein Tieffluggebiet. Des Weiteren befindet sich der WACKERBERG (einschließlich der Gemeinden SCHLEIDEN und KALL) am nördlichsten Rand des Flugbeschränkungsgebiet LANTA (Low Altitude Night Training Area) AHRWEILER. Die nördlichste Grenze verläuft auf einer Ost-West-Verlängerung der Linie SCHLEIDEN - KALL wobei die Ortschaft ETTELSCHEID den nordwestlichsten Punkt der LANTA AHRWEILER darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wenzig
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Katharina Wenzig
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BMVg R I 1
Bundesministerium der Verteidigung
Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 2004-23814
Bundeswehrkennzahl: 3400
E-Mail: BMVgRI1@bmvg.bund.de
Internet: www.bmvg.de