30.07.2026, 11:32
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
unsere Bürgerinitiative schläft nicht – im Gegenteil, wir gewinnen von Tag zu Tag an Dynamik! Hier sind die wichtigsten Entwicklungen der letzten Tage auf einen Blick:
1. Interkommunales Bündnis gegründet
Am Dienstag haben wir uns mit den Initiatoren der Bürgerinitiativen aus Rodgau und Rödermark getroffen. Da wir vor identischen finanziellen Herausforderungen stehen, haben wir eine Interessengemeinschaft gebildet. Ab sofort treten wir gemeinsam auf, um gegenüber Politik und Presse im Kreis Offenbach mehr Gewicht zu bekommen.
2. Intensiver Austausch mit dem Bund der Steuerzahler (BdSt)
Wir stehen in engem, aktivem Kontakt mit dem Vorstand des Bundes der Steuerzahler Hessen. Der BdSt prüft derzeit intern, ob und wie eine Musterklage bezüglich Artikel 14 Grundgesetz (Eigentumsgarantie / Erdrosselungssteuer) unterstützt werden kann. Wie das ausgeht, ist noch offen, aber wir bleiben im direkten Dialog.
3. Rückmeldung aus dem Finanzministerium steht aus
Auf unser Schreiben an das Hessische Finanzministerium bezüglich der Höhe und des Zeitpunkts der angekündigten Landes- und Bundesbeteiligungen an den Kommunalkosten steht eine Antwort leider noch aus. Auch diesen Punkt behalten wir im Auge – schließlich wäre das ein handfester Grund, den Hebesatz anzupassen.
🚨 Wichtige Information zum neuen Grundsteuerbescheid
Hinweis: Wir sind eine Bürgerinitiative und erbringen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Wer Einzelfallfragen hat, sollte sich an einen Steuerberater oder Anwalt wenden.
🚨 Muss ich erst einmal bezahlen?
JA. Der Bescheid ist trotz Widerspruch zunächst gültig und die Steuer muss fristgerecht gezahlt werden, um Mahngebühren zu vermeiden (es sei denn, die Stadt gewährt ausdrücklich eine Aussetzung der Vollziehung).
🚨 Frist beachten – Die Zeit drängt!
Der Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids schriftlich bei der Stadt eingereicht werden. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig und ist nicht mehr anfechtbar.
🚨 Wie versende ich den Widerspruch?
Ganz unten finden Sie eine Muster-Vorlage für Ihren Widerspruch. Wichtig: Bitte schicken Sie den Widerspruch per Post (am besten per Einwurf-Einschreiben), per Fax oder geben Sie ihn persönlich im Rathaus ab – eine einfache E-Mail reicht rechtlich meist nicht aus!
Wie geht es weiter?
Sie erheben jetzt Widerspruch. Erst wenn diese Widersprüche dann massenhaft abgelehnt werden, kann es weitergehen: Das wäre das Fundament für die angestrebte Musterklage mit dem Bund der Steuerzahler. So ist unser Rechtssystem.
Zum Schluss bleibt es bei dem Hinweis, dass jede Unterschrift bei der Petition wichtig ist. Wir halten Sie über die nächsten Schritte unseres Bündnisses auf dem Laufenden!
Herzliche Grüße
Günther Seidenberger
Bürgerinitiative Mühlheim am Main
📝 Muster-Vorlage für Ihren Widerspruch
Absender: [Ihr Name, Adresse]
Empfänger: Magistrat der Stadt Mühlheim am Main, Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Datum: [Aktuelles Datum]
Betreff: Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Datum des Bescheids]
Kassenzeichen / Debitor-Konto: [Aus Bescheid eintragen]
Beleg-Nr.: [Aus Bescheid eintragen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] ein, soweit dieser auf der Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 beruht.
Begründung:
- Verfassungswidrige Überbelastung (Art. 14 GG):
- Die eklatante Anhebung des Hebesatzes führt zu einer unzulässigen, erdrosselnden Wirkung auf mein Eigentum im Sinne von Art. 14 Grundgesetz (Eigentumsgarantie). Die Abgabe überschreitet die Grenze der Zumutbarkeit und gefährdet die wirtschaftliche Existenz.
- Ermessensfehler & Unverhältnismäßigkeit:
- Nach öffentlich zugänglichen Informationen wurden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung freiwillige Leistungen der Stadt vorab nicht geprüft. Es fehlt somit an der gesetzlich geforderten ernsthaften Prüfung milderer Mittel sowie an einer ordnungsgemäßen Abwägung. Der Beurteilungsspielraum der Gemeinde gemäß § 25 GrStG wird durch das Willkürverbot und das Verbot der Unverhältnismäßigkeit begrenzt.
Ich beantrage daher:
- Den Grundsteuerbescheid aufzuheben und den zugrunde liegenden Hebesatz rechtlich zu überprüfen.
- Hilfsweise: Das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über etwaige Musterklagen bzw. bis zur Entscheidung der Kommunalaufsicht über den Nachtragshaushalt 2026 anzuordnen.
- Hilfsweise: Die Aussetzung der Vollziehung (§ 80 Abs. 4 VwGO) bezüglich des Erhöhungsbetrags bis zur abschließenden Entscheidung anzuordnen.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Widerspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift]