Regione: Karlsrūjė
Eismas ir transportavimas

Keine Verlängerung der Turmbergbahn in Durlach

Peticija adresuota
Oberbürgermeister Frank Mentrup; Landtag Baden-Württemberg
6 235 Palaikantis 4 859 in Karlsrūjė

Rinkimas baigtas

6 235 Palaikantis 4 859 in Karlsrūjė

Rinkimas baigtas

  1. Pradėta 2021
  2. Rinkimas baigtas
  3. Parengti pateikimą
  4. Dialogas su gavėju
  5. Sprendimas





2022-07-15 18:48

Liebe Unterstützende,

es ist soweit! Nachdem die Unterschriftensammlung gegen eine Trassenverlängerung der Durlacher Turmbergbahn abgeschlossen ist, werden wir die Listen nun dem Karlsruher Oberbürgermeister, Herrn Dr. Mentrup, aushändigen. Der Termin für die Übergabe ist

Dienstag, der 26. Juli 2022, 15:00 Uhr

Sie und Ihr Freunde sind alle herzlich eingeladen, die Übergabe der Unterschriftenlisten zu begleiten.
Auch die Presse wird zugegen sein.

Nähere Informationen folgen noch.


2022-07-10 11:50

Gerne möchten wir Sie heute über den aktuellen Stand beim Scoping-Verfahren in Zusammenhang mit der geplanten Trassenverlängerung der Durlacher Turmbergbahn informieren:

Absender des Scoping-Verfahrens ist das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP), das in seinem Schreiben vom 2. Juni 2022 den Antragsteller, die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, auf fehlerhafte Punkte im laufenden Verfahren hinweist. Das RP erläutert das Verfahren auf seiner Website:

Im Rahmen des Scoping-Verfahrens werden die umweltrelevanten Themen ermittelt und insbesondere wird der Vorhabenträger frühzeitig über Rahmen, Inhalt, Umfang, Methoden und Detailtiefe der Untersuchungen und beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens unterrichtet und beraten. Beim sog. Scoping-Termin erfolgt hierzu regelmäßig eine öffentliche Besprechung.

Aktuell wurden unsere in den vergangenen eineinhalb Jahren geäußerte Bedenken durch das RP in dem Scoping-Verfahren aufgegriffen:

- Unzureichend ist die Prognose zur künftigen Verkehrssituation im Bereich Posselt-, Turmberg- und
Bergbahnstraße, einschließlich des zu erwartenden Gesamtlärms;

- unklar ist, welche Auswirkungen in den betroffenen Gebieten Geräusche und Erschütterungen auf Menschen
wie auf Bauwerke haben werden;

- erwünscht ist aufgrund des prognostizierten Fahrgastzuwachses eine eingehende Untersuchung des künftig
zu erwartenden Parkdrucks im Bereich der Talstation mit allen seinen Auswirkungen;

- zu untersuchen sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild innerhalb und außerhalb des
Landschaftsschutzgebietes unter Einbeziehung des Landschaftsplans 2030;

- die Ermittlung planungsrelevanter Daten ist wissenschaftlich zu belegen.

Zu den „vernünftigen Alternativen“ rechnet das RP den „Verzicht auf die Verlängerung der Trasse, Modernisierung der bestehenden TBB mit Anschluss an den ÖPNV durch Zubringerbus bzw. Änderung Route bestehender Buslinie“.

In Kurzform wird im Bericht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung insgesamt eine Erörterung der nachstehenden Punkte erwartet:

- Verkehrsuntersuchungen / Angaben zur Verkehrsentwicklung
- Variantenuntersuchungen
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Artenschutzrechtliche Untersuchungen
- Schalltechnische Untersuchungen
- Erschütterungstechnische Untersuchungen
- Untersuchungen/Aussagen zur elektrischen/elektromagnetischen Verträglichkeit
- Boden-/Baugrundgutachten

Die gesamten Unterlagen sind einzusehen unter:
rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref17/seiten/scopingverfahren#card-125958


2022-06-19 18:19

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Ende Mai endete die Zeichnungsfrist für unsere Petition. Sie wurde ein großer Erfolg. Mehr als 6260 Unterstützende, davon 4860 aus dem Stadtkreis Karlsruhe, haben sich gegen eine Verlängerung der Turmbergbahn ausgesprochen. Über 1450 Kommentare bzw. Stellungnahmen wurden zu der von der VBK geplanten Maßnahmen abgegeben.
Die Aktionen und Unterschriftensammlungen der vergangenen 18 Monate haben eine große Resonanz erfahren und wurden und werden regelmäßig in den Medien aufgegriffen. Allein in den „Badischen Neuesten Nachrichten“ hat die Anzahl der Leserbriefe mittlerweile einen dreistelligen Betrag erreicht.

Dazu haben Sie alle maßgeblich beigetragen. Der Verein Zukunft Turmbergbahn e. V. dankt Ihnen allen herzlich für Ihr Engagement.

Wie geht es weiter?
Anfang Juni haben wir bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup eine schriftliche Terminanfrage gestellt. Zum einen, um das persönliche Gespräch zu suchen, aber auch, um die Unterschriftenlisten zu übergeben. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Aktion und werden Sie informieren, sobald wir Näheres erfahren.

Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit seinem Schreiben vom 02.06.2022 an die VBK Karlsruhe den Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung des Scoping-Verfahrens nach § 13 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) festgelegt. Wir werden demnächst hier mehr darüber berichten.


2022-06-19 18:05

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Ende Mai endete die Zeichnungsfrist für unsere Petition. Sie wurde ein großer Erfolg. Mehr als 6260 Unterstützende, davon 4860 aus dem Stadtkreis Karlsruhe, haben sich gegen eine Verlängerung der Turmbergbahn ausgesprochen. Über 1450 Kommentare bzw. Stellungnahmen wurden zu der von der VBK geplanten Maßnahmen abgegeben.
Die Aktionen und Unterschriftensammlungen der vergangenen 18 Monate haben eine große Resonanz erfahren und wurden und werden regelmäßig in den Medien aufgegriffen. Allein in den „Badischen Neuesten Nachrichten“ hat die Anzahl der Leserbriefe mittlerweile einen dreistelligen Betrag erreicht.

Dazu haben Sie alle maßgeblich beigetragen. Der Verein Zukunft Turmbergbahn e. V. dankt Ihnen allen herzlich für Ihr Engagement.

Wie geht es weiter?
Anfang Juni haben wir bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup eine schriftliche Terminanfrage gestellt. Zum einen, um das persönliche Gespräch zu suchen, aber auch, um die Unterschriftenlisten zu übergeben. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Aktion und werden Sie informieren, sobald wir Näheres erfahren.

Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit seinem Schreiben vom 02.06.2022 an die VBK Karlsruhe den Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung des Scoping-Verfahrens nach § 13 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) festgelegt. Wir werden demnächst hier mehr darüber berichten.


2022-06-16 14:44

Die VBK bezeichnet selbst, laut dem Aushang an der Turmbergbahn die Seilbahn als "Freizeitbahn".

Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LGVFG) werden urbane Seilbahnen nur dann gefördert, wenn sie dem ÖPNV dienen. Dies ist insbesondere gegeben, wenn eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Bevölkerung in Stadtteilen oder von Aufkommensschwerpunkten des ÖPNV ermöglicht wird, welche mit konventionellem ÖPNV technisch oder wirtschaftlich nicht erschließbar sind,
Voraussetzung der Förderung ist, dass die Seilbahn hinsichtlich der Fahrpreise in die jeweils geltenden Verbundtarife integriert ist.

Nicht förderfähig sind Systeme, die nur für bestimmte Ereignisse (zum Beispiel Messen, Gartenschauen, Freizeitzwecke) geplant und gebaut werden, sowie solche mit überwiegend touristischer Nutzung.


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