Область: Германия
Здоровье

Keine Zufügung qualvoller Schmerzen durch Neugeborenen-„Beschneidung“

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Петиция адресована к
Ethik-Komitee des Jüdischen Krankenhauses Berlin, Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité; Charité – Universitätsmedizin Berlin; Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrats

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Новости

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


23.02.2015, 03:29

Sehr geehrte Unterstützer,

vom Leiter der Geschäftsstelle des Dt. Ethikrats, Dr. Vetter, habe ich die unten stehende Antwort bekommen. Als Grund für die Nichtbefassung mit dem Thema der Beschneidung wird von ihm jetzt genannt, dass der Ethikrat sich mit einer Befassung überlastet sieht. Immerhin eine Antwort, die anderen Adressaten haben bisher nicht geantwortet.

Schöne Grüße
Helmut Müller

Sehr geehrter Herr Müller,

mit Ihrer Nachricht vom 12. Dezember 2014 beziehungsweise Ihrem Schreiben vom 23.08.2014 haben Sie ausführlich dargelegt, dass Sie die Thematik der Beschneidung von Jungen für ein so wichtiges Anliegen halten, dass sich der Ethikrat erneut damit befassen sollte. Die Auswahl der Themen mit denen sich der Ethikrat befasst obliegt dem Ethikrat selbst beziehungsweise der Bundesregierung und dem Bundestag, die dem Ethikrat Aufträge erteilen können. Angesichts seines aktuellen Arbeitsprogramms und des Umstandes, dass eine zeitgleiche Befassung nur mit wenigen Themen möglich ist, sieht der Ethikrat jedoch keine Möglichkeit, sich erneut mit der Thematik der Beschneidung zu befassen.

Mit freundlichen Grüßen
und den besten Wünschen für das neue Jahr
Joachim Vetter


24.08.2014, 03:05

Fortsetzung 2 der Erwiderung an Dr. Vetter vom 23.08.2014

Im März 2013 widerlegten 19 europäische Kinderarztverbände den Bericht der AAP, der behauptete, es überwögen Vorteile die Risiken der Beschneidung. Die Risiken den betroffenen Kindern unnötig aufzubürden ist ethisch nicht zu rechtfertigen. Am 24.06.2013 hat die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA die Anwendung der Schmerzsalbe EMLA bei der Säuglingsbeschneidung wegen unzureichender Schmerzreduktion als „ethisch inakzeptabel“ bewertet. Damit ist die diesbezügliche unzureichende Wirksamkeit der Schmerzsalbe EMLA keine noch „zu klärende medizinische Frage“ mehr, und ihre hierbei trotzdem durchgeführte Anwendung eine Missachtung ethischer Grundsätze.
Ebenfalls im Juni 2013 hat der Deutsche Bundestag den neuen Strafrechtsparagraphen 226a beschlossen, der alle Formen der Genitalverstümmelung von Mädchen mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. Da Jungenbeschneidung ein vergleichbar großer Eingriff ist wie ‚milde’ Formen weiblicher Genitalverstümmelung, ist nach dem Grundrecht der Gleichbehandlung auch eine genitalverstümmelnde Beschneidung von Jungen unter Strafe zu stellen.

Fazit:
Die weitgehende Nichtberücksichtigung der Mindestanforderungen sowie die auch aus ethischer Sicht neuen Gesichtspunkte lassen es m.E. durchaus erforderlich erscheinen, dass der Ethikrat sich gemäß seinem gesetzlichen Auftrag mit dieser Thematik erneut befasst. Dies, und nicht nur neu geklärte Richtlinien der medizinischen Fachgesellschaften, „wäre sicherlich auch für den Gesetzgeber ein klares Signal im Hinblick darauf, die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu ergänzen und zu konkretisieren.“

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Müller


24.08.2014, 03:02

Fortsetzung der Erwiderung an Dr. Vetter vom 23.08.2014:

Die vom Ethikrat empfohlene qualifizierte Schmerzbehandlung wird vom Gesetz also zumindest nicht ausreichend berücksichtigt.
Dazu Dr. med. W. Hartmann, Präsident des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte in Weitere Stellungnahme zur Anhörung am 26.11.2012 vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages:
„Die notwendige medizinische Schmerzbehandlung bei einem 8 Tage alten Neugeborenen ist, wie alle pädiatrischen Schmerzspezialisten in Deutschland übereinstimmend feststellen, ohne Vollnarkose nicht zu gewährleisten. ... Es ist inzwischen wissenschaftlich belegt, dass Neugeborene Schmerzen sogar erheblich stärker empfinden als ältere Kinder oder Erwachsenen, da neuronale Mechanismen der Schmerzmodifikation noch nicht entwickelt sind. ... Eine Vollnarkose ist bei einem 8 Tage alten Neugeborenen nur bei einer echten medizinischen Indikation vertretbar, da sie angesichts der Unreife des ZNS mit zusätzlichen Risiken behaftet ist.“
Aus der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) vom Oktober 2012:
„Der Gesetzgeber plant hier, einen nachweislich irreversiblen körperlichen Eingriff für harmlos zu erklären. ... Er [der Eingriff] bürdet dem Kind medizinisch nicht notwendige Risiken auf und liegt nicht im Kindeswohl. ... Wir erkennen hier auch überhaupt nicht, inwieweit der medizinische Sachverstand von Experten berücksichtigt wurde“.
Stellungnahme R. Merkel: „Was nichtärztliche Beschneider bei der Schmerzbehandlung allenfalls dürfen und können, ist unzulänglich; was ausreichend und deshalb geboten wäre, ist ihnen gesetzlich untersagt.“

Zur „umfassenden Aufklärung“:
Eine umfassende Aufklärung ist bei einem Kleinkind nicht möglich und auch sonst bei dem Ausmaß an verbreiteter Bagatellisierung der Schmerzen, Risiken und Folgen des Eingriffs kaum zu erwarten.
Dazu Dr. med. W. Hartmann, Präsident des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte, in seiner Stellungnahme zur Anhörung am 26.11.2012 vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, abgestimmt mit der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), der Dachorganisation aller pädiatrischen Verbände in Deutschland:
„Bei einem Kleinkind ist es angesichts der Tragweite des Eingriffs nicht möglich, das Kind umfassend über die Folgen des Eingriffs aufzuklären und seine Einwilligung einzuholen. Gerade über die Konsequenzen der kompletten Entfernung der Vorhaut kann ein noch nicht sexuell aktives Kind nicht korrekt aufgeklärt und um seine Einwilligung gebeten werden. Auch Eltern können hier ihre Einwilligung nicht stellvertretend für das Kind geben, da der Eingriff medizinisch nicht notwendig ist und die Eltern überhaupt nicht beurteilen können, welche Ansprüche an die Intaktheit seiner Körperoberfläche und seine sexuelle Erfüllung der Junge später hat oder nicht. Eigene Erfahrungen können hier kein Maßstab sein.“
Es wird häufig noch immer falsch behauptet, dass Neugeborene nur geringe Schmerzen hätten, weil das Schmerzempfinden noch nicht voll ausgebildet sei, so vom Bundesverband Jüdischer Mediziner (BJM) in „Pressemitteilung zum Thema Beschneidung“, Juli 2012, sowie unter www.beschneidung-mohel.de von Rabbi Goldberg. Entsprechend wurde vom Direktor des Jüdischen Krankenhauses Berlin vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Schmerzsalbe EMLA als ausreichend propagiert und vom Zentralrat der Juden in der Weiterbildung von Mohalim als (einzig) „sinnvolle Schmerzbekämpfung“.*
* www.zwangsbeschneidung.de/archiv/experten-rechtsausschuss-26-11-2012/Stellungnahme_Graf.pdf und 17.10.2013: www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/17311; dazu: Stellungnahme der Dt. Schmerzges. v. 3.8.2012 www.gesundheit-adhoc.de/files/1343986143_7df0315f.pdf und www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/Paediatric_Regulation/Assessment_Reports/Article_45_ work sharing/Lidocaine_2013_07_45_PdAR.pdf , S. 24-26: “Use of EMLA on genital mucous membranes and for male circumcision.”
Die Regeln der ärztlichen Kunst erfordern, dass eine umfassende Aufklärung auch bei einem bis zu sechs Monate alten Jungen durch einen Arzt vorgenommen werden muss.

Zur „fachgerechten Durchführung des Eingriffs“:
Ohne qualifizierte Schmerzbehandlung und ohne umfassende Aufklärung ist auch eine fachgerechte Durchführung des Eingriffs nicht möglich.

Zu: „aus ethischer Perspektive keine neuen Gesichtspunkte“:

„im Gesetzgebungsverfahren gab es zwei maßgebliche Einflussfaktoren für die Verabschiedung des Erlaubnisgesetzes: erstens den – die Beschneidungspraxis gutheißenden – Bericht der „American Academy of Pediatrics“ und zweitens die Stellungnahmen einiger Sachverständiger, dass die EMLA-Salbe bei der Säuglingsbeschneidung eine hinreichende Betäubung gewährleiste. Beides hat sich mittlerweile als unbegründet erwiesen.“
(J. Scheinfeld in: M. Franz (Hg.), Die Beschneidung von Jungen, Göttingen 2014, S. 389)
Im März 2013 widerlegten 19 europäische Kinderarztverbände den


24.08.2014, 02:57

Sehr geehrte Unterstützer,

am 10. Juli 2014 hatte der Leiter der Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrats, Dr. Joachim Vetter, auf den Offenen Brief zur Neugeborenen-Beschneidung sowie auf meine Nachfrage per Email vom 25.06.2014 ausweichend geantwortet. Ich habe darauf wie folgt erwidert:

Berlin, den 23.08.2014

Sehr geehrter Herr Dr. Vetter,

Ihren Brief vom 10. Juli 2014 habe ich dankend erhalten. Sie schreiben darin, dass
„der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet und darin unter anderem auch die vom Ethikrat genannten Punkte berücksichtigt“ habe und fahren fort:
„Seither haben sich aus ethischer Perspektive keine neuen Gesichtspunkte ergeben, die eine erneute Befassung des Ethikrates mit dieser Thematik erforderlich erscheinen lassen.“

Die vom Ethikrat am 23.08.2012 empfohlenen Mindestanforderungen (1. umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten; 2. qualifizierte Schmerzbehandlung; 3. fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie 4. Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen) sind jedoch im Beschneidungsgesetz §1631d BGB nicht (Vetorecht) oder nicht ausreichend erfüllt.

Zum Vetorecht:
Laut Begründung zum Gesetz sei ein entgegenstehender Wille des Kindes lediglich „nicht irrelevant“, die Eltern seien bloß „gehalten“, sich damit „auseinanderzusetzen“, und er muss nicht, sondern er „kann ... Berücksichtigung finden“. (BT-Drucksache 17/11295, S. 18 li. Sp.)
Das Ethikratsmitglied Prof. Dr. Reinhard Merkel schreibt dazu unter der Überschrift „Gegen das Votum des Ethikrats“ (Minima moralia, FAZ 25.11.2012):
„Ob das [Kindeswohlgefährdung durch Beschneidung] bei einem strampelnden oder schreienden Kind der Fall sei, müssten die Eltern klären, indem sie sich damit „auseinandersetzten“. Nicht etwa, indem sie den entgegenstehenden Kindeswillen anerkennen und auf den Eingriff verzichten - genau das hatte der Ethikrat gemeint. ... Der Gesetzentwurf verschiebt das „Vetorecht“ des Kindes, gedacht als Recht gegen die Eltern, einfach in deren Verfügungsmacht. Haben sie sich mit der Abwehr des Kindes auseinandergesetzt, so haben sie ihre Pflicht erfüllt. Entscheiden mögen sie nun, wie sie wollen. Mit irgendeiner Abwehrreaktion dürften sie schon vorher gerechnet haben. Also werden sie regelmäßig an ihrer Entscheidung festhalten: pro Beschneidung. Da diese selbst, so heißt es in dem Entwurf, keine Gefährdung des Kindeswohls sei und da der Widerstand des Kindes nun sozusagen den gebührenden Bescheid erhalten hat, kann alles wie geplant vonstattengehen. Das ist nichts anderes als die Umkehrung eines Normprogramms in sein Gegenteil - und als legislatives Zeugnis juristischer Rabulistik eine Sehenswürdigkeit.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) nimmt dazu wie folgt Stellung (01.10.2012):
„Besonders unsinnig erscheint die Passage über den Kindwohlvorbehalt. Im Falle einer Gefährdung kann nicht, sondern muss diesem zwingend Rechnung getragen werden! Dass der entgegenstehende Wille des Kindes dabei ebenfalls berücksichtigt werden kann (und nicht muss!), ist als Ignoranz der Kinderrechte anzusehen, ... . “
In Erläuterungen zum neuen § 1631d BGB – Beschneidung des männlichen Kindes, Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht HRRS 7-8/2013, S. 280 schreibt Dr. Jörg Scheinfeld:
„... karikiert der Gesetzesentwurf das vom Ethikrat geforderte Vetorecht des minderjährigen Jungen, wenn von den beschneidungswilligen Eltern bloß verlangt wird, sich "mit dem entgegenstehenden Kindeswillen auseinanderzusetzen". [BT-Drucksache 17/11295, S. 18 li. Sp.] Nicht Auseinandersetzung mit dem Unwillen des Kindes schulden die Eltern ihrem Jungen, sondern Achtung seines Willens. Man muss hier im Blick behalten, dass die willensbeugende Beschneidung eines Jungen diesen demütigt und deshalb sein Wohl beeinträchtigt (Erduldenmüssen einer abgelehnten Intimbereichs- verletzung). Wie könnte da die bloße Auseinandersetzung mit dem Gegenwillen des Jungen der Beschneidung ihren demütigenden Charakter nehmen!“
Ein Vetorecht des betroffenen Jungen wird demnach offensichtlich nicht berücksichtigt.

Zur „qualifizierten Schmerzbehandlung“:
Nach § 1631d Abs. 2 BGB dürfen auch von einer Religionsgesellschaft vorgesehene Personen bis zu sechs Monate alte Jungen gemäß Absatz 1 beschneiden, „wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.“ Nach dem Arzneimittelgesetz darf ein Nichtarzt aber nicht „vergleichbar befähigt“ nach den Regeln der ärztlichen Kunst eine Anästhesie durchführen, die für eine qualifizierte Schmerzbehandlung Voraussetzung ist. Und bei medizinisch nicht indizierter Beschneidung eines Neugeborenen ist selbst mit einem Anästhe-sie-Arzt eine qualifizierte Schmerzbehandlung nicht möglich, da bei Neugeborenen die erforderliche Schmerzbehandlung mit einem zu hohen Risiko verbunden ist. Die vom Ethikrat empfohlene qualifizierte


25.06.2014, 03:17

Sehr geehrte Unterstützer,

da es bisher keine Reaktion von den Adressaten des Offenen Briefes (der Petition) gab, wurde diesen folgende Nachfrage per E-Mail geschickt.

Schöne Grüße
Helmut Müller


Berlin, den 24.06.2014

Sehr geehrter Herr ...,


am 11.04.2014 wurde Ihnen der von 97 Kinderärzten und über 200 weiteren Personen unterzeichnete Offene Brief „Keine Zufügung qualvoller Schmerzen durch Neugeborenen-‚Beschneidung’“ überreicht.* Darin wurde auf die Verletzung ärztlicher Ethik und humanitärer Prinzipien bei unnötiger ‚Beschneidung’ hingewiesen.


Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass bei medizinisch unnötiger Neugeborenen-Beschneidung wie unter anderem im Jüdischen Krankenhaus Berlin, Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité,

• ohne wirkungsvolle Betäubung beschnitten wird – entgegen den Regeln ärztlicher Kunst;

• damit unerträgliches, traumatisierendes Leid zugefügt und das Kindeswohl gefährdet wird – entgegen selbst dem Beschneidungsgesetz;

• die Schmerzsalbe EMLA nicht den Vorgaben der Fach- und Gebrauchsinformation entsprechend angewendet wird – entgegen den Standards guter klinischer Praxis;

• gelehrt wird, dass die Schmerzsalbe EMLA für die Schmerzbekämpfung ausreiche – entgegen dem aktuellen Stand der Wissenschaft;
(die EMA hat dies wegen unzureichender Schmerzreduktion als „ethisch inakzeptabel“ bewertet; siehe Anhang)

• der funktionell nützliche und empfindlichste Teil der Genitalien amputiert wird – entgegen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, genitale Selbstbestimmung und geschlechtliche Gleichbehandlung.


Bitte teilen sie mir mit, ob und wie Sie Möglichkeiten sehen, diesen Verletzungen des Kindeswohls zu begegnen und ob Sie eventuell schon etwas dagegen unternommen haben. Den Unterzeichnern des Offenen Briefes möchte ich darüber berichten.



Mit freundlichen Grüßen



Helmut Müller



* Im Internet auch verfügbar unter:

www.openpetition.de/petition/online/keine-zufuegung-qualvoller-schmerzen-durch-neugeborenen-beschneidung



Anhang: Weitere Informationen

• zu EMLA:

www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidung-von-neugeborenen-fragwuerdige-betaeubung-1.1747655

und:

www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/Paediatric_Regulation/Assessment_Reports/Article_45_work-sharing/Lidocaine_2013_07_45_PdAR.pdf

(S. 24-26: “Use of EMLA on genital mucous membranes and for male circumcision.”)


• Noch im Juli 2012 wird vom Bundesverband Jüdischer Mediziner e.V. in einer "Pressemitteilung zum Thema Beschneidung" behauptet:

"Am achten Tag nach der Geburt ist die Schmerzempfindung noch nicht voll ausgebildet.“

(Ende erster Abschnitt) siehe:

www.juedische-aerzte.de/index.php/pressespiegel.html und:

www.juedische-aerzte.de/tl_files/j-a-neu/pdf-texte/Pressemitteilung_Beschneidung.pdf


Das Gegenteil ist allerdings schon mindestens seit 1987 festgestellt worden, z.B. in:

Anand, K.J.S., Hickey, P.R.: Pain and its effects in the human neonate and fetus. The New England Journal of Medicine, Vol. 317, Nr. 21, S. 1321-1329, 1987. siehe:

de.slideshare.net/SDRTL/anand-in-1987-pain-and-its-effect

(dort insbesondere letzter Absatz "Conclusions")



• „Handlungsempfehlungen zur perioperativen Schmerztherapie bei Kindern“ (wissenschaftl. AK Kinderanästhesie der DGAI):

www.ak-kinderanaesthesie.de/fachmaterial/handlungsempfehlungen/doc_view/40-handlungsempfehlung-zur-perioperativen-schmerztherapie-bei-kindern.raw?tmpl=component


• Matthias Franz (Hg.): Die Beschneidung von Jungen. Ein trauriges Vermächtnis, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014: www.v-r.de/de/title-0-0/die_beschneidung_von_jungen-1011073/


• Die Vorträge des Wissenschaftlichen Symposiums „Genitale Autonomie“ vom 6. Mai 2014 in der Universität zu Köln sind online verfügbar unter: genitale-autonomie.de/videos-der-vortraege/


21.04.2014, 12:38

Übergabe der Petition

Sehr geehrte Unterstützer,

am 11.04.2014 wurde der Offene Brief von mir, zusammen mit einer Kinderärztin und einer weiteren Begleitperson überreicht. Bei der Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrats wurde er zur Weiterleitung abgegeben. Bei der Übergabe ans Ethik-Komitee des JKB gab es ein gutes sachliches Gespräch mit dem Vorsitzenden des Ethik-Komitees Dr. Jan Jungehülsing und dem Pressesprecher Gerhard Nerlich, ebenso bei der Übergabe bei der Geschäftsstelle Vorstand der Charité an Dr. Jan Jürgensen.

Dr. Jürgensen interessierte vor allem die wissenschaftliche Begründung für die Bewertung, dass die EMLA-Salbe die Schmerzen unzureichend reduziert und daher ethisch inakzeptabel ist. Von ihm dazu gewünschte Angaben zu Material und Quellen wurden zugesandt. Auch hier sei noch einmal darüber informiert:

Die CMDh-Gruppe* der Europäischen Arzneimittel-Agentur hatte in einem Beurteilungsbericht vom 24.06.2013 festgestellt:
“the Rapporteur agrees with the authors (Paix & Peterson) that even if EMLA cream reduces pain in a statistically significant way, the reported reduction seems insufficient to be ethically acceptable.”
und gefolgert:
“any mentioning of use of this product for circumcision procedures should be removed to avoid this type of use.”
Daraufhin waren im Juli 2013 die Unbedenklichkeits-Hinweise in Fach- und Gebrauchsinformation („Bei der Beschneidung von Neugeborenen hat sich die Anwendung von 1 g Emla allerdings als unbedenklich erwiesen.“) entfernt worden. Darüber berichtete Süddeutsche.de in einem Artikel vom 19.08.2013 „Beschneidung von Neugeborenen – Fragwürdige Betäubung“ von Markus C. Schulte von Drach.
( www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidung-von-neugeborenen-fragwuerdige-betaeubung-1.1747655 )
Die Studie von Paix und Peterson, auf die sich der CMDh-Bericht wesentlich stützte, erschien in Anaesthesia and Intensive Care der Australian Society of Anaesthetists, 2012/40, S. 511-516 unter dem Titel: „Circumcision of neonates and children without appropriate anaesthesia is unacceptable practice“ ( www.aaic.net.au/Document/?D=20110586 ).
* Coordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures – Human (Koordinationsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren)

Über eventuelle Reaktionen der Adressaten werde ich informieren.
Sollte auf die Petition von den Adressaten nicht reagiert werden, ist deren Fortsetzung geplant.

Schöne Grüße
Hans Helmut Müller

P.S.: Weitere Informationen:
- www.sueddeutsche.de/wissen/rituelle-beschneidung-bei-neugeborenen-unzureichende-betaeubung-mangelhafte-informationen-1.1846315
- Handlungsempfehl. zur perioperativen Schmerztherapie b. Kindern. Vom Wis- senschaftl. Ak Kinderanästhesie: www.bda.de/eev/EEV_2011_S_295-300.pdf


10.04.2014, 06:19

Pressemitteilung zur Veröffentlichung ab 11.04.2014:

97 Kinderärzte gegen qualvolle Schmerzen bei Neugeborenen-„Beschneidung“

Qualvolle Schmerzen werden Neugeborenen bei medizinisch unnötiger Beschneidung zugefügt, denn es gibt für sie kein ausreichend wirkendes risikoarmes Schmerzmittel. Bei Neugeborenen ist das Schmerzen dämpfende Schmerzhemmsystem noch nicht ausgereift, während alle Mechanismen zur Wahrnehmung des Schmerzes vollständig vorhanden sind. Die Anwendung der Schmerzsalbe EMLA bei Beschneidungen wurde von der Europäischen Arzneimittelbehörde im Sommer 2013 wegen unzureichender Schmerzreduktion als „ethisch inakzeptabel“ bewertet. Dennoch nannte im Oktober ein Bericht über die Weiterbildung für jüdische Beschneider die EMLA-Salbe den „einzig gangbaren Weg“ für einen Säugling.
www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/17311

Zufügung qualvoller Schmerzen für eine medizinisch unnötige Beschneidung? – dagegen wendet sich nun ein Offener Brief als Petition von 97 Kinderärzten und über 200 weiteren Unterzeichnern. Er ist gerichtet an das Ethik-Komitee des Jüdischen Krankenhauses Berlin (JKB), die Charité und den Deutschen Ethikrat. Denn: als Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité verlässt man sich im JKB bei der Neugeborenen-Beschneidung allein auf die EMLA-Salbe. „Damit wird gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen und den Betroffenen unerträgliches, traumatisierendes Leid zugefügt. Ganz offensichtlich wird das Kindeswohl verletzt. Das ist selbst laut Beschneidungsgesetz verboten“ (Off. Brief).

Schon im November um eine Stellungnahme dazu gebeten, antwortete die Charité nur ausweichend: „Wir gehen davon aus, dass die Diagnostik und Therapie der Häuser grundsätzlich den Standards guter klinischer Praxis und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.“ Was im JKB bei der Neugeborenen-Beschneidung geschieht, entspricht dem eindeutig nicht. Dort wird „als Indikatoren für ein Wohlbefinden ... eine sofortige Einstellung des Schreiens bei Rückkehr in die Arme der Mutter“ (Graf/JKB, 26.11.12 vorm BT-Rechtsausschuss) gewertet. Trotz des Schreiens vorher heißt es, die EMLA-Salbe habe sich bewährt. (ebd.) Dagegen erklärte Bernd Tillig, Präsident der Dt. Gesellschaft für Kinderchirurgie (SPIEGEL-Interview, 25.11.13), dass eine Beschneidung ohne Schmerzausschaltung Kindesmisshandlung sei, auch mit nur dieser Salbe.

Der Offene Brief besteht auf dem Schutz der neugeborenen Jungen, denen „durch medizinisch unnötige Beschneidung mit Risiko und Schmerzen die Vorhaut – der funktionell nützliche und empfindlichste Teil der Genitalien – entfernt wird“. Gefordert wird: „Deren Verletzung des Kindeswohls selbst in einem Akademischen Lehrkrankenhaus der Charité darf nicht weiter geduldet und als ärztliche Kunst gelehrt werden.“ und: „Ihnen muss gleicher Schutz zukommen wie von „Beschneidung“ bedrohten Mädchen.“ Ergänzend werden namhafte Mediziner und Juristen gegen medizinisch unnötige Beschneidung in einem Anhang zitiert.

Die Petition richtet sich nicht gegen jüdisches Leben in Deutschland. Im Gegenteil hebt sie hervor, dass unseren jüdischen Mitbürgern besonderer Schutz zusteht. Und zweifelsohne gehören Neugeborene zu den Schwächsten unserer Gesellschaft. Ihr Schutz ist hervorzuheben, wenn man berücksichtigt, dass am Umgang mit den Schwächsten der Gesellschaft sich ihr Wert oder ihre Menschlichkeit zeigt.

Der Off. Brief (s. Anhang/Petition[ohne/mit Unterschr.]: www.openpetition.de/petition/online/keine-zufuegung-qualvoller-schmerzen-durch-neugeborenen-beschneidung ) wird am 11.04.2014 vom Autor, zusammen mit einer Kinderärztin und einer weiteren Begleitperson, übergeben:

9:30 Uhr Jüdisches Krankenhaus Berlin, Akadem. Lehrkrankenhaus der Charité, Ethik-Komitee,
Vorsitzender Dr. Jan Jungehülsing, Heinz-Galinski-Str. 1, 13347 Berlin

11:00 Uhr Charité – Universitätsmedizin Berlin, Geschäftsstelle Vorstand – Dr. Jan Jürgensen
Campus Charité Mitte, Charitépl. 1 (Friedr.-Althoff-Haus, Eing. Schumannstr.), 10117 Berlin

anschließend Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrats (Leiter: Dr. Vetter), Jägerstr. 22/23, 10117 Berlin

Kontakt: Helmut Müller, Tel.: 030-3968952, 0157-74420384, E-Mail: h-mueller.bln@t-online.de


Mit freundlichen Grüßen

Helmut Müller


25.03.2014, 04:56

Sehr geehrte Unterstützer,
ein achtbares Ergebnis ist mit über 300 Unterschriften, davon 100 von Medizinern (95 Kinderärzte, 3 andere Ärzte und 2 Psychotherapeuten) erreicht worden.
Voraussichtlich nächste Woche wird der Offene Brief mit den Unterschriften persönlich von mir und K. M. den Adressaten überreicht werden. Zuvor wird die Presse darüber in einer Mitteilung informiert.
Ich danke allen, die zu dem Ergebnis beigetragen haben. Dies wurde erreicht ohne eine Organisation im Hintergrund und gegen einige Stimmen* sogar aus den eigenen Reihen von Aktiven für genitale Selbstbestimmung. Wenn man das bedenkt, ist innerhalb von sechs Wochen ein gutes Ergebnis zustande gekommen.
Über Pressemitteilung und Übergabe der Petition werde ich informieren.
Schöne Grüße
Hans Helmut Müller

* Anmerkung: Im Beschneidungsforum wurde der Petition vorgeworfen, sie beinhalte Antisemitismus und das isolierte Herausgreifen der Neugeborenen-"Beschneidung" auf Kosten der med. unnötigen Beschneidung aller Jungen. Bei unvoreingenommener vollständiger Zur-Kenntnisnahme der Petition ließen sich diese Vorwürfe jedoch als haltlos erkennen. Selbst ein Vorsitzender einer Deutsch-Israelischen Gesellschaft hat unterschrieben. Auch Vorwürfe, einige Aussagen seien ungenau und daher med.-sachlich angreifbar, lassen sich nur bei bewusst missgünstiger Interpretation aufrecht erhalten. Wenn z.B. in der Petition steht: "dass ... postoperativ EMLA erst nach 8 Std. wieder angewendet werden sollte", so steckt im "wieder", dass es eine Zweitapplikation ist und im "postoperativ", dass diese nach der Operation stattfindet. Daraus zu schließen, dass damit gesagt wird, dass die Zweitapplikation sich auf den Zeitpunkt der Operation bezöge und nicht auf den Zeitpunkt der Erstapplikation, ist missgünstig interpretiert.


24.03.2014, 21:54

Sehr geehrte Unterstützer,
300 Unterschriften sind erreicht, davon 93 Kinderärzte.
Vielleicht gelingt es, noch 7 Kinderärzte in den letzten 3 Stunden zu gewinnen.
Schöne Grüße
Hans Helmut Müller


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