Klinikum Lippe: Aufklärung jetzt – Ausschuss zur Aufarbeitung einsetzen!

Petition richtet sich an:
Kreistag des Kreises Lippe

403 Unterschriften

12 %
323 von 2.600 für Quorum in Kreis Lippe Kreis Lippe

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  1. Gestartet 20.08.2026
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

10.10.2026, 03:41

Am 8. September 2026 forderte die Berliner Anwaltskanzlei Schertz Bergmann im Auftrag des ehemaligen Geschäftsführers Dr. Johannes Hütte, zentrale Aussagen unserer Petition über mögliche Missstände bei Bauprojekten, Investitionen und in der Personalführung nicht weiterzuverbreiten.

Unser Rechtsanwalt Eberhard Reinecke wies die Forderung zurück. Seitdem ist uns keine weitere Reaktion der Kanzlei bekannt geworden.

Die jüngsten Ereignisse scheinen die damalige Unterlassungsforderung inzwischen inhaltlich überholt zu haben. Die Rechnungsprüfung hat erhebliche Vergabeverstöße festgestellt, der Prüfbericht liegt bei der Staatsanwaltschaft.

Doch war der Versuch, Kritiker mit juristischen Mitteln unter Druck zu setzen, möglicherweise auch Bestandteil der damaligen Führungskultur am Klinikum?

Es gibt zahlreiche Hinweise auf Konflikte mit kritischen Mitarbeitern, Freistellungen, Kündigungen und arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen. Es muss untersucht werden, ob rechtliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen auch gezielt eingesetzt wurden, um Kritik zu unterdrücken. Dazu fordern wir insbesondere die Offenlegung folgender Informationen:

Mitarbeiterbefragung: Veröffentlichung der vollständigen, anonymisierten Originalauswertungen. Wie entwickelten sich das Vertrauen in die Führung, die psychische Belastung und der Umgang mit Kritik?

Arbeitsgerichtliche Verfahren: Anzahl und Häufigkeit im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl, betroffene Berufsgruppen, Konfliktursachen und Verfahrensausgänge. Gab es auffällige Muster?

Finanzielle Folgen: Höhe der Abfindungen, Vergleichszahlungen, Gerichts- und Anwaltskosten. Welche Gesamtkosten entstanden dem Klinikum durch arbeitsrechtliche Konflikte, und in welchem Umfang wurde der Aufsichtsrat darüber informiert?

Eine umfassende Aufarbeitung darf nicht bei der wirtschaftlichen Verantwortung der ehemaligen Geschäftsführung enden. Auch die damalige Führungskultur, der Umgang mit kritischen Mitarbeitern und die finanziellen Folgen der Personalpolitik müssen untersucht werden.


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