Erfolg
Bürgerrechte

Löschung der Marken „Astrosophie“ und „Astrosoph“ beim DPMA im Interesse der Allgemeinheit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
DPMA
2.624 Unterstützende 2.513 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

2.624 Unterstützende 2.513 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 07.08.2020
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

23.03.2019, 14:17

Aktualisierung über den Verlauf des Rechtsstreits


Neuer Petitionstext: Einem Randolf M. Schäfer gelang es 1996 die Begriffe „Astrosophie“ und „Astrosoph“, welche seit Jahrhunderten für eine Interessens- und Berufsbezeichnung stehen, als Individualmarke für sich patentieren zu lassen.
Wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung wurden nun viele Astrosophen sowie eine Heilpraktikerschule in Deutschland von den beauftragten Anwälten von Herrn Schäfer aufgefordert jeweils 6000 € zu zahlen, sowie weitere 1500 € für das Anwaltsschreiben.
Im Interesse der Allgemeinheit kann und darf es nicht sein, dass Begriffe patentiert werden, die schon seit Jahrhunderten zu einem gängigen Sprachgebrauch gehören und einen eigenen Berufsstand beschreiben, wie die nachfolgenden Quellen verdeutlichen:
anthrowiki.at/Astrosophie
astro.com/astrowiki/de/Astrosophie
archive.org/search.php?query=astrosophie&sin=TXT
Die Petition fordert entsprechend eine Löschung der Marken „Astrosophie“ und „Astrosoph / beratender Astrosoph“ beim DPMA. Sollten weitere persönliche Patente anderer Personen auf alt bekannte Schulen und Interessensgemeinschaften bestehen, wird auch deren Löschung gefordert.
register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396039243/DE
register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396067395/DE
...
Die Anwälte von Randolf Schäfer haben derweil eine „Einstweilige Verfügung“ beim Landgericht Frankenthal beantragt. Damit fordern sie noch vor der Gerichtsverhandlung die Durchsetzung, dass sich niemand außer Randolf Schäfer und dessen Schüler als Astrosoph bezeichnen darf. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld bis zu 250.000 € oder 6 Monate „Ordnungshaft“. Bisher hat diese Androhung nur die Heilpraktikerschule erhalten. Falls ich auch noch angeschrieben werde, lasse ich es gerne darauf ankommen und gönne mir mal ein halbes Jahr „Urlaub“ als illegaler Astrosoph auf Kosten des Steuerzahlers. Ich habe gehört einige Gefängnisse haben sogar Schwimmbäder und Zeit zum Meditieren bleibt mir dann auch reichlich…


Neues Zeichnungsende: 18.02.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 428 (417 in Deutschland)


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