Region: Wesseling
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maßvolle zukünftige Hebesätze der Grundsteuer B in Wesseling

Petition is addressed to
Bürgermeister Ralph Manzke, Stadtrat, die Landesregierung NRW und die zuständige Ministerin Frau Ina Scharrenbach

216 signatures

198 from 660 for quorum in Wesseling Wesseling

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198 from 660 for quorum in Wesseling Wesseling
  1. Launched August 2024
  2. Time remaining > 6 months
  3. Submission
  4. Dialog with recipient
  5. Decision

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News

01/05/2025, 10:10

Meine Petitionen richten sich gegen Hebesätze der Grundsteuer B 2025 in der Stadt Wesseling. Hier wurden die Hebesätze am 11.12.2024 von dem Stadtrat festgesetzt. Aber Grundsteuerbescheide von der Verwaltung gibtb es noch nicht. Dagegen könnte man binnen einer Monatsfrist dann evtl. Einspruch einlegen. Es lässt sich nicht sagen von wem und wie lange dieser beartbeitet wird. Gegen diese Einspruchsentscheidung könnte man dann innerhalb einer Monatsfrist Klage einreichen, wobei erneut fraglich ist, von wem und wie lange diese bearbeitet wird.


Neue Begründung:

Der Hebesatz wird von den Kommunen/ Gemeinden (hier. Der Stadt Wesseling) festgelegt und ist ein maßgeblicher Bestandtteil bei der Ermittlung der Grundsteuer.

Die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) ist von den Immobilieneigentümern direkt, aber ist dann von den Mietern im Rahmen der Nebenkosten, zu tragen. Eine Erhöhung der Grundsateuer B (oder des Hebesatzes) würde daher das Wohnen in Wesseling verteuern und könnte es unatraktiver machen.

Die Stadt Wesseling kann den aktuellen Hebesatz 2025 noch bis Ende 2024 bzw. bis August 2025 zu Lasten der Bewohner von vWesseling ändern. Eine Sicherheit für die Bewohner besteht somit nicht. Daher soll durch diese Petition dafür gesorgt werden, dass der Hebesatz/ die Grundsteuer B in bekannter Höhe bleibt. Daher wird um Ihre Unterschrift gebeten.

Hallo Unterzeichner,

Ich bitte Dich/Sie/ Euch bei den Unterzeichnungen, auch bei den nicht öffentlichen Unterzeichnungen (Wo weder Namen, noch Straße genannt werden) kenntlich anzugeben, das Du/Ihr/Sie aus Wesseling bist/seid.Sonst zählt die Unterzeichnung leider nicht für das notwendige Petitionsquorum, damit man wegen der Hebesätze Stellungnahme abge­ben muss. Also bitte ich die zukünftigen Unterzeichner darauf zu achten. Vielleicht können auch einige bisherige Unterzeichner dies bei ihrer Unterschrift nachträglich ändern (, dazu einfach auf „Unterschrift bearbeiten“ klicken) und so ihre Unterschrift gültig machen (ich oder openPetition dürfen es aus Datenschutzgründen nicht, aber es wäre doch sonst schade). Das gilt auch für Unterzeichner, die angegeben haben aus z.B. Wesseling-Berzdorf oder Wesseling, Rheinland zu sein, da das Program leider nur Wesseling berücksichtigt.

Liebe GrüßeDanke für jegliche Unterstützung

PM - 11.12.2024: Neue Grundsteuerhebesätze beschlossenDie Stadt Wesseling wird im Jahr 2025 einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer A von 628 von Hundert (v. H.) und für die Grundsteuer B in Höhe von 865 v. H. erheben. Dies hat der Rat in seiner Sitzung am 10. Dezember auf Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich beschlossen. Die Verwaltung hatte sich im Interesse der steuerlichen Gleichbehandlung dafür ausgesprochen, auch zukünftig und wie bisher bei der Grundsteuer einen einheitlichen Hebesatz vorzusehen. Der Rat beauftragte die Verwaltung, in der Ratssitzung am 29. April 2025 einen aktuellen Sachstand zur Datenlage und Einnahmenentwicklung aus der beschlossenen Grundsteuerhebesatzsatzung vorzulegen und darzustellen, ob und inwieweit der mit der Grundsteuerreform verknüpfte Gedanke der Aufkommensneutralität in Wesseling mit der beschlossenen Grundsteuerhebesatzsatzung gewahrt wird.Die nun beschlossenen Sätze entsprechen den vom Land NRW für Wesseling übermittelten aufkommensneutralen Hebesätzen.Von der Umstellung auf differenzierte Hebesätze für so genannte Wohn- und Nichtwohngrundstücke, wie vom Land NRW zuletzt vorgeschlagen, riet die Verwaltung wie die allermeisten Städte im Rhein-Erft-Kreis sowie die kommunalen Spitzenverbände ab; u.a. da die verfassungsrechtliche Grundlage nach wie vor fraglich ist.Alle Informationen zur Grundsteuerreform hat die Stadt Wesseling auf www.wesseling.de direktauf www.wesseling.de direkt auf der Startseite zusammengestellt.

Meine Petitionen richten sich gegen Hebesätze der Grundsteuer B 2025 in der Stadt Wesseling. Hier wurden die Hebesätze am 11.12.2024 von dem Stadtrat festgesetztfestgesetzt. undAber Grundsteuerbescheide von der Verwaltung gibtb es noch nicht. Dagegen könnte man binnen einer Monatsfrist dann evtl. Einspruch einlegeneinlegen. und esEs lässt sich nicht sagen von wem und wie lange dieser beartbeietbeartbeitet wird. Gegen diese Einspruchsentscheidung könnte man dann mitinnerhalb einer Monatsfrist Klage einreichen, wobei erneut fraglich istist, von wem und wie lange diese bearbeitet wird.



Neues Zeichnungsende: 31.07.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 212 (194 in Wesseling)


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