Region: Alle Bundesländer Deutschlands und deren Kreise, Städte und Gemeinden
Umwelt

Mehr Artenvielfalt im öffentlichen Grün!

Petition richtet sich an
Petitionsreferate der Landtage aller Bundesländer, alle Kreis-, Städte- und Gemeinderäte
5.904 Unterstützende

Sammlung beendet

5.904 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

17.03.2021, 16:03

Dr. Mark Benecke (Entomologe und Forensiker), begleitete mich vor einer Woche am Krötenzaun, zusammen mit seinem charmanten Team, um die Aktion zu filmen.
Bei 6,5° und Hagelschauern hatten wir einen phantastischen Abend mit „Kröten – Frosch – Beachparty“ ! Tieren helfen, Natur und Artenvielfalt bewahren macht glücklich - schaut selbst: www.youtube.com/watch?v=xmThgu2HE44

Die Webseite zu unserer Petition hat eine neue Unterseite für „Aktuelles“: www.petition-mehr-artenvielfalt-im-oeffentlichen-gruen.de/PresseAktuellesAktion

Aufruf: Ihr wohnt in NRW?
Die Natur braucht Eure Stimme für die sooo wichtige Volksinitiative von NABU, BUND und dem LNU >>> artenvielfalt-nrw.de/unterschreiben/


10.03.2021, 15:58

Foto: Männlicher Bergmolch im Prachtkleid, von der diesjährigen Amphibienwanderung. Unsere Amphibien brauchen geschützte Lebensräume und deren Vernetzung für eine sichere Wanderung, sowie ein reichhaltiges Nahrungsangebot durch eine Vielfalt an Insekten.

Interview mit Detlev Kröger, „WDR5 – Neugier genügt“ 25.01.2021, ca. 12 min Audio
wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/234/2349189/wdr5neugiergenuegtfreiflaeche_2021-01-25_petitionfuermehrartenvielfalt_wdr5.mp3?fbclid=IwAR3MDMKk_Cco9-GTCg1kmoyPtdVJ3nkPavuCoX2VE2cvJi2_HMvu-q-vWVM

Zum Artikel „Naturschützer aus Billerbeck startet Petition für mehr Artenvielfalt - Mehr Leben im öffentlichen Grün"
Kreis Coesfeld. Mehrere Naturschützer aus NRW haben sich zusammengeschlossen und eine Petition für mehr Artenvielfalt in öffentlichen Grünflächen gestartet. Einer der Autoren der Petition ist Dr. Detlev Kröger aus Billerbeck.
Von: Allgemeine Zeitung - Billerbecker Anzeiger - Freitag, 26.02.2021
www.azonline.de/Muensterland/Kreis-Coesfeld/4374568-Naturschuetzer-aus-Billerbeck-startet-Petition-fuer-mehr-Artenvielfalt-Mehr-Leben-im-oeffentlichen-Gruen?fbclid=IwAR0jkP596MXTI4UyR3Lr2a2gEi1gh88tuhuuKnuBGICD9nH0li_MLJpxtEQ

Themenverwandte aktuelle Presse:

Zum Artikel: „Oase am Straßenrand: Forscher entdecken auf begrünten Mittelstreifen eine ungeahnte Artenvielfalt"
Auf öden Streifen an Berliner Straßen leben Hunderte Arten von Insekten, darunter sehr seltene. Im Projekt „Stadtgrün“ haben Forscher Blühpflanzen gesät und damit Arten zurückgeholt.
Autorin: Heike Kampe, 13.7.2020 Berliner Zeitung
www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/oase-am-strassenrand-li.91576

Zum Artikel: „Die Deutschen wollen ihre Natur zurück“
Autorin: Bridget Huber, Published 17. Feb. 2021
„…der Schritt zu mehr Naturschutz wurde von einer Welle der öffentlichen Unterstützung angetrieben.“ …
„Es könnte gar nicht mehr auf dem Spiel stehen,“ sagt Celia Nyssens, die beim Europäischen Umweltbüro – einem Netzwerk von mehr als 160 Gruppen – an der Agrarpolitik arbeitet. „Die nächsten zehn Jahre sind entscheidend, um den Verlust der Artenvielfalt einzudämmen, um wirklich ein Massensterben zu verhindern, das über das hinausgeht, was wir bereits gesehen haben.“
www.nationalgeographic.de/umwelt/2021/02/die-deutschen-wollen-ihre-natur-zurueck?fbclid=IwAR0cBzvDhuqSH61WzD9AStSYW93NeqKUYW2CWlC0wReyTF_jGm-gTrrUnIc

Zum Artikel: "Deutschland wegen Naturschutz-Verstößen vor EuGH verklagt"
Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Unter anderem habe Deutschland eine "bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen", teilte die Brüsseler Behörde mit. Die Frist für die Vollendung der Schutz-Maßnahmen sei zum Teil bereits vor mehr als zehn Jahren ausgelaufen, kritisiert Brüssel. Auch bei einem anderen Thema geht die Kommission gegen Berlin vor.
Süddeutsche Zeitung, 18. Februar 2021
www.sueddeutsche.de/politik/eu-kommission-naturschutz-europaeischer-haftbefehl-klage-1.5210254?fbclid=IwAR3QJA38N-aLhve7d4hvJDK7RJOMidctLy5HRVZQtViXxrvXdvqS5AV3yLU

Für den Erfolg der Petition…
…wollen wir Euch alle dazu einladen, die Petition weiter deutschlandweit zu teilen! Wir werden das Unterschriftenziel fortlaufend erhöhen – je mehr Unterschriften wir noch vor den Wahlen sammeln können, desto besser. Wir wollen keine Welle - wir wollen einen mitreißenden, motivierenden Tsunami für "Mehr Artenvielfalt im öffentlichen Grün" - dazu brauchen wir Eure aktive Unterstützung!

Es grüßt herzlich


22.02.2021, 14:18

Einige Links wurden hinzugefügt und unter Punkt 4 der Petition wurde die Beschreibung der Maßnahmen klarer formuliert.

Wichtiger Hinweis: Wir werden das Unterschriftenziel beständig weiter nach oben setzen, da auf OpenPetition kein dynamisches Unterschriftenziel möglich ist.
Bitte teilen Sie unsere Petition weiter - wir wollen bundesweit so viele Unterschriften sammeln, wie möglich!
Wir wollen, dass es wieder mehr summt, brummt, hüpft, flattert, zwitschert, krabbelt und blüht - Sie auch?
Danke für Ihre Unterstützung und herzliche Grüße,
Claudia Blauert vom Orga-Team


Neuer Petitionstext:

Zur angeschlossenen Webseite der Petition, mit vielen Links und Informationen

Die Unterzeichnenden fordern die gezielte und effektive Förderung der Artenvielfalt auf allen öffentlichen Flächen in Deutschland durch ein geeignetes, konsequent ökologisch ausgerichtetes Grünflächenmanagement und eine Pflege, welche dieses Ziel sicherstellt. Die heute übliche Pflegepraxis schädigt häufig die Biodiversität im öffentlichen Grün und bedeutet für viele Arten Tod und Verlust von Lebensraum und Nahrung.

Bestehende Gesetze, Programme, Initiativen u.a. verfehlen bislang ihre Wirkung in der Breite, Artenschwund und Insektensterben verschlimmern sich zusehends. Die Situation ist dramatisch.

Wir möchten erreichen, dass öffentliche Flächen ökologisch sinnvoll angelegt und gepflegt werden, damit sie dazu beitragen können, das Insekten- und Artensterben in unseren Lebensräumen aufzuhalten.

Wir wenden uns an die jeweiligen Petitionsreferate der deutschen Landtage, Kreise, Städte und Kommunen sowie an alle zuständigen Behörden und Verbände.

Wir wollen gemeinsam mit engagierten BürgerInnen möglichst viel gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema lenken. Über Updates teilen wir Texte und Inhalte zu den Kernthemen (bitte Email Kontakt zulassen).

Die Akteure wie Grünflächenämter, Straßenbehörden, Betriebshöfe, Gewässerverbände u.a., sind aufgerufen, ihre Pflegemaßnahmen anzupassen und sie zu extensivieren im Sinne eines ökologisch sinnvollen Grünflächenmanagements, welches nachhaltig auf Verbesserung und Zuwachs von Artenvielfalt, Biotopen und Biotopverbünden ausgerichtet ist.

Die Forderungen:

  1. Der Schutz, die Förderung und Entwicklung der Artenvielfalt insbesondere durch Biotopverbundlinien wie Hecken, Säume und Raine an Wegen, Straßen, Wasserläufen, Gräben, Feld- und Waldrändern sind als zentrales Ziel des Landes, der Kreise und der Kommunen mit Priorität umzusetzen. Die Artenvielfalt öffentlicher, kommunaler Grünflächen und -anlagen muss geschützt und gefördert werden, damit sie wieder zu echten Lebensräumen werden.
  2. Auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene müssen die notwendigen personellen und finanziellen Kapazitäten eingeräumt und alle Anstrengungen verstärkt werden. Diese sollen verpflichtend ein konsequent ökologisches Grünflächenmanagement ermöglichen. Lenkungsmöglichkeiten über Förderprogramme etc. sind zu ergreifen bzw. zu effektivieren.
  3. Schädigende Einträge wie Überdüngung und Pestizidverwehungen müssen effektiv reduziert werden. Dies ist zu erreichen durch die konsequente Anwendung bestehender Gesetze und Regelungen. Die Ökologisierung der Landwirtschaft durch gezieltere Unterstützung und Förderung kleinerer Betriebe und der Leistungen für den Schutz von Artenvielfalt und Natur ist dabei ein wichtiger Faktor.
  4. Der Einsatz von Pestiziden jeglicher Art auf öffentlichen Flächen ist zu verbieten, ebenso das flächenhafte Ausbringen von Insektiziden (z.B. auch BT- haltige aus der Luft!), da nachweislich massiv Nichtzielorganismen geschädigt werden. Es sind ausschließlich biotechnischenützlingschonende, mechanische und biologische Maßnahmen zuzulassen.zuzulassen (z.B. Pheromonfallen).
  5. Verbindliche gesetzliche Grundlagen, Verordnungen und Programme müssen unverzüglich eine effektive Förderung der Artenvielfalt gewährleisten! Sie sollen naturschutzfachlich überprüfte Vorgabe für alle Landschafts-, Flächennutzungs- und Bauleitplanung, Flurbereinigungsverfahren und Ausgleichsmaßnahmen sein.
  6. Natura-2000 und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sind EU-Recht und dienen als Instrument zur Biotopvernetzung, daher sind die Schutz- und Entwicklungsziele von Biotopverbünden als Bestandteil der jeweiligen Landes- und Regionalpläne umgehend und verbindlich umzusetzen!
  7. Wälder in Staats- und Landesbesitz sind als Teile unserer Ökosysteme und Biotopverbünde ökologisch zu bewirtschaften!
  8. Umsetzung und Erfolgskontrollen aller Gesetze, Programme und Maßnahmen müssen unabhängig und mit Priorität erfolgen, Gutachten sind zu erstellen. Hier liegen die größten Defizite! Die Kooperation mit den anerkannten Naturschutzverbänden soll Teil der Maßnahmen sein.
  9. Grünschnitt von Gewässerrändern und Wegrainen an landwirtschaftlichen Wegen soll wieder als Landschaftspflegematerial und somit als unbedenklich eingestuft werden. Es müssen weiter Kriterien definiert werden, welche die wirtschaftliche Entsorgung des Mahdgut anderer Straßen ermöglichen.

Wir laden Kirchengemeinden, Stiftungen und alle Landbesitzende ein, sich diesen Zielen ebenfalls anzuschließen.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Die Ziele zum Biotopverbund stehen seit 2002 im Bundesnaturschutzgesetz
  • Nationale Strategie zur biologischen Viel­falt von 2007
  • Aktionsprogramm In­sektenschutz BMU
  • Europäische Wasserrahmenrichtlinie
  • Natura-2000 und FFH-Richtlinie
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Landesgesetze
  • BGB
  • Baumschutzsatzung

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.592



18.01.2021, 14:43

LIVE ON AIR:

- Termin: Am 25.1., im Zeitraum zwischen 10:30 und 11:00 Uhr

- In der WDR5- Radio - Sendung „Neugier genügt“

Ralf Erdenberger führt ein etwa 10 minütiges Telefoninterview mit Detlev Kröger (Co-Autor, aktiv im Natur- und Artenschutz) über die Petition – Mehr Artenvielfalt im öffentlichen Grün!
Hier erfahrt ihr einiges zu den Hintergründen der Petition - warum wir sie gemacht haben, wer wir sind, was wir damit erreichen wollen.

Wir hören uns „on Air“! Link zum Livestream:
www1.wdr.de/radio/player/streams/audiostream-wdr--livestream-104.html

Leider wird es keine offizielle Aufzeichnung des Interviews geben.

Herzlich,
Claudia vom Orga - Team

ps. Wir freuen uns über jede weitere Unterstützung für unsere Petition, damit wir die heimische Artenvielfalt im öffentlichen Grün deutschlandweit auf die Agenda bringen können!


04.01.2021, 13:22

Liebe Unterstützende,

unsere WEBSEITE zur Petition enthält viele spannende Informationen, Beiträge wie z.B. Kurzfilme via YouTube und Dokumente zum Download:
www.petition-mehr-artenvielfalt-im-oeffentlichen-gruen.de/

Bitte teilt immer die Webseite zur Verbreitung der Petition, sie enthält viel mehr wertvolle Information, als es auf OpenPetition möglich ist.
Vielen Dank für eure Unterstützung und Engagement!

Ihr seid Teil einer Organisation, die unser Anliegen/ unsere Petition öffentlich unterstützen möchte? Bitte meldet euch bei uns: wir verlinken themennahe Unterstützende, Vereine, Intiativen gern auf unseren Seiten "Wichtige Initaitiven" und "Unterstützung".

Ich wünsche uns allen ein summendes, brummendes, zwitscherndes, piepsendes, zirpendes, buntes, vielfältiges, blühendes und artenreichens neues Jahr,

herzliche Grüße
Claudia vom Orga - Team


29.12.2020, 11:08

[Positionspapier Biomasseverwertung](niedersaechsischer-heimatbund.de/projekte/win-wege-in-niedersachsen/dokumente/) der AG Wegraine, Webseite Niedersächsischer Heimatbund.
Wir empfehlen zur weiteren Information:
- den Kurzfilm [Wege in Niedersachsen - Erläuterungen zum Biotopverbund](www.youtube.com/watch?v=D6gr2IpzdKk) vom Niedersächsischen Heimatbund e.V. mit Dr. Max Peters
- den etwa halbstündigen Vortrag von Dr. Max Peters [Über den gerechten Umgang mit ländlichen Wegen](youtu.be/A6S4akvPn1E), der beispielhaft das Projekt mit konkreter Umsetzung skizziert.

Wir schließen uns mit dieser Petition inhaltlich den hervorragend naturschutzfachlich ausgearbeiteten Vorschlägen und Konzepten des [Niedersächsischen Wegrain-Appell](niedersaechsischer-heimatbund.de/wp-content/uploads/2019/11/Niedersächsischer_Wegrain_Appell.pdf) an, welche so in ganz Deutschland umgesetzt werden sollten. Dies würde einen enormen Zugewinn an Biodiversität bedeuten und zur


Neue Begründung: **Können Sie sich noch an die Wegwarte erinnern?**
Früher wuchs sie, in Gesellschaft vieler weiterer Pflanzenarten, an fast jedem Wegsaum.
Ihr Verschwinden steht sinnbildlich für das Schwinden der Artenvielfalt im öffentlichen Grün.
Unsere öffentlichen Grünanlagen sind zunehmend Rückzugs- und Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten.
Wegesäume, das Straßenbegleitgrün mit seinen Krautsäumen, Gewässer, Gräben und speziell Hecken erfüllen wichtige Lebensraumfunktionen und tragen bei entsprechend nachhaltiger, an ökologischen Erfordernissen orientierter Pflege zur Vernetzung von Lebensräumen bei.
**Sie sind damit von existentieller Bedeutung für unsere Ökosysteme.**
Die in der heutigen Praxis üblichen Maßnahmen wie Mulchen, Schlegeln, Schreddern und Häckseln führen zu einem völlig unnötigen Verlust an Insekten- und Pflanzenvielfalt im ganz großen Maßstab.
    **Die Summe aller öffentlichen Flächen ist größer als die aller Naturschutzgebiete in Deutschland.**
Flurbereinigung und mangelhafte Flächennutzungsplanung tragen signifikant und global zur Aussterbekrise bei, da sie zu **Verlust und Fehlen von Landschaftsstrukturen zur Biotopvernetzung** führen. Dadurch sind unzählige ökologisch bedeutsame Heckenstrukturen verloren gegangen, die als Biotopverbundlinien und für den Erosionsschutz unverzichtbar sind und daher im großen Maßstab neu angelegt werden müssen.
Jede Neuanlage und -pflanzung muss mit gebietsheimischen Arten erfolgen.
Artenschwund und Insektensterben zeigen die Verletzlichkeit unserer Natur und nehmen unsere öffentliche, besonders die kommunale Verwaltung und zuständige Behörden in die Verantwortung.
Etliche Kommunen haben hier bereits gute Konzepte umgesetzt, einige sind im [Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“](www.kommbio.de/das-buendnis/) organisiert.
**Baum- und Gehölzpflege**
Der oft naturschutzfachlich nicht sinnvolle Umgang mit Saumgehölzen und Bäumen empört viele Menschen. Hecken werden rücksichtslos geschlegelt, geschreddert und Bäume ohne zwingenden Grund gefällt.
Haselsträucher, Schlehe, Weiden u. a. sind gerade im Frühjahr für Wildbienen und andere Bestäuber sehr wichtig und wertvolle Nahrungsgrundlage für die Insekten- und Vogelwelt.
Obwohl gesetzlich verboten, erfolgen Eingriffe sogar manchmal während der Brut- und Setzzeit - ohne Rücksicht auf die Lebensgemeinschaften, denen dann plötzlich Nahrung und Nistmöglichkeiten entzogen werden.
* Eine ökologische Gehölzpflege muss in jedem Fall unter Berücksichtigung der Lebensraumfunktion mit schonendem Gerät und zur richtigen Jahreszeit erfolgen.
* Ein abschnittsweises Vorgehen muss den Insekten- und Tierarten ein Ausweichen ermöglichen.
* Verlorene Bäume und Sträucher müssen wieder neu gepflanzt werden!
* Die Verkehrssicherheit kann und muss mit dem Ziel der Artenvielfalt vereint
werden.
**Wegeränder, Krautsäume, Saumbiotope**
Bei häufigem Mähen/ Schlegelmulchen im Jahr kann sich keine blühende Artenvielfalt mehr entwickeln.
Dort lebende Insekten werden getötet oder verlieren ihren Lebensraum.
Etliche Wildblumen- und Pflanzenarten ersticken und keimen nicht unter dem Mulch, Überdüngung ist die Folge.
Viele Wildpflanzen sind jedoch auf magere Böden angewiesen und mit ihnen verschwinden die von ihnen abhängenden Insekten.
* Wildpflanzen müssen sich zur Samenreife entwickeln können.
* Eine [naturverträgliche Mahd](www.rheinische-kulturlandschaft.de/mahdtechniken-zur-schonung-von-tieren/) sollte ein- bis zweimal jährlich nach der Samenreife erfolgen.
* Das Schnittgut muss abgetragen werden.
Mit dieser Methode der Ausmagerung werden gebietsheimische Arten am Besten gefördert!
Auch Wegeränder entlang von Äckern sind öffentliche Flächen und müssen wieder Nahrung und Lebensraum für Insekten-, Bestäuber, andere Tierarten und die typische Ackerbegleitflora bieten. Sie sollten nicht unter Pestizideinfluss geraten.
**Gewässerränder, Entwässerungsgräben, Regenrückhaltebecken**
Der Bewuchs wird oft in der heißesten Jahreszeit bodentief gemulcht. Amphibien und Insekten, die sich unter dem Grün versteckt halten, werden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt und verenden kläglich. Fehlende Beschattung fördert schädlichen Algenwuchs im Gewässer, empfindlichere Restvegetation verbrennt, Mulchen schädigt zusätzlich.
* Breite Pufferzonen und die ökologische Pflege der Gewässerrandstreifen sind
konsequent sicherzustellen.
* Nitrat- und Schadstoffeinträge müssen reduziert werden.
* Hochwasserschutz, Gewässerökologie, Schutz der Artenvielfalt und die Regeneration der Grundwasserspiegel müssen dringend in Einklang gebracht werden.
* Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie drängt.
Die Steuerzahlenden haben ein Recht auf naturverträgliche Maßnahmen - die Natur hat ein Recht auf Leben.
Holen wir die Wegwarte zurück!
Co-Autoren: Dr. Detlev Kröger, Dr. Joachim Kamp, Georg Lüdecke, Jürgen
Jürgen Kruse

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7


29.12.2020, 11:04

Punkt 9 wurde hinzu gefügt als wichtige Voraussetzung dafür, dass Mahdgut unter wirtschaftlichen Bedingungen abgeräumt werden kann.
Hier müssen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass beispielsweise Mahdgut in Biogasanlagen (ggfs. eigens dafür vorgesehene) überhaupt verwertet werden darf. Derzeit gilt es als Müll und verursacht bei der Entsorgung Kosten, daher wird es zumeist als Mulch liegen gelassen mit erheblich negativen Folgen für die Artenvielfalt.
Das Stichwort heißt hier: "Landschaftspflegematerial".
Quelle:
[Positionspapier Biomasseverwertung](niedersaechsischer-heimatbund.de/projekte/win-wege-in-niedersachsen/dokumente/) der AG Wegraine, Webseite Niedersächsischer Heimatbund. Hier finden sich detaiierte, wertvolle Informationen für mehr Artenvielfalt im öffentlichen Grün.

Wir empfehlen zur weiteren Information:
- den Kurzfilm [Wege in Niedersachsen - Erläuterungen zum Biotopverbund](www.youtube.com/watch?v=D6gr2IpzdKk) vom Niede


Neuer Petitionstext: # [Mehr Artenvielfalt im öffentlichen Grün!](petition-mehr-artenvielfalt-im-oeffentlichen-gruen.de/)
Die Unterzeichnenden fordern die gezielte und effektive Förderung der Artenvielfalt auf allen öffentlichen Flächen in Deutschland durch ein geeignetes, konsequent ökologisch ausgerichtetes Grünflächenmanagement und eine Pflege, welche dieses Ziel sicherstellt.
Die heute übliche Pflegepraxis schädigt häufig die Biodiversität im öffentlichen Grün und bedeutet für viele Arten Tod und Verlust von Lebensraum und Nahrung.
Bestehende Gesetze, Programme, Initiativen u.a. verfehlen bislang ihre Wirkung in der Breite, [**Artenschwund**](www.deutschlandfunknova.de/beitrag/artenschwund) und **Insektensterben** verschlimmern sich zusehends.
Die Situation ist dramatisch.
***Wir möchten erreichen, dass öffentliche Flächen ökologisch sinnvoll angelegt und gepflegt werden, damit sie dazu beitragen können, das Insekten- und Artensterben in unseren Lebensräumen aufzuhalten.***
Wir wenden uns daher an die jeweiligen Petitionsreferate der deutschen Landtage, Kreise, Städte und Kommunen sowie an alle zuständigen Behörden und Verbände.
**Wir wollen gemeinsam mit und durch engagierte BürgerInnen möglichst viel gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema lenken.**
Über Updates teilen wir Texte und Inhalte zu den Kernthemen (*bitte Email Kontakt zulassen*).
Die Akteure wie Grünflächenämter, Straßenbehörden, Betriebshöfe, Gewässerverbände u.a.,
u.a., sind aufgerufen, ihre Pflegemaßnahmen anzupassen und sie zu extensivieren im Sinne eines ökologisch sinnvollen Grünflächenmanagements,
Grünflächenmanagements, welches nachhaltig auf Verbesserung und Zuwachs von Artenvielfalt, Biotopen und Biotopverbünden ausgerichtet ist.
**Die Forderungen:**
1. **Der Schutz, die Förderung und Entwicklung der Artenvielfalt insbesondere durch Biotopverbundlinien wie**
wie** Hecken, Säume und Raine an Straßen, Wegen, Wasserläufen, Gräben, Feld- und Waldrändern sind als zentrales Ziel des Landes, der Kreise und der Kommunen mit Priorität umzusetzen.    umzusetzen. Die Artenvielfalt öffentlicher, kommunaler
kommunaler Grünflächen und -anlagen muss geschützt und gefördert werden, damit sie wieder zu echten Lebensräumen werden.
2. Auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene müssen die notwendigen personellen und finanziellen Kapazitäten eingeräumt und alle Anstrengungen verstärkt werden. Diese sollen **verpflichtend ein konsequent ökologisches Grünflächenmanagement** ermöglichen. Lenkungsmöglichkeiten über Förderprogramme etc. sind zu ergreifen bzw. zu effektivieren.
3. **Schädigende Einträge wie Überdüngung und Pestizidverwehungen müssen effektiv reduziert werden.** Dies ist zu erreichen durch die konsequente Anwendung bestehender Gesetze und Regelungen. Die Ökologisierung der Landwirtschaft durch gezieltere Unterstützung und Förderung kleinerer Betriebe und der Leistungen für den Schutz von Artenvielfalt und Natur ist dabei ein wichtiger Faktor.
4. **Der Einsatz von Pestiziden jeglicher Art auf öffentlichen Flächen ist zu verbieten,** ebenso das flächenhafte Ausbringen von Insektiziden (z.B. auch BT- haltige aus der Luft!), da nachweislich massiv Nichtzielorganismen geschädigt werden. Es sind ausschließlich biotechnische Maßnahmen zuzulassen.
5. *Verbindliche* **Verbindliche** gesetzliche Grundlagen, Verordnungen und Programme müssen unverzüglich eine effektive Förderung der Artenvielfalt gewährleisten! Sie sollen naturschutzfachlich überprüfte Vorgabe für **alle** **Landschafts-, Flächennutzungs- und Bauleitplanung, Flurbereinigungsverfahren und Ausgleichsmaßnahmen** sein.
6. **Natura-2000** und **Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie** sind **EU-Recht** und dienen als Instrument zur **Biotopvernetzung**, daher
daher sind die **Schutz- und Entwicklungsziele regionaler Biotopverbünde von Biotopverbünden als Bestandteil der jeweiligen Landes- und Regionalpläne** umgehend und verbindlich umzusetzen!
7. **Wälder in Staats- und Landesbesitz sind als Teile unserer Ökosysteme und Biotopverbünde ökologisch zu bewirtschaften!**
8. **Umsetzung und Erfolgskontrollen** aller Gesetze, Programme und Maßnahmen müssen unabhängig und mit Priorität erfolgen, Gutachten sind zu erstellen. *Hier liegen die größten Defizite!* Die Kooperation mit den anerkannten Naturschutzverbänden soll Teil der Maßnahmen sein.
9. Grünschnitt von Gewässerrändern und Wegrainen an landwirtschaftlichen Wegen soll wieder als **Landschaftspflegematerial** und somit als unbedenklich eingestuft werden. Es müssen weiter Kriterien definiert werden, welche die wirtschaftliche Entsorgung des Mahdgut anderer Straßen ermöglichen.
Wir laden Kirchengemeinden, Stiftungen und alle Landbesitzende ein, sich diesen Zielen ebenfalls anzuschließen.
**Gesetzliche Grundlagen:**
* Die Ziele zum Biotopverbund stehen seit 2002 im Bundesnaturschutzgesetz
* Nationale Strategie zur biologischen Viel­falt von 2007
* Aktionsprogramm In­sektenschutz BMU
* Europäische Wasserrahmenrichtlinie
* Natura-2000 und FFH-Richtlinie
* Wasserhaushaltsgesetz
* Landesgesetze
* BGB
* Baumschutzsatzungen
Co-Autoren: Dr. Detlev Kröger, Dr. Joachim Kamp, Georg Lüdecke, Jürgen Kruse
Baumschutzsatzung


Neue Begründung: **Können Sie sich noch an die Wegwarte erinnern?**
Früher wuchs sie, in Gesellschaft vieler weiterer Pflanzenarten, an fast jedem Wegrand.
Wegsaum.
Ihr Verschwinden steht sinnbildlich für das Schwinden der Artenvielfalt im öffentlichen Grün.
Unsere öffentlichen Grünanlagen sind zunehmend Rückzugs- und Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten.
Wegeränder, Wegesäume, das Straßenbegleitgrün mit seinen Krautsäumen, Gewässer, Gräben und speziell Hecken erfüllen wichtige Lebensraumfunktionen und tragen bei entsprechend nachhaltiger, an ökologischen Erfordernissen orientierter Pflege zur Vernetzung von Lebensräumen bei.
**Sie sind damit von existentieller Bedeutung für unsere Ökosysteme.**
Die in der heutigen Praxis üblichen Maßnahmen wie Mulchen, Schlegeln, Schreddern und Häckseln führen zu einem völlig unnötigen Verlust an Insekten- und Pflanzenvielfalt im ganz großen Maßstab.
    **Die Summe aller öffentlichen Flächen ist größer als die aller Naturschutzgebiete in Deutschland.**
Flurbereinigung und mangelhafte Flächennutzungsplanung tragen signifikant und global zur Aussterbekrise bei, da sie zu **Verlust und Fehlen von Landschaftsstrukturen zur Biotopvernetzung** führen. Dadurch sind unzählige ökologisch bedeutsame Heckenstrukturen verloren gegangen, die als Biotopverbundlinien und für den Erosionsschutz unverzichtbar sind und daher im großen Maßstab neu angelegt werden müssen.
Jede Neuanlage und -pflanzung muss mit gebietsheimischen Arten erfolgen.
Artenschwund und Insektensterben zeigen die Verletzlichkeit unserer Natur und nehmen unsere öffentliche, besonders die kommunale Verwaltung und zuständige Behörden in die Verantwortung.
Etliche Kommunen haben hier bereits gute Konzepte umgesetzt, einige sind im [Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“](www.kommbio.de/das-buendnis/) organisiert.
**Baum- und Gehölzpflege**
Der oft radikale naturschutzfachlich nicht sinnvolle Umgang mit Saumgehölzen und Bäumen empört viele Menschen. Hecken werden rücksichtslos geschlegelt, geschreddert und Bäume ohne zwingenden Grund gefällt.
Haselsträucher, Schlehe, Weiden u. a. sind gerade im Frühjahr für Wildbienen und andere Bestäuber sehr wichtig und wertvolle Nahrungsgrundlage für die Insekten- und Vogelwelt.
Obwohl gesetzlich verboten, erfolgen Eingriffe sogar manchmal während der Brut- und Setzzeit - ohne Rücksicht auf die Lebensgemeinschaften, denen dann plötzlich Nahrung und Nistmöglichkeiten entzogen werden.
* Eine ökologische Gehölzpflege muss in jedem Fall unter Berücksichtigung der Lebensraumfunktion mit schonendem Gerät und zur richtigen Jahreszeit erfolgen.
* Ein abschnittsweises Vorgehen muss den Insekten- und Tierarten ein Ausweichen ermöglichen.
* Verlorene Bäume und Sträucher müssen wieder neu gepflanzt werden!
* Die Verkehrssicherheit kann und muss mit dem Ziel der Artenvielfalt vereint
werden.
**Wegeränder, Krautsäume, Saumbiotope**
Bei häufigem Mähen/ Schlegelmulchen im Jahr kann sich keine blühende Artenvielfalt mehr entwickeln.
Dort lebende Insekten werden getötet oder verlieren ihren Lebensraum.
Etliche Wildblumen- und Pflanzenarten ersticken und keimen nicht unter dem Mulch, Überdüngung ist die Folge.
Viele Wildpflanzen sind jedoch auf magere Böden angewiesen und mit ihnen verschwinden die von ihnen abhängenden Insekten.
* Wildpflanzen müssen sich zur Samenreife entwickeln können.
* Eine [naturverträgliche Mahd](www.rheinische-kulturlandschaft.de/mahdtechniken-zur-schonung-von-tieren/) sollte ein- bis zweimal jährlich nach der Samenreife erfolgen.
* Das Schnittgut muss abgetragen werden.
Mit dieser Methode der Ausmagerung werden gebietsheimische Arten am Besten gefördert!
Auch Wegeränder entlang von Äckern sind öffentliche Flächen und müssen wieder Nahrung und Lebensraum für Insekten-, Bestäuber, andere Tierarten und die typische Ackerbegleitflora bieten. Sie sollten nicht unter Pestizideinfluss geraten.
**Gewässerränder, Entwässerungsgräben, Regenrückhaltebecken**
Der Bewuchs wird oft in der heißesten Jahreszeit bodentief gemulcht. Amphibien und Insekten, die sich unter dem Grün versteckt halten, werden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt und verenden kläglich. Fehlende Beschattung fördert schädlichen Algenwuchs im Gewässer, empfindlichere Restvegetation verbrennt, Mulchen schädigt zusätzlich.
* Breite Pufferzonen und die ökologische Pflege der Gewässerrandstreifen sind
konsequent sicherzustellen.
* Nitrat- und Schadstoffeinträge müssen reduziert werden.
* Hochwasserschutz, Gewässerökologie, Schutz der Artenvielfalt und die Regeneration der Grundwasserspiegel müssen dringend in Einklang gebracht werden.
* Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie drängt.
Die Steuerzahlenden haben ein Recht auf naturverträgliche Maßnahmen - die Natur hat ein Recht auf Leben.
Holen wir die Wegwarte zurück!
Co-Autoren: Dr. Detlev Kröger, Dr. Joachim Kamp, Georg Lüdecke, Jürgen

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7


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