Region: Berlin

NEIN zum Autofahrverbot in Berlin: für Selbstbestimmung, Grundrechte und soziale Realität

Petition is addressed to
Abgeordnetenhaus von Berlin

2,646 Signatures

21 %
2,263 from 11,000 for quorum in Berlin Berlin

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  1. Launched 13/01/2026
  2. Time remaining > 4 months
  3. Submission
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News

01/19/2026, 06:05

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


01/17/2026, 14:40

Verfassungsfeindlichkeit wurde herausgenommen, Sonderregelung der zwölf Privatfahrten im Jahr aufgenommen.


Neuer Petitionstext:

Wir wenden uns gegen das geplante Volksbegehren „Berlin autofrei“, weil es in unseren Augen einen tiefgreifenden Eingriff in Grundrechte, Alltagsrealitäten und individuelle Lebenssituationen darstellt und in seiner aktuellen Form rechtlich wie gesellschaftlich höchst fragwürdig ist.Diese Petition richtet sich nicht gegen Umwelt- oder Verkehrsschutz an sich, sondern gegen ein pauschalesgrundsätzliches Verbot, das für uns unverhältnismäßig, sozial unausgewogen und rechtlich nicht zu Ende gedacht ist.

Das geplante Volksbegehren „Berlin autofrei“ setzt für uns auf eine pauschaleallgemeine Verbotslogik, die weder differenziert noch verhältnismäßig ist. Es behandelt alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen als Problem, obwohl Verkehrstote und Verletzte keine mutwillige Folge individueller Mobilität sind, sondern tragische Kollateralschäden, denen gezielt – etwa durch bessere Infrastruktur, Kontrollen und Verkehrsführung – begegnet werden müsste.

Für viele Menschen ist das Auto kein Luxus, sondern ein notwendiges Alltagsmittel. In einer Großstadt, in der das subjektive wie auch objektive Sicherheitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger abnimmt, gewinnt die sichere Beförderung von Kindern zunehmend an Bedeutung. Für Eltern ist es ein zentrales Anliegen, ihre Kinder verlässlich, geschützt und situationsangepasst transportieren zu können. Unter bestimmten Umständen – etwa bei ungünstigen Tageszeiten, längeren Wegstrecken, Witterungsbedingungen oder individuellen Sicherheitsbedenken – ist dies realistisch und verantwortungsvoll nur mit dem eigenen Auto zu gewährleisten. Großeinkäufe,Zwar werden zwölf private Fahrten gegen Sondererlaubnis gewährt, aber diese weit unter der Praktikabilitätsgrenze verschiedenster Lebensrealitäten: wöchentliche Großeinkäufe für eine fünfköpfige Familie, Umzüge, der Transport sperriger Anschaffungen wie Möbel oder Haushaltsgeräte sowie die Pflege von Angehörigen lassen sich praktisch nicht durch öffentlichen Verkehr oder alternative Angebote ersetzen. Besonders problematisch ist, dass private Notfälle kaum berücksichtigt werden – etwa wenn ein Haustier akut erkrankt oder eine familiäre Ausnahmesituation schnelles Handeln erfordert, ohne dass ein Rettungsdienst zuständig ist. In solchen Momenten ist das Auto oft das einzige sofort verfügbare Verkehrsmittel.

Hinzu kommt, dass psychische Erkrankungen wie Sozialphobie, Panikstörungen oder Autismus-Spektrum-StörungenAutismus-Spektrum-Störungen, die keine automatische Behindertenklassifizierung erwirken, im Konzept keinerlei Berücksichtigung finden. Für viele Betroffene ist die Nutzung von Bus und Bahn nicht oder nur eingeschränkt möglich, sodass ein Autofahrverbot faktisch zu einem Ausschluss von Mobilität führen würde – ein klarer Widerspruch zu Inklusion und Gleichbehandlung.

Auch verfassungsrechtlichrechtlich ist ein pauschales Autofahrverbot hoch problematisch. Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit, zu der auch die selbstbestimmte Wahl der Fortbewegung gehört, solange keine konkrete Gefährdung anderer vorliegt. Ein flächendeckendes Verbot für Millionen Menschen ohne Einzelfallprüfung erscheint daher kaum verhältnismäßig. Zusätzlich drohen soziale Ungleichheiten, da sich wohlhabendere Menschen Ausweichlösungen leisten können, während andere massiv eingeschränkt werden. Wirtschaftliche Schäden für Handwerk, Selbstständige und innerstädtische Betriebe, eine Verlagerung des Verkehrs in Randbezirke sowie der Bedarf an umfassender Überwachung zur Durchsetzung der Regeln verstärken diese Bedenken weiter.



Neue Begründung:

Unser AppellWir fordern:

  • keine pauschalen Verbote, sondern verhältnismäßige, differenzierte Lösungen
  • Respekt vor Grundrechten,individuellen Rechten, psychischen Erkrankungen und Lebensrealitäten
  • Verbesserung von Alternativen, statt Zwang
  • Verkehrspolitik mit Augenmaß, nicht Ideologie

Eine lebenswerte Stadt entsteht durch Ausgleich, nicht durch Ausschluss.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 280 (97 in Berlin)


01/16/2026, 07:17

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Verändern Sie Ihre Aussagen im Petitionstext bitte grundlegend hinsichtlich folgender relevanter Tatsachen:
- Der Gesetzentwurf sieht Ausnahmeregelungen für eine weitere Nutzung von Autos in der Berliner Innenstadt vor: Private Fahrten sollen pro Person nur noch zwölfmal im Jahr möglich sein, etwa für Umzüge oder den Transport sperriger Güter. Die Sondererlaubnis dafür soll online abgerufen werden können. Ausnahmen von der Begrenzung soll es für Menschen mit Behinderung, die Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxis sowie den Liefer- und Wirtschaftsverkehr geben.
- das Berliner Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung im Juni 2025 deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf vereinbar mit der Berliner Verfassung, dem Grundgesetz sowie Bundesrecht ist
Informationen dazu u.a. www.zeit.de/news/2026-01/09/was-will-das-volksbegehren-berlin-autofrei


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