Cordula Orphal hat in ihrem Artikel "Warum nicht gleich ein Taschentuchspender?" mit dem "Taschentuchspender" ein interessantes Gedankenspiel angestoßen, dass ich hier ein bisschen weiterspinnen will.
Es war einmal eine fortschrittliche Stadt am Rhein, in der man auf alles vorbereitet war: den Klimawandel, die Digitalisierung – und den akuten Schnupfen.
Um dem Problem des unkontrollierten Niesens Herr zu werden, beschloss der Stadtrat eine bahnbrechende Maßnahme: die Schnupfensteuer. Sie war nicht zweckgebunden, aber immerhin innovativ. Von nun an musste sich jeder Verschnupfte bei der Stadt registrieren lassen.
Die Steuer wurde pro Haushalt fällig – und stieg mit jeder laufenden Nase:
- 1 Verschnupfter: 120 €
- 2 Verschnupfte: 300 €
- 3 Verschnupfte: 525 €
Bei besonders schweren Fällen – also einem Befall mit einem "bösartigen Schnupfenerreger" – wurde es richtig teuer:
- 1 stark Verschnupfter: 750 €
- 2 stark Verschnupfte: 1.875 €
Zur Kontrolle musste jeder Betroffene eine Schnupfen-Marke sichtbar tragen – und in besonders schweren Fällen zusätzlich eine Maske. Außerdem wurde festgelegt: Jeder Verschnupfte hat stets ausreichend Taschentücher mit sich zu führen.
Zur Überwachung dieser Vorschriften wurde der Kommunale Ordnungsdienst personell aufgestockt. Die neuen „Schnupfen-Patrouillen“ sollten für Hygiene und Ordnung sorgen.
Doch wie das Leben so spielt, vergaßen manche Verschnupften in der Hektik des Alltags – durch Familienstress, Arbeit oder schlichte Zerstreutheit – gelegentlich ihre Taschentücher. Und wurden prompt verwarnt.
Die Strafgebühren trafen selten die Rücksichtslosen, aber oft die Überlasteten. Viele wandten sich deshalb an die Stadtverwaltung und den Stadtrat – mit einer Bitte: öffentliche Taschentuchspender. Eine kleine Hilfe für unterwegs, ein Zeichen von Kooperation.
Doch von dort kam nur die ernüchternde Antwort: „Die Schnupfensteuer ist nicht zweckgebunden.“
Und so wurde beschlossen: Kein Spender. Kein Service. Kein Trost. Nur ein neues Schild vor dem Rathaus:
„Taschentuchpflicht gilt auch ohne Spender. Danke für Ihr Verständnis.“
Die Verschnupften verstanden. Aber sie niesten weiter. Und zahlten weiter.
Zunächst einmal vielen Dank an unseren Bürgermeister Matthias Großgarten, der unserer Bitte um eine Stellungnahme bereits am ersten Tag nachgekommen ist.
Ich möchte seine Rückmeldung – und wenn möglich auch weitere Stellungnahmen aus dem Stadtrat – etwas einordnen, damit sich niemand von unseren Unterstützern verunsichern oder eingeschüchtert fühlt.
Aus zeitlichen Gründen kann ich leider nicht garantieren, dass ich jede einzelne Stellungnahme ausführlich kommentieren werde – aber ich hoffe, dass sich viele Argumente wiederholen und dadurch gemeinsam entkräften lassen.
✅ 1. „Die Bereitstellung von Hundekotbeuteln ist eine freiwillige Leistung, keine gesetzliche Pflicht.“
Das ist korrekt. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Kommunen, kostenlose Hundekotbeutel bereitzustellen. Die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot liegt bei den Haltern selbst (§ 2 LHundG NRW), nicht bei der Stadt.
✅ 2. „Die Pflicht zur Entfernung von Hundekot liegt gesetzlich beim Hundehalter – unabhängig vom Vorhandensein von Beuteln.“
Auch das stimmt. Nach § 2 Abs. 2 des Landeshundegesetzes NRW sind Hundehalter verpflichtet, durch ihre Tiere verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen – unabhängig davon, ob die Stadt Beutel bereitstellt oder nicht.
⚠️ 3. „Einige Bürger nehmen große Mengen Beutel auf Vorrat – das widerspricht dem Zweck der Spender.“
Diese Aussage basiert auf subjektiven Beobachtungen, für die bislang keine belastbaren Daten vorliegen. An den Beutelspendern, die ich regelmäßig passiere, ist dieses Verhalten nicht aufgefallen. Falls übermäßige Entnahmen tatsächlich ein Problem darstellen, ließe sich dies durch eine monatliche Begrenzung der Beutelmenge lösen – sind die Beutel aufgebraucht, bleibt der Spender eben leer.
⚠️ 4. „Die Beutel kosten die Stadt 6.000 Euro pro Jahr, hinzu kommt logistischer und personeller Aufwand.“
Die Zahl an sich stimmt, aber die Belastung für den Bauhof dürfte überschaubar sein. Ich habe mich damals direkt an den Bauhof gewendet und erfahren, dass die Spender im Zuge anderer Tätigkeiten – wie der Müllentsorgung – mit befüllt werden. Ein Beutel wiegt etwa 2 g, das ergibt bei 600.000 Stück ein Gesamtgewicht von ca. 1.200 kg und ein Volumen von rund 600 Litern – flach gepackt etwa vier 120-Liter-Tonnen oder eine halbe Europalette. Lagerung und Handling sollten also kein logistisches Problem darstellen.
⚠️ 5. „In Zeiten knapper Kassen müssen Städte priorisieren – z. B. für Straßen, Kitas, Sicherheit.“
Prinzipiell nachvollziehbar. Aber 6.000 Euro entsprechen bei einem Haushalt von über 130 Millionen Euro lediglich 0,0046 %. Gleichzeitig werden Hundehalter mehrfach belastet: neben der Grundsteuererhöhung auch durch eine Erhöhung der Hundesteuer um rund 10 %. Es trifft also eine bereits stark beanspruchte Gruppe.
✅ 6. „Aus der Hundesteuer ergibt sich kein Anspruch auf Kotbeutel – sie deckt nur einen Teil der Hundekosten.“
Das ist korrekt. Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer (§ 3 Abs. 1 KAG NRW) und nicht zweckgebunden. Ein Anspruch auf Beutel oder andere Gegenleistungen besteht daher nicht.
⚠️ 7. „Hunde verursachen erhebliche Folgekosten für Städte – z. B. Reinigung, Fundtiere, Tierheim, Ordnungsmaßnahmen.“
Ohne belastbare Zahlen lässt sich diese pauschale Aussage nicht nachvollziehen. Die Stadt Niederkassel nimmt jährlich über 335.000 Euro durch die Hundesteuer ein. Persönlich habe ich noch nie erlebt, dass die Stadtreinigung wegen eines einzelnen Hundehaufens ausrückt.
Zudem ist es nicht sachgerecht, die Kosten für das Tierheim allein den Hundehaltern zuzurechnen – schließlich betrifft die Versorgung von Fund- und Haustieren verschiedenster Art die Allgemeinheit.
Der Bund der Steuerzahler stuft die Hundesteuer als Bagatellsteuer ein und fordert ihre Abschaffung – das deutet darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten pro Hund kaum ins Gewicht fallen.
⚠️ 8. „Es gibt viele uneinsichtige Hundehalter, die Probleme verursachen und den Ruf aller schädigen.“
Sicher gibt es einzelne schwarze Schafe. Das rechtfertigt jedoch nicht die Streichung einer kompletten Serviceleistung – vor allem, da sie die große Mehrheit verantwortungsvoller Hundehalter mitbestraft.
Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.
Was können Sie tun?
Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an. Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.
in Gesprächen mit Kritikern hören wir immer wieder: „Es geht doch nur um ein paar Cent für Hundebeutel – warum so viel Aufregung?“
Aber genau das ist nicht der Punkt.
Wir haben eine dokumentierte Übersicht erstellt, die zeigt, dass der Wegfall der Kotbeutelspender nur ein kleiner Teil einer ganzen Reihe von Maßnahmen ist, mit denen die Stadt Niederkassel gezielt Hundehalter zur Kasse bittet.
👉 Die gesamte Übersicht findet ihr in abgehangenen PDF.
Bitte lest sie, teilt sie – und zeigt, dass wir das Gesamtbild sehen.
Vielen Dank für eure Unterstützung – und dass ihr weiter mit uns dranbleibt.
gemeinsam haben wir ein starkes Zeichen gesetzt: Fast 800 Menschen aus Niederkassel und Umgebung haben sich dafür ausgesprochen, dass die Stadt die öffentlichen Hundekotbeutelspender wieder aufstellt und regelmäßig befüllt.
Heute habe ich – stellvertretend für euch alle – einen offiziellen Bürgerantrag bei der Stadt Niederkassel eingereicht. Damit muss sich der Stadtrat nun formell mit unserem Anliegen befassen.
👉 Im Antrag fordern wir:
* den Wiederaufbau der abgebauten Spender,
* die Rückkehr zur regelmäßigen Befüllung,
* und die Beibehaltung eines flächendeckenden Angebots, besonders an sensiblen Orten wie Schulwegen, Spielplätzen und Grünflächen.
Ein herzliches Dankeschön an euch alle fürs Unterschreiben, Teilen, Diskutieren und Mitdenken!
Ohne eure Unterstützung wäre dieser Schritt nicht möglich gewesen.
Ich halte euch natürlich auf dem Laufenden, sobald es eine Rückmeldung der Stadt gibt.
Bis dahin: Sprecht weiter über das Thema – mit Freunden, Familie, Nachbarn. Egal ob aus Niederkassel oder anderswo: **Jede Stimme stärkt unsere Forderung.**