28.10.2025, 10:28
Nun ist es über ein Jahr her, dass unsere PPT-Vorlage "Grundlage für den Austausch über Lösungsansätze zur Mobilität und Nahversorgung in Zeppelinheim" von Bürgermeister Hagelstein und Erster Stadtrat Schmitt zur Prüfung in die Stadtverwaltung gegeben wurde. Darin ging es um weit mehr als um die Nahversorgung oder die Busverbindungen OF 52/OF 64; vielmehr lieferten wir viele Ansätze und Ideen zur Ein- und Ausfahrtverbesserung bei Bussen, zur Radwegestruktur, zum barrierefreien Bahnhof – in Verbindung mit einem Standortkonzept zur Nahversorgung und vieles mehr.
Nicht zuletzt baten wir die Vertreter der Stadt Neu-Isenburg um die Erstellung eines Masterplans für den Standort Zeppelinheim (kurzfristige Maßnahmen, 3-,
5-, 10-Jahresplan) und um eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der angedachten Zukunftspläne für Zeppelinheim. In der Zwischenzeit hatten wir Ruhe bewahrt und den Ortsbeirat mit einbezogen, der viele der gemeinsam verfeinerten Punkte unseres Erachtens auch zur Sprache gebracht hat.
EIN RESÜMEE
Die Welt hat sich weitergedreht und am Beispiel Bahnhof Zeppelinheim zeigt sich zu unserem großen Bedauern, dass die Diskrepanz zwischen dem baulichen Ergebnis und dem Schild "Zukunftsbahnhof" beinahe schon satirische Züge aufweist. Tatsächlich haben wir, vertreten durch ein BiZepps-Mitglied, das ganze Jahr hindurch per Einspruch (18.1.25), Einspruchsergänzung (28.1.25) oder später durch Gefahrenhinweise 19.5.25 + 4.8.25 + 19.8.25 auf die Missstände hingewiesen. Bereits im Oktober 2024 hatten wir einen Presseartikel dazu lanciert. Wir sind dankbar dafür, dass die Stadt Neu-Isenburg, vertreten durch Herrn Stefan Schmitt, inzwischen das zuletzt genannte Schreiben genutzt und eine Stellungnahme bei der Deutschen Bahn eingefordert hat.
Zum Thema Radwegestruktur hat sich durch Hessen Mobil etwas getan! Erfreulicherweise haben sie u.a. die Idee eines ehemaligen Ortsbeirats- und heutigen BiZepps-Mitglieds zur "Einspurigkeit der B44" zugunsten eines Radwegs aufgegriffen. Wir erwähnen das nur, weil es uns zeigt, dass unsere Vorstellungen und Ideen möglicherweise nicht ganz realitätsfremd zu sein scheinen … sich ein Blick darauf lohnen könnte.
Im Weiteren hat sich, so unsere Wahrnehmung, wenig bis gar nichts getan – oder vielleicht doch?
UNGEFRAGT NACHGEFRAGT:
Vor dem Hintergrund des „50 Jahre alten Auseinandersetzungsvertrags“ und der ausstehenden Prüfungsergebnisse der Stadtverwaltung zu unseren Vorschlägen baten wir am 28.9.25 per Mail (an Bürgermeister Hagelstein und Erster Stadtrat Schmitt) erneut um ein Gespräch – gerne auch um eine Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der anstehenden Afterwork-Party „60 Jahre Bürgerhaus Zeppelinheim".
FAZIT:
ERHALTEN HABEN WIR EINE EINLADUNG FÜR EIN GEMEINSAMES GESPRÄCH mit Bürgermeister Hagelstein, Erster Stadtrat Schmitt, Ortsvorsteher Stern, Stellvertretender Ortsvorsteher Reblin und dem Fachbereich Stadtplanung ==> 1. Dezember 2026
(Die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der Afterwork-Party wurde abgelehnt.)
Im Vorfeld zu diesem Gespräch setzen wir uns am 30. Oktober 2026 auch noch einmal mit dem Ortsbeirat Zeppelinheim zusammen.
Wir hoffen auf lösungsorientierte Antworten am 1. Dezember 2026 (!!!) -- und halten Sie/euch auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße
Ihre/eure BiZepps
E-Mail:
bi-zeppelinheim@gmx.de
Petition:
www.openpetition.de/!cgwpc
Facebook:
Bürgerinitiative Zeppelinheims
P.S.:
AUSEINANDERSETZUNGSVERTRAG -- WAS SIE DARÜBER WISSEN SOLLTEN!
Mitte September 2025 jährte sich zum 50-sten Mal der Tag, an dem die jeweiligen Bürgermeister – Hans-Erich Frey (Neu-Isenburg) und Klaus-Jürgen Reblin (Zeppelinheim) – den Auseinandersetzungsvertrag unterzeichneten. Dieser bereitete die Eingliederung von Zeppelinheim nach Neu-Isenburg zum 1. Januar 1977 vor. Zeppelinheim war seinerzeit eine der reichsten Gemeinden Deutschlands und damit höchst attraktiv für Neu-Isenburg (und die damaligen Mitbewerber Frankfurt und Mörfelden-Walldorf). Folglich konnte Zeppelinheim auch entsprechende vertragliche Forderungen stellen.
DAMALS WIE HEUTE …
Der Auseinandersetzungsvertrag bietet vor allem eine Rechts-/ Anspruchs-grundlage für unser Begehren nach Wiederherstellung der weggefallenen Verkehrsverbindungen im Busverkehr. Hier ein Auszug aus einer anwaltlichen Stellungnahme:
Betrifft: OF-52 nach Neu-Isenburg, täglich
Denn im Auseinandersetzungsvertrag garantiert die Stadt Neu-Isenburg sogar „eine Verkehrsanbindung durch Linienbus … eines mindestens (!) einstündigen Busverkehrs … während der verkehrsüblichen Zeiten“, also zwischen 6:00 bis 22:00 Uhr täglich §7, Ziff. 6a
Betrifft: OF-64 zum Flughafen, täglich
Auch die in §7, Ziff. 6b übernommene Verpflichtung der Stadt Neu-Isenburg im Auseinandersetzungsvertrag entspricht de facto einer Garantie, wenn es dort heißt, sie werde sicherstellen, dass eine „vergleichbare Verkehrsanbindung“ (wie die damals bestehende) zwischen dem Stadtteil Zeppelinheim und dem Flughafen aufrechterhalten wird.