16.04.2026, 07:04
Ablage E-Mail-Adressen der 19 Vertreter und Vertreterinnen des Bezirks Innenstadt gemäß Bekanntmachung vom 25.09.25 der Wahl zu der Bezirksvertretung am 14.09.25.
16.04.2026, 07:04
Ablage E-Mail-Adressen der 19 Vertreter und Vertreterinnen des Bezirks Innenstadt gemäß Bekanntmachung vom 25.09.25 der Wahl zu der Bezirksvertretung am 14.09.25.
16.04.2026, 06:59
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,
hiermit möchte euch/Sie über den aktuellen Stand der Maßnahme der Stadt Köln und der Petition informieren.
Die Stadt Köln hat am 13.04.26 bereits damit begonnen Fahrbahnmarkierungen von Parkstreifen, Behindertenparkplätze, Ladezonen, Einfahrten etc. zu entfernen! Der Rückbau beginnt also wie angekündigt. Deswegen ist es umso wichtiger noch mehr Unterstützende für die Petition zu gewinnen! Wir haben Stand heute mehr als 1060 Unterzeichnende. Davon sind mehr als 870 aus dem Bezirk Innenstadt, welche für das Quorum gültig sind. Ca. 100 Stimmen sind anonym abgegeben worden. Hier ist leider auch für den Petitionsersteller nicht ersichtlich, wie viele Stimmen davon aus dem Bezirk Innenstadt stammen und für das Quorum gültig sind. ca. 80 weitere Stimmen stammen von Unterstützern und Unterstützerinnen außerhalb des Bezirks Innenstadt.
Da mich bzgl. des Petitions-Ziels einige Fragen erreicht haben:
Weiterhin möchte ich euch/Sie darüber informieren, dass am 13.04.26 eine ausführliche E-Mail inkl. der Dokumentation zur Vor-Ort-Begehung am 12.04.26 (inkl. der Messung von Fahrbahnbreiten und Vorschläge für organisatorische und baulichen Alternativmaßnahmen) an die Dezernate Oberbürgermeister, Dezernat I - allgemeine Verwaltung und Ordnung, Dezernat III - Mobilität, Dezernat VI - Planen und Bauen, Dezernat VIII - Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales
und am 14.04.26 an die Bezirksbürgermeisterin Julie Cazier von Bündnis 90/ Grüne versendet worden ist. Diese E-Mail wird aus Gründen der Transparenz zur Einsicht als PDF unter "Neuigkeiten" (auf alle Neuigkeiten klicken!) abgelegt.
Am 14.04.26 haben wir uns in einem ersten Treffen mit Vertretern der kommunalen Politik zu dem Thema ausgetauscht. Wir erwarten hier Unterstützung, jedoch wurde auch deutlich gemacht, dass der politische Druck ausgehend von den Bewohnern und Bewohnerinnen, deutlich höheres Gewicht hat. Deswegen bitte ich euch/ Sie eine schriftliche Beschwerde an alle 19 gewählten Mitglieder und Mitgliederinnen der Bezirksvertretung Innenstadt zur richten. Die E-Mail-Adressen der 19 Vertreter und Vertreterinnen können der ebenfalls unter "Neuigkeiten" abgelegten Bekanntmachung vom 25.09.25 zu den Ergebnissen der Wahl der Bezirksvertretung vom 14.09.26 entnommen werden. Es reicht eine E-Mail an alle Adressen zu versendet. Dadurch geraten alle 19 Vertreter und Vertreterinnen in Zugzwang, sich mit dem Thema zu beschäftigen, da für alle ersich
12.04.2026, 15:21
Ablage Dokumentation Vor-Ort-Begehung 12.04.26
12.04.2026, 15:15
Update 12.04.26: Anzahl Entfall Parkplätze viel höher. Dokumentation Vor-Ort-Begehung unter Neuigkeiten eingefügt.
Neuer Petitionstext:
Update:Update ich12.04.26: Es ist zu erwarten, dass weitaus mehr realistisch genutzte Parkplätze entfallen werden! Anstatt wie von der Stadt Köln im Informationsschreiben vom 27.03.26 angegeben werden nicht nur 72 Parkplätze entfallen, sondern voraussichtlich 92 Parkplätze! In der gesamten Innenstadt werden demnach schätzungsweise nicht 450, sondern eher 500 Parkplätze entfallen. Eine ausführliche Dokumentation der heutigen Vor-Ort-Begehung mit Auswertung und Analyse der gegenwärtigen Parksituation und möglicher Maßnahmen kann unter "Neuigkeiten" (auf "alle Neuigkeiten" klicken!) eingesehen und heruntergeladen werden.Ebenfalls Stand heute haben über 990 Unterstützer und Unterstützerinnen die Petition unterzeichnet. Ein großer Erfolg!
Ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenWeitere Beschwerden bitte schriftlich an parkraumkonzepte@stadt-koeln.de und an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden unter dem Formularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bezMitFormularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bez
Mit Informationsschreiben am 27.03.26 per Post wurden die Anlieger und Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, das in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfernt werden sollen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist.Dieses Parkverbot gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden.In diesen Fällen begehen der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschnittlicher PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkenden Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 also das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen. Weiterhin könnte in vielen Fällen die Verbreiterung der Fahrbahn um wenige Zentimeter (z.B. Bordsteinbreite) die erforderliche Mindestfahbahnbreite von 3,05m gewährleistet werden.
Die Entscheidung die Parkflächen gänzlich zu entfernen, trifft in erster Linie die Anwohner und Anwohnerinnen, denen schon jetzt unzureichende Parkmöglichkeit zur Verfügung stehen, obwohl die Kosten für einen Bewohnerparkausweis im Gegenzug in den letzten Jahren von 30 auf über 100€ drastisch erhöht wurden.Ferner führt der Wegfall von Parkplätzen unweigerlich dazu, dass Mietpreise für private Stellplätze oder Garagen ebenfalls drastisch steigen werden.Gemäß Information auf Ihrer Website www.Stadt-Koeln.de/artikel/74431 prüft die Stadt Köln weitere Begleitmaßnahmen zur Abmilderung des Parkdrucks und Schaffung von Mobilitätsalternativen.Dazu zählt die Ausweitung des reservierten Bewohnerparkens. Als erste Maßnahme wird das Umwandeln von Kurzzeitparkplätzen in reservierte Bewohnerparkplätze genannt. Hier stellt sich die Frage, ob diese Kompensationsmaßnahme überhaupt in Kraft tritt und wann genau. Ohne diese Maßnahme ist es faktisch nicht möglich den Anwohnern und Anwohnerinnen Stellflächen für ihre PKW unmittelbar ab dem 13.04.26 (Beginn der Baumaßnahmen) zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin sollen in den Abend- und Nachtstunden Parkplätze oder Ladezonen ausschließlich für Bewohner und Bewohnerinnen reserviert werden. Diese Maßnahme ist deutlich zu kurz gedacht, da den Anwohnern oder Anwohnerinnen, die nicht täglich ihren PKW nutzen (z.B. aus Umweltschutzgründen, im Krankheitsfall oder in urlaubsbedingter Abwesenheit) diese Maßnahmen nicht weiterhelfen, da er PKW tagsüber nicht abgestellt werden kann.
Darüber hinaus wird die Mehrfachnutzung von (überwiegend privaten) Parkplätzen und Stellflächen genannt, z.B. Parkflächen von Supermärkten, Firmen, Kirchen, Sportvereinen und städtischen Einrichtungen. Jedoch besteht im Moment nur ein einziges Pilotprojekt in Bilderstöckchen und Ehrenfeld wonach das Parken auf Stellflächen von Supermärkten abends und nachts ermöglicht wird. Bei Erfolg soll diese Maßnahme auf weitere Standorte ausgeweitet werden. Aber auch diese Maßnahme hilft, wie die zuvor genannte Maßnahme, vielen Anwohnern und Anwohnerinnen nicht weiter, da tagsüber das Parken schlichtweg auf diesen Stellflächen nicht möglich ist. Die Stadt Köln möchte diese Mehrfachnutzung durch einen Austausch am Runden Tisch anregen und unterstützen. Da eine Entscheidung über die Mehrfachnutzung jedoch den Eigentümern obliegt und lediglich Gespräche dazu stattfinden, ist fraglich, ob diese Maßnahme gegenwärtig überhaupt zur Kompensation des Entfalls von Parkplätzen beitragen kann. Zudem wälzt die Stadt Köln eine Lösungsfindung auf Dritte ab.
Ich fordere die Stadt Köln zu folgenden Punkten auf:1. Durchsetzung der Parkverbotsregelung, wenn durch parkende Fahrzeuge die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m nicht gewährleistet wird (Bußgeld oder im Falle einer Behinderung Abschleppen).2. Prüfung von baulichen Maßnahmen, die dem Wegfall von Parkplätzen entgegenwirken, wie z.B. Parken längs mit zwei Rädern auf dem Gehweg mit Verkehrsschild 315 und Kennzeichnung der Parkplätze auf Fahrbahn und Gehweg.3. bisGehweg, Fahrbahnverbreiterung etc.3. bis der Punkt 2 geprüft und ggf. umgesetzt wird: Ausweisung der Parkplätze für Fahrzeuge mit maximaler Breite von max. 1,9m.4. Kurzfristige Umwandlung von Kurzzeitparkplätzen in striktes reserviertes Bewohnerparken vor dem 13.04.26. Hinweis: Laut Informationsschreiben vom 27.03.26 sollen bereits im Februar 2026 den Anliegern und Anliegerinnen mitgeteilt worden sein, dass die Stadt Köln verkehrliche Anpassungen im Griechenmarktviertel vornehmen wird. Diese Aussage ist nicht wahrheitsgemäß. Ich habe keinerlei Informationen im Februar erhalten. Ich fordere die Stadt Köln daher auf das entsprechenden Informationsschreiben mit vollständigem Datum vorzulegen bzw. nachzuweisen, dass ein entsprechendes Schreiben zugestellt wurde.
12.04.2026, 14:50
Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,
nach heutiger Vor-Ort-Begehung der im Informationsschreiben vom 27.03.26 der Stadt Köln genannten Straßen inkl. erneuter ausführlicher Vermessung und einer anschließenden Auswertung der Fotos und Analyse der tatsächlichen Parksituation mittels Google Maps, komme ich zu dem Schluss, dass die im Schreiben genannte Anzahl von 72 Parkplätzen, die im Griechenmarktviertel entfallen sollen, keineswegs realistisch ist! Es werden mindestens 92 gegenwärtig realistisch genutzte Stellflächen in den betroffenen Straßen wegfallen!
Es gibt tatsächlich Bereiche, in denen der Entfall von Parkplätzen legitim ist. Es handelt sich um ca. 10 Parkplätze, bei denen keine baulichen oder organisatorischen Maßnahmen zum Erhalt der Parkplätze beitragen könnten.
Jedoch können durch verschiedene Maßnahmen (Fahrbahnverbreiterung, Parken längs auf dem Gehweg mit zwei Rädern, Wechsel der Parkzone auf die gegenüberliegende Straßenseite, Sonderregelung in der Schartgasse, da die baulichen Engstellen der Gasse in jedem Fall schmaler sind) insgesamt 79 (realistische) Parkplätze beibehalten und sogar noch 3 zusätzliche Parkplätze (Alte Mauer am Bach) ermöglicht werden!
Selbst ohne die oben genannten Maßnahmen wird durch das gegenwärtig großteils, ordnungsgemäße Parken die Mindestfahrbahnbreite gewährleistet!
Anhand der oben erläuterten Erkenntnisse lässt sich vermuten, dass auch in den anderen Veedeln weitaus mehr realistisch genutzte Parkplätze entfallen, als von der Stadt angegeben wurde. Schätzungsweise werden anstatt rund 450 Parkplätze eher 500 Parkplätze entfallen.
Die ausführliche Dokumentation der heutigen Vor-Ort-Begehung befindet sich im Anhang.
Herzliche Grüße
11.04.2026, 05:42
Liebe Unterstützende,
Stand heute 11.04.26 haben über 950 Bürger und Bürgerinnen die Petition unterschrieben! Ein super Ergebnis. Openpetition hat uns schriftlich darum gebeten schonmal die Adressen der gewählten Vertreter und Vertreterinnen der Bezirksvertretung mitzuteilen. Diese werden dann bei erfolgreichem Unterschriftenziel angeschrieben und um Stellungnahme aufgefordert.
Weiterhin scheint die Stadt Köln die Informationslage bewusst äußert intransparent halten zu wollen.
Am 08.04.26 hat der Kölner Stadtanzeiger ganz klar schreibt, dass im Griechenmarktveedel 72 Parkplätze gestrichen werden, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung von gestern 10.04.26 15:59Uhr, dass am 13.04.26 "Anpassungen zur Mindestfahrbahnbreite" beginnen. Kein Hinweis auf den Entfall der Parkplätze. Das stellt eine bewusste Verschleierung dar. Auffällig ist auch, dass zur Erklärung im Pantaleonsveedel zusätzlich steht, dass dort tatsächlich reserviertes Bewohnerparken ausgeweitet werden soll. Wann genau ist jedoch unklar. In der Erklärung zum Griechenmarktveedel fehlt diese Erklärung jedoch!
Ich möchte nochmals alle Bürger und Bürgerinnen dazu aufrufen unter den in der Petition genannte Beschwerdestellen schriftlich Beschwerde einzureichen. Nur mit einer Vielzahl an Rückmeldungen durch die Bürger und Bürgerinnen können wir deuck auf die Stadt Köln ausüben. Bitte auch nochmal weitere Bürger und Bürgerinnen dazu bewegen die Petition zu unterschreiben. Auch Menschen von außerhalb, diese Stimmen haben ebenfalls politisches Gewicht.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Nachfolgend die beiden Links zum Artikel des Kölner Stadtanzeiger und der Pressemitteilung der Stadt Köln.
https://www.ksta.de/koeln/in-zu-engen-strassen-will-die-stadt-koeln-parkplaetze-streichen-1-1256081
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/28318/index.html
09.04.2026, 07:45
Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen der Petition,
ergänzend zu der vorherigen, heutigen Nachricht:
Eine erfolgreiche Petition ermöglicht uns die gewählten Vertreter und Vertreterinnen (aller Parteien) der Bezirksvertretung zu einer Stellungnahme aufzufordern und somit ein politisches Handeln zu initiieren.
Die Petition ist dann erfolgreich, wenn mindestens 1400 Unterstützende die Petition unterzeichnen. Dies bedeutet, wenn jede/jeder von Ihnen/euch noch eine weitere Person dazu bringt, diese Petition zu unterschreiben, ist das Ziel erreicht!
Gemeinsam können wir das schaffen!
Ganz lieben Dank für die Unterstützung,
Herzliche Grüße
Christof Preiß
09.04.2026, 05:07
Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen der Petition,
hiermit möchte ich Sie/euch über den aktuellen Stand informieren.
Wir haben Stand heute ca. 850 Unterzeichnende, das ist für eine Zeitraum von nicht mal 2 Wochen ein großer Erfolg! Vielen Dank dafür. Wir benötigen jedoch noch mehr Unterstützung. Deshalb bitte ich nochmal alle ihre Kontakte, Nachbarn, Freunde und Familie (insbesondere in dem Bezirk Innenstadt) zu eine Unterzeichnung zu bewegen und gleichzeitig (ganz wichtig) eine schriftliche Beschwerde an die in der Petition angegebene Adresse zu schicken. Ich habe dort auch die Adressen der Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen ergänzt, dort bitte dringend eine Beschwerde einreichen.
Weiterhin stehen wir mittlerweile mit Vertretern der Politik in Kontakt und werden uns zeitnah persönlich mit diesen treffen, um Möglichkeiten für eine Stopp des Rückbaus der Parkplätze und/oder alternativew Möglichkeiten zu besprechen.
Nach unseren Informationen geht dieser unverhältnismäßige und äußerst kurzfristige Rückbau der Parkplätze auf die Entscheidung des umstrittenen Leiters des Dezernat III Mobilität Askan Egerer zurück, der wo schon im letzten Jahr kurzfristig vor dem Sommerferien Parkplätze im Agnesviertel und Pantaleonsviertel entfernen lassen wollte. Dieser Herr setzte sich schon in der Vergangenheit über Entscheidungen des Stadtrats und über Meinungen von Parteien und Politiker hinweg. Z.B. auch bei dem umstrittenen Tempo 30 Gebot auf der Luxemburger Straße. Deshalb ist es dringend notwendig dort schriftliche Beschwerde einzureichen.
Vielen Dank für die Unterstützung!
Herzliche Grüße
Christof Preiß
07.04.2026, 14:47
Weitere Beschwerdestellen der Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln hinzugefügt.
Link Artikel über Ascan Egerer der Kölnische Rundschau ergänzt.
Neuer Petitionstext:
Update: ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenWeitere Beschwerden bitte schriftlich an parkraumkonzepte@stadt-koeln.de und an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden unter dem Formularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bezFormularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bezMit Informationsschreiben am 27.03.26 per Post wurden die Anlieger und Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, das in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfernt werden sollen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist.Dieses Parkverbot gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden.In diesen Fällen begehen der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschnittlicher PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkenden Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 also das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen.
07.04.2026, 14:46
Weitere Beschwerdestellen der Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln hinzugefügt.
Link Artikel über Ascan Egerer der Kölnische Rundschau ergänzt.
Neuer Petitionstext:
Update: ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenMitCDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenWeitere InformationsschreibenBeschwerden derbitte Stadtschriftlich Kölnan amparkraumkonzepte@stadt-koeln.de 27.03.26und wurdenan die AnliegerGeschäftsstelle für Anregungen und AnliegerinnenBeschwerden des Griechenmarktviertels darüber informiert, das in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfernt werden sollen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist.Dieses Parkverbot gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen undunter dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden.In diesen Fällen begehen der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschnittlicher PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkenden Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 also das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen.Eine weitere bauliche Möglichkeit wäre die Fahrbahn lediglich um die Breite des Bordsteins zu verbreitern.Formularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bez