Prüfung Alternative zu Entfall von Parkplätzen in Kölner Innenstadt

Petition richtet sich an
Bürgermeister Julie Cazier

2.373 Unterschriften

100 %
1.830 von 1.400 für Quorum in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk) Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk)

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  1. Gestartet März 2026
  2. Sammlung noch > 8 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

15.05.2026, 14:35

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Liebe Unterstützende,

hiermit lege ich meine E-Mail vom 15.05.26 an die Dezernate ab. Ich habe auch in dieser E-Mail ausführlich geschildert, warum der Parkplatzentfall unrechtmäßig und unverhältnismäßig ist.

Ich bitte alle von euch ebenfalls eine schriftliche Beschwerde einzureichen. Der Druck muss weiter erhöht werden!
Vielen Dank.



15.05.2026, 11:56

Ergänzung neuer Erkenntnisse und Formulierung des finalen Petitionstext.


Neuer Petitionstext:

Update 04.05.26: Aktuell ca. 1.776 Unterschriften, davon 1.332 aus dem Bezirk Innenstadt!Das Griechenmarkt- und das Pantaleonsviertel sind erst der Anfang! Andere Viertel werden folgen! Seit 13.04.26 werden bereits Fahrbahnmarkierungen für Behindertenparkplätze, Parkscheinautomaten usw. enfternt! Bitte Familie, Freunde, Kollegen und Kolleginnen, Nachbarn, Vereinsmitglieder und -mitgeliederinnen vor allem aus dem gesamten Bezirk Innenstadt motivieren die Petiton zu unterzeichnen (alle Veedel der Altstadt Nord, Neustadt Nord, Altstadt Süd, Neustadt Süd und Deutz).Es ist zu erwarten, dass weitaus mehr realistisch genutzte Parkplätze entfallen werden! Anstatt wie von der Stadt Köln im Informationsschreiben vom 27.03.26 angegeben werden nicht nur 72 Parkplätze entfallen, sondern voraussichtlich 92 Parkplätze! In der gesamten Innenstadt werden demnach schätzungsweise nicht 450, sondern eher 550-600 Parkplätze entfallen. Eine ausführliche Dokumentation der Begehung vom 12.04.2026 mit Auswertung und Analyse der gegenwärtigen Parksituation und möglicher Maßnahmen kann unter "Neuigkeiten" (auf "alle Neuigkeiten" klicken und bis 12.04.26 scrollen) heruntergeladen werden.Ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenWeitere Beschwerden bitte schriftlich an parkraumkonzepte@stadt-koeln.de und an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden unter dem Formularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bezMitMit Informationsschreiben am 27.03.26 per PostFlugblatt im Hausflur wurden die Anlieger u. Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, dass in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfallen. BegründetEs wirdwurde dieserklärt, damit, da das Parken an engen Straßenstellendass gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1Nr.1 StVO das Parken an "engen Straßenstellen" unzulässig sei und einedie FahrbahnRechtsprechung alsein eng„klares gilt,Maß“ wennfür die verbleibende Durchgangsbreite wenigervon alsmindestens 3,05m ist.Diesesdefiniert Parkverbothat. giltWir automatischhaben und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habeerstmals am 28.03.26 und am 12.04.26 nochmals ausführlich alle im Griechenmarktviertel betroffenen Straßen an mehreremehreren StellenPunkten vermessen und fotodokumentiert. Wir haben festgestellt, dass die 3,05m Restfahrbahnbreite in den allermeisten Fällen nicht unterschritten wurde. Die Stellen, an denen die 3,05m nur um wenige Zentimeter unterschritten wurden, sind nur auf wenige sehr breite oder nicht ordnungsgemäße Fahrzeuge zurückzuführen. Ferner haben wir im Griechenmarktviertel insgesamt 92 in den Parkzonen abgestellte Fahrzeuge gezählt. Diese Anzahl überschreitet die im Flugblatt angegeben Anzahl um über 20%. Es ist anzunehmen, dass in der „Huhnsgasse“gesamten Innenstadt nicht ca. 450 Parkplätze entfallen werden, sondern eher 550-600. Wir haben darüber hinaus festgestellt, dass durch organisatorische und geringe bauliche Maßnahmen die Parkplätze, an denen die 3,05m unterschritten werden, weiter beibehalten werden können, ohne dass der Fußgängerverkehr maßgeblich eingeschränkt oder gefährdet wird. Auffällig war, dass in der Schartgasse und in der „GroßenFriedrichstraße Telegraphenstraße“gar zwischennicht im Bereich der parkenden FahrzeugenPKWs die 3,05m maßgeblich unterschritten wurden, sondern baulich bedingt an Stellen, wo gar keine PKWs parken. Die Dokumentation der Begehung vom 12.04.26 mit alternativen Maßnahmen wurde am selben Tag unter „Neuigkeiten“ abgelegt und demder gegenüberliegendenStadt BordsteinKöln vermessenzur Verfügung gestellt. Die Rechtslage in Deutschland bzgl. enger und kommeunübersichtlicher zuStraßen demund Schluss,der Mindestfahrbahnbreite ist nicht eindeutig! Der Verkehrsexperte Markus Herbst bestätigt in einem ausführlichen Fachartikel unter www.stvo2go.de/haltverbot-enge-strasse/ (2021, aktualisiert 2025), dass die deutsche Rechtsprechung häufiger oft eine Straßen mit nur 3,0m und weniger als eng klassifiziert hat. Sein Fazit lautet: „Die Rechtsprechung klassifiziert eine Straße als eng in Abhängigkeit von den besonderen örtlichen Umständen. Ob eine Straße als eng eingestuft werden kann, bedarf demnach einer Einzelfallbetrachtung.“ Eine solche Einzelfallbetrachtung entspräche einem milderen Mittel zum Parkplatzentfall. Denn der Experte hat nach der Rechtsprechung auch festgestellt: „Sicherheitsräume sind notwendig, damit der Fahrverkehr unfallfrei an wenigenHindernissen, Stellenhaltenden dieFahrzeugen Mindestfahrbahnbreitesowie parkenden Fahrzeuge im Seitenraum vorbeifahren kann.“ Hindernisse im Straßenverkehr sind nach StVO §32 Absatz 1 Verschmutzungen, Benetzungen oder Gegenstände wodurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. Die von 3,05mder unterschrittenStadt wurde.Köln Diese3,05 wenigenMeter, Situationenals sindangeblich dadurch„klares begründet,Maß“ dassgenannte entwederBreite, sehrsetzen breitesich Fahrzeugeaus abgestelltder wurdenmaximal oderzulässigen aberBreite Fahrzeugevon einfachFahrzeugen nichtnach nah§32 genugStVZO amAbsatz Bordstein1 abgestelltPunkt wurden.In1 diesenvon Fällen2,55m begehen die Fahrzeugführer also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mitund einem Bußgeldbeidseitigen geahndetSicherheitsraum werdenvon muss0,25m oderzusammen. aberBei derden PKWbetroffenen abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten FahrzeugeStraßen handelt es sich jedochzum Großteil um PKW,Einbahnstraßen welchehandelt, dichtin amdenen überwiegend nur einseitig längs der Fahrtrichtung geparkt wird und auf der gegenüberliegenden Seite lediglich ein freier, hindernisfreier Gehweg, oftmals mit vollständig abgesenktem Bordstein abgestelltvorhanden wurdenist. Ein Sicherheitsraum zum offenen Gehweg ist nach Rechtsprechungen und zudemStVO nicht breiternotwendig. alsZudem 1,90mhandelt sind.es Diesich Fahrzeugbreitenbei zuallen jedemStraßen PKWum könnenTempo 30 Zonen innerhalb eines ruhigen Wohnviertels in dem überwiegend PKWs bewegt werden. PKWs haben nach §32 StZVO Absatz 1 Punkt 5 eine maximale Breite von nur 2,5m. In den betroffenen Straßen fährt täglich zügig und ohne Behinderungen der Müllwagen der AWB, sogar teilweise rückwärts (per Video dokumentiert). Es kann sich demnach nicht um „enge oder unübersichtliche Straßen“ nach § 12 Abs. 1 Nr.1 StVO handeln. Durch Einzelfallbetrachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen größtenteils die benötigte, verbleibende Durchgangsbreite, im InternetRahmen einer milderen Maßnahme, auf Anhiebz.B. ermittelt2,9-3,0m werden.reduziert Einwerden, durchschn.ohne PKWdass (Klein-die parkenden Autos eine Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteilregulären derStraßenverkehr abgestelltendarstellen PKWoder die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei RädernFußgänger auf dem Gehweg erlaubtgefährdet ist.werden. Z.B. inBei der „GroßenErmittlung Telegraphenstraße“der könnteParkplatzanzahl mitberuft zweisich Räderndie ca.Stadt 15cmKöln auf Gehwegdie geparkt werden, ohne das MindestmaßEmpfehlungen für BestandsgehwegeAnlagen des ruhenden Verkehrs (EAR23) des FGSV (Länge 6m, Breite 2m), unabhängig von 1,5mder zutatsächlichen unterschreiten.Länge Dasund KennzeichnenBreite der Stellflächeordnungsgemäß aufabgestellten demPKWs. BodenDieser derPauschalansatz Fahrbahnist mitunverhältnismäßig! 3,05mZudem Abstandist zumdie gegenüberliegendenEAR Bordsteinkein anerkanntes Regelwerk und aufist demals Gehweg,Richtline umungeeignet! dieDies 1,5mwird durch die parkendeselber FahrzeugeFGSV nichtunter zuwww.fgsv.de/regelwerk unterschreiten,(Grundlagen würdenund zusammen mit dem Verkehrsschild 315 das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen. Weiterhin könnte in vielen Fällen die VerbreiterungEinteilung der FahrbahnFGSV-Veröffentlichungen) um wenige Zentimeter (z.B. Bordsteinbreite) die erforderliche Mindestfahbahnbreite von 3,05m gewährleistet werden.bestätigt.



Neue Begründung:

Die Rechtslage in Deutschland bzgl. enger und unübersichtlicher Straßen undBehauptung der Mindestfahrbahnbreite ist eben nicht so eindeutig, wie die Stadt Köln behauptet.eine DerRestfahrbahnbreite ausgewiesenevon Verkehrsexperte3,05m Markussei Herbstper weistse in einemden Artikelbetroffenen vonStraßen 2021nicht (aktualisiertmehr 2025)gegeben aufist falsch. Eine Messung der InternetseiteDurchgangsbreiten www.StVO2go.deund daraufeine hin, dass nachBefahrung der Feuerwehr hat nicht stattgefunden (Schriftlich gegenüber dem Express Köln bestätigt). Es liegt somit keine fachliche Bewertung hinsichtlich der tatsächlich gegebenen Rettungswege vor. Die Behauptung der Stadt Köln, wonach die Rechtsprechung 3,05m als „klares Maß“ für enge Straßen definiert hat ist falsch. Ob eine Straße nurals „eng “ klassifiziert wird muss in Abhängigkeiteiner Einzelfallbetrachtung durch einen (unabhängigen) Sachverständigen bewertet werden. Die von dender besonderenStadt örtlichenKöln Umständenherangezogenen EAR23 des FGSV stellt keine anerkannte Regel der Technik oder eine rechtlich bindende Richtlinie dar. Die Anzahl der Parkplätze, die entfallen sollen, ist deutlich höher als engvon der Stadt angegeben und unübersichtlichsomit eingestuft werden kannfalsch und demnachirreführend. eineDer EinzelfallbetrachtungerforderlichInformationspflicht sei!gegenüber Esallen kommt laut dem Experten darauf an, was für Fahrzeuge überwiegend durch die Straße fahren und wie häufig (z.B Anwohner-PKW in ruhigem Wohnviertel). Auch gerade verlaufende Einbahnstraßen und ob das Parken nur einseitig erlaubt ist und auf der gegenüberliegenden Seite lediglich ein Gehweg ohne Verkehrshindernisse liegt, spielt demnach eine Rolle. Sicherheitsräume sind nur zu haltenden/parkenden Autos und Verkehrshindernissen nach §32 StVO erforderlich. Dadurch sei eine Reduzierung der Mindestfahrbahnbreiten möglich. Laut einem Beschluss des VGH in Bayern aus dem Jahr 2019 sogar auf ca. 2,5 m. Nach anderen Rechtsprechungen liegen enge Straßen bei einer UnterschreitungInhabern von erstBewohnerparkausweisen 3,0wurde mnicht vor.nachgekommen. DieseFunktionierende 5cmKompensationsmaßnahmen, könntenum inden derschon Einzelfallbetrachtungjetzt ausschlaggebendexistierenden sein.DieParkdruck Entscheidung die Parkflächen gänzlich zu entfernen, trifft in erster Liniefür die Anwohner zu reduzieren, wurden bis heute nicht umgesetzt.Laut des Amts für Stadtentwicklung und Anwohnerinnen,Statistik denen schon jetzt unzureichende Parkmöglichkeit zur Verfügung stehen, obwohllag die KostenZahl fürder einenprivat Bewohnerparkausweiszugelassenen imPKWs Gegenzugmit Stand 31.12.2025 in den letzten Jahren5 Jahre konstant bei rund 407.000 bzw. ist 2025 sogar auf knapp 410.000 gestiegen. Die Anzahl von 30Anwohner-PKW aufwird überdurch 100€ drastisch erhöht wurden.Ferner führtEntfall der WegfallParkplätze nicht automatisch weniger. Durch eine Verknappung der Parkplätze kommt es zwangsläufig zur längeren Parkplatzsuche mit erhöhtem CO2-Ausstoß und Lärmbelästigung und vermehrtes Falschparken mit Behinderung von Parkplätzentatsächlich unweigerlichnotwendigen dazu,Rettungswegen.Die dassvon Mietpreise für private Stellplätze oder Garagen ebenfalls drastisch steigen werden. Gemäß Information auf Ihrer Website www.Stadt-Koeln.de/artikel/74431 prüft dieder Stadt Köln weitereunter Begleitmaßnahmenwww.stadt-koeln.de/artikel/74431/ zurbeschriebenen AbmilderungMaßnahmen dessind Parkdrucksallesamt undnicht Schaffungpraktikabel. von Mobilitätsalternativen.Dazu zählt die Ausweitung des reservierten Bewohnerparkens. Als erste Maßnahme wird dasDas Umwandeln von Kurzzeitparkplätzen in reservierte Bewohnerparkplätze genannt.wird Hierden stelltEntfall sichvon 92 Parkplätzen im Griechenmarktviertel nicht kompensieren, da schon jetzt die Frage,Parkplätze ob diese Kompensationsmaßnahme überhaupt in Kraft tritt und wann genau. Ohne diese Maßnahme ist es faktisch nicht möglich den Anwohnern und Anwohnerinnen Stellflächen für ihre PKW unmittelbargrößtenteils ab dem 13.04.26Nachmittag (Beginndurch derBewohner Baumaßnahmen)belegt zurwerden. Verfügung zu stellen.Weiterhin sollen inIn den Abend- und Nachtstunden sollen weitere Parkplätze (welche überhaupt?) oder Ladezonen ausschließlich für Bewohner und Bewohnerinnen reserviert werden. Diese MaßnahmeMaßnahmen ist deutlich zu kurz gedacht, dahelfen den Anwohnern oder Anwohnerinnen, die nicht täglich ihren PKW nutzen (z.B. aus Umweltschutzgründen, im Krankheitsfall oder in urlaubsbedingter Abwesenheit) diese Maßnahmen nicht weiterhelfen,weiter. da er PKW tagsüber nicht abgestellt werden kann.Darüber hinausWeiter wird die Mehrfachnutzung von (überwiegend privaten) Parkplätzen und Stellflächen genannt, z.B. Parkflächen von Supermärkten, Firmen, Kirchen, Sportvereinen und städtischen Einrichtungen. Jedoch besteht im Moment nur ein einziges Pilotprojekt in Bilderstöckchen und Ehrenfeld wonach das Parken auf Stellflächen von Supermärkten abends und nachts ermöglicht wird. Bei Erfolg soll diese Maßnahme auf weitere Standorte ausgeweitet werden. Aber auch diese Maßnahme hilft, wie die zuvor genannte Maßnahme, vielen Anwohnern und Anwohnerinnen nicht weiter, da tagsüber das Parken schlichtweg auf diesen Stellflächen nicht möglich ist. Die Stadt Köln möchte diese Mehrfachnutzung durch einen Austausch am Runden Tisch anregen und unterstützen. Da eine Entscheidung über die Mehrfachnutzung jedochobliegt zudem den EigentümernEigentümern. obliegtDie Stadt Köln wälzt die Verantwortung zur Schaffung von Kompensationsmaßnahmen auf Dritte ab. Stellplätze des Anbieters Ampido kosten schon jetzt rund 20-30€ pro Tag bzw. 160-200€ pro Monat und lediglichsind Gesprächedamit dazufür stattfinden,den istNormalbürger fraglich,unerschwinglich! ob(Quelle dieseImmobilienscout24.de).Wir Maßnahme gegenwärtig überhaupt zur Kompensation des Entfalls von Parkplätzen beitragen kann. Zudem wälztfordern die Stadt Köln eine Lösungsfindung auf Dritteden ab.IchParkplatzentfall fordereunverzüglich zu stoppen! Die kurzfristige Maßnahme des Parkplatzentfalls ist weder rechtlich noch durch Sicherheitsbetrachtungen eindeutig begründet. Die Kosten des Parkplatzrückbaus, Änderung von Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen und Folgekosten stehen im Widerspruch zum Beschluss der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung für das Jahr 2026 gemäß Pressemitteilung der Stadt Köln vom 15.12.2025. Es dürfen nur unbedingt notwendige Maßnahmen umgesetzt werden.Wir fordern die Stadt Köln daher zu folgenden Punkten auf:

  1. Einzelfallbetrachtung der betroffenen Straßen hinsichtlich der tatsächlichen notwendigen Restfahrbahnbreite durch einen unabhängigen Sachverständigen im Sinne von milderen Mitteln im Gegensatz zum Parkplatzentfall.
  2. Vermehrte Kontrollen zur Durchsetzung der Parkverbotsregelung, wenn durch parkende Fahrzeuge die Mindestfahrbahnbreite von(nach 3,05mPunkt 1 definiert) nicht gewährleistet wirdwird, im Sinne von milderen Mitteln im Gegensatz zum Parkplatzentfall. (Bußgeld oder im Falle einer Behinderung Abschleppen).
  3. Einzelfallbetrachtung und Prüfung von baulichen Maßnahmen, die dem Wegfall von Parkplätzen entgegenwirken, wie z.B. Parken längs mit zwei Rädern auf dem Gehweg mit Verkehrsschild 315 und Kennzeichnung der Parkplätze auf Fahrbahn und Gehweg und Fahrbahnverbreiterung etc.Bis(baulich deroder Punktdurch 2Fahrbahnmarkierung), geprüftim und ggf. umgesetzt wird: Ausweisung der Parkplätze für Fahrzeuge mit maximaler BreiteSinne von max.milderen 1,9m.Mitteln im Gegensatz zum Parkplatzentfall. Siehe dazu Dokumentation vom 12.04.26.
  4. Kurzfristige Umwandlung von Kurzzeitparkplätzen in striktes reserviertes BewohnerparkenBewohnerparken, abbis demdie 13.04.26. Maßnahmen 1.-3. geprüft und durchgeführt wurden.
  5. Laut
  6. Rückabwicklung Informationsschreiben vom 27.03.26 sollenvon bereits imnicht Februarrechtmäßiger 2026Entfernung denvon AnliegernParkplätzen, undz.B. Anliegerinnenin mitgeteiltder wordenJahnstraße sein,oder dassder die Stadt Köln verkehrliche AnpassungenFriedenstraße im Griechenmarktviertel vornehmen wird. Diese Aussage ist nicht wahrheitsgemäß. Ich habe keinerlei Informationen im Februar erhalten.Pantaleonsviertel.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.987 (1.504 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))


13.05.2026, 05:57

Liebe Unterstützende,

ich habe zahlreiche Nachrichten von euch bekommen, wonach einige von euch schriftliche Beschwerde bei den 19 Vertretern und Vertreterinnen per E-Mail eingelegt haben. Eure Inhalte und Argumente sind sehr gut und wichtig und ich möchte hier nochmal alle anderen Unterstützende motivieren ihren Unmut ebenfalls in einer E-Mail an die Bezirksvertreter zu richten. Je mehr Nachrichten in den E-Mail-Eingängen landen desto besser. Da ich von einer Unterstützerin die Rückmeldung erhalten habe, dass sie bei einigen E-Mails eine automatische Fehlermeldung erhalten hat, findet ihr nachfolgend nochmal die aktuell recherchierten E-Mail-Adressen der 19 Vertreter und Vertreterinnen. Das war gar nicht so leicht, da sie meisten Vertreter und Vertreterinnen von Grüne, SPD, LINKE und auch Volt und AfD gar keine Kontaktdaten auf der offziellen Seite hinterlegt haben. Siehe https://ratsinformation.stadt-koeln.de/kp0040.asp?__kgrnr=20&

Nachfolgend nochmal die E-Mail-Adressen:

Grüne
Julie.Cazier@stadt-koeln.de
Karin.Roggenbrodt@STADT-KOELN.DE
Ismail.Arabaci@STADT-KOELN.DE
Reinhold.Goss@stadt-koeln.de
sabine-keller@mail.de
timo.schulze@posteo.de
kerstin.ciba@icloud.com

SPD
Alicem.Polat@STADT-KOELN.DE
nc-cremerti2@netcologne.de
Heike.fries@stadt-koeln.de

LINKE
friederike.stolle@stadt-koeln.de 
michael.scheffer@stadt-koeln.de
hajra.munirkhawaja@stadt-koeln.de

CDU
andreas.bohl@stadt-koeln.de
udopeter.stodden@stadt-koeln.de
mail@florianweber.eu

FDP
christian.nuesser@stadt-koeln.de

Volt
Nadine.gareis@stadt-koeln.de

AfD
nele.werrmann@stadt-koeln.de


11.05.2026, 13:15

Liebe Unterstützende der Petition,
wir haben 1.939 Unterschriften sammeln können, allein 1.467 aus dem Innenstadtbezirk! Wir werden nun die Petition hinsichtlich neuester Erkenntnisse ergänzen und ggf. textlich anpassen und in den kommenden Tagen Open Petition anweisen eine Stellungnahme bei den 19 gewählten Vertretern des Bezirk Innenstadt einzufordern. Im Kern bleibt die Forderung aber dieselbe, die unrechtmäßige und unverhältnismäßige Maßnahme des Parkplatzentfalls unverzüglich zu stoppen, milderer Mittel zum Parkplatzerhalt zu prüfen und realistisch umsetzbare Kompensationsmaßnahmen für Anwohner mit PKW kurzfristig umzusetzen.
Weiterhin möchte ich euch über das Ergebnis des Antrags der CDU Köln in der Bezirksvertretungssitzung am 07.05.26 informieren.
Wir haben die Sitzung von der Tribüne verfolgt und waren in weiten Teilen geschockt von der Gleichgültigkeit, Unwissenheit und Realitätsverweigerung diverser Vertreter einiger Parteien.
Zudem hat, trotz fristgerechten Antrags der CDU-Fraktion, das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung eine Teilnahme und somit eine Beantwortung der Fragen eine Absage erteilt. Offizieller Grund: Kurzfristigkeit des Antrags. Der wahre Grund dürfte auf der Hand liegen: Der bisher öffentliche Druck durch Pressartikel, Beschwerdeschreiben/-E-Mails an die Dezernate und Ämter mit unserer Dokumentation der Begehung am 12.04.26 und die Petition mit einer enormen Resonanz in wenigen Wochen dürfte die Verantwortlichen wohl hinsichtlich ihrer beabsichtigen Maßnahmen verunsichert haben.  
Nachdem Herr Andreas Bohl von der CDU den Grund des Antrag verlesen hat, haben sich einige Vertreter der anderen Parteien geäußert. Nachfolgend einige Aussagen (O-Ton bzw. sinngemäß):
Fraktionsvorsitzende der Linken Frau Friederike Stolle: „Das Thema muss nicht nochmal diskutiert werden, die Anwohner müssen sich jetzt einfach mal damit abfinden, dass sie nicht in der Nähe ihrer Wohnungen parken können.“ Ganz im Sinne der Erklärung der Linken im 2. Absatz unter https://die-linke-koeln.de/ortsverband-innenstadt-und-rodenkirchen/die-linke-in-der-bv-innenstadt („die Linke hält unbeirrt ihre perspektivischen Vision einer autofreien Stadt entgegen“).
Fraktionsvorsitzender der Grünen Herr Reinold Goß: „Ich habe schon zweimal erlebt, wie ein Drehleiterwagen nicht zum Einsatzort gelangt ist, weil er durch Falschparker blockiert wurde.“ Wohlgemerkt benennt er Falschparker als Grund, und nicht eine (zu) enge Straße. Auch die Grünen haben in ihrem Wahlprogramm das Ziel einer autofreien Innenstadt bis 2030.
Fraktionsvorsitzender der SPD Herr Tim Cremer: „Wir müssen uns nichts vormachen, eine Stadt ohne Autos ist per se für ALLE lebenswerter.“ Ich bezweifle, dass er dahingehend wirklich für alle spricht.
Lediglich der Bezirksvertreter Herr Christian Nüsser der FDP hat sich dahingehend geäußert, dass er nicht grundsätzlich einem Parkplatzentfall zustimmen würde, ohne vorher die Situation jeder Straße auf milderer Mittel zu prüfen.
Seitens Volt und AfD gab es keine Rückmeldung.
Da das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung nicht an der Sitzung teilgenommen hat, konnte der Punkt nicht als erledigt abgestempelt werden, ein kleiner Erfolg. Es soll in Kürze daher ein Fachgespräch einiger Bezirksvertreter mit dem zuständigen Amt folgen. Bis dahin muss der Druck auf die gewählten Vertreter und das zuständige Amt erhöht werden. Hierzu bitte ich nochmals alle Unterstützer eine schriftliche Beschwerde an die Vertreter der Bezirksvertretung zu schicken. Am besten an alle in einer E-Mail, damit alle Vertreter sehen, dass auch alle angeschrieben wurden. Die Adressen habe ich am 16.04.26 unter „Neuigkeiten“ abgelegt. Zudem bitte ich eine schriftliche Beschwerde an das Amt zu schicken: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de.
Vielen Dank für die Unterstützung!


06.05.2026, 11:55

Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,
unsere Petition, Aufklärungsarbeit, Recherchen und Presseartikel haben sich gelohnt.
Hiermit möchte ich euch darüber informieren, dass morgen am 07.05.2026 auf Antrag der CDU Köln in der Bezirksvertretungssitzung eine "Aktuelle Stunde" stattfinden wird.
Jeder Bürger und jede Bürgerin kann dieser Sitzung beiwohnen und sich von der Zuschauertribüne aus selbst ein Bild davon machen, wie und mit welcher Ernsthaftigkeit die Verantwortlichen die nachfolgenden Fragen beantworten werden. Die Sitzung beginnt um 16:00Uhr im Spanischen Bau am Rathhausplatz. Ein zahlreiches Erscheinen von Bürgern und Bürgerinnen wird den Druck auf die Politik deutlich erhöhen und noch mehr Aufmerksamkeit auf das Thema Parkplatzentfall lenken. Deshalb appellieren wir an euch, der Sitzung beizuwohnen. Wir werden ebenfalls vor Ort sein!

Die Begründung für den Antrag der CDU Köln lautet wie folgt:
Die Verwaltung der Stadt Köln streicht aktuell in großer Zahl öffentliche Parkplätze in der Innenstadt. Parkplätze, die dringend für das Privatleben und das Wirtschaftsleben in unserer Stadt gebraucht werden. Es gibt große Widerstände in 
der Bevölkerung vor Ort. 

  • Die Begründung der Maßnahme hält an vielen Stellen einer Überprüfung nicht stand. Der Kölner Express dokumentiert dies in mehreren Berichten. 
  • Viele Anwohner (eine Online-Petition hat aktuell über 1.700 Unterschriften) kritisieren die schlechte Informationspolitik der Stadt Köln. 
  • Die Stadt macht trotz entsprechender Beschlusslage nicht von vorhandenen Ermessenspielräumen und milderen Mitteln gebrauch.

Im Rahmen der Aktuellen Stunde möge die Verwaltung insbesondere auf die folgenden Fragen eingehen: 
1. Welche Messungen hat die Stadt Köln vorgenommen, um die Streichmaßnahmen zu begründen? 
2. Wie erklärt sich die Stadt, dass die Messungen der Bürger vor Ort zu anderen Ergebnissen kommen? 
3. Aus welchen Gründen hat die Stadtverwaltung die im Hauptausschuss mit AN/1101/2025 beschlossenen milderen Mittel bei den Parkplatz-Streichmaßnahmen nicht ergriffen? 
4. Wie viele Anwohnerparkausweise und sonstige Parkberechtigungen (z.B. Handwerkerparkausweise) hat die Stadt Köln aktuell für die Innenstadt ausgegeben und wie viele Parkplätze stehen im Stadtbezirk Innenstadt im öffentlichen Raum für Anwohnerparken und öffentliches Parken zur Verfügung? – Bitte differenziert nach Bewohnerparkgebieten. 
5. Welche Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichem Parkraum für die Anwohner der Innenstadt sind seitens der Verwaltung geplant und wann ist mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen? – Dies auch im Hinblick auf Besucher der Anwohner. 
6. Aus welchen Gründen kommt das Feierabendparken auf Parkplätzen von Unternehmen & Behörden und auch der Bau von Veedelsparkhäusern in Köln – anders als in anderen Städten – nicht voran? 


04.05.2026, 18:42

Update der Unterschriftenanzahl am 04.05.26: 1332 Unterzeichner und Unterzeichnerinnen


Neuer Petitionstext:

Update 27.04.26:04.05.26: Aktuell ca. 1.4301.776 Unterschriften, davon 1.1901.332 aus dem Bezirk Innenstadt!Das Griechenmarkt- und das Pantaleonsviertel sind erst der Anfang! Andere Viertel werden folgen! Seit 13.04.26 werden bereits Fahrbahnmarkierungen für Behindertenparkplätze, Parkscheinautomaten usw. enfternt! Bitte Familie, Freunde, Kollegen und Kolleginnen, Nachbarn, Vereinsmitglieder und -mitgeliederinnen vor allem aus dem gesamten Bezirk Innenstadt motivieren die Petiton zu unterzeichnen (alle Veedel der Altstadt Nord, Neustadt Nord, Altstadt Süd, Neustadt Süd und Deutz).Es ist zu erwarten, dass weitaus mehr realistisch genutzte Parkplätze entfallen werden! Anstatt wie von der Stadt Köln im Informationsschreiben vom 27.03.26 angegeben werden nicht nur 72 Parkplätze entfallen, sondern voraussichtlich 92 Parkplätze! In der gesamten Innenstadt werden demnach schätzungsweise nicht 450, sondern eher 550-600 Parkplätze entfallen. Eine ausführliche Dokumentation der Begehung vom 12.04.2026 mit Auswertung und Analyse der gegenwärtigen Parksituation und möglicher Maßnahmen kann unter "Neuigkeiten" (auf "alle Neuigkeiten" klicken und bis 12.04.26 scrollen) heruntergeladen werden.Ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenWeitere Beschwerden bitte schriftlich an parkraumkonzepte@stadt-koeln.de und an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden unter dem Formularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bezMit Informationsschreiben am 27.03.26 per Post wurden die Anlieger u. Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, dass in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfallen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist.Dieses Parkverbot gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habe heuteam 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden.In diesen Fällen begehen die Fahrzeugführer also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschn. PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkende Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen. Weiterhin könnte in vielen Fällen die Verbreiterung der Fahrbahn um wenige Zentimeter (z.B. Bordsteinbreite) die erforderliche Mindestfahbahnbreite von 3,05m gewährleistet werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.776 (1.332 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))


04.05.2026, 18:37

Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,
wir sind auf der Zielgeraden. Aktuell haben wir 1.776 Unterschriften sammeln können. Davon 1.332 aus dem Bezirk Innenstadt. Das macht Mut! Noch 68 Unterschriften aus dem Innenstadtbezirk (Altstadt Nord, Altstadt Süd, Neustadt Nord, Neustadt Sud und Deutz) und die Petition wird offiziell den 19 gewählten Vertretern und Vertreterinnen zur Stellungnahme vorgelegt. Jede weitere Unterschrift aus anderen Veedeln und Städten hat ebenfalls politisches Gewicht, denn was in der Innenstadt anfängt, wird auch bald in anderen Veedeln durch das grün-geführte Dezernat III Mobilität (Askan Egerer) fortgesetzt und färbt vielleicht auf andere Städte ab! Die Argumentation der Stadt Köln, wonach eine bestimmte Mindestfahrbahnbreite nicht mehr gegeben sei ist in den meisten Fällen schlichtweg falsch (wir haben nachgemessen) und zudem wird das Maß von 3,05m durch keine eindeutige Rechtsprechung oder ein anerkanntes Regelwerk der Technik bestätigt. Die Feuerwehr hat gemäß Stellungnahme der Stadt Köln KEINE Befahrung durchgeführt oder Hinweise gegeben, wonach Parkplätze entfallen müssen. Vielmehr steht das Ziel der Grünen Köln im Vordergrund, wonach die Stadt bis 2030 autofrei sein soll. Dafür scheint den Verantwortlichen jedes Mittel recht zu sein. Weiterhin wurden von der Stadt Köln 72 Parkplätze im Griechenmarktviertel kalkuliert, die entfallen sollen. Wir haben nachgezählt und kommen auf 92 Parkplätze, da überwiegend Klein- und Mittelklassewagen in der Stadt parken. Daher kann man davon ausgehen, dass in der gesamten Innenstadt weitaus mehr Parkplätze entfallen, schätzungsweise 550-600 anstatt 450, wie von der Stadt angegeben. Kompensationsmaßnahmen für Anwohner mit Auto sind bis heute nicht ausgearbeitet oder spruchreif. Solche Maßnahmen werden auch nicht in Angriff genommen, solange der Druck aus der Bevölkerung auf die Verantwortlichen nicht zunimmt. Also bitte teilt die Petition und überzeugt so viele Menschen wie möglich diese zu unterzeichen. Herzlichen Dank.


29.04.2026, 10:51

Update 29.04.26: Die Petition unter hat bereits über 1630 Unterschriften, davon über 1270 aus dem Innenstadtbezirk.
Wir konnten mittlerweile die mediale Aufmerksamkeit auf die Petition lenken. Gestern wurde ein erster Online-Artikel im Express veröffentlich, welcher heute auch seinen Weg in die Printausgabe fand. Zudem wurde heute auch ein zweiter Online-Artikel veröffentlich. Zu finden unter
https://www.express.de/koeln/parkplatz-kahlschlag-in-koeln-anwohner-misst-nach-und-glaubt-es-kaum-1269530
und
https://www.express.de/koeln/koeln-parkplatz-kahlschlag-sorgt-fuer-riesen-frust-was-soll-ich-dann-noch-tun-1272207
Weiterhin sind die bis jetzt recherchierten Erkenntnisse wirklich unfassbar.
Die Stadt Köln hat bereits Mai 2022 eine Satzung für die Herstellung von privaten Stellplätzen erlassen, in der als erstes Ziel erklärt wird, die Anzahl der privaten Stellplätze auf das absolute Minimum zu reduzieren. Darüberhinaus werden Tips gegeben, wie von den Stellplatzvorgaben abgewichen werden kann.
Und nun sollen öffentliche Parkplätze dazu entfernt werden! Die Motivation der Entfernung der Parkplätze ist also klar: nicht die Besorgnis der Mindestfahrbahnbreiten für Rettungfahrzeuge, sondern die Autos mit allen Mitteln aus der Stadt zu verbannen! Klima-ideologisch getrieben für (Zitat) "ein lebenswertes Köln". Fragt sich nur, für welche Gruppe hier ein "lebenswertes Köln" mit der Brechstange umgesetzt werden soll? Für Bewohner, die auf ihr Auto angewiesen sind anscheinend nicht!
Weiterhin ist die Rechtslage in Deutschland bzgl. enger und unübersichtlicher Straßen und der Mindestfahrbahnbreite nicht so eindeutig, wie die Stadt Köln behauptet! Das werden wir aufarbeiten und im richtigen Moment öffentlich machen.
Zudem bezieht sich die Stadt Köln bei der Größe und damit auch der Azahl der zu entfernenden Parkplätze auf die "Empfehlung von Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR23" des Vereins der "Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V"..
Dieser Verein deklariert eigenständig die EAR 23 als "Stand der Technik" und erklärt öffentlich ."Generell soll nach den EAR 23 jedoch so wenig Straßenraum wie möglich zum Parken genutzt werden." (https://www.fgsv.de/aktuelles/news-details/ear-23-veroeffentlicht). Wohlgemerkt handelt es sich



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