21.04.2026, 13:11
Update 21.04.26: Anzahl Unterschriften, Ablage Informationschreiben 27.03.26 unter Neuigkeiten, Text angepasst/reduziert, da nur 5000 Zeichen möglich.
Neuer Petitionstext:
Update 16.04.2621.04.26: überAktuell 10601260 Unterschriften:DasUnterschriften und Ablage des Informationsschreibens der Satdt Köln vom 27.03.26 unter "Neuigkeiten".Das Griechenmarkt- und das Pantaleonsviertel sind erst der Anfang! Andere Viertel werden folgen! Seit 13.04.26 werden bereits Fahrbahnmarkierungen für Behindertenparkplätze, Parkscheinautomaten usw. enfternt! Bitte Familie, Freunde, Kollegen und Kolleginnen, Nachbarn, Vereinsmitglieder und -mitgeliederinnen vor allem aus dem gesamten Bezirk Innenstadt motivieren die Petiton zu unterzeichnen (alle Veedel der Altstadt Nord, Neustadt Nord, Altstadt Süd, Neustadt Süd und Deutz).Es ist zu erwarten, dass weitaus mehr realistisch genutzte Parkplätze entfallen werden! Anstatt wie von der Stadt Köln im Informationsschreiben vom 27.03.26 angegeben werden nicht nur 72 Parkplätze entfallen, sondern voraussichtlich 92 Parkplätze! In der gesamten Innenstadt werden demnach schätzungsweise nicht 450, sondern eher 500 Parkplätze entfallen. Eine ausführliche Dokumentation der heutigen Vor-Ort-BegehungBegehung vom 12.04.2026 mit Auswertung und Analyse der gegenwärtigen Parksituation und möglicher Maßnahmen kann unter "Neuigkeiten" (auf "alle Neuigkeiten" klicken!) eingesehen und heruntergeladen werden.Ichwerden.Ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenWeitere Beschwerden bitte schriftlich an parkraumkonzepte@stadt-koeln.de und an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden unter dem Formularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bezMitFormularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bezMit Informationsschreiben am 27.03.26 per Post wurden die Anlieger undu. Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, dasdass in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfernt werden sollen.entfallen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist.Dieses Parkverbot gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden.In diesen Fällen begehen derdie Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschnittlicherdurchschn. PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkendenparkende Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 also das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen. Weiterhin könnte in vielen Fällen die Verbreiterung der Fahrbahn um wenige Zentimeter (z.B. Bordsteinbreite) die erforderliche Mindestfahbahnbreite von 3,05m gewährleistet werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.260 (1.044 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))