02/25/2022, 15:22
Liebe Unterzeichnende und Mitwirkende,
* Vielen Dank * allen, die das wichtige Anliegen der Rechte für die Natur durch Unterzeichnen der Petition unterstützt haben.
Die Petition konnte aufgrund der Folgen der Corona-Maßnahmen nicht im ursprünglich beabsichtigten Maße beworben und weiterverbreitet werden. Im Tier- und Naturschutzbereich waren nicht wenige Engagierte gezwungen, ihre freiwillige Tätigkeit einzustellen, da sie aufgrund der Corona-Maßnahmen ihr Leben neu organisieren mussten. Zeitgleich waren zahlreiche weitere Aufgaben im Tier-, Pflanzen- und Naturschutz von den verbleibenden ehrenamtlich Tätigen zu bewältigen. Umso mehr geht ein besonderer Dank an alle, die das Wissen um die Petition weitergegeben haben und die so freundlich waren, ihrem Engagement einen unterstützenden Kommentar hinzuzufügen.
Die Texte zum Thema sowie weitere Erfahrungen mit der weltweiten Bewegung „Rechte für die Natur“ sowie der Fortgang der Bemühungen um die Bewahrung der Natur finden sich auf der Homepage der Dragon Society for Nature:
dragon-society-for-nature.webnode.com/rechte-fur-die-natur/
Am 24.02.2022 wurde die Petition dem Petitionsausschuss der Bundesregierung zugesendet (Petitions-ID E-131127).
Dazu ist eine Beschreibung des Ziels (kurzgefasst mit maximal 500 Zeichen) sowie eine Begründung (unter Verwendung von maximal 3.000 Zeichen) einzureichen.
Im Folgenden die Beschreibung des Ziels sowie deren Begründung:
Das Ziel
Wie bereits in anderen Ländern sollten „Rechte der Natur“ ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die Natur sollte als Rechtssubjekt gelten. Privatpersonen und Organisationen sollten stellvertretend für die Natur den Fortbestand natürlicher Lebensräume und die Unversehrtheit von Pflanzen und Tieren einklagen dürfen. Die Natur als die Grundlage allen Lebens bedarf ihrer unverzichtbaren Bedeutung gemäß im Grundgesetz verankerter und einklagbarer Schutz- und Existenzrechte.
Die Begründung
Die Natur ist irreversibel geschädigt. Umweltbedingte Erkrankungen und Todesfälle haben ein nie gekanntes Ausmaß erreicht. Giftige und naturschädigende Stoffe sind auf der gesamten Erdoberfläche nachweisbar und befinden sich in jedem menschlichen Körper. Dies zeigt, dass sich die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Unversehrtheit der Natur und damit zur Abwehr umweltbedingter Schäden und Erkrankungen als unzureichend erwiesen haben.
Sind die Lebensgrundlagen zerstört, werden kulturelle Probleme irrelevant, denn ohne Natur – kein Leben. Es gibt nichts Wichtigeres als die Bewahrung der Natur, denn alle weiteren Interessen werden erst relevant, wenn die existentiellen Lebensbedürfnisse erfüllt sind, und sie sind damit de facto nachrangig.
Menschen sind aus eigener Kraft nicht lebensfähig; ihr Stoffwechsel braucht Sauerstoff und Nahrung. Mit den begrenzten Wahrnehmungsfähigkeiten und eingeschränkten kognitiven Kapazitäten sind Menschen nicht in der Lage, die Natur als Ganzes zu erfassen und zu verstehen. Sie behandeln die Natur wie ein rechtloses Objekt und verursachen damit unermessliches Leid und Schaden. Durch eine verbesserte Gesetzeslage, indem die Natur als ein Rechtssubjekt begriffen wird, ließe sich diese Entwicklung aufhalten.
Zum Wohle sämtlicher Lebensformen sollten Menschen nicht mehr als Zerstörende auftreten, sondern als Schützende, Helfende und Teilhabende. Dazu bedarf es einer rechtlichen Grundlage in Form der Gewährung von Rechten für die Natur – ihrer unverzichtbaren Bedeutung entsprechend – im Grundgesetz.
Es sollte Privatpersonen und Organisationen ermöglicht werden, das Recht auf Leben für die Natur und ihre Lebewesen einzuklagen gegenüber nachrangigen Interessen, die die Schädigung und Vernichtung von Naturräumen und Lebewesen beinhalten. Die Interessen der Natur sind erkennbar: Sie schafft Lebensräume und bringt Leben hervor, wo immer es möglich ist und stattet Lebewesen mit einem Selbsterhaltungstrieb aus, mit Schutzstrategien und Lernfähigkeit.
Damit sich die Natur zumindest teilweise regenerieren und weiterhin Lebensraum bieten kann, wird ein Klagerecht zugunsten der Natur benötigt.
Die Achtung der Natur als Rechtssubjekt, der einklagbare Schutz der Naturräume und Ökosysteme sowie die einklagbare Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Pflanzen und Tiere ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit. Ein friedfertiger Umgang mit der Natur auf einer juristischen Grundlage würde auch die Bereitschaft zu friedlichem Handeln in den Innen- und Außenverhältnissen menschlicher Gesellschaften fördern.
Die hier eingereichte Petition beruht auf einer öffentlichen Petition publiziert bei „openPetition“:
www.openpetition.de/petition/online/rechte-fuer-die-natur-ins-grundgesetz-verbessertes-klagerecht-zur-bewahrung-der-natur
Sämtliche Texte sowie der Verlauf der Einreichung der Petition werden auf der Homepage der „Dragon Society for Nature“ dargestellt: Dragon-Society-for-Nature.webnode.com
Ende des Petitionstextes